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IGNORED

Umzug - Benachrichtigung Landratsamt


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

aus gegebenem Anlass - in welchem Zeitraum muss ein Umzug dem LRA mitgeteilt werden?

Gruss Vortac

Geschrieben

-garnicht.

Es gibt keine waffenrechtliche Wohnsitzummeldepflicht.

Da allerdings der Waffenbesitz im Melderegister eingetragen ist, sollte bei einem Wohnsitzwechsel die Meldebehörde die zuständigen Waffenbehörden verständigen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hallo, nicht das wir uns mißverstehen,

„Melderegister“ ist beim Einwohnermeldeamt!

Dort haben solche Angaben nichts zu suchen!

In der Behörde für waffenrechtliche Angelegenheiten ist der Waffenbesitz registriert. Das kann die Polizeibehörde, aber auch das Ordnungsamt oder andere Dienststellen sein, aber nicht das Einwohnermeldeamt.

Gruss Spa

smile.gif

Geschrieben

Müsste der § 2 Abs. 2 neue Nr. 6 "für waffenrechtliche Verfahren die Tatsache, daß eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist sowie die Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung." sein. aus Bundesgesetzbl. v. 16.10.2002

Karl

Geschrieben

Spa, das ist kein dicker Hund, sondern das Beste des neuen WaffG überhaupt. Denk nur mal dran, wenn ein Waffenbesitzer stirbt. Früher: teilweise fünf Jahre oder länger bis mans bemerkt hat, heute: innerhalb eines Monats, zumeist schon eine Woche nach dem Tod.

Ist doch besser, wenn die Erbwaffen noch da sind, wenn die Erben angeschrieben werden, oder ? wink.gif

Geschrieben

Hallo, aus der Sicht vielleicht. smirk.gif

Aber die Erfahrung zeigt, je mehr unterschiedliche Behörden die gleichen Informationen haben, desto konfuser die Aktionen oder Auflagen und häufig ohne gegenseitige Abstimmung. confused.gif

Eine einheitlich zuständige Behörde hat da doch was für sich und währe mir lieber, aber der Zug ist abgefahren.

crazy.gif

Gruss Spa

chrisgrinst.gif

Geschrieben

Mal Spaß beiseite: was mir gerade zum SprengG dazu einfällt. Dort bleibt die Zuständigkeit bei Wegzug ins Ausland bei der alten Sprengstoffbehörde. Die Waffenakte wird hingegen nach Köln zum Bundesverwaltungsamt geschickt. crazy.gif

Das finde ich nicht gerade praktisch und wäre auch eine Änderung im neuen SprengG wert. Na ja: vielleicht denkt ja ein schlaues Kerlchen dran... smirk.gif

Geschrieben

Antwort auf:

...Denk nur mal dran, wenn ein Waffenbesitzer stirbt. Früher: teilweise fünf Jahre oder länger bis mans bemerkt hat,...


wiso hat das so lange gedauert? eek2.gif Fängt ein Legalwaffenbesitzer nach seinem Ableben nicht auch schon nach wenigen Tagen an zu Schimmeln und bestialisch zu stin-

ken confused.gif oder ist er durch die jahrelange Schmauchexposition abgehärtet, sodaß er im Tode konserviert ist wie eine ägyptische Mumie? blush.gif

Gruß

Patrick

Geschrieben

Gut, mit "man" habe ich die Waffenbehörden gemeint. wink.gif

Die Routineüberprüfung der Zuverlässigkeit fand alle fünf Jahre statt. Manche Behörden haben noch nicht mal das geschafft und die Erben noch später angeschrieben (die dann oftmals, z.B. alte Witwe, auch schon nachverstorben waren).

Da waren die Erbwaffen oft sonst wo... (nur nicht da, wo sie hingehört hätten). crazy.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Gut, mit "man" habe ich die Waffenbehörden gemeint.
wink.gif

Die Routineüberprüfung der Zuverlässigkeit fand alle fünf Jahre statt. Manche Behörden haben noch nicht mal das geschafft und die Erben noch später angeschrieben (die dann oftmals, z.B. alte Witwe, auch schon nachverstorben waren).

Da waren die Erbwaffen oft sonst wo... (nur nicht da, wo sie hingehört hätten).
crazy.gif


versteh mich jetzt nicht falsch, ich bin auch gegen die illegale Nichtmeldung im Erbfall, aber ist dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland schwerwiegend beeinträchtigt worden?

Gab es Aufstände, Mord und Totschlag mit "erbillegalisierten" Waffen?

Die überwiegende Mehrzahl wurde doch wohl von den braven Erben bei den Behörden abgegeben oder?

Auch aus diesem Grunde räumt der Gesetzgeber dem Erben doch bestimmte Privilegien ein.

Und selbst wenn geerbte Waffen nicht gemeldet werden - auch zehn Jahre nach dem Ableben des Waffenbesitzers kann man an die Erben oder sonstige Verantwortliche noch hochnotpeinliche Fragen nach dem Verbleib der Waffen stellen.

Muss man sich nicht auch fragen, warum die Waffenrechtsbehörden ihren Aufgaben früher schon nicht nachgekommen sind?

Ich weiß , ich weiß, zuwenig Personal, Aufgabenvielfalt, Überlastung, keine Ahnung usw, usw.

Aber glaubst Du denn, dass die Waffenrechtsbehörden jetzt ihren Aufgaben besser nachkommen können?

Und das bei vermehrten Kontrollen durch noch kürzeren Kontrollzeiten und (meistens) noch weniger Personal?

Harlekin

Geschrieben

So, gerade nochmal nachgeschaut. Im EDV-Programm für die Meldesachbearbeitung ist ein Feld "Waffenrechtliche Erlaubnis" vorgesehen.

Es sind also auch die Möglichkeiten der praktischen Anwendung gegeben.

Ich muss aber mal bei unserer Meldebehörde nachfragen ob die da auch was eintragen.

M

Geschrieben

Antwort auf:

versteh mich jetzt nicht falsch, ich bin auch gegen die illegale Nichtmeldung im Erbfall, aber ist dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland schwerwiegend beeinträchtigt worden?

Gab es Aufstände, Mord und Totschlag mit "erbillegalisierten" Waffen?


Das wissen wir nicht, wenn die Waffen ohne Behördenmitwirkung verkauft wurden, dann waren sie eben illegal, die Herkunft war ja oft nicht zu ermitteln, ein zentrales Waffenregister gibt es ja nicht.

Antwort auf:

Die überwiegende Mehrzahl wurde doch wohl von den braven Erben bei den Behörden abgegeben oder?


Bei den Behörden dürften die wenigsten Waffen abgegeben worden sein, meist nur die wertlosen um Gebühren fürs eintragen zu sparen oder Waffen die nicht eingetragen waren. (sagt unser Sachbearbeiter)

Antwort auf:

Und selbst wenn geerbte Waffen nicht gemeldet werden - auch zehn Jahre nach dem Ableben des Waffenbesitzers kann man an die Erben oder sonstige Verantwortliche noch hochnotpeinliche Fragen nach dem Verbleib der Waffen stellen.


In dieser Zeit bin ich viermal umgezogen, da hätte eine Nachforschung schon schwierig werden können.

Antwort auf:

Aber glaubst Du denn, dass die Waffenrechtsbehörden jetzt ihren Aufgaben besser nachkommen können?

Und das bei vermehrten Kontrollen durch noch kürzeren Kontrollzeiten und (meistens) noch weniger Personal.


Zumindest erfährt die Waffenbehörde wo der Kunde wohnt und wann er gestorben ist weil der Hinweis im Melderegister ist.

Karl

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