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IGNORED

Betrifft ominöse 18/12 Regelung.


Slotsipxes

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führt dein verein keinen anwesenheits nachweis ?

ansonsten eine kladde besorgen, oder selber erstellen und dann jedes mal mit zum schiessen nehmen und von der standaufsicht, oder dem betreiber, mit datum und stempel quittieren lassen.

noch besser, wenn du dann noch die jeweilig geschossenen disziplinen mit aufführst.

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Hallo Ruger480,

ich verstehe Deine Frage so, daß Du nicht wissen willst, wie Du den Nachweis erbringst (durch ein Schießbuch), sondern auf welcher gesetzlichen Grundlage die Zahl 18 beruht.

Eine gesetzliche Grundlage für diese Zahl gibt es nicht.

18 ist die Zahl, die von vielen Verbandsschützenmeistern als Nachweis für die in $ 14 WaffG verlangte regelmäßige Ausübung des Schießsports angesehen wird.

Ergibt sich wohl aus zweimal im Monat minus Urlaub, Weihnachten und Grippe.

gruß barlow

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@Barlow

ja genau das meine ich.Es muß doch irgendwo etwas schriftliches existieren was als Grundlage dienen kann.Mich interessiert es vor allem ob diese Zahl 18 sich auf EIN JAHR oder auf 12MONATE bezieht. Also wenn auf ein Jahr, dann Januar bis Dezember 2004 oder wenn 12 Monate dann April 2004 bis April 2005. Wo finde ich aussagekräftige Literatur darüber bzw.wer kann mir sagen wie es seine Behörde bzw Verband handhabt.Danke

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So feine Details obwohl noch nicht mal das Grobe geklärt ist ? AZZANGEL.gif

Ich würde einfach mit dem gesunden Menscheverstand rangehen.

18 * Training in 12 Monaten und 12 Monate Mitgliedschaft.

Ob die 18 * nun effektiv erst im letzten Halbjahr zusammenkommen sehe ich als nicht relevant, da nach 3 Jahren ja erneut geprüft wird ob die Bleientsorgung Richtung Kugelfang weiterhin stattfindet.

Anmelden, nach einem Dreivierteljahr auftauchen und 18 Tage hintereinander Schiessen dürfte allerding im Verein übel aufstossen...

Umgekehrt wird schnell mal 18 Trainingstage und dann für den Rest der 12 Monate verdunsten auch nicht klappen...

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Die Zahl 18 taucht in der Begründung zum Entwurf des WaffNeuRegG (zu § 14 WaffG, Seite 119) auf.

Dort steht wörtlich:

"...Über die regelmäßige Schießsportausübung fehlen aber jegliche konkrete Regelungen mit der Folge, dass laut einer Länderumfrage im Jahr 1995 festgestellt wurde, dass hinsichtlich der Schießsportausübung durch einen Sportschützen die Verwaltungspraxis offensichtlich vollkommen unterschiedlich ist und zwischen einmal pro Woche bis ein mal pro Monat schwankt; überwiegend wird aber ein mindestens zweiwöchiger Rhythmus der Schießsportausübung verlangt.

Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahrezeitraum wenigstens 18 mal oder ein mal pro Monat intensiv mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht."

Grüssle

SB

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Oje, Ruger480,

ich fürchte, daß Du das wohl durchklagen müsstest!

Am ehesten würde ich an Deiner Stelle Kontakt mit Herrn Streitberger vom Forum Waffenrecht aufnehmen, vielleicht sind dort schon Entscheidungen bekannt, oder daß das FWR Einfluß auf Deine Waffenrechtsbehörde ausüben kann.

Viel Erfolg!!!!!!!!!!

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Antwort auf:

Wo kann ich die Regelung 18x Training in 12 Monaten oder in einem Jahr zwecks Voraussetzung des Nachweises eines Regelmäßigen Schießtrainings bekommen? Brauche das ganze schriftlich.

Danke


Hallo Ruger480,

eine richtig rechtsverbindliche Festlegung wirst Du derzeit wohl kaum finden. Siehst ja, selbst unser Sachbearbeiter(in) rudert da hilflos rum.

In dem noch nicht gültigen Entwurf WaffVwV vom 04.08.04 heißt es dazu: "...für die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses...,dass der Antragsteller seit mindestens 12 Monaten den Schießsport regelmäßig, also mindestens einmal im Monat oder 18mal im Jahr, betrieben hat...".

In dem Buch von Achim-Volker König/Christian Pabsthart "Das neue Waffenrecht - Leitfaden" (NOMOS Baden-Baden 2004) wird ausgeführt: "Nach der amtlichen Begründung des WaffG ist unter einer "regelmäßigen" Übung im Sinne der Norm das Schießen mindestens einmal pro Monat oder 18mal insgesamt im Jahr mit einer Waffe der Art zu verstehen, für die ein Bedürfnis geltend gemacht wird."

Also ich verstehe das so, wenn jeden Monat trainiert wird, reichen 12 Trainingstermine, wenn in größeren Abständen als ein Monat trainiert wird, sind mindestens 18 Trainingstermine nachzuweisen. Die Termine müssen aber nicht zwingend in demselben Verein stattfinden.

Kurios übrigens, was der BdMP-LV Berlin-Brandenburg daraus in seiner letzten Richtlinie gemacht hat: "Die Regelmäßigkeit der Teilnahme am Schießsport ist derzeitig gegeben, wenn der Antragsteller 1x monatlich, mindestens jedoch 18 Schießtermine im zurückliegenden Jahr dokumentieren kann."

Das verstehe, wer will.

Gruß

frankmichael

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