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IGNORED

Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?


meister2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen. Ich bin seit kurzem Sportschütze und möchte mehrere Disziplinen schiessen. Ich habe die Grüne und die gelbe WBK bekommen. Jetzt der Hammer: Meine Behörde (in Thüringen) möchte für jeden Einzellader ein "erweitertes" Bedürfnis und sowiso und generell darf ich eh nur 2 Langwaffen pro Halbjahr erwerben. Auf meine Frage, was unter "erweitert" zu verstehen wäre antwortete man mir, "naja, halt ein Bedürfnis". Von diesem Eiertanz hatte ich zuvor schon hier im Forum gelesen, aber etwas baff war ich schon.

Frage: Ist dieses Prozedere eigentlich nicht ganz so, wie es im neuen Waffengesetz erleutert ist? Was kann man gegen diese Willkür unternehmen?

Von einer "internen" Anweisung des Thüringer Innenministeriums hab ich auch schon gehört, aber was soll denn das bitte sehr?

Geschrieben

Die 2/6 Regel bürgert sich in der Praxis immer mehr ein.Es laufen wohl Rechtsmittel dagegen - Ergebnis offen.

Der Rest ist Quatsch ! Schon die gängige Praxis für die erste Waffe (nur dafür wird es allgemein verlangt) ein bestätigtes Bedürfnis zu verlangen ist durch das Gesetz nicht gedeckt. Gegen ein Einzelbedürfnis für jede Waffe auf Neu-Gelb würde ich mich zur Wehr setzen. Ist eindeutig nicht zulässig!

Mouche

Geschrieben

Ja gut, Quatsch hin oder her. Nur was, wenn die Damen und Herren vom Erlaubniswesen darauf bestehen? Und das tun Sie nun mal. Sämtliche Argumentationen haben nichts gebracht. Selbst der Händler, bei dem ich die Waffe erwerben möchte, kam mit hängenden Flügeln zurück. Er rieth mir, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Nur wat bringt dat? Stress für weitere Eintragungen auf jeden Fall. ODER?

Geschrieben

Was das bringt?

Im besten Fall:

Einen Karriereknick fuer die Rechtsbeuger.

Mindestens: Arbeit fuer deren Vorgesetzte und Arbeit moegen die nicht.

Also hilft es. Vor allem, wenn es mal mehrere machen, Du wirst ja nicht der einzige sein, der schikaniert wird.

Eine DAB mag noch vernachlassigbar sein, aber 20, 50 oder mehr sind richtig fette Arbeit und bringen die Verantwortlichen gegenueber deren Vorgesetzen in Erklaerungsnot.

Wer mit solchen SBs zu tun hat, der ist doch eh schon ganz unten, da kann es nur besser werden, wenn man ALLE Mittel ausschoepft (DAB und auch Klage ) und die merken, dass man sich nicht verarschen laesst.

Geschrieben

der beste rat den man dir hier noch geben kann ist der :

tritt ins forum waffenrecht ein und schliess eine rechtsschutzversicherung über dieses ab!!! scheint mit deiner behörde ja wohl auch in zukunft nicht einfach sein, also lohnen sich die ca. 65€ im jahr für dich auf jeden fall!!! denn da wirst du auch rechtsverbindlich geholfen!!!

Geschrieben

Antwort auf:

Ja gut, Quatsch hin oder her. Nur was, wenn die Damen und Herren vom Erlaubniswesen darauf bestehen? Und das tun Sie nun mal. Sämtliche Argumentationen haben nichts gebracht. Selbst der Händler, bei dem ich die Waffe erwerben möchte, kam mit hängenden Flügeln zurück. Er rieth mir, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Nur wat bringt dat? Stress für weitere Eintragungen auf jeden Fall. ODER?


Jeder entscheidet für sich, WAS er WIE WEIT mit sich machen läßt. Wenn Du sagst, ich kauf eh insgesamt nur ein - bis drei Waffen - das reicht mir, da juckt es mich nicht - gut - Deine Entscheidung.

ICH interessiere mich für viele unterschiedliche Waffen und Diszipline - MICH würde es stören und ich würde mich wehren.

Ist DEINE Entscheidung rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Hallo Maik

jetzt mal konkret. Du hast die neue gelbe WBK. Du kannst dir alles kaufen, was die hergibt. EL, Rep.LW, EL.KW, Vorderlader. Kauf dir, was du willst. Wenn deine zuständige Behörde die nicht eintragen will, muss sie das mit einem Bescheid, der immer rechtsmittelfähig sein muss ablehnen. Auf die Begründung wäre ich gespannt. Danach kannst du Widerspruch einlegen und wenn der zum gleichen Ergebnis wie deine Behörde kommt, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, musst du Klage vorm Verwaltungsgericht einreichen, und der Richter muss, ob er will oder nicht, den Kameraden der Behörde den Arsch bis zu den Ohren aufreisen.

Auch die 2/6 Regelung für die neue gelbe WBK, die sich langsam zu manifestieren beginnt, ist RECHTSWIDRIG. So viel Tüten kann ein Richter in seiner Ausbildungszeit gar nicht konsumiert haben, das er es anders sehen kann.

Dienstaufsichtsbeschwerde ist meistens nur ein Nadelstich, aber nicht zu verachten. Nach mehreren wird der SB etwas vorsichtiger.

Steven

Geschrieben

Ich habe vor ein paar Tagen meine neue "Gelbe" bekommen. Natürlich auch mit dem Vermerk "2/6". pissed.gifgaga.gifkotz.gif

Allerdings ohne weitere Schweinereien, schließlich ist das hier ja Bayern und nicht Mordrhein-Vandalen! wink.gif

Scherz beiseite: Ich werde nächste Woche Kontakt mit dem FWR und der ÖRAG aufnahmen, ob sie meine Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht unterstützen werden. Ich hoffe zwar sehr , dass die ÖRAG für diesen Fall eine Deckungszusage erteilt und auch das FWR die Sache unterstützt, aber falls das nix werden sollte, werde ich die Klage eben alleine erheben. Jedenfalls lasse ich mir diese Rechtsbeugung nicht gefallen!!! pissed.gif

Meine SB'in beim LRA Schweinfurt ist allerdings voll in Ordnung, deshalb ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall nicht angebracht. Die Dame befolgt ja auch nur die Vorschriften, die man ihr vom bayerischen Innenministerium auf's Auge gedrückt hat.

Jetzt heißt's erst mal: Widerspruch gegen diese Auflage in der WBK einlegen um die Frist zu wahren. Dann werden wir weitersehen.......

GRUß

Geschrieben

Das ist gut - halt da mal bitte die "Allgemeinheit" auf dem Stand der Dinge icon14.gif.

Vermuten tu ich allerdings, daß die entsprechende Bestimmung geändert wird, BEVOR Du ein Urteil hast - und Deine Klage somit gegenstandslos wird tongue.gif.

Damit es kein Mißverständnis gibt : Ich vermute, daß 2/6 eindeutig festgeschrieben wird rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Damit es kein Mißverständnis gibt : Ich vermute, daß 2/6 eindeutig festgeschrieben wird


Ist mir doch völlig wurscht, was die in eine Verwalungsvorschrift reinschreiben! Diese bindet nur die Verwaltung in ihrem Handeln und hat keinerlei Gesetzeskraft. Nur Gesetze und Rechtsverordnungen haben Gesetzeskraft. Bei der rechtlichen Würdigung von Verwaltungsvorschriften müssen die Richter sich ausschließlich am Gesetz und an den Verordnungen orientieren. Und diese geben in vorliegenden Fall nicht das Geringste für "2/6" her!

GRUß

Geschrieben

Antwort auf:

so wie der erste Entwurf dazu aussieht, wird diese Regel eher nicht festgeschrieben, sondern richtig gestellt.

Gruß

Makalu


Wäre schön wenn es so kommt icon14.gif

Aber - hab ich das richtig in Erinnerung, daß es da in der VO so eine Art "Ermächtigungsparagraph" gibt ? Und da diese Regel bisher bundesweit bei den Behörden recht beliebt scheint, fürchte ich, da wird vielleicht doch aus der "schlechten Gewohnheit" ne Regel werden.

Hoffe ich irre mich rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Ja - bleib dran und meine guten Wünsche begleiten Dich icon14.gif

FWR und ÖRAG sollten Dich eigentlich unterstützen - ist ja schließlich eine Frage, wo WIRKLICH Klärungsbedarf besteht rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Dann dank ich Euch für die vielen Tips und Anregungen! Dass dieses Prozedere rechtswidrig ist, ist mir schon klar. Die armen Schweine (SB und -rinnen) sitzen voll zwischen den Fronten und passen logischer Weise auf ihren schönen und warmen Stuhl auf. Tät ich ja selber so :-)) Ich werde jedenfalls auf Konfrontation gehen. Sollte immer noch kein Weg um erneute Bedürfnisse führen, dann hilft halt nur noch Klage.

Geschrieben

Antwort auf:

Dann dank ich Euch für die vielen Tips und Anregungen! Dass dieses Prozedere rechtswidrig ist, ist mir schon klar. Die armen Schweine (SB und -rinnen) sitzen voll zwischen den Fronten und passen logischer Weise auf ihren schönen und warmen Stuhl auf. Tät ich ja selber so :-)) Ich werde jedenfalls auf Konfrontation gehen. Sollte immer noch kein Weg um erneute Bedürfnisse führen, dann hilft halt nur noch Klage.


Am einfachsten IMHO : Waffe auf Neu-Gelb beim Händler kaufen - DER trägt in die WBK ein, weil Du ordnungsgemäß und richtige EWB hast. Dann beim Amt vorlegen - wird der Stempel verweigert - Einspruch einlegen und gleichzeitig den Händler "aufscheuchen" - hätten DIE Recht - hätte er Dir ja zu Unrecht eine Waffe eingetragen.

Eben weil für Gelb kein Einzelbedürfnis erforderlich ist,stellt der Besitz der Karte allein die EWB dar - sonst müßte das Gesetz auch dort Voreintrag verlangen.

Ein Händler, der einen A... in der Hose hat, sollte darauf hin bei dem Amt deutlich Dampf ablassen chrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Bitte dabei bedenken, daß die Behörde auch verfügen kann, die Waffe solle bis zum soundsovielten "einem Berechtigten überlassen werden. Sollte dann auch noch der Sofortvollzug angeordnet sein, wird es womöglich erforderlich unverzüglich einen Antrag nach § 80 V VwGO - gerichtet auf die Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit - beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Geschrieben

So, Update zu meiner Sache "WBK gelb 2/6":

Das FWR unterstützt bereits 2 Fälle dieser Art in Bayern vor Gericht und hat mich auf meine ÖRAG-Waffenrechtsschutzversicherung verwiesen.

Daher habe ich heute ein Schreiben mit Bitte um Deckungszusage in dieser Sache an die ÖRAG versandt.

Mal sehen, was dabei rauskommt.

GRUß

Geschrieben

Antwort auf:

Bitte dabei bedenken, daß die Behörde auch verfügen kann, die Waffe solle bis zum soundsovielten "einem Berechtigten überlassen werden.


Auch DESHALB meine Empfehlung, so etwas bei einer Waffe vom Händler durchzuziehen. Da ist der Parkplatz doch klar cool.gif

Antwort auf:

Sollte dann auch noch der Sofortvollzug angeordnet sein, wird es womöglich erforderlich unverzüglich einen Antrag nach § 80 V VwGO - gerichtet auf die Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit - beim Verwaltungsgericht einzureichen.


Wenn man das "Spiel" auf die "harte Tour" durchziehen WILL - dann sollte man vernünftigerweise den RA natürlich schon vorher kontaktiert haben wink.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

So, Update zu meiner Sache "WBK gelb 2/6":

Das FWR unterstützt bereits 2 Fälle dieser Art in Bayern vor Gericht und hat mich auf meine ÖRAG-Waffenrechtsschutzversicherung verwiesen.

Daher habe ich heute ein Schreiben mit Bitte um Deckungszusage in dieser Sache an die ÖRAG versandt.

Mal sehen, was dabei rauskommt.

GRUß


In DEM Fall würde ICH mir überlegen, Widerspruch einzulegen und gleichzeitig anregen, die Bearbeitung bis zur Vorlage rechtskräftiger/bestandskräftiger Urteile zurückzustellen.

Ein vernünftiger Sachbearbeiter geht darauf gerne ein grin.gif-und DU kannst bei dieser Vorgehensweise nur gewinnen rolleyes.gif. Das eigene Verfahren durchzuziehen bringt IMHO nix außer unnötigen Kosten tongue.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Mittlerweile mußte ich erfahren, dass es in Bayern kein Widerspruchsverfahren in Verwaltungsrechtssachen mehr gibt!

Ich muß wohl oder übel gleich klagen.

GRUß


confused.gifconfused.gifconfused.gif

Kann DAS mal jemand erklären ?

Klage als ERSTES Rechtsmittel confused.gifconfused.gif

Mouche

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