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IGNORED

Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?


meister2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo!

Ich komme aus NRW .... dort wurde mir in meine WBK ein Kaliber voreingetragen und der Beamte sagte mir das ich für jede neue Waffe eine neue Befürwortung und einen neuen voreintrag für das Kaliber bräuchte.

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@Hunter67

Wird in Paderborn (NRW) auch so gemacht. :gaga: Aus welcher Ecke kommst Du?

Geschrieben
Hallo!

Ich komme aus NRW und habe mie letzte Woche meine Gelbe WBK beim Amt abgeholt, dort wurde mir in meine WBK ein Kaliber voreingetragen und der Beamte sagte mir das ich für jede neue Waffe eine neue Befürwortung und einen neuen voreintrag für das Kaliber bräuchte. Bin mal gespannt was passiert wenn der mir eine Waffe eintragen soll, die keinen Kaliber voreintrag hat.

318732[/snapback]

Voreintrag in GELBE :o

Ich finde, man sollte für Leute, die sich so was ausdenken auch nen Psycho-Test einführen :gaga: .

Ich bin wirklich nicht der typische , sofort nach gerichtlicher Klärung rufende "Prozeß-Hansel" - aber DAMIT wäre meine persönliche Reizschwelle überschritten :mad1:

Mouche

Geschrieben
Voreintrag in GELBE  :o

Ich finde, man sollte für Leute, die sich so was ausdenken auch nen Psycho-Test einführen  :gaga: .

Ich bin wirklich nicht der typische , sofort nach gerichtlicher Klärung rufende "Prozeß-Hansel" - aber DAMIT wäre meine persönliche Reizschwelle überschritten  :mad1:

Mouche

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Meine auch. :unsure:

Geschrieben

Neue Gelbe abgeholt. Außer, daß die Waffen sicher aufbewahrt werden müssen, steht da nichts drin.

Geschrieben
Meine auch. :unsure:

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HIER im "Ländle" bekommen die Sachbearbeiter ja zum Glück auch keine so abwegigen Vorgaben wie in ENN-ERR-Weeeh :chrisgrinst: .

Für mich steht bei den dortigen Verfahrensweisen die Frage der Rechtsbeugung aber VOLL im Raum :AZZANGEL:

Mouche

Geschrieben
Neue Gelbe abgeholt. Außer, daß die Waffen sicher aufbewahrt werden müssen, steht da nichts drin.

322262[/snapback]

.....und auch DAS ist eigentlich unsinnig und überflüssig weil ohnehin per Gesetz geregelt :rolleyes: .

Möglicherweise denkt sich der Sachbearbeiter halt "für so fette Gebühren muß ich doch zumindest ein Sätzchen tippen" :wub: - und da es nicht stört, kann man ihm ja seine Freude und die Meinung, etwas "Sinnvolles" getan zu haben, auch lassen :chrisgrinst:

Mouche

Geschrieben
und da es nicht stört, kann man ihm ja seine Freude und die Meinung, etwas "Sinnvolles" getan zu haben, auch lassen

In DIESEM Fall würde ich auch sagen: AMEN, Du kleines Beamtenmenschlein, nun hast Du Deinen Willen, gib' Frieden! :chrisgrinst:

GRUß

Geschrieben
.....und auch DAS ist eigentlich unsinnig und überflüssig weil ohnehin per Gesetz geregelt  :rolleyes: .

Normalerweise ja, bei mir steht auch nichts weiter drin. Allerdings steht die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG steht noch aus, die die bestehenden Unklarheiten beseitigen sollte. Dann wird auch klar sein, ob das Erwebsstreckungsverbot für Gelb gilt oder nicht. Durch die Eintragung der 2/6 Klausel in die Gelbe versuchen einige Leute offenbar Fakten zu schaffen.

Bela

Geschrieben
Normalerweise ja, bei mir steht auch nichts weiter drin. Allerdings steht die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG steht noch aus, die die bestehenden Unklarheiten beseitigen sollte. Dann wird auch klar sein, ob das Erwebsstreckungsverbot für Gelb gilt oder nicht. Durch die Eintragung der 2/6 Klausel in die Gelbe versuchen einige Leute offenbar Fakten zu schaffen.

Bela

322403[/snapback]

Die noch ausstehende VwV beseitigt gar nichts :AZZANGEL: -

-weil sie ohnehin nur Bindung für die Verwaltung hat

-weil sie vermutlich nicht mal einheitlich wird

-weil sie selbst dann, wenn sie einheitlich werden sollte,vielfach interpretiert wird

-weil die wirklichen Streitfragen trotzdem erst vor Gericht geklärt werden :P -

-und wenn 2/6 bei Gelb tatsächlich ungültig /unzulässig sein sollte - dann juckt es auch nicht, ob es in der Karte steht oder nicht :chrisgrinst:

Mouche

Geschrieben

Hi!

Ich komme aus Duisburg, NRW.

Habe nun ja den Voreintrag für das Kaliber 8x57IS und laut Beamten muß ich ja für jedes andere Kaliber eine Befürwortung und den Nötigen Kaliber eitrag in der Gelben haben. Habe mir nun aber eine P17 im Kaliber 30-06 ersteigert.

Wie sollte ich am besten vorgehen wenn mir der Eintrag für diese Waffe verweigert wird?

Kann mir da jemand helfen?

Danke schon mal im vorraus.

Wäre natürlich nicht schlecht wenn hier noch jemand aus Duisburg wäre, dann hätte ich nämlich den direkten vergleich.

Ciao,

Hunter67

Geschrieben
Wie sollte ich am besten vorgehen wenn mir der Eintrag für diese Waffe verweigert wird?

Hunter,

einfach Kauf anmelden, Bescheid abwarten, Einspruch einlegen und klagen.

Karl

Archiviert

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