Guest Norbert07 Posted December 31, 2004 Posted December 31, 2004 Hallo ihr Folgende Frage zum Thema WBK an euch. Mein Sohn ist mittlerweile seit knapp 2 Jahren aktiver Sportschütze, ist Mitglied in BDS und BDMP, und hat die erforderlichen Trainingsnachweise. Er möchte jetzt seine WBK beantragen, und sich ein KK Gewehr und Pistole zulegen. Meine Frage, ist es auch bei Jugendlichen so wie bei Erwachsenen, das er sich gleich 2 Waffen zulegen kann. Ich hoffe ihr könnt mir weiter Helfen Gruß Norbert07
Astanase Posted December 31, 2004 Posted December 31, 2004 Grundsätzlich gilt "ab 18. Lh.". Siehe dazu: § 4 WaffG Ausnahmen: § 3 Weiterhin lesenswert: § 14. Wie alt ist dein "jugendlicher" Sohn?
Mark Pfennig Posted December 31, 2004 Posted December 31, 2004 Gleich 2 Waffen? Klar, bei jugendlichen Kaderschützen kein Problem. Ansonsten wird er noch etwas warten müssen, da die WBK in der Regel erst mit der Volljährigkeit ausgestellt wird. Ich würde vorab mir dem Sachbearbeiter reden und alle Unterlagen (Trainingsnachweise, Wettkampfergebnisse, Urkunden, Leistungsabzeichen...) mitnehmen und vorlegen. Eventuell gleich den Nachwuchs zu dem Gespräch mitnehmen. Dann kann sich der SB ein Bild machen. Ob er eine oder gleich zwei Waffen bekommt, das ist meines Erachtens das kleinere Problem. Viel Erfolg. MP
Stefan Klein Posted December 31, 2004 Posted December 31, 2004 Wollte damals mit 16 auch ein KK nach WaffG alt. Fazit vieler Bemühungen war, dass man mir keine WBK geben wollte. Also habe ich den Pulverschein gemacht und VL geschossen Bei uns in RP war nämlich der §27 Sache des Gewerbeaufsichtsamtes und WBKs Sache der Kreisverwaltung. Nix KK aber Pulver kaufen und VL schießen, das durfte ich. Nach Einführung des neuen Waffgesetzes wünsche ich deinem Sohn einen großzügigen SB. Meine Prognose ist aber eher schlecht. Ansonsten gilt: Fer fortifer! Facilem facis fortunam ferendo! Gruß Stefan
Guest Norbert07 Posted December 31, 2004 Posted December 31, 2004 Grundsätzlich gilt "ab 18. Lh.".Siehe dazu: § 4 WaffG Ausnahmen: § 3 Weiterhin lesenswert: § 14. Wie alt ist dein "jugendlicher" Sohn? 300880[/snapback] Hallo ihr Danke erst einmal für die Antworten. Mein Sohn ist 19 Jahre Jung, hat schon einiges an Wettkämpfe bestritten, mit Lang und Kurzwaffen, die erforderlichen Nachweise sind vorhanden, die Sachkunde Prüfung hat er auch. Hätte ich wohl vorher erwähnen sollen. -_- Mit den Voraussetzungen dürfte es doch keine Probleme geben, denke ich mal. Was mein ihr dazu? Gruß Norbert07
Rodney Posted December 31, 2004 Posted December 31, 2004 Also habe ich den Pulverschein gemacht und VL geschossen Bei uns in RP war nämlich der §27 Sache des Gewerbeaufsichtsamtes und WBKs Sache der Kreisverwaltung. Nix KK aber Pulver kaufen und VL schießen, das durfte ich. 300895[/snapback] Das Altersproblem ist zwar schon Gegenstandslos geworden, aber am Rande erwähnt: Der oben angegebene Trick ist gut, aber wer das jetzt nachspielt sollte auf jeden Fall bedenken, dass für den Erwerb und Besitz einschüssiger VL Volljährigkeit gefordert ist!
Guest Norbert07 Posted December 31, 2004 Posted December 31, 2004 Gleich 2 Waffen?Klar, bei jugendlichen Kaderschützen kein Problem. Ansonsten wird er noch etwas warten müssen, da die WBK in der Regel erst mit der Volljährigkeit ausgestellt wird. Ich würde vorab mir dem Sachbearbeiter reden und alle Unterlagen (Trainingsnachweise, Wettkampfergebnisse, Urkunden, Leistungsabzeichen...) mitnehmen und vorlegen. Eventuell gleich den Nachwuchs zu dem Gespräch mitnehmen. Dann kann sich der SB ein Bild machen. Ob er eine oder gleich zwei Waffen bekommt, das ist meines Erachtens das kleinere Problem. Viel Erfolg. MP 300883[/snapback] Hallo erst einmal Mark Pfennig Danke für den Tipp Ich werde mich mit unserem Sachbearbeiter in Verbindung setzen, und den Sachverhalt schildern, mal sehen was der dazu sagt. Gruß Norbert07
Astanase Posted January 1, 2005 Posted January 1, 2005 .....Mein Sohn ist mittlerweile seit knapp 2 Jahren aktiver Sportschütze, ist Mitglied in BDS und BDMP, und hat die erforderlichen Trainingsnachweise. Er möchte jetzt seine WBK beantragen, und sich ein KK Gewehr und Pistole zulegen. KK Büchse + KK Pistole ist demnach wohl kein Problem. Siehe den § 14, Abs. 1, Satz 2 .
Guest Norbert07 Posted January 1, 2005 Posted January 1, 2005 KK Büchse + KK Pistole ist demnach wohl kein Problem.Siehe den § 14, Abs. 1, Satz 2 . 301063[/snapback] Hallo Astanase Das freut mich zuhörnen, gebe ich gleich meinen Sohn weiter. Danke für den Hinweis Alles gute für 2005 wünscht Norbert07
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