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IGNORED

Klappschaft......


Artiranmor

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Hallo!

Gibt es inzwischen einheitliche Regelungen / Interpretationen bezüglich der Verwendung von Klappschäften an Selbstladegewehren ? Es geht nur um den Transport in angklappten Zustand und das Schießen in ausgeklappten Zustand..... Bei etlichen Waffen (SIG, OA..) scheint dies ja zu gehen - wie sieht es zur Zeit mit dem SL8 und dem SW36-Klappschaft aus ??????

Gruß, Artiranmor

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In Antwort auf:

Nur unter 60 cm würde aus der Langwaffe eine illegale Kurzwaffe.


Kleine Korrektur: Die Kurzwaffe wäre nicht illegal, man bräuchte lediglich eine entsprechende Erwerbs- und Besitzberechtigung (vorher natürlich!).

bye knight

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"Selbstlade-Kurzwaffe in Gewehr-Zentralfeuer-Kaliber" chrisgrinst.gif

Hört sich wie eine interessante Disziplin an. icon14.gif

Wer hat den so etwas im Programm? tongue.gif

Euer

Mausebaer cool.gif

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Hallo!

Danke für die Antworten!

Gibt es hierzu offizielle Verlautbarungen (BKA....) oder Zeitschriftenartikel aus denen dies hervorgeht ????

Danke, Artiranmor.....

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