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IGNORED

Transportschaden bei Waffenversand


brainiac

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Hallo,

habe heute mein Schweizer G11 per Postpaket erhalten.

Leider haben die "§%$&"?& bei der Post anscheinend das Paket vom Laster fallen lassen ... pissed.gifpissed.gifpissed.gifcrying.gifcrying.gifcrying.gifpissed.gifpissed.gifpissed.gif

Man hat anscheinend die Mündung über den Asphalt geschleift.

Ein quasi neues G11 ...crying.gifcrying.gifcrying.gif mir ist ganz schlecht kotz.gifkotz.gifkotz.gif

Ich muß jetzt fast auf die Post zur Meldung des Transportschadens ...

1. Dazu müßte ich bei denen ja mit dem "corpus delicti" aufkreuzen - hmmmm ...

Net GANZ unproblematisch, am Schalter ein G11 auszupacken?

2. Ist eigentlich Waffenversand bei der Post (DHL) jetzt "offiziell" möglich? ... damit DAS nicht Probleme nach sich zieht.

brainiac

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... und wie sieht es bei Waffenteilen aus?

Ich habe gehört, daß DAS geht!?!

Das Gewehr war deshalb nicht komplett sondern zerlegt unterwegs. Auf verschiedene Sendungen verteilt.

Im konkreten Fall hat es sich um Lauf + Schaft gehandelt.

Es könnte noch schlimmer sein aber wenn ich sehe, daß sich der Lauf durch Luftpolsterfolie, durch MEHRERE Lagen Wellpappe und durch den Umkarton auch noch sauber durchgestanzt hat, dann müssen die "§%%&$ das wirklich aus großer Höhe geworfen haben!

brainiac

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Glückwunsch!

Die DHL schliesst offiziell den Versand von Waffen aus.


Moin,

wo steht denn das? Habe eben mir mal die AGBs angeschaut und kein Verbot zum Befördern von Waffen gefunden.


Genau dort! In den AGB auf der Webseite von DHL.

Zumindest noch vor 15 Tagen oder so.

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Glückwunsch!

Die DHL schliesst offiziell den Versand von Waffen aus.


Moin,

wo steht denn das? Habe eben mir mal die AGBs angeschaut und kein Verbot zum Befördern von Waffen gefunden.


Genau dort! In den AGB auf der Webseite von DHL.

Zumindest noch vor 15 Tagen oder so.


Moin,

welchen Paragraphen der AGB meinst Du denn?

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Moin,

es alles noch komplizierter wie wir denken.

Die Internetseit des DHL liefert zwei Transportbedingungen:

1. AGB für Post-Pakete und

2. AGB für DHL

Gemäß den AGBs DHL ist der Transport von Waffen nicht gestattet, in der AGB der Post-Pakete wird kein Wort über Waffen verloren.

Anhand der Einleitung der AGBs schliesse ich - kann falsch sein - das für ein Pastpaket die AGB Deutsche Post Paket national gelten und nicht die AGBs von DHL, demzufolge ist nach meinem Verständnis der Transport von Waffen über die Post erlaubt, nur über DHL nicht. gaga.gif

Wer das nachlesen will:

www.dhl.de => Informationen => Downloadcenter => AGB

1. AGB Paket /Express (ganz oben)

2. Transportbestimmungen DHL (ca. siebente Position)

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In der sechsten Position tauchen die Bestimmungen für Expressversand der Deutschen Post auf. Die sind verdammt klein gedruckt mad.gif, aber ich meine ganz schwach erkennen zu können, dass dort unter Nr. 2.1 was über den Ausschluss des Transportes von Waffen steht... crazy.gif

(Wäre ja auch sonderbar, wenns mit DHL nicht geht, aber auf Expressweg vom selben "Club" schon. rolleyes.gif)

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Ja, DANKE.

Habe dieselbe Schizophrenie der AGBs gestern selbst gelesen:

1. AGB für Post-Pakete und

2. AGB für DHL

In 1. Steht gar nix drinnen von wegen Waffen pfui o.ä.

In 2. ist der Transport, auch von ~teilen, ausgeschlossen.

2. Klingt aber irgendwie so als ginge es hier nur um internationale Paketsendungen.

Ich werde einfach mal auf eine Postfiliale gehen und mich mal GANZ DUMM stellen (was mir nicht überaus schwer fällt) und anfragen, ob die Post mit Paketen Waffen offiziell transportiert (weil andere Paketdienste das ja nicht mehr machen würden). chrisgrinst.gif

Und das andere Problem - wenn das mit den AGB positiv ausfällt:

-> Wie zeige ich denen bei der Post den Schaden, ohne daß gleich ein SEK gerufen wird? tongue.giftongue.gif

brainiac

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Na ja, wenn Du nicht gerade mit schwarzer Maske, wild repetierend und um Dich schießend in die Post kommst und dem freundlichen Beamten am Schalter vor dem Auspacken der Waffe sagst, um was es geht, sollte es ohne SEK-Einsatz möglich sein. (Sicherung durch Streifenpolizisten außerhalb des Gebäudes dürfte in diesem Fall genügen tongue.gif) chrisgrinst.gif

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Moin SB,

das sind die Transportbedingungen Express intertnational.

Danach sind Waffen nach deutschen Waffengesetz oder nach dem ausländischen Waffengesetz betroffen.

Mal sehen was wir haben:

www.dhl.de => Informationen => Downloadcenter => AGB

1. AGB Paket/Express national (Pos. 1):

AGB der deutschen Post PAket / National:

Waffen werden nicht explizit ausgeschlossen

2. ABG Deutsche Post Express GmbH (Pos. 6):

Allgemeine Transportbedingungen Express International

Hier sind Waffen nach dem deutschen Waffengesetz und

entsprechendem ausländischem Waffengesetz vom

Transport ausgeschlossen.

3. AGB DHL (Pos. 7):

Allgemeine Transportbedingeungen DHL:

Hier sind Waffen und Waffenteile vom Transport

ausgeschlossen

Für einen normalen Paketversender drei unterschiedliche AGBs, da soll einer schlau werden

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Antwort auf:

Na ja, wenn Du nicht gerade mit schwarzer Maske, wild repetierend und um Dich schießend in die Post kommst und dem freundlichen Beamten am Schalter vor dem Auspacken der Waffe sagst, um was es geht, sollte es ohne SEK-Einsatz möglich sein. (Sicherung durch Streifenpolizisten außerhalb des Gebäudes dürfte in diesem Fall genügen )


MIST, genau so hatte ich es eigentlich beabsichtigt!

... muß ich mir halt was anderes einfallen lassen.

brainiac

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