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IGNORED

Waffenrecht in England


Senne

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hi,

da ich im moment in den USA urlaube, hab ich mir natuerlich als "souvenir" ein paar kleinigkeiten gekauft.

so habe ich z.B. ein praktisch neues wilson compat mag fuer 12$ aufgetrieben smile.gif , dann noch ein paar huelsen und .50BMG-geschosse.

meine frage ist nun: ist mit dem kram im koffer (nicht im handgepaeck!) "trouble" zu erwarten, wenn ich ueber London/Heathrow fliege?

ich habe jetzt echt wenig lust, dass die mir meinen koffer zerlegen und der erst tage spaeter zerfleddert ankommt, nur weil die auf dem roentgenschirm was "boeses" gesehen haben...

also: weiss jemand, ob die genannten dinge (herkoemmliche jagd-geschosse bzw. solids, huelsen ohne zuendhuetchen, magazine) in england irgend welchen beschraenkungen unterliegen?

mfg

david

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Alle Munitions Komponenten ( bis auf das Pulver) darfst du hier (getrennt) besitzen. Das Magazin eigentlich auch, da ein nicht ein funktions relevantes Teil einer Waffe ist. ( die Definition mag allerdings von Person zu Person schwanken ).

So weit so gut, allerdings habe ich von einiger Jaegern, die von USA ueber LHR nach Afrika reisen gehoert, das die Jungs in LHR einen riesigen Aufstand machen, wenn jemand mit Waffen durchreist.

Wenn du dort Aerger bekommen solltest, kannst du bei der Met Police anrufen, die koennen dem C&E dann erzaehlen wie die Bestimmungen aussehen.

Das ist Firearm Enquiry Team fuer Central London ist unter 020-82460840 zu erreichen.

Guten Flug

MK

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Seh zu, das Du nicht in den Besitz von Mun in den USA kommst, denn das ist fuer "Non Residenz" in den USA auch nicht mehr ohne Erlaubnis legal, von Waffen selber mal abgesehen!

Mun Teile sind aber OK.

------------------

ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

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  • 8 Jahre später...

Um keinen neuen Thread aufzumachen, kapere ich mal diesen hier...

Inspiriert durch Ulrich Eichstädt's Post habe ich mal wikipedia bemüht und mich von dort auf verschiedene Seiten (z.B. die der englischen NRA) weitergehangelt.

Wie es scheint bin auch ich dem Trugschluss aufgesessen, im Vereinigten Königreich seien tatsächlich quasi alle Waffen verboten worden. Wenn man aber bei den angegeben Links nachliest, sieht man schnell, dass das absolut nicht der Fall ist. Kann da jemand noch genauere Angaben machen, wie es in England aussieht. Würde mich mal interessiren, vor allem, nachdem England von den Antis immer als das waffenfreie Paradies beschrieben wird...

(Mal wieder ein Grund für den oft vorgetragenen Wunsch nach einem Visier-Special ;) )

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Gast We are Borg
Kann da jemand noch genauere Angaben machen, wie es in England aussieht.

Keine Kurzwaffen aller Art (auch keine KK-Spopi!), keine Halbautomaten aller Art, keine Pumpflinten.

Einzellader- und Repetierbüchsen, sowie Einzelladerflinten sind für Sportschützen noch erlaubt (z.B. auch Geradzugrepetierer mit "pösem" Anschein, wie z.B. kastrierte AR-15 und Kaschis).

Übel, übel....................... :bad:

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Wie sieht es mit Schwarzpulverwaffen in England aus?

Luntenschloßpistole & -gewehr

Steinschloßpistole & -gewehr

Perkussionspistole & -gewehr

Perkussionsrevolver

Zündnadelpistole

Zündnadelgewehr

Zündnadelrevolver

Dann die Waffen mit Ladehülsen

Die Gewehre auch als Flinte und als zweischüssig Waffe Flinte / Gewehr

Edit Nachtrag Flinten und zweischüssig

Bearbeitet von CarlFriedrichvonBoettcher
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dann noch ein paar huelsen und .50BMG-geschosse.

Ähm... wenn ich mich recht erinnere, sind ALLE Teile bezüglich .50 BMG von einem ABSOLUTEN Ausfuhrverbot (USA) betroffen...

...würde ich nochmal nachprüfen, könnte sonst doch ungeahnte, unangenehme Folgen haben.

Bearbeitet von r4b3
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:lol: ähhh....entweder er sitzt schon längst in Rikers Island... oder ist unbehelligt zu Hause angekommen :lol:

quote name='r4b3' date='25.08.2010 - 10:51' post='1543423']

Ähm... wenn ich mich recht erinnere, sind ALLE Teile bezüglich .50 BMG von einem ABSOLUTEN Ausfuhrverbot (USA) betroffen...

...würde ich nochmal nachprüfen, könnte sonst doch ungeahnte, unangenehme Folgen haben.

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Keine Kurzwaffen aller Art (auch keine KK-Spopi!), keine Halbautomaten aller Art, keine Pumpflinten.

Einzellader- und Repetierbüchsen, sowie Einzelladerflinten sind für Sportschützen noch erlaubt (z.B. auch Geradzugrepetierer mit "pösem" Anschein, wie z.B. kastrierte AR-15 und Kaschis).

Übel, übel....................... :bad:

Möchte noch hinzufügen, dass m.W. nach auch (einige oder bestimmte) ALTE KWs (also wohl aufgrund deren historischer Bedeutung, oder weil sie zu Ballern eh zu schade sind) auch nicht generell verboten sind; handelt sich dabei aber um Originale, also nicht um Replikas oder Mustervorgaben.

Vielleicht weiss jemand dazu mehr Details !?? :confused:

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Gestern Abend lief beim WDR eine interessante Reportage über WW2 Reenactements in England. Dort wurden Platzpatronen aus MP40, MG34, Browning M2 usw und aus diversen Repetierern verschossen. Sind diese Waffen alle von scharf auf Filmwaffen umgebaut worden und sind diese Waffe in England erlaubt?

Kann ich dir im Detail nicht sagen, aber m.W. nach sind in UK die Anforderungen an den Umbau von scharfen in Deko oder Salut weeeeesentlich geringer als hier in DE.

Aber wie gesagt, die Details kenne ich auch nicht.

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:lol: ähhh....entweder er sitzt schon längst in Rikers Island... oder ist unbehelligt zu Hause angekommen :lol:

quote name='r4b3' date='25.08.2010 - 10:51' post='1543423']

Ähm... wenn ich mich recht erinnere, sind ALLE Teile bezüglich .50 BMG von einem ABSOLUTEN Ausfuhrverbot (USA) betroffen...

...würde ich nochmal nachprüfen, könnte sonst doch ungeahnte, unangenehme Folgen haben.

lol. Sorry, hab da garnicht drauf geachtet. -.-

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Auch mal einige vergleichende "Lichtblicke" (auch wenn ich sie nicht nach Paragraph, Satz und Halbsatz wiedergeben kann):

Anscheinend sind in GB (ich meine, vor einiger Zeit hätte User Zasgar dies "von drüben" mal mitgeteilt) die technischen Aufbewahrungsvorschriften

(sprich, Anforderungen an Waffenbehältnisse/-schränke) nicht so hoch wie in D.

Und das, was ich über die Anforderungen für den Erhalt einer "license" für ein- oder zweischüssige Flinten gelesen habe,

hat sich in der Summe eher geringer angehört als das, was in D ein Noch-Nicht-WBK-Inhaber beschreiten muss,

bis er legal eine solche Flinte legal erwerben darf.

Bearbeitet von karlyman
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