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IGNORED

Kann ich diese Waffe als Gebrauchspistole nutzen?


Mk23-Socom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich möchte mir dieses Jahr (hehe, noch junges Jahr..) eine 9mm Pistole kaufen,

dachte da zuerst an die HK USP Expert, dann aber habe ich die hier gesehen:

http://www.waffentechnik.de/index2.php?Cha...=bwt5p&curlev=1

Mehr, als wie da steht weiss ich allerdings auch nicht, also kein Plan

von Abzugsgewicht, Präzision...muss ich mal anfragen, aber wenn ich die

nicht nutzen kann ists ja egal.

Die Expert würde ich mir dann als .40S&W mit 9mmWS kaufen, wenn ich

im BDS bin.

Auf http://www.schuetzenbund.de/sport/diszipli...le_revolver.php

steht nichts von Lauflänge, Abzug von 1000g wird die locker...dreifach!?!? haben.

Und von Visierung steht da auch nichts, bzw. könnte man auch auf Wettkampf mit Rotpunkt schiessen, oder nur offene Visierung?

Naja, dass die Waffe kein Präzisionswunder ist, muss wohl klar sein, aber die gefällt mir und als Präziwaffe kommt halt noch die Expert.

Bin ich ja mal gespannt, lieben Gruß,

Basti

Geschrieben

ich bin der sache erst mal skeptisch gegenüber.

da noch keine verwaltungsvorschriften vorliegen und diese art waffen dann doch mehr probs bereiten ""können"", als uns allen lieb ist, lasse ich erst mal die finger von den teilen.

und ob das ding jemals als wirkliches "sportgerät" angenommen wird...

ich weiss nicht ?!

obwohl die teile unfraglich klasse aussehen und es auch ne menge fun macht,

aber bevor nachher irgendwas über den "tikker" kommt und wir die teile entweder "einstampfen" müssen, oder unbrauchbar machen müssen.....

denn, ich denke nicht, das wir jemals wieder eine art BKA sondergenehmigung bekommen werden, wie es einmal war.

und ob die disziplin, welche der schützenbund dort zugrunde legt,

auf diese waffe hin auch ausgerichtet ist,

halte ich für mehr als fraglich.

aber : mut zur lücke, wer es mag :)

Geschrieben

Basti,

beim DSB ist nur offene Visierung erlaubt, Rotpunkt und Lochkimme ist da nicht. Ich habe keine Sportordnung da, meine aber daß die Waffe in einen Prüfkasten muß und ein Maximalgewicht vorgeschrieben ist und dafür sollte das Teil etwas üppig sein.

Karl

Geschrieben
Basti,

beim DSB ist nur offene Visierung erlaubt, Rotpunkt und Lochkimme ist da nicht. Ich habe keine Sportordnung da, meine aber daß die Waffe in einen Prüfkasten muß und ein Maximalgewicht vorgeschrieben ist und dafür sollte das Teil etwas üppig sein.

Karl

304753[/snapback]

und dann noch der §6.... gilt doch nicht nur für LW, oder? :mad1:

Da steht doch nix von LW, sondern nur von HA-Schusswaffen, oder?

Und über den Anschein brauchen wir ja mal nicht streiten, und Hülsen+Lauflänge werden dann ein Problem! :pissed:

ALSO ich würde sagen: " Vergiss es" (oder mach nen Jagdschein) :021:

Frag doch mal bei Hr.Beitler an, ob er das teil auf "Grüne" mit Voreintrag " Sportpistole 9mm" verkauft??

Kann mich natürlich auch irren, wie sehen das die anderen, vorallem bezüglich § 6???

Geschrieben
und dann noch der §6.... gilt doch nicht nur für LW, oder? :mad1:

Da steht doch nix von LW, sondern nur von HA-Schusswaffen, oder?

Und über den Anschein brauchen wir ja mal nicht streiten, und Hülsen+Lauflänge werden dann ein Problem! :pissed:

ALSO ich würde sagen: " Vergiss es" (oder mach nen Jagdschein) :021:

Frag doch mal bei Hr.Beitler an, ob er das teil auf "Grüne" mit Voreintrag " Sportpistole 9mm" verkauft??

Kann mich natürlich auch irren, wie sehen das die anderen, vorallem bezüglich      § 6???

304777[/snapback]

du irrst mal wieder... :chrisgrinst:

bsp:

oa5k mit vordergriff: anschein

oa5k ohne vordergriff: kein anschein

oder

tsp mit vordergriff: anschein

tsp ohne vordergriff: kein anschein

usw.

das problem an der sache ist, dass man die händler ziemlich konditioniert hat in puncto $6vo in bezug auf ihr angebot. die breite masse an möglichen käufern in form von sportschützen macht wohl irgendwie angst. die typen jäger, sammler, sachverständiger und sicherheitsdienst sind scheinbar aus anderem holz geschnitzt und nicht so reglementierungsbedürftig.

das nächste problem sind die schützen selbst: jemand der sich eine c96 als sportpistole holt wird anders beäugt als derjenige der sich eine bwt5p kauft. einen effekt haben sie jedoch gemeinsam: sie erzeugen neid, aber mit unterschiedlichen akzeptanzen.

Geschrieben
du irrst mal wieder... 

bsp:

oa5k mit vordergriff: anschein

oa5k ohne vordergriff: kein anschein

oder

tsp mit vordergriff: anschein

tsp ohne vordergriff: kein anschein

usw.

das problem an der sache ist, dass man die händler ziemlich konditioniert hat in puncto $6vo in bezug auf ihr angebot. die breite masse an möglichen käufern in form von sportschützen macht wohl irgendwie angst. die typen jäger, sammler, sachverständiger und sicherheitsdienst sind scheinbar aus anderem holz geschnitzt und nicht so reglementierungsbedürftig.

das nächste problem sind die schützen selbst: jemand der sich eine c96 als sportpistole holt wird anders beäugt als derjenige der sich eine bwt5p kauft. einen effekt haben sie jedoch gemeinsam: sie erzeugen neid, aber mit unterschiedlichen akzeptanzen.

304948[/snapback]

Naja, irren ist menschlich! :cool3:

Aber mit der Frage " diese Waffe" und dem Link ( Bild mit Vordergriff) gibst du mir recht, das sie Pfui ist, oder? :confused:

Habe ich was anderes gesagt? :wacko:

Diese( Bild ) geht nicht! :icon13:

Ich hoffe jetzt ist meine aussage richtig?! :021:

Geschrieben
und dann noch der §6.... gilt doch nicht nur für LW, oder? :mad1:

Da steht doch nix von LW, sondern nur von HA-Schusswaffen, oder?

Und über den Anschein brauchen wir ja mal nicht streiten, und Hülsen+Lauflänge werden dann ein Problem! :pissed:

ALSO ich würde sagen: " Vergiss es" (oder mach nen Jagdschein) :021:

Frag doch mal bei Hr.Beitler an, ob er das teil auf "Grüne" mit Voreintrag " Sportpistole 9mm" verkauft??

Kann mich natürlich auch irren, wie sehen das die anderen, vorallem bezüglich      § 6???

304777[/snapback]

Naja, also laut Beitler ist die ja (oben im grauen Balken über dem BWT 5p) als "SelbstladePISTOLE" und nicht als Selbstladegewehr wie bei der BWT5 oder 5k.

Wenn ich dafür nen Jagdschein machen muss, dann lieber direkt die BWT5 oder OA5!

Die fiel mir ja auch nur ins Auge wegen dem "Selbstladepistole"

Das "Problem" mit der Waffe auf dem Stand aufzutauchen ist auch meine größte Befürchtung...wenns allderdings vom Gesetz her erlaubt ist, warum nicht?!?

Nur werde ich mir keine 5p kaufen, wenn die ne bescheidene Präzision hat...denn wenn ich damit (wäre meine dritte KW) nichts treffe, werde ich mir ne vierte wohl eh abschminken können...

Hab nächste Woche Urlaub, da fahre ich dann einfach mal ganz zu meiner netten

Sachbearbeiterin, mal hören was sie dazu meint.

Probleme über Probleme...ab nach Norwegen :)

Lieben Gruß,

Basti

Geschrieben
Auf http://www.schuetzenbund.de/sport/diszipli...le_revolver.php

steht nichts von Lauflänge, Abzug von 1000g wird die locker...dreifach!?!? haben.

Und von Visierung steht da auch nichts, bzw. könnte man auch auf Wettkampf mit Rotpunkt schiessen, oder nur offene Visierung?

Basti

304698[/snapback]

Der Link ist die "Kurzfassung"

Geh mal in einen anständigen Laden :closedeyes: schau in die Sportordnung unter Abschnitt 2 da ist als Anhang eine "Pistolentabelle" dabei. Mit der vergleichst Du dann :021::021:

Geschrieben
Naja, also laut Beitler ist die ja (oben im grauen Balken über dem BWT 5p) als "SelbstladePISTOLE" und nicht als Selbstladegewehr wie bei der BWT5 oder 5k.

Wenn ich dafür nen Jagdschein machen muss, dann lieber direkt die BWT5 oder OA5!

Die fiel mir ja auch nur ins Auge wegen dem "Selbstladepistole"

Das "Problem" mit der Waffe auf dem Stand aufzutauchen ist auch meine größte Befürchtung...wenns allderdings vom Gesetz her erlaubt ist, warum nicht?!?

Nur werde ich mir keine 5p kaufen, wenn die ne bescheidene Präzision hat...denn wenn ich damit (wäre meine dritte KW) nichts treffe, werde ich mir ne vierte wohl eh abschminken können...

Hab nächste Woche Urlaub, da fahre ich dann einfach mal ganz zu meiner netten

Sachbearbeiterin, mal hören was sie dazu meint.

Probleme über Probleme...ab nach Norwegen :)

Lieben Gruß,

Basti

305037[/snapback]

Ich will ja nicht nerven, :grlaugh: aber wenn du keinen Jagdschein hast ( und auch kein Sachverständiger, sonst wäre ja die BwT5k auch o.k )

MIT WELCHEM BEDÜRFNIS WILLST DU EINE BWT5/OA5 kaufen? :gaga:

Da sehe ich ganz schwarz, oder was sagt Cascadeur dazu?? :021:

Geschrieben

Ich finds gut, wenn sich viele an solch einer Thematik beteiligen und nicht sagen "Bah, sieht aus, wie Kriegswaffe...verbieten, es lebe Spopi und sonst nichts..."

Achso, guck dir den Satz nochmal an, also ich wollte damit sagen (und denke das versteht man auch so wenn mans durchliest) dass WENN ich für die BWT5p nen Jagdschein machen MUSS, DANN kaufe ich mir auf JAGDSCHEIN lieber direkt die BWT5 oder OA5...die sind in meinen Augen viel interessanter als die kleine.

Und...ja, der Jagdschein kommt noch irgendwann, oder halt wie ich schon meinte direkt nach Norwegen.

Gruß, Basti, der nicht :gaga: ist

Geschrieben
Smithy!!!  :icon14:

Sauber, so eine Tabelle ist doch was feines, aber wie oft werden die aktuallisiert?

Bzw. gibts so eine Liste im Internet?  :huh:

THX,

Basti

305040[/snapback]

Nein, im Internet gibts die nicht. Nur in der Sportordnung. Wie oft aktualisiert? Nu, die Sportordnung ist momentan GANZ NEU.

PS: Brauchst ja keine kaufen :rolleyes: Wie gesagt, BEIM Händler kurz reinschauen und dann zurücklegen

:cool3:

Geschrieben
Ich finds gut, wenn sich viele an solch einer Thematik beteiligen und nicht sagen "Bah, sieht aus, wie Kriegswaffe...verbieten, es lebe Spopi und sonst nichts..."

Achso, guck dir den Satz nochmal an, also ich wollte damit sagen (und denke das versteht man auch so wenn mans durchliest) dass WENN ich für die BWT5p nen Jagdschein machen MUSS, DANN kaufe ich mir auf JAGDSCHEIN lieber direkt die BWT5 oder OA5...die sind in meinen Augen viel interessanter als die kleine.

Und...ja, der Jagdschein kommt noch irgendwann, oder halt wie ich schon meinte direkt nach Norwegen.

Gruß, Basti, der nicht  :gaga:  ist

305043[/snapback]

ok, alles klar!

aber wenn jj, dann doch beide!

p.s.: sind wir nicht alle etwas :gaga::gaga: ?

Geschrieben

Hallo

Die BWT 5p ist eindeutig eine Kurzwaffe (kürzer als 60cm). Also warum soll ein Sportschütze mit eintrag Pistole 9mm die nicht kaufen können? Steht nichts vom im Gesetz. Also ist das problemlos zu machen. So schlecht ist die Präzision auch nicht. Und wie die Aussieht ist doch egal. Wer anderer Meinung ist, bitte mit Hinweis auf den Gesetzestext.

Warum sollen wir uns da einschränken? Geht das Abendland unter, wenn sich ein Sportschütze so eine Waffe kauft?

Steven

Geschrieben
Hallo

Die BWT 5p ist eindeutig eine Kurzwaffe (kürzer als 60cm). Also warum soll ein Sportschütze mit eintrag Pistole 9mm die nicht kaufen können? Steht nichts vom im Gesetz. Also ist das problemlos zu machen. So schlecht ist die Präzision auch nicht. Und wie die Aussieht ist doch egal. Wer anderer Meinung ist, bitte mit Hinweis auf den Gesetzestext.

Warum sollen wir uns da einschränken? Geht das Abendland unter, wenn sich ein Sportschütze so eine Waffe kauft?

Steven

305316[/snapback]

Schau mal bei Punkt 2:!!!!

Pistole, Kurzwaffe---JA! ABER auch Halbauto! und in bestimmten "Ausführungen" eben "Anscheinswaffe"!!

(Zitat aus der AWaffV:)

AWaffV § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll)

Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein

einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne

des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte

Bul-Pup-Waffen) oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40

Millimeter beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr

als zehn Patronen hat.

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

Geschrieben

Hallo Sammler

hast recht.

Die AWaffV mit dem Anschein hatte ich vergessen.

Ist zwar von keinem Gesetz gedeckt, steht aber erstmal so willkürlich im Raum und wird von den Verantwortlichen mit wilden Drohungen verteidigt.

In etwa: wenn ihr das nicht akzeptiert, was ihr nach dem Gesetz nicht braucht, kommt es noch viel schlimmer.

Erinnert mich nicht an eine demokratische Regierung sondern eher an einen Kindergarten, ist aber die Realität.

Steven

Geschrieben
und dann noch der §6.... gilt doch nicht nur für LW, oder? :mad1:

Da steht doch nix von LW, sondern nur von HA-Schusswaffen, oder?

Und über den Anschein brauchen wir ja mal nicht streiten, und Hülsen+Lauflänge werden dann ein Problem! :pissed:

...

Kann mich natürlich auch irren, wie sehen das die anderen, vorallem bezüglich      § 6???

304777[/snapback]

Also wie im Nachbar-Thread bezügl. MP5 dargestellt: Hülsenlänge ist bei Kurzwaffe (= unter 60 cm Gesamtlänge) laut §6VO EGAL. Ebenso ist die Magazinbegrenzung nach §6VO auf 10 Schuss bei Kurzwaffen EGAL. Die Bullpup-Vorschrift des §6 VO ist bei der MP5 auch EGAL. Und das Verbot bezüglich Kurzwaffen unter 7,62 cm Lauflänge trifft bei der BWT5p auch nicht zu. Somit bleibt zur Umgehung des Anscheinsverbots gemäss §6VO einzig die Lauflänge von 42 cm. Wenn Beitler die Waffe also als Kurzwaffe mit 42 cm Lauf (ohne Schaft oder nur nachrüstbarer Anschlagschaft) anbietet, wäre sie vom Anscheinsverbot in §6VO befreit - selbst mit 30-Schuss-Magazin. Ein kurzer Austausch-Lauf könnte dann ja erwerbsscheinfrei mitgeliefert werden. Den darf man zuhause anschrauben, aber eben nicht damit sportlich schiessen.

Grüsse

Schwarzwälder

Geschrieben
Also wie im Nachbar-Thread bezügl. MP5 dargestellt: Hülsenlänge ist bei Kurzwaffe (= unter 60 cm Gesamtlänge) laut §6VO EGAL. Ebenso ist die Magazinbegrenzung nach §6VO auf 10 Schuss bei Kurzwaffen EGAL. Die Bullpup-Vorschrift des §6 VO ist bei der MP5 auch EGAL. Und das Verbot bezüglich Kurzwaffen unter 7,62 cm Lauflänge trifft bei der BWT5p auch nicht zu. Somit bleibt zur Umgehung des Anscheinsverbots gemäss §6VO einzig die Lauflänge von 42 cm. Wenn Beitler die Waffe also als Kurzwaffe mit 42 cm Lauf (ohne Schaft oder nur nachrüstbarer Anschlagschaft) anbietet, wäre sie vom Anscheinsverbot in §6VO befreit - selbst mit 30-Schuss-Magazin. Ein kurzer Austausch-Lauf könnte dann ja erwerbsscheinfrei mitgeliefert werden. Den darf man zuhause anschrauben, aber eben nicht damit sportlich schiessen.

Grüsse

Schwarzwälder

305404[/snapback]

Hallo

aus deinen anderen Beiträgen gehe ich davon aus, das du weist wie der Lauf bei HK(+Clone) eingebaut wird?

Wie soll das mit dem Wechsellauf funktionieren?

Und ne MP5k mit 42 cm Lauf?

Süß!

Geschrieben
Hallo

aus deinen anderen Beiträgen gehe ich davon aus, das du weist wie der Lauf bei HK(+Clone) eingebaut wird?

Wie soll das mit dem Wechsellauf funktionieren?

Und ne MP5k mit 42 cm Lauf?

Süß!

305407[/snapback]

Sorry, das mit dem Laufwechsel meinte ich eher allgemein, prinzipiell - nicht unbedingt auf die MP5 bezogen :AZZANGEL:

Was die BWT5p mit 42 cm-Lauf anbelangt: why not? Ein Vorderschaftgriff (Anschein egal) wäre ja nicht verboten. Die Alternative ist halt ein Möbelschrankschaft - jetzt frag ich dich: was findest du "süsser"? :D

Grüsse,

schwarzwälder

Geschrieben
Sorry, das mit dem Laufwechsel meinte ich eher allgemein, prinzipiell - nicht unbedingt auf die MP5 bezogen  :AZZANGEL:

Was die BWT5p mit 42 cm-Lauf anbelangt: why not? Ein Vorderschaftgriff (Anschein egal) wäre ja nicht verboten. Die Alternative ist halt ein Möbelschrankschaft - jetzt frag ich dich: was findest du "süsser"? :D

Grüsse,

schwarzwälder

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Meine, wie sie ist!

Bild im Avatar!!!

Gab doch in den US auch mal Uzi und Co mit langen Läufen?

Allerdings wäre eine BWT5 mit 42 cm doch schon wieder Langwaffe, weil das System auch ohne Schaft länger als die " fehlenden" 18 cm ist, oder?

Auch ist der 42cm Lauf mit keiner Sportordnung vereinbar, abgesehen von der überschreitung der max. Waffengewichte.

Aber besser als "das Holzding" wäre es schon, aber leider wird das nix!

Vielleicht versucht mal ein Händler( oder Sammler :AZZANGEL::AZZANGEL: ) ein MP5 Clon mit "SR9"-Schaft beim BKA durchzubringen.............mal warten :chrisgrinst:

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