Artiranmor Posted August 30, 2004 Posted August 30, 2004 Hallo! Gibt es inzwischen einheitliche Regelungen / Interpretationen bezüglich der Verwendung von Klappschäften an Selbstladegewehren ? Es geht nur um den Transport in angklappten Zustand und das Schießen in ausgeklappten Zustand..... Bei etlichen Waffen (SIG, OA..) scheint dies ja zu gehen - wie sieht es zur Zeit mit dem SL8 und dem SW36-Klappschaft aus ?????? Gruß, Artiranmor
Lt. Blueberry Posted August 30, 2004 Posted August 30, 2004 Solange die Gesamtlänge der Waffe bei eingeklapptem Schaft länger als 60 cm, ist es egal. Nur unter 60 cm würde aus der Langwaffe eine illegale Kurzwaffe. Mad Max
knight Posted August 30, 2004 Posted August 30, 2004 In Antwort auf: Nur unter 60 cm würde aus der Langwaffe eine illegale Kurzwaffe. Kleine Korrektur: Die Kurzwaffe wäre nicht illegal, man bräuchte lediglich eine entsprechende Erwerbs- und Besitzberechtigung (vorher natürlich!). bye knight
Lt. Blueberry Posted August 30, 2004 Posted August 30, 2004 ...was "Otto Normalschütze" in den meisten Fällen leider nicht hat. Im Grundprinzip stimmts aber. Mad Max
Mausebaer Posted August 30, 2004 Posted August 30, 2004 "Selbstlade-Kurzwaffe in Gewehr-Zentralfeuer-Kaliber" Hört sich wie eine interessante Disziplin an. Wer hat den so etwas im Programm? Euer Mausebaer
Artiranmor Posted August 31, 2004 Author Posted August 31, 2004 Hallo! Danke für die Antworten! Gibt es hierzu offizielle Verlautbarungen (BKA....) oder Zeitschriftenartikel aus denen dies hervorgeht ???? Danke, Artiranmor.....
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