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IGNORED

Waffenkauf in der BRD und Ausfuhr nach Österreich?


Herbert Leitner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Erst mal herzlich willkomen im Forum ! smile.gif

Klaro geht das. Verbringungserlaubnis Deiner Waffenbehörde besorgen (hier wurde schon gepostet, dass das in Österreich nicht erforderlich wäre ? confused.gif) und dem deutschen Überlasser weiterleiten. Der beantragt dann auch bei seiner Waffenbehörde eine Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG und wenn er diese hat, schickt er Dir den Krempel per Post oder Spediteur oder fährt selbst zu Dir.

Du darfst die Waffe frühestens am österreichischen Zoll in Empfang nehmen.

Alles roger ? laugh.gif

Geschrieben

Was meinst Du mit BRD?

Frag doch den Exporteur des betreffenden Landes, ob dort der österreichische Waffenerwerbsschein zum Kauf einer Faustfeuerwaffe berechtigt; bzw, was er von Dir für den Versand von Dir an Papieren haben will. Ist das erfüllt, mußt Du die Waffe beim österreichischen Zoll unter Vorlage Deines Erwerbsscheines und Zahlung der österreichischen Mehrwertsteuer abholen.

Hat so ein Bekannter mit dem Versand einer Faustfeuerwaffe von den Vereinigten Staaten nach Deutschland so gemacht.

Geschrieben

Hier ein paar Vorschläge:

- Bayerisches Ratsdirektorium.

- Belgier riechen derb

- Bulgarische Rauchdamen

- Büchsenrolldeckel

- Bremer Rand durstig.

Gemeint war aber wohl die Beutsche Rundesdepublik chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

...und Zahlung der österreichischen Mehrwertsteuer abholen.

Hat so ein Bekannter mit dem Versand einer Faustfeuerwaffe von den Vereinigten Staaten nach Deutschland so gemacht.


Zoll fällt innerhalb der EU nicht an, genauso die Abholung vom Zoll (nur nicht EU-Staaten)

Ich (Import von Ö und NL nach D) habe bisher weder Zoll/MwSt bezahlt, noch die Waffen vom Zoll holen müssen. Bei einem Import von einem nicht EU-Land sieht das wieder anders aus (z. B. CH oder USA).

Das Thema Verbringungserlaubnis wurde ja schon ausgiebig diskutiert.

hier Info's zum Thema Zoll (in D):

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_...hrumsatzsteuer/

Zitat hieraus:

"Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge"

Grüße

Peter

Geschrieben

In Antwort auf:

Hier ein paar Vorschläge:

- Bayerisches Ratsdirektorium.

- Belgier riechen derb

- Bulgarische Rauchdamen

- Büchsenrolldeckel

- Bremer Rand durstig.


Beamte ruinieren Deutschland

grlaugh.gif

JM

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