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IGNORED

Vorderlader an der Wand


Habakuk

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Geschrieben

Antwort auf:

@ Mouche :

Aber Kinder und Minderjährige sollten doch wenigstens vom Zugriff ausgeschlossen werden ?

Demnach sollte man den alten Vorderlader doch wenigstens anschrauben oder wie siehst Du das ?


Attila - im GANZEN Thread wurde davon ausgegangen - und das auch mehrfach ausdrücklich erwähnt - das in dem Haushalt um den es geht, KEINE Bewohner unter 18 leben wink.gif.

Es erschien mir nicht nötig,diese Tatsache nochmals ausdrücklich zu widerholen rolleyes.gif.

Für Dich aber gerne diese Variante auch noch wink.gif : Im Falle Minderjähriger Mitbewohner - die unweigerlich auch gleichaltrige Freunde ins Haus schleppen grin.gif- ist weder das völlig freie Aufhängen zulässig,noch das Anschrauben ausreichend ! In diesem Fall ist auch für mich die Mindestforderung abschließbarer Waffenhalter oder abschließbarer Schrank absolut notwendig,denn wie Ganymed schon zum Ausdruck bringt : Eine Schraube, die man raus- und reindrehen kann stellt in dem Fall dann auch keine ausreichende Sicherung dar chrisgrinst.gif.

Mouche

Geschrieben

Oijwoi Mouche, gewalt geschrien!Willste mich mißverstehen oder nur einfach weiter mir mir plaudern? . chrisgrinst.gif Bitte Sätze in ihrem Zusammenhang lesen und interpretieren. Bitte Beachtung der Interpunktion (vulgo Zeichensetzung):Der KD i(Kriminaldirektor) m ersten Teil des Absatzes ist nicht identisch mit den im nachfolgenden Satz erwähnten KTU-Mitarbeitern. Das sind die Sachverständigen von der Kriminaltechnischen Untersuchungsabteilung, die immer so gern Waffen beschlagnahmen lassen, um sie ihrer eigenen Sammlung beizufügen....Und nicht ICH will hier eine Norm aufstellen, sondern ich gab Erfahrungen wieder, die ich als Journalist gewonnen habe: "Ich habe in den letzten zwei Jahren bei zig Dienststellen und WaffR-Experten auf Innenminister-Ebene nachgefragt,. wie sie die Forderungen nach sicherer Aufbewahrung interpretieren - war ganz lustig, aber auch extrem widersprüchlich."- Dies ist der erste Teil des Absatzes, nun kommt der zweite Teil, der sich direkt auf die Widersprüchlichkeit der Subjekte im vorangegangenen Satz bezieht: "Als gemeinsamer Nenner könnte man den "schnellen Zugriff" werten..."Ich hätte natürlich auch "als kleinster gemeinsamer Nenner in den Aussagen des vorgenannt befragten Personenkreises " schreiben können. chrisgrinst.gif

Geschrieben

No mein bester Schiller wink.gif - mit DIR plaudere ich doch immer gerne und zu jederzeit grin.gif -

Natürlich hab ich es bewußt etwas mißverstehen "wollen" - denn die Dämlichkeit mancher dieser Experten grenzt schon fast an strafbare Handlungen und das noch etwas breiter zu treten macht auch mir mitunter diebischen Spaß chrisgrinst.gif- und sei es um den Preis eines bewußten Mißverständnises rolleyes.gif.

Die Widersprüchlichkeit all dieser Expertenmeinungen ist angesichts eines derart schlampigen Gesetzes auch wieder als Chance zu betrachten cool.gif - solange die sich nicht auf EINE Meinung einigen, hat ein streitbarer Demokrat auch eine reele Chance sich durch die Instanzen zu wehren tongue.gif .

Gruß Mouche

Geschrieben

".... ist weder das völlig freie Aufhängen zulässig,noch das Anschrauben ausreichend ! In diesem Fall ist auch für mich die Mindestforderung abschließbarer Waffenhalter oder abschließbarer Schrank absolut notwendig,denn wie Ganymed schon zum Ausdruck bringt : Eine Schraube, die man raus- und reindrehen kann stellt in dem Fall dann auch keine ausreichende Sicherung dar ."

Womit, mon cher Mouche, der altbekannte Ausspruch "Der/die hat ja ne Schraube locker " eine völlig neue und juristisch brisante Bedeutung erlangen dürfte. eek2.gif

021.gif

Gast ichbindicht
Geschrieben

Im Zusammenhang mit dem Vortrag des sehr geschätzten Dr. Schiller möchte ich in diesem Zusammenhang den bereits erörterten Vorschlägen eine Weiterung hinzufügen:

Wie wäre es, einen geeigneten Langwaffentresor an die Wand zu hängen und die bezeichneten Vorderlader darin aufzubewahren??

Dies hätte defintiv den Vorteil, dass auch erlaubnispflichtige Vorderlader - z.B. eine schöne Doppelbüchse - derart verwahrt werden dürften .....

Geschrieben

@ Mouche :

Danke für den exclusiven Nachhilfe-Untericht, aber ich werde trotzdem wieder nachhaken.

Ich kann nirgendwo eine Verordnung finden, die bei der Aufbewahrung unterscheidet, ob Minderjährige im Haus sind oder nicht.

Das dürfte auch relativ praxisfremd sein,sofern man nicht gerade als Eremit im Wald lebt.

Und auch hier besteht die Gefahr, daß Hänsel und Gretel auftauchen.

Der Zugriff vom Minderjährigen muß verhindert werden, man kann sich jedoch nicht im Schadensfall damit rausreden.....ich dachte... ich dachte...ich habe geglaubt....nee normalerweise sind hier keine Kinder anwesend.... " blush.gifblush.gifblush.gif

Wenn eben eine Schraube nicht ausreichend ist, weil die lieben Kleinen mit dem Schraubendreher anrücken, dann ziehe ich eben noch eine stabile Kette oder ein Seil durch.

Der technischen Möglichkeiten gibt es sicherlich mehr ,als die Kinder am Ende knacken können.

Nur alte wunderschöne Vorderlader im Tresor wegsperren, obwohl eigentlich " nur" der Zugriff von Minderjährigen verhindert werden sollte, halte ich für maßlos übertrieben und wird auch gar nicht vom Gesetztgeber gefordert,wenn ich das hier richtig gelesen habe.

Ebenso ist es Unsinn, daß sich jemand wegen eines Billig-Luftgewehres einen Tresor zulegt,trotzdem muß ich verhindern können, daß klein Fritzchen der alle halbe Jahr zu Besuch kommt das Ding nicht heimlich stiebitz.

Stabile Wandhalterung,Klemmschellen um den Lauf,mit 5 Tonnen belastbar und Vorhängeschloß, dann möcht ich mal sehen, was er drauf hat.

Und was nützt mir eine erlaubnisfreie Schreckschußwaffe zur Heimverteidigung, wenn das Ding im Tresor vergraben ist ?

Wir wollen doch das Waffegesetzt nicht noch selber verschärfen mit eigenen Ideen.

So nun hau mich mal richtig.... tongue.giftongue.giftongue.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Ich kann nirgendwo eine Verordnung finden, die bei der Aufbewahrung unterscheidet, ob Minderjährige im Haus sind oder nicht.

Das dürfte auch relativ praxisfremd sein,sofern man nicht gerade als Eremit im Wald lebt.


Hallo Attila,

die Unterscheidung ob Minderjährige im Haushalt sind oder nicht, ergibt sich aus § 36 I 1 WaffG, wonach die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen sind um zu verhindern, daß unbefugte Dritte Waffen an sich nehmen.

Wenn man das auf WBK-freie Waffen bezieht, so können damit nur Personen unter 18 Jahren gemeint sein, die im waffenrechtlichen Sinne keine Berechtigung zum Erwerb/Besitz solcher Waffen haben. Desweiteren fallen darunter solche Personen, die mit einem Waffenverbot nach § 41 WaffG belegt wurden.

Was ist an dieser Differenzierung praxisfremd?

MfG ZEBO

Geschrieben

Hallo Zebo

Antwort auf:

Was ist an dieser Differenzierung praxisfremd?


Ich meine das in dem Sinne, weil man normalerweise nie ausschließen kann, daß Minderjährige zu irgendeinem Zeitpunkt nicht doch die Räume des Waffenbsitzers aufsuchen können, sei es durch Besuch oder sonst wie.

Wer schraubt seine Vorderlader sofort von der Wand ab, weil Verwandtschaft mit Sohnematz zu Besuch kommt,die sonst selten zugegen sind.

Geschrieben

Antwort auf:

Ich meine das in dem Sinne, weil man normalerweise nie ausschließen kann, daß Minderjährige zu irgendeinem Zeitpunkt nicht doch die Räume des Waffenbsitzers aufsuchen können, sei es durch Besuch oder sonst wie.


Wenn Sie als Besuch kommen, schließt man die Sachen vorher weg, schließt das Zimmer ab oder läßt die Kiddies einfach nicht mit den Sachen alleine.

Wenn sie als "sonst wie" kommen, reicht als Vorsorge bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen doch wohl die normale Haussicherung (Fenster zu, Tür abgeschlossen), wenn ich nicht da bin. Wo ist das Problem?

Antwort auf:

Wer schraubt seine Vorderlader sofort von der Wand ab, weil Verwandtschaft mit Sohnematz zu Besuch kommt,die sonst selten zugegen sind.


Geschrieben

Antwort auf:

@ Mouche :

Danke für den exclusiven Nachhilfe-Untericht, aber ich werde trotzdem wieder nachhaken.


Lieber Attila wink.gif -

aber ich werde nicht nachlegen - ich bin nämlich der Meinung, daß Deine erneuten Ideen und Bedenken eigentlich alle längst innerhalb dieses Threads abgehandelt und beantwortet sind - Du würdest auch eine erneute Ausführung meinerseits nicht glauben - oder nicht lesen grin.gif - so zumindest mein Eindruck tongue.gif

Antwort auf:

So nun hau mich mal richtig....
tongue.giftongue.giftongue.gif


Nein, da ich Pazifist bin , Gewalt ablehne und Derartiges sogar bei hoffnungslosen Fällen für nutzlos halte, ist das ein völlig untauglicher Vorschlag cool.gif

Mouche

Geschrieben

Attilaa!!!! blush.gif

"So nun hau mich mal richtig...." confused.gif

Biste am Ende Masochist???

Das würde einige postings erklären.... 021.gif

(Sorry nicht bös gemeint, aber das mußte sein! Das schrie einfach nach dieser Retourkutsche) chrisgrinst.gif

Geschrieben

Wer hier im Forum gegen den Wind pinkeln will MUSS Masochist sein, aber ich sag eben das was ich meine.

Und wenn ich mit einer Botschaft unzufrieden bin, sag ich das auch . laugh.giflaugh.giflaugh.gif

Den Friedensnobelpreis krieg ich sowieso nicht mehr..

Aber Du Schiller bist in Deiner Zeitung auch ganz schön vorlaut, mein Gott wenn das jemand liest in Visier grin.gifgrin.gifgrin.gif

Aber mach weiter so !

Nun nochmals zum Thema Vorderlader aufmachen:

Auch auf die Gefahr hin, daß es Mouche jetzt zereißt laugh.gif, so richtig blicke ich bei der Meinungsvielfalt nicht durch.

Ich habe nämlich auch einen schönen VL, den ich absichtlich noch nie beschossen hab, weil ich das Ding an die Wand machen will und sonst nichts.

Nun lese ich hier, daß es verboten wäre, ein andere will den Tresor aufhängen, Du ( Schiller ) schriebst von Anschrauben, andere kommen da wieder mit Schraubendreher.....

Der dritte schreibt, ja in die Wohnung stellen, aber nur dann wenn keine Kinder anwesend sind, oder aber dann schnell wegsperren....

Die Meinungsvielfalt ist ungeheuer,und alle haben recht.

Ich frage mal ganz scheinheilig chrisgrinst.gifals Waffen -Laie, der sich so ein Dingsbums ( frei ab 18 ) gekauft hat.

Was sagt das Waffengesetz wirklich aus, wie VL Gesetzteskonform aufbewahrt werden sollen .

Nicht die maximal mögliche Sicherheitsanforderung, sondern die Minimale Auflage würde ich gerne mal erfahren.

Und was machen eigentlich historische Museeen, die öffentlich zugänglich sind ?

Stehen die Dinger nicht in Vitrinen, die man anders als Tresore relativ leicht aufbekommt ...

Also meine Variante wäre:

In der Wohnung über den Kamin hängen,unaufällig aber sicher befestigen.

Und wenn die Kinder das sehen,kurz mal mit dem Zeigefinger wedeln und die Waffe hängenlassen.

So richtig ?

Weiter draufhauen auf Attila.

Keine Angst, da ist mittlerweile genug Hornhaut.

( Hornochse höre ich da wohl jetzt ???

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif )

Geschrieben

Antwort auf:

Was sagt das Waffengesetz wirklich aus, wie VL Gesetzteskonform aufbewahrt werden sollen


in der zeit, die du für so ein elend langes posting brauchst, könntest du auch selber im gesetz nachschlagen.

...aber dann wüsstest du ja was, hättest gar ahnung und das wäre ja viel langweiliger, als ohne eigene position herumzudiskutieren...

rolleyes.gif

Geschrieben

Wenn es soooo einfach wäre, bräuchten wir kein Unterforum Waffenrecht,keine Fragen und vor allem keinen Wahrsager.

Ich weiß ja, daß Du ein kluges Kerlchen bist, aber offensichtlich hast Du auch nicht gemerkt, daß es zu waffenrechtlichen Fragen immer Auslegungsstreitigkeiten und kontroverse Meinungen gibt.

Wie heißt es : " Zwei Juristen-drei Meinungen... "

Aber ich weiß Deine Belehrungen über meine Postings mittlerweile gut einzuschätzen... sie gehen mir am A... vorbei. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

Hochverehrter Attila,

die Diskussion um die gesetzeskonforme Aufbewahrung von VL u.a. WBK-freien Waffen ist in diesem Thread während der letzten Woche zu deutlichen Ergebnissen gekommen (was auch der Sinn einer Diskussion ist). Nimm Dir also bitte die Zeit zum gründlichen Lesen und Deine Fragen werden beantwortet werden.

BG ZEBO

Geschrieben

@ Zebo :

Vielen Dank auch für Deinen Hinweis crazy.gif

Ich habe mir tatsächlich die Mühe gemacht und die Postings nochmals durchgeackert, was am Ende eines langen Arbeitstages auch nicht einfach ist.

Es könnte sein, daß es Menschen gibt, die juristisch verkschörkelte Formulierungen, wie die Deinigen nicht vollständig begreifen können, zumal einiges durchaus wiedersprüchlich klingt.

Möglicherweise bist Du selbst Jurist und gehst davon aus, daß sofort nach Deinem Beitrag allen die gewünschte Erleuchtung kommt.

Auch sind die Beiträge durchaus wiedersprüchlich

Deshalb habe ich als Waffenrechts-Laie nochmal um eine präzisierte Zusammenfassung gebeten.

Wenn ich damit einigen hier etwas zugemutet habe, dann bitte ich um Entschuldigung.

Ich werde mal meinen Sachbearbeiter im Ordnungsamt um Rat fragen, ich bin überzeugt, er wird mir eine einfache und präzise Antwort geben.

Vielen Dank auch noch

eek2.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Wenn es soooo einfach wäre, bräuchten wir kein Unterforum Waffenrecht,keine Fragen und vor allem keinen Wahrsager.


du hast gefragt "was steht im gesetz", und das lässt sich nunmal leicht herausfinden. aber wenn man um des diskutierens willens diskutiert...

Geschrieben

Antwort auf:

@

Ich werde mal meinen Sachbearbeiter im Ordnungsamt um Rat fragen, ich bin überzeugt, er wird mir eine einfache und präzise Antwort geben.


der arme! hoffentlich hat der genug zeit für dein kritisches infrage-stellen seiner auskünfte. chrisgrinst.gif

Geschrieben

Antwort auf:

der arme! hoffentlich hat der genug zeit für dein kritisches infrage-stellen seiner auskünfte.


Glaubst Du immer alles, was ich Dir erzähle ??? chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Kritisches Hinterfragen ist was ganz normales.

Außerdem kenn ich meinen Ordnungsamtsmann relativ gut und lange.

Wir haben schon des öfteren gut miteinander geplaudert und der nimmt auch ernst, was man an Einwänden bringt.

Mal boshaft gefragt:

Akzepiert jeder sofort jeden Bescheid und jede Auskunft einer Behörde als treuer Untertan, oder gibt es gelegentlich Widersprüche, ja sogar Prozesse ?

Geschrieben

Antwort auf:

Was sagt das Waffengesetz wirklich aus, wie VL gesetzteskonform aufbewahrt werden sollen .


1) Was im Gesetz (und der AWaffV) steht, ist problemlos nachlesbar.

2) OWI-bedroht ist lediglich die nicht konforme Aufbewahrung WBK-pflichtiger Waffen

3) es sei denn, P-18-Waffen gelangen schuldhaft in die Hände von Kindern/Jugendlichen.

Den Rest kannst du dir mit dem Wissen aus einer polytechnischen Oberschule zusammenreimen, auch ohne weitergehehende juristische Studien. (hähä, Pisa hätte uns doch nicht wirklich geschreckt, oder?)

Geschrieben

Antwort auf:

Wo liegt PISA ???
wink.gifwink.gif


Geographie "mangelhaft" - setzen Attila - Fünf chrisgrinst.gif

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