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IGNORED

Wie ist der aktuelle Stand zu Repetierflinte mit Pistolengriff?


Dragon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo WO-Gemeinde,

ich habe leider den Anschluss an die Diskussion zu o.g. Thema verloren.

Nach meinem Stand bleiben RF mit normalem Schaft definitiv erlaubt und RF mit Pistolengriff ohne Schaft sind zukünftig verboten.

Was ist mit RF mit Pistolengriff und Schaft wie z.B. der Benelli Super 90 M3 Practical Shooting?

Gibt es Unterschiede für Altbesitz, Gebrauchterwerb, Neukauf (evtl. Stichtage)?

Wenn der Schaft ausgetauscht werden muss

- was kostet der Ersatzschaft für o.g. RF?

- welche Bezugsquelle ist günstig?

Quellenangaben für die geposteten Meinungen wären hilfreich.

Danke für eure Hilfe.

DVC,

Dragon

Geschrieben

Was ist mit RF mit Pistolengriff und Schaft wie z.B. der Benelli Super 90 M3 Practical Shooting?

sportflinten mit pistolengriff und hinterschaft bleiben nach wie vor frei, dazu zählt auch die m3.

Gibt es Unterschiede für Altbesitz, Gebrauchterwerb, Neukauf (evtl. Stichtage)?

glaub nicht. verbot wird mit inkrafttreten des neuen gesetztes wirksam und gilt genauso für altbesitz

Wenn der Schaft ausgetauscht werden muss

- was kostet der Ersatzschaft für o.g. RF?

- welche Bezugsquelle ist günstig?

weiß nicht genau. ich hätt evtl. 2 schäfte zu verkaufen, einen für ne benelli m3 und einen für ne mossberg. beide kunststoff schwarz.

Quellenangaben für die geposteten Meinungen wären hilfreich.

quelle: glaub die seite des bmi wär gut, da gibts die neufassung des waffengesetzes.

Danke für eure Hilfe.

DVC,

Dragon

gruß,

goasbeda

Geschrieben

Ich denke, die ganze Diskussion drehte sich um Flinten mit Pistolengriff, die man "aus der Hüfte" schießen und bequem unter einem langen Mantel tragen kann - und die damit den Klischees "böser" Pumpguns entsprechen. So etwas wie der "Mischgriff" bei der Benelli bleibt erlaubt - siehe Zusammenfassung des FWR:

"9.1. Sofort nach Veröffentlichung des neuen Waffengesetzes in Bundesgesetzblatt tritt das Verbot der "Pumpgun" in Kraft. Dieses Verbot bezieht sich aber nicht auf alle Vorderschaftrepetierwaffen, sondern nur auf Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff, aber ohne Anschlagschaft (Hinterschaft)."

Geschrieben

meines wissens ist die benelli eine selbstladeflinte und keine vorderschaftrepetierflinte und somit vom "pumpgunverbot" eigentlich nicht betroffen.

aber nachdem ein findiger lka-mann (ich habe hessen in verdacht, da sind sie offenbar besonders unterbeschäftigt) schon auf die idee kommen kann, dass eine selbstladewaffewaffe auch eine repetierwaffe sein kann, gebe ich zur "pumpgun" folgendes zu bedenken:

verbieten wollte sie: vorderschaftrepetierflinten mit pistolengriff anstelle eines hinterschaftes (so steht's in der begrüngung)

verbote haben sie: vrf mit pistolengriff (so wirds im gesetz stehen)

was zum üblichen führen wird:

die, die nur das gesetz kennen ohne von der enstehung genauere kenntnisse zu haben, z.b. alle behörden, sehen nur, was im gesetz steht und das ist das verbot von pistolengriffen an vrf.

also stellt euch schon mal drauf ein, dass die benellibesitzer ärger bekommen. ob sich der ärger in luft auflöst, kommt darauf an, ob das bim den falschen eindruck, den das gesetz bei den sachbearbeitern und polizisten erwecken wird, per verwaltungsvorschrift gerade rück (z.b. indem das "anstatt eines hinterschaftes" als erläuterung aufgenommen wird).

ansonsten bleibt der gang zu gericht, wo ein anständiger anwalt den richtern die teleogische auslegung des verbotes näherzubringen versucht.

ein hoch auf das einfache, und verständliche neue waffengesetz!

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 22. August 2002 editiert.]

Geschrieben

@falcon

Nein, ich glaube, sie haben die Pistolengriff-Sache präzisiert. S. Drucksache 14/9432 (die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses, die auch m.W. unverändert so beschlossen wurden).

"21. In Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1 werden nach der Angabe "Unterabschnitt 1 Nr. 2.3" die Wörter "oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist," eingefügt."

Dieser Teil der Anlage 2 beschäftigt sich mit den Verboten, hier Vollautomaten.

Jürgen

[Dieser Beitrag wurde von JürgenG am 22. August 2002 editiert.]

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