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Antrag abgelehnt was nun ?


Onegunman

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Geschrieben

Ich habe vor 10 Monaten einen Antrag für einen Schalldämpfer für eine Jagdlangwaffe gestellt. Nach 9 Moinaten des Wartens habe ich mich direkt bei Landrat beschwert, jetzt

habe ich eine kostenpflichtige Ablehnung bekommen. Ich war begeistert!

Mein SB kann nicht dafür die haben ihn von oben gedeckelt und das Verfahren verschleppt und nachher unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt. In Ihrer Ablehnung konnten sie sich nicht auf ein einziges Gesetz oder eine geltende Verwaltungsvorschrift berufen, abgeleht haben sie trotzdem. Der Landrat hat mich freundlich darauf hingewiesen das mir ja Rechtsmittel zur Verfügung stehen um gegen die Ablehnung vorzugehen.

Ich hatte meinen Antrag auf drei Punkte gestützt

1. Schalldämpfer sind per Gesetz den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind.

Das bedeuten für mich das ich einen Langwaffenschalldämpfer wie eine Langwaffe

kaufen und eintragen lassen kann. Die Behörde glaubt, dss der Gesetzgeber mit

der Änderung des Wortlauts in der Gleichstellung des neuen WaffG keine

Erleichterung zum Erwerb von Schalldämpfern schaffen wollte.

2. Das Bedürfnis mein attestiert geschädigtes Gehör vor weiterem Lärm zu schützen.

Abgelehnt weil ein Gehörschutz genau wie ein Schalldämpfer von 160 db auf 130dB

abdämpft. Die 130 dB die dann noch zu hören sind sind nur schädlich wenn sie von

einem Schalldämpfer gemildert wurden, nicht wenn das durch einen Gehörschutz

passiert. 130 dB sind in jedem Falle schädlich, daß kann man überall nachlesen.

3. EU Recht schreib vor Lärmquellen technisch am ort der Entstehung zu dämpfen

wenn der Schallpegel über 137 dB liegt. Diese Richtlinie ist zum schutz vor Lärm

am Arbeitsplatz geschaffen worden. Privatleuten darf dieser Schutz aber nach

dem Gleichstellungsgrundsatz nicht versagt werden.

Die Behörde ignoriert das und meint, dass es sehr wohl einen Unterschied gibt ob

man beruflich jagt oder privat. Ich meine die Ohren sind immer gleich !

Jetzt brauche ich kompetenten Rat für einen Anwalt habe ich kein Geld.

1. Ist es rechtens, dass die Ablehnung eines Antrags 45 Euro kosten kann ?

2. Wenn ich schriftlich Widerspruch erhebe, worauf muss ich achten, welche Kosten

und Risiken kommen durch den Widerspruch auf mich zu.

3. Stimmt es, dass ich wenn ich vor ein Verwatungsgericht gehe keinen Anwalt

brauche und mich selbst vertreten darf?

4. Stimmt es, das dadurch keine oder nur sehr geringe Kosten entstehen wenn ich

das Verfahren verliere ?

5. Fällt euch etwas ein, wie ich das Verfahren umgehen kann und durch einen

anderen Weg zum beruflichen Jäger werden kann ? Ich könnte ja eine

Jagdausseherprüfung machen und mir einen Jagdfreund mit Revier als Arbeitgeber

mit natural Bezahlung suchen....

FWR und DJV habe ich bereits beide um Hilfe gebeten die Antwort steht noch aus.

Auf Diskussionen ob man einen Schalldämpfer braucht oder nicht bitte ich genau wie auf Spott und Häme zu verzichten.

Danke für alle konstruktiven Hinweise die mich in der Sache weiterbringen können

Geschrieben

Ich würde an Deiner Stelle erst mal Klage bein Verwaltungsgericht einlegen um die Klagefrist zu wahren. Die Begründung kannst Du später nachreichen, oder ggf. die Klage wieder zurücknehmen. So hältst Du Dir erst mal alle Optionen offen.

Ohne Anwalt würde ich nicht vor dem VerwG antanzen. Ohne solide Rechtskenntnisse hast Du dort gegen die Juristen des LRA keine Chance.

Trage doch dem FWR mal Deinen Fall vor. Vielleicht übernehmen die die Kosten, bzw. sorgen für eine kompetente Rechtsvertretung.

Hier zeigt es sich wieder einmal, wie gut doch der rechtzeitige Abschluß einer Waffen-RSV gewesen wäre. :crying:

GRUß

Geschrieben
[...]In Ihrer Ablehnung konnten sie sich nicht auf ein einziges Gesetz oder eine geltende Verwaltungsvorschrift  berufen,[...]

303478[/snapback]

Ich bin leider nicht sehr bewandert in Prozessfragen, aber müsste ein rechtsmittelfähiger Bescheid nicht auch die Rechtsgrundlage für die Ablehnung enthalten? Die Entscheidung muß doch anhand von explizit angegebenen Vorschriften zu überprüfen sein, oder nicht?

:excl:

Der Satz muß jetzt sein: Leute, werdet Mitglied im FWR und schließt die RS-Versicherung ab! Die Behörde kann im Zweifelsfall später sagen: "Das tut uns jetzt leid, da haben wir uns wohl geirrt, aber im Interesse der inneren Sicherheit mussten wir so ... ." Da trägt aber keiner ein direktes Kostenrisiko. Der Jäger-Schütze-Sammler-Was-auch-immer sitzt mit Verfahrenskosten da, wenn er verliert. Und wer hat wirklich das Geld, um sich durch die Instanzen zu klagen???

:excl:

Geschrieben

Hhmmm.... Schwierige Situation.

Ich sehe drei Punkte:

  1. Den Tipp von Frosch aus dem Schalldämpfer-Forum zu beherzigen und einen entsprechenden Feststellungsbescheid beantragen. Du hast einen Voreintrag beantragt, aber der springende Punkt ist ja, dass du als JJS-Inhaber keinen Voreintrag brauchst.
  2. Du kannst die Jagdaufseherprüfung machen (kostet aber auch Geld) und dich dann als Jagdaufseher anstellen lassen. Die Bezahlung kann gegen Naturalien erfolgen (z.B. soundosviele Abschüsse frei). Kann sein, dass das in NRW anders ist, aber in meiner Prüfung habe ich gelernt, dass solch ein Anstellungsvertrag genügt, um sich von der UJB als Jagdaufseher bestätigen zu lassen - und der Jagdaufseher muss nunmal beim JAB angestellt sein.
  3. Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast, koordiniere dich bitte trotzdem mit dem FWR und/oder ELF! Gerade weil das Innenministerium einen Präzendenzfall verhindern möchte, ist es wichtig, dass bei einer Klage die bestmögliche Rechtsberatung auf deiner Seite ist. Am Ende wird sonst ein für uns alle negatives Ergebnis zementiert. Vielleicht bekommst du ja auch Prozesskostenhilfe - aber damit kenne ich mich nicht aus.

Mein persönlicher Tipp wäre aber, das Ganze erst mal auf sich beruhen zu lassen und abzuwarten, bis ein Präzedenzfall in einem anderen Bundesland durchexerziert worden ist. Wenn ich mir vorstelle, dass Gerichte aus Fritzchen Berens Einflußbereich über diese Frage entscheiden, dann rollen sich mir die Fußnägel hoch.

Das hilft dir persönlich nun nicht weiter, aber so ist dat nun mal mit die Rechtsstaatlichkeit in NRW.

bye knight

Geschrieben

Kleine Anmerkung: bevors zum Verwaltungsgericht geht, kann erst mal Widerspruch eingelegt werden, den das zuständige Regierungspräsidium bearbeitet.

Also gibts noch Hoffnung im Vorverfahren.

Das mit den Schalldämpfern ist allerdings nach wie vor eine heiß umstrittene Sache und man darf gespannt sein, was sich da noch so tut in den nächsten Jahren... :huh:

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