sniper6 Posted August 30, 2002 Share Posted August 30, 2002 Servus Gleichgesinnte Hat jemand erfahrung damit was mann machen muß, um sich ein Schießen in einem Steinbruch genemigen zu lassen. Der Steinbruch ist nicht stillgelegt, am Wochenende jedoch arbeitet dort niemand(wen wunderts). Er ist auch nur von einer Seite zu betreten bzw.mit einfachen Mitteln so abzusperren das niemand reinkommt. Eine Gefährdung wäre also ausgeschlossen, die nächste Ortschaft ist ca. 1000 m entfernt, das könnte vielleicht ein Problem werden wegen dem Sound! Also,Laßt was von euch hören. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Small-Bore Posted August 30, 2002 Share Posted August 30, 2002 §45 WaffG: (1) Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe oder mit einem Böller schießen will, bedarf der erlaubnis der zuständigen Behörde. Ich bezweifel aber, dass die dir das genemigen. MfG, Daniel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted August 30, 2002 Share Posted August 30, 2002 Kann dir nicht weiterhelfen. § 44 Abs. 1 WaffG - Schiessstätten: Wer eine Schießstätte betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zur Verhütung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(.pdf) sowie von sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit kann die Erlaubnis mit Auflagen über die Beschaffenheit, Abnahme, Benutzung, regelmäßige Prüfung der Anlage und über die Versicherung gegen Haftpflicht und Unfall verbunden werden; solche Auflagen können auch nachträglich auferlegt werden. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller nicht zuverlässig ist oder erhebliche Belästigungen durch Auflagen nicht verhindert werden können. [Dieser Beitrag wurde von Astanase am 30. August 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted August 30, 2002 Share Posted August 30, 2002 Die Lärmbelästigung im 1000m entfernten Ort dürfte wohl weniger das Problem darstellen,schon eher,ob sich besagter Ort evtl. in Schußrichtung befindet. Falls ihr,was allerdings - Deinem Nick nach zu urteilen - eher unwahrscheinlich ist , "nur" Schrot schießen wollt,dürfte das ( je nachdem wie Eure Behörde so drauf ist ) - wegen des relativ geringen Gefahrenbereiches - weit weniger Schwierigkeiten bereiten.Für letzteres haben wir - jedenfalls bisher - den behördlichen "Segen" erteilt bekommen. ( 1x jährlich im Spätherbst auf ´nem Ackerhügel - "mildernder Umstand" für uns ist u.U.,daß wir ( noch )keinen eigenen Stand haben. ) PS: Das Einverständnis des Steinbruch-Betreibers/Besitzers,setze ich mal als gegeben voraus. Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 30, 2002 Share Posted August 30, 2002 freunde in der behörde und bei der stadt. ist sicherlich ein guter anfang. s+w686 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Georg Posted September 2, 2002 Share Posted September 2, 2002 Schwierig könnten die Umweltauflagen werden: keine Kontamination des Grundwassers durch - Blei - Pulver -etc...... ich Glaub auf der DSB-Seite (nicht schlagen) fand sich mal ein Link dazu. ------------------ Gruesse Georg -have fun with your gun- Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 2, 2002 Share Posted September 2, 2002 Schwierig könnten die Umweltauflagen werden: keine Kontamination des Grundwassers durch - Blei - Pulver -etc...... ich Glaub auf der DSB-Seite (nicht schlagen) fand sich mal ein Link dazu. absolut richtig. aus diesem grund werden i.d.r. überhaupt keine offenen neubau-schießstände mehr genehmigt. nur noch geschlossen bzw. unterirdisch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted September 2, 2002 Share Posted September 2, 2002 Umweltauflagen, das wirds wohl sein. Hier wure der Stand des Vereins (nur Trap) auch deswegen geschlossen, bevor jemand bei den Bodenproben, die regelmässig genommen wurden, erhöhte Werte findet, bzw. die Grenzwete gesenkt werden. Auf irgendeinem Stand (IMHO der von FaberCastell) musste der Boden abgetragen und entsorgt weren, soll einige Mio. gekostet haben. Das hätte weder der Verein, noch derjenige der einen Teil des Grundstücks zur Verfügung gestellt hat tragen, und der wäre unter Umstanden auch dran gewesen. Schiesstand aufgelöst, und hoffentlich sind wir damit die Sorgen los, wobei der nächste Stand nur ein paar km weiter ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted September 2, 2002 Share Posted September 2, 2002 Also wenn ich sniper6 richtig verstanden habe,so geht es hier um eine Genehmigung für ein Schießen und nicht um eine dauerhafte Nutzung - die Umweltbelastung dürfte sich hier ja wohl sehr in Grenzen halten. Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper6 Posted September 3, 2002 Author Share Posted September 3, 2002 Servus, erstmal Danke für die Rege beteiligung. Hier noch ein paar Angaben: *Das Dorf Liegt im Rückwärtigen Bereich, in Schußrichtung befindet sich nur eine ca. 50m hohe Felswand. *Es soll nur ein einmaliges Schießen werden,wenns klappt vielleicht mit unregelmäßiger Wiederholung. Wenn sich was tut gebe ich bescheid! Gruß Sniper BALD IST WAHLTAG!!! Fwr 25982 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest ulrik Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 Mit diesem Argument (Kontaminierung des Grundwassers) ist der Behörde der Strick gegeben, JEDES Schießen im Freien, besonders mit Schrot, nach Belieben abzuwürgen. Der Tontauben-Schießstand an meinem Wohnort hat fast sein gesamtes Schußfeld mit Netzen abgedeckt, weil ein kleine Pinkelrinne von 50 cm Breite durch's Gelände führt. Daß diese aufgezwungene Maßnahme ein Schweinegeld gekostet haben muß, sehe ich jedesmal wenn ich meine Standgebühren bleche. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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