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Take-down Büchse auf gelb??


grizzly45

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Ob es heute funktioniert kann ich nicht sagen. confused.gif

Früher gab es Probleme.

Es hing unter anderem mit der Läge der einzelnen Teile zusammen.

Und ob die Waffe ohne Werkzeug zu Zerlegen war.

Unser SB müßte Dir aber den neusten Stand sagen können.

Gruß

half inch laugh.gif

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Moin!

Erwerb eines Repetiergewehres in Takedown-Ausführung auf WBK nach §14Abs4 und auf grüne WBK kein Problem.

Verboten sind lediglich Waffen, welche auf das übliche Maß hinaus zerlegbar sind.

Genauer Text unter: Anlage 2 1.2.3

Das war auch nach dem alten WaffG so. Es ergab sich dort für Halbautomaten lediglich ein Problem nach §37 Abs 1e -alt- ein weiteres Verbotsmerkmal.

Fazit

Erwerb jetzt kein Problem.

Gruß,

frogger

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