Herbert Leitner Posted July 13, 2004 Posted July 13, 2004 Hallo! Weiß jemand, was zu tun ist, wenn ich mir im Ausland (eventuello BRD) eine Faustfeuerwaffe kaufen möchte, und diese nach Österreich importieren will? DAnke!
Sachbearbeiter Posted July 13, 2004 Posted July 13, 2004 Erst mal herzlich willkomen im Forum ! Klaro geht das. Verbringungserlaubnis Deiner Waffenbehörde besorgen (hier wurde schon gepostet, dass das in Österreich nicht erforderlich wäre ? ) und dem deutschen Überlasser weiterleiten. Der beantragt dann auch bei seiner Waffenbehörde eine Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG und wenn er diese hat, schickt er Dir den Krempel per Post oder Spediteur oder fährt selbst zu Dir. Du darfst die Waffe frühestens am österreichischen Zoll in Empfang nehmen. Alles roger ?
Holster Posted July 13, 2004 Posted July 13, 2004 Was meinst Du mit BRD? Frag doch den Exporteur des betreffenden Landes, ob dort der österreichische Waffenerwerbsschein zum Kauf einer Faustfeuerwaffe berechtigt; bzw, was er von Dir für den Versand von Dir an Papieren haben will. Ist das erfüllt, mußt Du die Waffe beim österreichischen Zoll unter Vorlage Deines Erwerbsscheines und Zahlung der österreichischen Mehrwertsteuer abholen. Hat so ein Bekannter mit dem Versand einer Faustfeuerwaffe von den Vereinigten Staaten nach Deutschland so gemacht.
Sachbearbeiter Posted July 13, 2004 Posted July 13, 2004 Hier ein paar Vorschläge: - Bayerisches Ratsdirektorium. - Belgier riechen derb - Bulgarische Rauchdamen - Büchsenrolldeckel - Bremer Rand durstig. Gemeint war aber wohl die Beutsche Rundesdepublik
PeterS Posted July 13, 2004 Posted July 13, 2004 In Antwort auf: ...und Zahlung der österreichischen Mehrwertsteuer abholen. Hat so ein Bekannter mit dem Versand einer Faustfeuerwaffe von den Vereinigten Staaten nach Deutschland so gemacht. Zoll fällt innerhalb der EU nicht an, genauso die Abholung vom Zoll (nur nicht EU-Staaten) Ich (Import von Ö und NL nach D) habe bisher weder Zoll/MwSt bezahlt, noch die Waffen vom Zoll holen müssen. Bei einem Import von einem nicht EU-Land sieht das wieder anders aus (z. B. CH oder USA). Das Thema Verbringungserlaubnis wurde ja schon ausgiebig diskutiert. hier Info's zum Thema Zoll (in D): http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_...hrumsatzsteuer/ Zitat hieraus: "Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge" Grüße Peter
JM Posted July 14, 2004 Posted July 14, 2004 In Antwort auf: Hier ein paar Vorschläge: - Bayerisches Ratsdirektorium. - Belgier riechen derb - Bulgarische Rauchdamen - Büchsenrolldeckel - Bremer Rand durstig. Beamte ruinieren Deutschland JM
Sachbearbeiter Posted July 14, 2004 Posted July 14, 2004 ... weil Herbert sich von denen eine Faustfeuerwaffe kaufen will ?
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