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IGNORED

Jagd mit Luftdruckwaffen


Anton

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab schon mehrmals gelesen, daß Jagd mit Luftdruckwaffen in DE verboten sei, es wurden aber nicht einmal welche Referenzen auf Jagd Gesetz oder andere Gesetze angegeben. Kann jemand was sachliches dazu sagen.

Geschrieben

Grundsätzlich ist die Jagd mit Druckluftwaffen nicht verboten.

Nur:

1. Bei Rehwild benötigts Du eine E100 von mindestens 1000 Joule

2. Bei anderem Schalenwild eine E 100 von 2000 Joule und einen Geschoßdurchmesser >= 6,5 mm.

Da wird es bei Luftdruck etwas eng grin.gif

M.E. verbietet sich die Jagd mit Luftdruck aus Gründen der Waidgerechtigkeit. (Ersparung unnötiger Qualen)

Mit einem Hi-Power Luftpüster könntest Du ggf, höchsten mal ne Taube ....

Abba Schrot dürfte da schon eher das Mittel der Wahl sein, da die Täubchen Dich so nah gar nicht rankommen lassen, dass die Luftpumpe reicht.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Mike Brauer:

Abba Schrot dürfte da schon eher das Mittel der Wahl sein, da die Täubchen Dich so nah gar nicht rankommen lassen, dass die Luftpumpe reicht.

Bis 50 m garantiert mit LG's von 14 bis mehr Joule kein Problem. Aber für jemanden der sich nicht ausgiebig mit dem Thema auseinandergesetzt hat, zu aufwendig und dann auch nicht treffbar. Diese Diabolo-Ballistik ist zum Haareraufen!

Bundesjagdgesetz

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 15. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

Was interessantes war nur in §19. Aber es gibt nicht nur Schalen- und Rehwild, was ist mit allen möglichen Kleintieren und auch Vögel, die in $2 aufgelistet sind?

Zitat:

Original erstellt von Mike Brauer:

M.E. verbietet sich die Jagd mit Luftdruck aus Gründen der Waidgerechtigkeit. (Ersparung unnötiger Qualen)

Luftdruck bedeutet nicht gleich Tierquellerei.

Zitat:

Mit einem Hi-Power Luftpüster könntest Du ggf, höchsten mal ne Taube ....

Ich glaub du bist nicht ganz auf dem Laufenden: Ein Hi-Power "Luftpuster" in 5,5mm mit ~40J reicht einer Krähe bis etwa 100m. Eine Taube kann man auch mit einem F-LG (<7,5J) bis etwa 30m ins Kopf treffen und es reicht auch. Ich sage schon nichts über LGs mit 100-200J.

Zitat:

Abba Schrot dürfte da schon eher das Mittel der Wahl sein, da die Täubchen Dich so nah gar nicht rankommen lassen, dass die Luftpumpe reicht.

[/b]

Alles ist Frage der Erfahrung, außerdem sind gerade die Tauben ziemlich dumm im Gegenteil zu Krähen.

[Dieser Beitrag wurde von Anton am 15. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

@Anton:

Wie anderes jagbares Wild erlegt wird, ist Dir überlassen. (Unter den Regeln der Waidgerechtigkeit!)

Mit einem starken LG könntest Du sicher auch einen Marder (nicht den Dachs!) erlegen, aber den mußt Du erst mal treffen, wie Astanase schon sagt.

@Asta: Was geht eigentlich an Joule aus einem wirklich starken Püster? So um die 30 Joule habe ich mal gehört?

Sorry, Anton, Sychronposting!

Natürlich ist Luftdruck nicht gleich Tierquälerei. Aber es ist schwerer zu treffen auf eine längere Distanz. Da sind Fehlschüsse, welche das Tier nur verletzen vorprogrammiert. Deshalb meinte ich, dass die Waidgerechtigkeit es verbietet.

Die genauen Beschreibungen dazu findest Du im JG unter "sachliche Verbote". Luftdruckwaffen sind dort aber nicht aufgeführt.

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[Dieser Beitrag wurde von Mike Brauer am 15. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

@Mike Brauer

ich bin zwar nicht Asta aber tritzdem.

Federdruck-LGs haben in der Regel bis etwa 30J.

Pressluft-LGs können normallerweise auf V0 von etwa 290-310 m/s eingestellt werden. Damit hat man in 5,5mm etwa 40-60J je nach Geschoßgewicht. Man kann das Gewehr auch auf 400 m/s einstellen (vielleicht nicht gerade 400, aber deutlich über 300), aber dann wächst Luftverbrauch seht stark an und auch die Präzision läßt nach.

In 6,35 hat man noch mehr Energie, weiß aber nicht aus dem Kopf in welchem Bereich sich da die Geschoßgewichte bewegen.

Es gibt auch LGs in .38 bis .54 und von 300m/s kann man sicher ausgehen.

Geschrieben

Holla....

... so dicke Brocken hatte ich im Luftbereich gar nicht erwartet.

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Geschrieben

Hallo!

Ist erlaubt und wird auch gemacht. Zumindest von mir!

Ich jage auf Friedhöfen Kaninchen und Tauben im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung auf befriedetetn Bezirken.

Da Friedhöfe in der Stadt liegen und Stätten der Ruhe sein sollten wink.gif ist somit möglichst leise Jagd gefordert, die auch möglichst sicher ist. Schrot und KK verbieten sich aufgrund der Gefährdung des "Hinterlandes".

Was blieb, war der Griff zum HW 35 mit starker Feder (WBK-Pflichtig).

Die bisherigen Erfahrungen auf Tauben bis 20 m waren gut. Schuß auf Kopf oder von vorn auf die Brust sind tödlich/Kugel durchschlägt die Taube. Wegen Ballistik, sowohl Außen- als auch Ziel- sollten Spitzkugeln zur Anwendung kommen.

Man muß sich überlegen, was wichtiger ist, kurzer Gefahrenbereich oder außreichend Energie auf weite Entfernungen. Im ersten Fall nimmt man leichte Geschosse, mit geringer Treffpunktabweichung bis ca. 25 m, im zweiten Fall schwere Geschosse, die auch auf weitere Entfernungen genug Energie ins Ziel bringen.

Auf Kaninchen ähnlich, da versuche ich aber möglichst nur auf quer stehende/sitzende zu schießen, entweder auf den Kopf oder "auf's Blatt".

Man muß allerdings sowohl seine Grenzen, als auch die seines LG kennen und einhalten!!!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Mike Brauer:

@Anton:

Natürlich ist Luftdruck nicht gleich Tierquälerei. Aber es ist schwerer zu treffen auf eine längere Distanz. Da sind Fehlschüsse, welche das Tier nur verletzen vorprogrammiert. Deshalb meinte ich, dass die Waidgerechtigkeit es verbietet.

Das mit schwer zu treffen stimmt natürlich, aber wenn es nicht so wäre, dann wäre es auch keine Herausforderung, keine Jagd sondern nur Abschuß. Aber es ist letztendlich jedem selber überlassen, ob man nur dann schießt wenn man sicher ist, daß der Schuß sitzt oder viel öfter und das Wild nur anschießt.

Es ist bei LG einfach bißchen anders als bei Feurwaffen - die Feuerwaffen haben deutlich mehr Energie und deshalb sind mehr Schusse tödlich. Die Luftdruckwaffen haben weniger Energie, deshalb darf man auch nicht einfach so auf den Korper schiessen, sondern man muß schon auf konkrete Kill-Zone zielen (Kopf, Herz, Hals) dann sind die "Luftpuster" genauso tödlich wie jede andere Waffe. Dann können auch 90 aller Schüsse "one Shot one Kill" Schüsse sein - ob man bei Entenjagd mit einer Schrotflinte so eine Rate erreicht, da habe ich meine Zweifel.

Zitat:

Die genauen Beschreibungen dazu findest Du im JG unter "sachliche Verbote". Luftdruckwaffen sind dort aber nicht aufgeführt.

Die Stelle hatte ich auch gesehen und da war wirklich nichts passendes.

Geschrieben

@gecko

hast du schon welche Rundkopfdiabolos probiert (z.B. Crosman Premiere 10,5, AirArms FieldTarget, Diana Rastat, H&N Baracuda)? Normallerweise benutzt man solche Diabolos zur Jagd und nicht Spitzkopf, da Spitzkopf zu hohe Durchschlagskraft haben und weniger Energie abgeben. Rundkopfdiabolos haben auch bessere BC und besser (verliehen weniger Geschwindigkeit und haben als Folge gestrecktere Flugbahn).

Geschrieben

Wie bereits hier schon erwähnt wurde, ist mit entsprechenden LG's weit über 7,5 Joule so gut wie alles machbar.

Ein nur 16 Joule Gewehr macht mit H&N Field Target Trophy ca. 247 m/Sekunde. In der Halle auf 50 m ergibt es im Schnitt bei 10 Schuss einen Streukreis von 20 mm!!!

Bei Wind wird's allerdings lustig, im negativen. 4 cm, 10 cm bis zu 80 cm Seitenabweichung (je nach Windstärke) ist möglich. Da bewundert man doch irgendwann einen Spitzenschützen, der von 40 Zielen 39 packt.

Bereits eine ca. 21 Joule Waffe ist einer 16 Joule so im Vorteil, das die Field Target - Leutchen im Wettkampf einfach einen Regelment-Riegel vorschieben müssen!

Schaut mal nach GB rüber! Die Engländer jagen edliche Flattermänner und Hasen mit ihren PPC's. Das sind teilweise optisch u. technisch sehr schicke LG's. Ein- und mehrschüssig. Für die Jagd benötigt man bekanntlich keine Wettkampfversion, die locker ihre 100 und mehr Schuss bringt. Diese jagdl. Pressluftwaffen machen je nach Modell ca. 30 Schuss aus der Kartusche. Dafür mit viel Power.

Werft mal einen Blick in die engl. Fachzeitschriften. Wirklich tolle Teile.

Noch ein Beispiel zur Energie:

Ein verkupfertes 124 grs. 9 Para Bleigeschoss auf eine Stahlplatte in ca. 75 m ergab einen richtigen platten Pilz. Es wäre auch wesentlich weiter gepflogen (treffsicher!) aber die Platte war zu schwer zu schleppen. grin.gif

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Zu meinem Fotoalbum

Geschrieben

Muss ich noch loswerden:

Habe selbst meine ersten 16 Jahre nur mit LG + KK verbracht. Danach kamen die etwas lauteren Kaliber dazu.

Schlussfolgerung war: "LG - Thema beendet".

Letztes Jahr kam per Zufall Field Target probeweise dazu.

Fazit: Jeder aber wirklich fast jeder unterschätzt den Schwierigkeitsgrad dieser "Luftgewehr" - Disziplin! Da sich z. Z. das Haupttrainigslager grin.gif in Dorsten auf einem Hegeringstand befindet, haben wir logischerweise edliche Jäger die mal schauen kommen. Da stossen schon mal einige bereits an ihre körperlichen Grenzen grin.gif und am kommenden Tag kracht es im Nacken, Schulter oder in den Gebeinen. Von den unbekannten Schussdistanzen red ich jetzt erst garnicht. Hier kommt endlich mal ein Mildot zum zuge!

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 15. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

Also die Jagd mit Luftruckwaffe ist schon OK. Du mußt halt nur das richtige Einsatzgebiet finden.

Ich hatte mal ne Schallgedämpfte 22. beantragt, zur Schädlingsbekämfung auf dem Friedhof. Wurde abgelehnt und auf ne starke Luftdruckwaffe verwiesen. Die tut seit 8 Jahren ihren Dienst und selbst wenn mal ein Reh auf den Platz kommt, ist das mit einen Kopfschuß erlegt. Gibst halt später noch nen Blattschuß mit einer kurzen ab, damit es keinen Ärger bei der Fleischbeschau kommt und fertig.

Gruß Säufer

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von saeufer2:

Wurde abgelehnt und auf ne starke Luftdruckwaffe verwiesen. Die tut seit 8 Jahren ihren Dienst und selbst wenn mal ein Reh auf den Platz kommt, ist das mit einen Kopfschuß erlegt. Gibst halt später noch nen Blattschuß mit einer kurzen ab, damit es keinen Ärger bei der Fleischbeschau kommt und fertig.

Gruß Säufer

Ich würde mich freuen, wenn dieser Beitrag wieder gelöscht würde. Daß sich hier jemand mit derartig eklatanten Verstößen gegen das Jagdgesetz brüstet (Luftgewehr auf Reh!) ist das letzte, was wir brauchen!!

Geschrieben

...wenn er die E100 hält, ist es egal, womit die Pille angeschoben wird.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Ich bezweifle, daß er die 1000J hält. Er gibt ja offen zu, mit der Kurzwaffe nachzuschiessen, um den Luftgewehrschuss zu vertuschen.

Ausserdem machen ihn das Pseudonym "Säufer" und sein anderer bisheriger Beitrag zum Waffenerwerb auch nicht vertrauenerweckender.

Geschrieben

Mike:

neben Deiner 1000-Jaul-Grenze waren da noch die 200 J für den jagdlichen Fangschuß, die bei der Fallenjagd sogar unterschritten werden dürfen. Vielleicht wäre hier eine lagale jagdliche Anwendung für nr Luftdruckwaffe?

Gruß

Vortex

Geschrieben

wenn die jagd ruht, darf aber gar nicht erst geschossen werden!

übrigens: es heißt "druckluft" und nicht "luftdruck"; wenn ich davon ausgehe, dass hier nicht über meteorologie gesprochen wird...

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 16. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Gehrmann:

@JV

Hallo,

eine kleine Korrektur:

Der Schuß mit dem Luftgewehr auf das Friedhofsreh ist rechtens!

Begründung: Friedhöfe sind befriedeter Bezirk. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Also finden hier die Bestimmungen des Jagdgesetzes wie z.B. Mindestenergie keine Anwendung!

Glaub' ich nicht!!!

Wie Du schreibst, ruht die Jagd. Also ist der Versuch, ein Reh zu töten an sich schon nicht rechtens, da dieses dem Jagdrecht unterliegt und nur vom Jagdausübungsberechtigten im Rahmen des Jagdgesetzes erlegt werden darf.

Bei einer Sondergenehmigung für befriedete Bezirke wird entweder eine Schießerlaubnis mit Verweis auf Jagdgesetz und Waidgerechtigkeit erteilt oder in sonstiger Form die Art und Weise des Erbeutens geregelt!

Tötungs- und Aneignungsrecht auf befriedetetn Bezirken gibt es nur für wenige Tierarten, z. B. Kaninchen. Auch hier ist aber meinens Wissens verboten, Schußwaffen zu verwenden bzw. eine Schießerlaubnis notwendig.

Unklar ist mir das aber bei Verwendung eines 7,5J-Luftgewehres, da dessen Benutzung ja nach WaffG frei ist.

Klärt mich mal einer der anwesenden (Hobby-)Juristen auf?

Geschrieben

"Säufer" selbst scheint den Luftgewehrschuss auf das Reh jedenfalls nicht für gesetzmäßig zu halten - wozu sonst die Erwähnung eines Schusses auf das tote Stück, um später über den Luftgewehrschuss hinwegzutäuschen.

Dieser Satz hatte mich eben besonders geärgert:

"Gibst halt später noch nen Blattschuß mit einer kurzen ab, damit es keinen Ärger bei der Fleischbeschau kommt und fertig.

Gruß Säufer"

Archiviert

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