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IGNORED

Was heisst "erfolgreich"?


ponchielli

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Hallo,

ich bin seit über sechs Monaten Mitglied in einem Schießsportverein (Berlin) und gehe dem statischen GK Schießsport regelmäßig nach, d.h. zweimal im Monat (Schiessbuch vorhanden), und habe auch die erforderliche Sachkunde in einer Prüfung schon nachgewiesen. Sogar einen Kurzwaffentresor Stufe B habe ich schon erworben.

Zur Verbesserung meiner, zugegeben noch bescheidenen Schiesskünste rolleyes.gif (ca. 55-60%), möchte ich nun eine WBK beantragen und eigene Schusswaffen erwerben, die (noch) besser in meine Hand passen.

Nun möchte ich wissen, was eigentlich "regelmäßig" im §32 II Nr. 3 WaffG (http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/WaffG/data/62374.html)bedeutet. confused.gif Gibt es dazu ein höchstrichterliches Urteil, oder ist man hier auf Gedei und Verderb der "Willkür" des Vereinsfürsten bzw. des Mitarbeiters der Waffenbehörde ausgeliefert und kann man sich irgendwie dagegen wehren?

PS: Mir stellt sich jetzt im übrigen auch die Frage, warum ich mich denn zur Abwehr der WaffG Novelle (würde mich bei positivem WBK Antrag, etc. auch betreffen) mit MdBs "rumgeschlagen" habe, wenn man mir dann von nicht staatlicher Seite auch noch Steine in den Weg legt. frown.gif

[Dieser Beitrag wurde von ponchielli am 27. März 2002 editiert.]

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"Regelmäßig" wird i.d.R. durch entsprechende Erlasse der Länder definiert.

Meist wird 2-mal im Monat oder 14-tätgig angenommen.

"Erfolgreich" bedeutet "einen Erfolg erreichen", wenns auch lächerlich klingt.

Behörden verlangen oft eine Art Schießkladde als Nachweis. Kann man drüber denken wie man will. Es erleichtert den Nachweis jedenfalls erheblich.

Daraus sollte hervorgehen, dass der Schütze mit einem gewissen Erfolg am Schießen teilnimmt. Nach der Einweisung über einige Termine kann man z.B. dokumentieren, dass der Schütze jetzt die Scheibe öfter trifft als zu Anfang usw..

Erfolgreich bedeutet jedenfalls nicht, dass man gleich Meisterehren errungen hat.

Dem sind mit den Vereinswaffen oder den geliehenen Waffen meist sowieso Grenzen gesetzt, da man dafür i.d.R. eine eigene Waffe benötigt.

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Hallo wiederlader,

was ist denn eine "Schiesskladde"?

Eine Verbesserung meiner Schießleistung im Zeitablauf habe ich schon festgestellt. Leider könnte ich dies nur mit mitgenommenen Zielscheiben belegen.

Nach Deinen Ausführungen ist also eine XY % Regelung nicht unbedingt im Sinne des Gesetzgebers und stellt nur eine Drangsalierung des Schützen durch den Vereinsvorstand dar?

Ich habe gerade mal nachgwschlagen: Erfolg=positives Ergebnis einer Bemühung cool.gif

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Für die ersten zwei Kurzwaffen muss man sich um die Schießleistung eigentlich nicht viel Gedanken machen. Wenn Du einigermassen ernsthaft dabei bist und vor allem nicht zu selten, dann sollte der Verein keine Probleme machen und Dir eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Schießen bestätigen. Danach fängt dann ein Schießbuch an interessant zu werden. Darin trägst Du jedes Schießen evtl mit Schuß- und Ringzahlen ein und kannst so Deine Leistung dokumentieren.

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Hi JV,

so dachte ich eigentlich auch. Das dt. WaffG ist ja schon jetzt restriktiv genug, als dass es noch weiterer "administrativer" Hürden bedarf. Wie ich schon erwähnt hatte, bin ich alle 14 Tage auf der Schiessanlage aktiv und erfülle alle waffenrechtlichen Anforderungen (von einem blütenweissen Zentralregister ganz zu schweigen) für eine WBK, bis auf diese Bescheinigung bzgl. Mitgliedschaft und Trainingsteilnahme.

PS: Mich kotzt Insider/Outsider Gehabe, Prinzipienreiterei und vorauseilender Gehorsam an. frown.gif

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@ ponchielli

Dein P.S. gibt mir Rätsel auf! Ist Dir jemand auf die Füße getreten?

Ein Schießbuch empfinde ich nicht als vorauseilenden Gehorsam. Ich bin Wiederlader (nicht DER Wiederlader grin.gif)- da schreibe ich schon für mich jede Ladung und Ergebnis auf.

Wenn ich damit dann noch den Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt glücklich machen kann - ich hab dort durch mein Schießbuch noch nie Probleme mit der Beantragung neuer Waffen gehabt - bin ich doch auch zufrieden.

Das in den Vereinen manchmal einiges an Willkürakten läuft, ist mir auch bekannt - das Thema hatten wir hier auch schon - aber da hatte ich bis jetzt auch keine Probleme.

In meinem Verein wird nur Kleinkaliber geschossen, wenn ich einen Bedürfnisnachweis brauch, bekomme ich den eh von dem Verein, wo ich fast jeden Samstag Großkaliber schieße.

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Erfolgreich heißt für viele Vereine 70 % der Ringe, ist aber nirgens so vorgeschrieben. In anderen Vereinen reicht auch der gute Wille.

Bei den ersten beiden Kurzwaffen hängt es vor allem von den vorherschenden Ansichten in Deinem Verein über Regelmäßigkeit und Erfolg ab, ob Dir ein Bedürfnis bescheinigt wird. Die Behörde hinterfragt diese Vereinsbescheinigungen für die ersten beiden Kurzwaffen in der Regel nicht.

Mein Tip: Frag beim Vereinsvorstand direkt nach, was genau von Dir erwartet wird. Falls Dir das nicht gefällt, evtl. einen anderen Verein suchen.

------------------

Gruß JM

FWR-Mitglied 19XXX

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@Dentist

Mein PS aus #5 war nicht als Angriff gegen irgendeine hier schreibende Person gedacht rolleyes.gif, sondern stellt vielmehr eine grundsätzliche Kritik am Verhalten best. Organe von Vereinen dar, die meinen sie müssten sich als Erfüllungsgehilfe der Waffenbehörde betätigen und dieser die "Entscheidung" über die WBK-Erteilung abnehmen.

Mit Insider/outsider Problematik meinte ich das Phänomen, dass man bei Nicht-Betroffenen auf taube Ohren trifft, wenn man bei diesen um Unterstützung nachfragt.

Nein, das Führen eines Schießbuch empfinde ich überhaupt nicht als Bürde oder Last. Vielmehr belege ich damit ja die Regelmäßigkeit meiner schießsportlichen Tätigkeiten.

Bei mir ginge es ja nichtmal um den Nachweis eines Bedürfnisses, sondern nur um eine Bestätigung des Vereins bzgl. "Erfolg", Regelmäßigkeit und Mitgliedschaft.

@JM

Mir ging es in erster Linie nicht um eine Kritik an der Waffenbehörde, da sich diese ja an geltende Gesetze halten muss, ich im Zweifel Rechtsmittel einlegen kann und es letztlich eben nicht um die "Ansichten" des Sachbearbeiters geht.

Wenn die XY % Regel von der Waffenbehörde festgelegt worden wäre und demnach grundsätzlich für alle in diesem Zuständigkeitsbereich lebenden Personen gelten würde, dann hätte ich überhaupt keine Probleme damit. So aber riecht es für mich nach Willkür und Schikane. Den Rest erledigt dann die, wie ein Damoklesschwert über allem schwebende Gesetzesnovelle.

Der Tipp von Dir ist nicht schlecht. grin.gif

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In welchem Verein schießt Du in Berlin?

Mir persönlich sind nur 2 Vereine in Berlin bekannt, die die gebührenpflichtige Erteilung eines Bedürfnisses mit einer Mindestringzahl koppeln, es können aber noch mehr sein.

Ich habe diese Praxis, Bedürfnis nur bei Erreichen von min 75% (70%) bei Bekannten erlebt- die haben dann einfach irgendwann den Verein gewechselt, weil Sie damals mit einer Vereinswaffe nicht die geforderte Ringzahl erreichten und da noch andere Sachen nicht gestimmt haben.

Grundsätzlich hat jeder Verein das Recht nur Mitglieder aufzunehmen, die ein bestimmtes Leistungsniveau haben.

Aber bei NeuSchützen, die man erst in den Verein lockt, Aufnahmengebühren erhebt und dann abkassiert bis eine bestimmte Leistung erreicht wurde…

Ich halte es grundsätzlich für falsch für die ersten Kurzwaffen eine Mindestringzahl zu fordern, auch weil ich Glaube, dies zielt nur auf Einnahmen aus Waffenverleih, Munitionsverkauf und nicht einer leistungssportlichen Steuerung der Mitglieder.

Selbst wenn man eine Mindestringzahl akzeptiert-ist die Höhe von 75% doch merkwürdig - vergleicht man diese Ringzahlen mit den Ringzahlen für das Schützenabzeichen in Bronze beim DSB/TSB oder anderen Verbänden. Diese Normen für die Leistungsabzeichen stehen in der Regel auf der letzten Seite des Schiessbuchs.

Was passiert mit gestandenen Mitgliedern, die diese Norm nicht mehr erreichen.

Mir sind Ergebnisse bekannt, Gebrauchsrevolver-pistole, die bei einem Wettkampf ,Ende 2001, bei den Tempelhofer Sportschützen erzielt würden, bei dem von Mitgliedern dieser beiden Vereine Leistungen deutlich unter 300 Ringen erzielt wurden. Soll mit einer Mindestringzahl ein bestimmter Leistungsstand im Verein gehalten werden, ist dagegen nichts zu sagen, für mich ist Schiessen Breitensport und nur aus der Breite können "Eliten" wachsen. Und droht dann der Ausschluß bei mehrmaligem nicht Erreichen der geforderten Ringzahlen.

Durch das Festlegen von Anforderungen über die des Gesetzgebers hinaus, kann sich ein Verein auch von dem Ruf ein Waffenbeschaffungsverein distanzieren oder dieser Auslegung gar nicht erst entstehen lassen.

Ein Schelm, der böses hierzu denkt..

[Dieser Beitrag wurde von Tatonka am 28. März 2002 editiert.]

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Hallo Tatonka,

ich sehe es ähnlich wie Du, dass Schießsport nicht nur verbissenen Leistungssport

darstellen sollte, sondern vielmehr auch Breitensport, dessen primäre Antriebsfeder Spass ist.

Das Argument mit dem Waffenbeschaffungsverein halte ich jedoch für nicht unbedingt stichhaltig, da ja auch der "Nachttischschütze" durchaus gut mit einer Schusswaffe umgehen kann (iSv "positives Ergebnis einer Bemühung"). Vielmehr geht es hier dann doch wieder (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregulierung des Waffenrechts) um ein gewisses Mass an Misstrauen, dass einem entgegengebracht wird, wenn man mit vermeintlichen "Nachttischschützen" in einen Topf geworfen wird, nur weil man nicht die willkürlich festgelegten XY % schafft.

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Hallo Leute,

bei mir wurde 1989 ein Leistungsnachweis verlangt. Dieser sollte als Minimum ein Leistungsabzeichen in Bronze sein. Daraufhin konnte ich mit der Sachkunde und dem Antrag meine WBK beantragen.

Gruß

Rainer

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Ich traue Dir, traust Du mir?

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Ich habe noch eine Frage zum Thema "erfolgreich":

Muss das Erreichen einer best. Mindestringzahl bzw. sonstige Voraussetzungen für die Ausstellung einer Sportschützenbescheinigung (Mitgliedschaft und Trainingsteilnahme) in der Vereinssatzung niedergeschrieben sein, oder obliegt die Ausgestaltung der Bedingungen allein dem Vereinsvorstand?

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Zitat:

Original erstellt von ponchielli:

Ich habe noch eine Frage zum Thema "erfolgreich":

Muss das Erreichen einer best. Mindestringzahl bzw. sonstige Voraussetzungen für die Ausstellung einer Sportschützenbescheinigung (Mitgliedschaft und Trainingsteilnahme) in der Vereinssatzung niedergeschrieben sein, oder obliegt die Ausgestaltung der Bedingungen allein dem Vereinsvorstand?

Hi,

also wenn das nicht in der Satzung hinterlegt ist, würde ich bei Ablehnung Einspruch erheben (sch**ß Willkür)[br]

oder einfach den Verein wechseln. Wenn das nicht schon bei Eintritt in den Verein bekannt ist, was man gleich und nach 1/2Jahr Übung schiessen darf besteht IMHO Willkür, und dagegen muss man sich wehren!!

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

[Dieser Beitrag wurde von Maxe2k am 05. April 2002 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Maxe2k am 06. April 2002 editiert.]

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ponchielli

Sag uns doch bitte mal wer von Dir einen Erfolg nachgewiesen haben will

a) der Verein

B) die Behörde ?

Wer von Dir eine erfolgreiche Teilnahme fordert, muss Dir auch sagen, was er unter erfolgreich versteht.

Alles andere ist nur Herumgeeiere und Ostern ist vorbei.

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Hi @ all

Ich will auch mal meinen Senf zu "erfolgreich" dazugeben:

Legt man die Regelung "erfolgreiche Teilnahme" nach Sinn und Zweck aus, kann damit nicht gemeint sein, daß man zB bei der Kreismeisterschaft eine Platzierung im oberen Drittel erreichen muß oder sich für die Landesmeisterschaft qualifiziert.

ME besteht die Regelung, dass sichergestellt ist, dass Schützen -trotz Sachkunde- den sicheren und -im weiteren Sinne- zielgenauen Umgang mit der Waffe beherrschen, also nicht ein Teil der Schüsse im Boden und der Rest oberhalb der Scheibe landet.

Rechtsprechung kenne ich dazu keine, aber ich kann mir vorstellen, dass es die Gerichte auch so auslegen würden.

Beste Grüße

Jens

[Dieser Beitrag wurde von Jens41AE am 05. April 2002 editiert.]

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