osta Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 hallo, ich hätte gerne gewusst ob ich mir eine chreckschusswaffe in den USA bestellen und nach deutschland verschicken lassen kann. gibt das rechtliche probleme? ich meine waffen in kleinen postpäckchen... ??? ich habe einen kleinen waffenschein und darf also sowas haben und kaufen. müsste ich irgendwelchen papierkram im vornherein erledigen oder genehmigungen einholen?? was sollte ich auf das päckchen schreiben lassen damit es ohne beanstandungen durch den zoll geht?? hilfe bitte an ich hoffe es kann mir jemand helfen. danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted July 13, 2004 Share Posted July 13, 2004 hallo,ich hätte gerne gewusst ob ich mir eine chreckschusswaffe in den USA bestellen und nach deutschland verschicken lassen kann. gibt das rechtliche probleme? ich meine waffen in kleinen postpäckchen... ??? ich habe einen kleinen waffenschein und darf also sowas haben und kaufen. müsste ich irgendwelchen papierkram im vornherein erledigen oder genehmigungen einholen?? was sollte ich auf das päckchen schreiben lassen damit es ohne beanstandungen durch den zoll geht?? hilfe bitte an ich hoffe es kann mir jemand helfen. danke Crosspostings (also posten in 2 verschiedenen Rubriken) sind niemals hilfreich. Wäre schön, wenn Du Dich dran hälst. Was meinst Du mit kleinen Päckchen, die "gut" durch den Zoll gehen?? Bei Einfuhr von "Schreckschusswaffen" aus den USA -die immer ohne PTB sind, da man die dort nicht benötigt- geht nur eins gut: Dein "kleiner Waffenschein" ist weg (wegen versuchter Einfuhr einer Schusswaffe -Schreckschuss/Gaswaffen ohne PTB stehen scharfen Schusswaffen gleich) und Du hast ein Zollstrafverfahren am Hals (beim Zollamt kommt auch gleichzeitig die HD in einem Atemzug; also vielleicht vorher Wohnung aufräumen, damit die Beamten es auch "gemütlich" haben)... SO, das wars im grossen Ganzen, was zu beachten ist...abgesehen davon, das der US-Markt für "Schreckschusswaffen" recht klein ist und meistens aus aus Europa eingeführten Schreckschusswaffen besteht, weil die drüben keiner herstellt. Nur eben, das diese Waffen keine PTB-Zulassung besitzen....und wenn Du also einen kleinen Waffenschein Dein eigen nennst, dann frage ich mich, ob Du das dazu ausgehändigte Merkblatt nicht gelesen hast????? Hier mal ein Auszug aus der Internetseite der bayrischen Justizverwaltung u.a. zu Schreckschusswaffen: "Generell abzuraten ist vom Kauf von Waffen, auch Schreckschuß- und Luftdruckwaffen, im Ausland. Dort existieren die in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen Beschuß+Zulassungszeichen nicht mit der Folge, dass die Waffe selbst dann verboten ist, wenn sie mit einem in Deutschland gängigen Modell baugleich ist. Der Besitz solcher Waffen zieht oftmals eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten nach sich. Wer aber dennoch eine Waffe im Ausland erworben hat, dem sei dringend angeraten, dies bei Grenzübertritt anzuzeigen, um eine schwerwiegende Bestrafung zu vermeiden. " Das einzigste, was die Justizverwaltung dort verschweigt, ist der Fakt, das eine solche Waffe beim Grenzübertritt (trotz Selbstanzeige), oder aber auch bei einer versuchten (postalischen) Einfuhr, beschlagnahmt wird... Also fühl Dich nicht auf den "Schlips" getreten, sondern nur vorgewarnt.... Und schau vielleicht mal im Internet umher...es gibt zig-Foren über Gaser und Schreckschusswaffen, aus denen Du Dich auch hierzu "schlau" machen kannst... GF Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
sixgunner Posted July 14, 2004 Share Posted July 14, 2004 Ich frage mich immer noch nach dem Grund ... also wieso man das überhaupt vorhat und wie man überhaupt auf so einen Dünnsinn kommt ? Six Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 14, 2004 Share Posted July 14, 2004 Ja, den Beweggrund kann ich auch nicht nachvollziehen. § 8 Abs. 1 BeschussG steht erst mal der Verbringung einer Schreckschusswaffe ohne PTB-Zulassung entgegen. Und eine Ausnahmegenehmigung nach § 13 BeschussG wird man nicht ohne weiteres bekommen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted July 14, 2004 Share Posted July 14, 2004 In Antwort auf: Ich frage mich immer noch nach dem Grund ... also wieso man das überhaupt vorhat und wie man überhaupt auf so einen Dünnsinn kommt ? Six es gibt in den usa ganz witzige filmwaffen... vielleicht meint er sowas? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 15, 2004 Share Posted August 15, 2004 Son Quatsch, auch ohne den "kleinen Waffenschein" (der ohnehin das Ergebnis unfähiger Politiker und Experten ist) kannst du eine Gaswaffe mit PTB-Zeichen kaufen. Nur zum Führen brauchst du diesen ca 50,00 EUR teuren wisch. Wie schon andere dir mitteilten achte immer beim kauf auf das PTB Zeichen dann gibt es auch keinen Ärger. Mitunter ist zur Selbstverteidigung ein Pfefferspray oft besser geeignet offiziel darf das zwar nur gegen Hunde angewendet werden. Im Fall einer wirklichen Notwehr (Beispiel jemand will dich abstechen) darf es auch gegen Menschen eingesetzt werden. Dazu gibt es auch schon ein Urteil (Aktenzeichen steht auch im Internet). MfG Link to comment Share on other sites More sharing options...
jeff Posted November 11, 2004 Share Posted November 11, 2004 Hi, US-Bundesgesetze verbieten die klassischen "Schreckschusswaffen". Was erlaubt ist, sind solche Pistolen und Revolver, bei denen der Gasausstoß nicht nach vorne, sondern zur Seite erfolgt. Dementsprechend sind solche Modelle nicht wirklich verbeitet. Leider gibt es viel zu viele Lücken, sich in den USA als non-citizen / non-GC holder Waffen zu besorgen - und das noch nicht einmal auf den so beschimpften gun shows. Einfache Wege, zumindest Faustfeuerwaffen zu schleusen gibt's auch genug. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flens69 Posted December 13, 2005 Share Posted December 13, 2005 Sorry, wenn ich mich hier gleich als Leichenschänder betätige und diesen alten Thread aufwärme, aber das Thema sehe ich schon als wichtig an. Einige in Sammlerkreisen hochgehandelten SSW's wurden für den US-Markt in Deutschland hergestellt und tragen deshalb auch eine PTB. ein gutes Beispiel hierfür sind die Crossman-Modelle, die bei ERMA baugleich zu deren SSW's entstanden. Ich trage mich mit dem Gedanken, diese in den USA gebraucht zu kaufen und nach Deutschland zu importieren. Da die über deutsche Beschußzeichen und PTB-Zulassung verfügen, sollte das doch kein Problem sein, oder? Gibt's in diesem Beispiel Probleme mit dem Zoll? Wie muß das deklariert werden und welche Zollsätze erwarten mich? Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted December 13, 2005 Share Posted December 13, 2005 Wegen der fehlenden PTB-Prüfung ist das nicht möglich und für ein Einzelstück auch finanziell unrealistisch dies durchzuführen. Für die in D frei erwerbbaren Stücke benötigt man keine WBK für das Führen aber einen kleinen Waffenschein. Sicher gibt es auch in D frei erwerbbare Stücke. Gebrauchte günstig bei Egun -- www.eGun.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flens69 Posted December 13, 2005 Share Posted December 13, 2005 @reini: Nein, die beispielhaft aufgeführten Waffen wurden bei ERMA hergestellt, tragen das PTB-Zeichen und sind in München beschossen worden, aber meines Wissens trotzdem nur in Nordamerika ausgeliefert worden. Deshalb sollte die Einfuhr kein Problem darstellen, da die Waffen alle Anforderungen einer frei erwerbaren SSW in D erfüllen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted December 15, 2005 Share Posted December 15, 2005 @reini: Nein, die beispielhaft aufgeführten Waffen wurden bei ERMA hergestellt, tragen das PTB-Zeichen und sind in München beschossen worden, aber meines Wissens trotzdem nur in Nordamerika ausgeliefert worden. Deshalb sollte die Einfuhr kein Problem darstellen, da die Waffen alle Anforderungen einer frei erwerbaren SSW in D erfüllen. Wenn sie denn alle die oben aufgeführten Zeichen tragen, ist alles ok. Nicht ok wäre es, wenn sie nur "baugleich" wären und keine eingeprägten PTB-Zeichen etc. tragen. Darüber solltest Du Dich im Voraus schon versichern. Denn an sich hatte sich ERMA bei Exportwaren die kosten für Beschuss und PTB-Prüfung geschenkt, da sie ja auch nicht erforderlich waren. Da es sich aber trotzdem um "Schusswaffen" handelt, müsstest Du bei Deinem Zollamt anfragen, ob diese -obwohl frei hier verkäuflich- eine vorherige Zustimmung nach § 29 Abs.1 sehen wollen (obwohl diese wegen der Formulierung "...sonstige Waffen...deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen" , an sich nicht erforderlich wäre...) GF Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
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