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IGNORED

Wer kann mir helfen ?


Edwin

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Hallo Zusammen,

Ich hab hier mal ne frage,an alle die sich besser mit dem waffengesetz auskennen als ich

Mein Vater hat anfang der 70èr Jahre die Jägerausbildung gemacht und leider nicht bestanden.

zu übungszwecken kaufte er sich damals einen krico repetierer,der seit damals im schrank steht (unter verschluß natürlich)

ich bin spotschütze (trap) und habe eine gelbe wbk.

da ich mit dem gedanken spiele den jagdschein zu machen,habe ich mir den rep+wbk einmal angeschaut und mit erstaunen festgestellt,das die wbk meines vaters seit 1979 abgelaufen ist. Ich vermute,daß ihm damal (1971) nur eine vorläufige wbk genemigt wurde,weil auf meiner wbk kein Haltbarkeitsdatum :-)vermerkt ist.

als ich ihn darauf aufmerksam machte, daß seine wbk seit 22 jahren abgelaufen ist,sagte er, "oha das hab ich gar nicht gemerkt,hab ich die knarre ja seit 1971 nicht mehr gebraucht hab"

Frage 1: Was passiert,wenn mein vater jetzt aufs O-Amt geht und seine wbk verlängern will ?

bekommt er wieder eine,obwohl er kein bedürfniss hat ? oder muss er mit enzug der waffe und einer strafe rechnen?

Frage 2: Was passiert wenn ich aufs o-amt gehe (wenn ich die ausbildung beginne)um die waffe auf mich anzumelden ? geht das oder muss ich mir dann anhöhren "moment die waffe

ist seit 22 jahren nicht ordnungsgemäs angemeldet,wo haben sie die her ?"

Frage 3: Ich hab gehöhrt,das noch der novelle ab 2003 auch repetierer auf die gelbe wbk

eingetragen werden können,geht das einfach so ? mann braucht doch sicher auch ein bedürfniss,was ich als trap schütze ja eigentlich nicht habe?

Frage 4: wie sieht es mit kombinierten waffen aus (bbf) ab 2003, kann ich als trap schütze mir ne bbf kaufen ohne neues bedürfnis ?(ich weiss das die zur ausbildung nicht geeignet sind,aber in der familie ist ein jäger gestorben,und dann könnte ich mir jetzt schon mal ne bbf oder n drilling kaufen für später )

Fragen über Fragen,jedem der mir eine qulifizierte antwort gibt,danke ich schon einmal.

vielen dank.

edwin

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Da hast den Sachverhalt Du m.E. etwas ungenau dargestellt, Edwin: die Krico gehörte doch dem verstorbenen Jäger, und Du hast sie geerbt.

Wo ist da das Problem ?

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Wegen der Kriko würde ich einen Büchsenmacher

aufsuchen und das Magzin auf einschüssig umbauen lassen ( einfach ein Stück Holz zur blockade, wenn du den Jagdschein hast kann

man es sehr eingach wieder entfernen )

Dann sollte der Eintrag auf der gelben WBK

eigentlich kein Problem darstellen.

Wegen den kombinierten Waffen :

Wenn du sicher bist das du sie haben willst

und auch sicher bist das du den Jagdtschein machst kauf sie und lass sie von einem Berechtigten verwahren.

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Moin, ich will mal versuchen einiges zu beantworten:

Zu 1:

Für die abgelaufenen WBK würde ich mal einen Rechtsanwalt zum Amt schicken und den Fragen lassen, er darf auf jedenfall Deinen Vater nicht verraten (Berufsgeheimnis);-) In den ersten Jahren des heutigen Waffenrechts wurden alle WBK befristet, da dies damals Gesetzt war, aufgrund des großen Arbeitsaufwandes, hat man später die unbefristete WBK erschaffen;-)

Zu 2:

Was nach dem heutigen Waffenrecht passiert, kann ich Dir nicht sagen, mit dem neuen Waffenrecht gibt es eine Übergangsfrist, mit der die "illegale" Waffen an Berechtigte überlassen werden können.

Zu 3:

Eine jetzige Gelbe WBK bleibt mit den jetzigen Rechten gültig, auch bei den neuem Waffengesetz, es sein denn die Verwaltungsdvorschriften regeln was anderes. Kannst aber im nächsten Jahr eine neue gelbe WBK beantragen.

Zu 4:

Eine BBF ist eine Einzelladerwaffe, als Sportschütze wird Dir unterstellt, das hast Du für Einzelladerwaffen ein "vereinfachtes" Bedürfnis hast, kauf Sie.

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Mast und Schotbruch

Skipper

[Dieser Beitrag wurde von skipper am 29. Juli 2002 editiert.]

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Hallo zusammen,

vielen dank für die antworten.

das mit der kombi-waffe hab ich eigentlich schon gewusst,wollt nur noch mal fragen (wegen dem kugellauf)für den ich eigentlich als trap schütze keine verwendung hab (noch nicht)

wenn ich meinem vater jetzt sage,das er den rechtanwalt einschalten muss,und diesen aufs amt schicken, sagt der bestimmt:"was so ein aufwand,nö, dann lass ich das ding eben die nachsten 20 jahre auch noch im schrank".

naja wir haben hier in freiburg wirklich sehr nette damen auf dem o-amt (kein witz sowas gibts wirklich)

natürlich wird mein vater,durch einen bekannten ersetzt,dann werd ich mal höhren wie es aussieht.

@volker gebert; nene der sachverhalt ist schon richtig,der repetierer ist schon von meinen papilein.

danke nochmal.

grüßle edwin

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Ich VERMUTE, daß die WBK Deines Vaters weiterhin gültig ist, und garnichts unternommen werden muß.

Ich meine mich zu erinnern, daß seinerzeit ALLE WBK's befristet ausgestellt wurden. Später wurde diese Befristung generell aufgehoben. Es war aber nicht erforderlich, daß nun jeder zum Amt marschierte, um die Befristung streichen zu lassen.

Ich denke, ein Anruf beim Amt klärt die Sache.

Vielleicht teilst Du uns hier mit, wie es ausgegangen ist?

------------------

OldHand, FWR Lifetime Member 18

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Zitat:

Original erstellt von Edwin:

Frage 2: Was passiert wenn ich aufs o-amt gehe (wenn ich die ausbildung beginne)um die waffe auf mich anzumelden ? geht das oder muss ich mir dann anhöhren "moment die waffe

ist seit 22 jahren nicht ordnungsgemäs angemeldet,wo haben sie die her ?"

Hi Edwin,

ich bin mir nicht sicher, ob es unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Bundesländern gibt, in Schleswig-Holstein gibt es während der Jungjägerausbildung keine Genehmigung für einen Repetierer. Nachdem im Kurs die Grundlagen in Waffenhandhabung, Waffenrecht ... vermittelt wurden konnten die Kursteilnehmer lediglich eine Flinte erwerben.

------------------

Gruß, Hartmut Rodney Hopperton.

(FWR-Mitglied 3921)

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Habe Deine Grüße erhalten, Edwin, aber mir antwortet der böse Daemon: The recipient does not accept mails from 'aol.com' over foreign mailservers

Gruß

Volker

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