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IGNORED

Auskunft über Waffen der Polizei gegenüber


Jacek

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tja, das Verwaltungsrecht trägt schon merkwürdige Blüten, das aber nicht nur beim WaffG...

>Ist man nun verpflichtet, die Pol darauf hinzuweisen, daß man Waffen transportiert oder nicht ?

Da der legale Waffentransport dem Transport eines Brötchens entspricht, denke ich kaum, dass das

die Polizei groß interessieren würde, außer sie wollen deine hochgezüchtete Sportwaffe bewundern. :-)

Rechtlich verpflichtet ist man jedenfalls zu nichts, wieso auch?

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Harry Callahan:

Bezog sich wohl aber unter anderem auf die nicht legale Aufbewahrung im Handschuhfach - oder ???

Nein, darauf, dass man jederzeit die Kontrolle über seine Waffe haben muss (Sorgfaltspflicht!).

Ich find's auch komisch, denn wenn ich im Koma liege kann ich nunmal meine Waffe nicht mehr unter eigener Kontrolle haben.

Ein weitere Umstand, der wohl dazu geführt hat, dass der Waffenschein wegen Unzuverlässigkeit gestrichen wurde, war wohl, dass die Person, nachdem sie wieder genesen war, es nicht für Nötig hielt eine Anzeige gegen Unbekannt zu machen. Das hätte vielleicht auch schon gerreicht um der Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Da das aber nicht gemacht wurde, lag es wohl im Ermessen des Richters den Waffenschein einzuziehen.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Harry Callahan:

Ohne das Thema jetzt breittreten zu wollen - kann sich vielleicht mal ein Jurist zur Eingangsfrage des Threads äußern ?

Ja.

Zitat:

Ist man nun verpflichtet, die Pol darauf hinzuweisen, daß man Waffen transportiert oder nicht ?

Nein.

Thema fertich ?

Carcano

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von carcano:

Nein.

Na das hätten wir auch schneller haben können...

Geschrieben

hatten wir ja auch: siehe z.b. die ersten beiden antworten auf die ursprüngliche frage.

aber es kommt eben manchmal nicht darauf an, was gesagt wird, sondern wer es sagt.

[Dieser Beitrag wurde von ulrich falk am 29. April 2002 editiert.]

Geschrieben

Fiktion an

Ein Bürger, nennen wir ihn der einfachhalber " der letzte legale Waffenbesitzer " befindet sich nach einen mehr oder weniger erfolgreichen Training auf dem Weg nach Hause. Als er unerwarteterweise von der Polizei angehalten wird. Nachdem die wenigen Wortfetzen, die durch die Gegensprechanlage seines Wagens an sein Ohr gelangten, meint er zum Polizisten: " Früher hätte ich Ihnen ohne weiteres ausgeholfen, aber heute, bei diesen Zeiten, muß jeder schau wo er bleibt - ich wünsche noch einen schönen Abend und kommen Sie gut nach Hause"

Fiktion aus

Geschrieben

Also Jacek,

WBK, Waffen und Munition getrennt von Verbandskasten und Warndreieck transportieren!

Gruß BLS

------------------

Eines schickt sich nicht für alle, siehe jeder was er treibe, siehe jeder wo er bleibe und wer steht, daß er nicht falle.

Geschrieben

Hallo Jacek,

WBK, Waffen und Munition getrennt von Verbandskasten und Warndreieck aufbewahren!

Gruß BLS

------------------

Eines schickt sich nicht für alle, siehe jeder was er treibe, siehe jeder wo er bleibe und wer steht, daß er nicht falle.

Geschrieben

Nee Nee, wenn ihr in eine Kontrolle geratet und der Beamte fordert euch auf, ihm die Waffe vorzuführen (was ich aus eigensicherungs Gründen eigentlich überhaupt nicht tun würde) führt nicht ihr die Waffe, sondern ihr leistet dem Beamten die "erforderliche Hilfeleistung" die ER euch angeordnet hat.

Geschrieben

trotzdem hielte ich es jetzt mal für angebracht, den Bundesrat aufzufordern bzgl. o.g. Problems mit dem Koffer im Auto ein Gesetz zu verabschieden, welches als Transportmittel für Waffen im Auto ausschliesslich TRANSPARENTE PLEXIGLASKOFFER zulässt.

Ob der Waffenbesitzer sicherheitshalber auch unbekleidet fahren muss, wenn er Waffen transportiert, könnte man dann ja anschliessend erörtern...

Gruss

Jay

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Jacek:

Hallo!

Bin ich eigentlich WIRKLICH IMMER verpfichtet der Polizei gegenüber,bei einer allgemeiner Vehrkehrskontrolle über das mitführen von Waffen (verschlossen in dem Koffer im Kofferraum)Auskunft zu erteilen??!.

-War wieder mal eine Diskusion darüber heute bei uns im Verein!!

Grüße an alle! -Jacek

hi jacek,

zunächst einmal ist dein kraftfahrzeug genau so anzusehen wie deine wohnung. (my home is my castle). du bist in keinerweise dazu verpflichtet deinen kofferraum zu öffnen - es sei denn, du wirst nach verbandkasten und warndreieck gefragt und hast diese dinge im kofferraum - dann muss du das ding halt öffnen. bevor du das machst, ist immer noch zeit genug dem netten mann / frau in grün zu sagen was du gerade transportierst. aber erst dann. eine andere sache ist es, wenn du dich in einem zoll - grenz - bezirk aufhällst. dann darf aber nur der zoll dich kontrollieren. (der zoll untersteht im übrigen dem finanzministerium) an aussereuropäischen grenzen wird vom grenzschutz kontrolliert und der darf dann auch in den kofferraum sehen.

gruss, martin

Geschrieben

Moin,

selbst wenn die Polizei Dein Warndreieck sehen will, mußt Du nicht den Kofferraum öffnen. Die Polizei darf zwar bei Verkehrkontrollen das Mitführen von Warndreieck und Verbandskasten kontrollieren aber nicht den Kofferraum öffnen lassen.

Bei Gefahr in Verzug sieht es aber anders aus.

Der Zoll kann in Zollgrenzgebieten jedes Fahrzeug und jede Wohnung ohne Gefahr in Verzug überprüfen.

------------------

Mast und Schotbruch

Skipper

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