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IGNORED

Mit dem 3" Revolver 800 km durch Deutschland


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

zur Ursprungsfrage:

Kurzwaffe im Futteral in den Rucksack o.ä.

Langwaffe im Futteral.

Bei Pause machen: mitnehmen. Mach ich auch immer so. Gesagt hat noch keiner was. Und da ich hauptsächlich mit dem Motorrad unterwegs bin, bleibt mir sowieso nix anners übrig.

Geschrieben
Nun, nach dem heute in den "BJV-Mitteilungen" zu lesenden letzten stand der dinge darf ich selbst auf dem weg zur jagd, wenn dieser weiter als 12 km ist, die waffen nicht mehr führen, sondern muss diese genauso verschlossen transportieren wie auf dem weg zum schießstand, büchsenmacher, etc....

idiotisch, wenn man bedenkt, dass mein weg zum revier über autobahn führt, ich dafür oft 100 km fahren muss, aber in ca. 40 minuten zurückgelegt habe...

IMI

Wie schon von anderen gesagt, Unsinn ohne jede Grundlage.

Es gibt keine KM-Begrenzung bei der Fahrt ins Revier. Ich find das verd...Urteil grade nicht, aber das AFAIR laengste, was mal verhandelt wurde und fuer den Jaeger gut ging, waren so um die 600 km.

Und an diesem Prinzip hat sich auch 2008 NICHTS geaendert.

Nur wie wir unsere Hirschfaenger und Waidblaetter nun koscher ins Revier kriegen, das ist noch ein klein wenig nebuloes.

Geschrieben

Hallo, wenn ich weiter unterwegs bin , denn klappe ich am Revolver die Trommel auf, an der Pistole Schlitten zurück, ziehe ein kunstoffumanteltes Stahlseil durch, ordentliches Schloß dran und dann im neutralen Rucksack. Da kann man in jedes Restaurant. Das ist immer besser wie im Auto liegenlassen. Und bei einer evtl Kontrolle kann einem nichts passieren.

Gruß Manfred

Geschrieben
Haben die Herren auch eine Quelle für diesen vorauseilenden Gehorsam (mehr ist es nach meinem Kenntnisstand derzeit nicht) genannt bzw. was sie dagegen zu tun gedenken?

Soweit ich mich erinnere gab der BJV an, dass es die Ansicht verschiedener Behörden und Staatsanwaltschaften ist...

Geschrieben
Soweit ich mich erinnere gab der BJV an, dass es die Ansicht verschiedener Behörden und Staatsanwaltschaften ist...

Das kann man annehmen..... kaum ein Richter wird es gut finden mit einer geholsterten KW 100 km zur Jagd zu fahren, aber es wird in Zukunft einige Verfahren in solchen Angelegenheiten geben.... dann wissen wir mehr!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Das kann man annehmen..... kaum ein Richter wird es gut finden mit einer geholsterten KW 100 km zur Jagd zu fahren, aber es wird in Zukunft einige Verfahren in solchen Angelegenheiten geben.... dann wissen wir mehr!

...

Warum nicht?

affengesetz §13 Abs. 6:

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Einund

Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz

oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im

Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis

führen.

....

da steht nichts davon, dass der Zusammenhang zu dieser Tätigkeit nach 99 km aufhört...

Gruss

B

Geschrieben
da steht nichts davon, dass der Zusammenhang zu dieser Tätigkeit nach 99 km aufhört...

Gruss

B

Stimmt..... was aber nicht sagt wie die Sache ausgelegt wird! Aber Urteile werden in Zukunft Klarheit bringen!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Stimmt..... was aber nicht sagt wie die Sache ausgelegt wird! Aber Urteile werden in Zukunft Klarheit bringen!

Und warum sollten die sich von denen aus der Vergangenheit unterscheiden?

Gruss

B

Geschrieben
Und warum sollten die sich von denen aus der Vergangenheit unterscheiden?

Gruss

B

Das frag ich mich auch. Ein paar Sesselwaermer in Ordnungsaemtern wollen mal wieder das WaffG vergewaltigen und wir rennen herum, wie ein Haufen Huehner vorm Fuchs.

Was soll das? Das WaffG ist eindeutig in dieser Frage. Wenn ich ins (ohne Uebernachtungen) Revier fahre, ist die Waffe zugriffsbereit und nicht schussbereit. Egal, ob 5 oder 500 km.

Geschrieben

hi, also wie schon von den vielen anderen erwähnt, auf garkeinen fall waffe im auto lassen.

ich weiss, dass es hier in meiner region (ein paar orte weiter) mal nen fall gab, der jäger kam von der jagd, wollte nach dem mittag und einem kurzen schläfchen wieder auf jagd gehen. hat also das auto samt waffen auf den vorhof gestellt (unabgeschlossen, waffen nicht gesichert). als er wieder raus kam, war das auto samt waffen, sowie muni. weg. das ende vom lied, das auto wurde ohne waffen und muni gefunden deshalb konnte er am nächsten tag gleich seine erlaubnisscheine abgeben (ich weiss nicht wie das heißt, jagdschein, ... ?!)

also lieber auf nummer sicher gehen und erst garnicht soweit kommen lassen ;-)

grüße

Geschrieben

mal ne blöde Frage an die Jägerschaft:

wieso muß die Kurz- oder Langwaffe oder beides auf der Fahrt INS Revier zugriffsbereit sein? IM Revier kann ich's ja verstehen...

Geschrieben
mal ne blöde Frage an die Jägerschaft:

wieso muß die Kurz- oder Langwaffe oder beides auf der Fahrt INS Revier zugriffsbereit sein? IM Revier kann ich's ja verstehen...

Da gebe ich mal eine blöde Antwort: Warum sollten sie das nicht sein?

Ich jedenfalls habe keine Lust, am Rande einer Bundesstrasse anzuhalten und dann die Waffe aus dem Kofferaum und dann aus dem Futteral zu fummeln um danach mit ihr wieder ins Auto zu steigen und in den zum Revier gehörigen Feldweg einzubiegen.

Oder diese Prozedur erst im "dunklen Tann" zu machen, wo hinter jedem Baum ein Wilderer hockt, der nur nach meinem Leben trachtet :rolleyes: . Na gut, war nicht ganz ernst gemeint.

Eine richtige Begründung, warum wir Jäger die Waffen seit 2003 nur noch entladen ins Revier transportieren dürfe, ist der Gesetzgeber bis heuts schuldig geblieben. Ich erinnere mich nur an eine Nebenbemerkung von Brenneke, dies sei ein Sicherheitsrisiko. Belegt hat er's aber nie.

Gruß

Michael

Geschrieben

Auf dem Weg ins Jagdrevier darf ich ja meine Waffen zugriffsbereit, ungeladen führen.

Darf ich nur zwischen meinem Wohnsitz und der Jagd die Waffen führen?

Was ist, wenn ich sagen wir mal zu einem Bekannten fahre, dort übernachte und dann von dort aus Richtung Revier starte? Ist dass dann " im Zusammenhang mit der Jagd"?

Was, wenn ich zu diesem Bekannten zurückfahre - ist das dann ein Transport, oder darf ich da Waffen im Zusammenhang mit der Jagd dorthin führen?

Der Polizei gegenüber kann man sicherlich die Fahrt zwischen Wohnsitz und Jagd besser begründen, als zwischen Bekanntem, wo man übernachtet und Jagd...

IMI

Geschrieben

Danke Schaffer, dann editier ich hier mal meine Geschichte wieder.

Meist, aber eben nicht immer ist man eh als Waidmann erkennbar am grünen, oder tarnfarbenen Gewand.

Ich bin aber auch oft in Zivil zur Jagd unterwegs - v.a. im Herbst, wenn ich dann über meine normale Kleidung einfach den langen grünen Ansitzmantel ziehe.

IMI

Geschrieben

Der Polizei gegenueber wird gar nichts begruendet. Man ist auf dem Weg zur Jagd, von wo und wohin geht die nichts an.

Im WaffG gibts naemlich nur eine erweiterte Ausweispflicht, keine Auskunftspflicht im Zusammenhang mit §13(6).

Man muss (MUSS!) seinen Jagdschein neben der WBK dabeihaben, wenn man im Zusammenhang mit der Jagd die Waffen zugriffs- und nicht schussbereit fuehrt.

Man muss niemandem sein Privatleben erzaehlen oder irgendwelche langen Begruendungen geben. Je mehr man sagt, um so eher kann einem was falsch ausgelegt werden. Daher als Amtwort: Auf dem Weg zur (von) der Jagd.

Das ist alles.

Man muss das Leben ja nicht noch kuenstlich verkomplizieren.

Geschrieben

Eines fällt mir bei der Gelegenheit immer auf:

Wenn ich im Nürnberger, oder Passauer Raum mit Desert Egale, oder Revolver am Holster zum Tanken aussteige, dann juckt das kaum jemanden.

Anderes in München: Steh ich da mit Kurzwaffe an der Zapfsäule, fressen einen die närrischen Waffenhasser mit ihren Augen schier auf!

IMI

Geschrieben
Eines fällt mir bei der Gelegenheit immer auf:

Wenn ich im Nürnberger, oder Passauer Raum mit Desert Egale, oder Revolver am Holster zum Tanken aussteige, dann juckt das kaum jemanden.

Anderes in München: Steh ich da mit Kurzwaffe an der Zapfsäule, fressen einen die närrischen Waffenhasser mit ihren Augen schier auf!

IMI

Das wird daran liegen das die meisten die Knarre für einen zu groß geratenen Gaser ala Dirty Harry halten werden! :rolleyes:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Wir werden es Dir zu danken wissen, wenn solch gescheites Verhalten ein weiteres Recht kippen wird :peinlich: :peinlich: :peinlich:

...Wenn ich im Nürnberger, oder Passauer Raum mit Desert Egale, oder Revolver am Holster zum Tanken aussteige, dann juckt das kaum jemanden.

Anderes in München: Steh ich da mit Kurzwaffe an der Zapfsäule, fressen einen die närrischen Waffenhasser mit ihren Augen schier auf!

IMI

Geschrieben

Wie soll ich sonst auf dem Weg zur Jagd tanken???

Waffen im Auto lassen kostet mir die Zuverlässigkeit, wenn das Auto geklaut wird.

Geschrieben
Wir werden es Dir zu danken wissen, wenn solch gescheites Verhalten ein weiteres Recht kippen wird :peinlich: :peinlich: :peinlich:

Manche zeigen halt gerne das sie eine Knarre haben.... :rolleyes: verboten ist es ja noch nicht! Das es von Vorteil ist ein Waffe offen zu tragen bezweifle ich allerdings auch...... das könnte an einer Tankstelle schon zu Mißverständnissen führen :lol:

Gruß

Hunter

Geschrieben

HerrG*ttnochmal...

Wohin hat uns das Verstecken gefuehrt?

NEIN, es wird Zeit, dass wir zu unserem RECHT stehen.

Geschrieben

Ne, da täuschste Dich - ich ziehe schon immer extra die Jacke über das Holster - bloß gelingt mir das bei der Desert Eagle nicht immer :rolleyes:

Daher kaufte ich mir ja eigetlich extra den kleinen 3 Zoll Revolver - aber seit man die Waffen entladen muss, nervt mich diese dauernde Patronenfummelei. Daher nutze ich nun wieder die Desert Eagle öfter. Magazin rein, Magazin raus ist einfach bequemer als beim Revolver...

Geschrieben
Ne, da täuschste Dich - ich ziehe schon immer extra die Jacke über das Holster - bloß gelingt mir das bei der Desert Eagle nicht immer :rolleyes:

Ich denke beim Verbotswahn unserer Politiker werden wir die Knarren bald im verschlossenen Koffer zur Jagd fahren....... dann hat sich das Problem auch erledigt :traurig_16:

Gruß

Hunter

Geschrieben
HerrG*ttnochmal...

Wohin hat uns das Verstecken gefuehrt?

NEIN, es wird Zeit, dass wir zu unserem RECHT stehen.

Ich bin zwar deiner Meinung..... ändert aber an den Tasachen nix! Waffen sind in unserer Gesellschaft nun mal nicht .....sagen wir mal Salonfähig! Und die Einstellung "Jetzt erst recht" trägt nicht gerade zu einer Besserung bei....

Gruß

Hunter

Geschrieben

Die GEsellschaft ist das, was WIR daraus machen. Wenn WIR so tun, als waeren Waffen pfuigack, dann ist das so. Wenn WIR sie offen als WERKZEUG fuehren, legal und problemlos, dann ist das so.

Kriecherei, Appeasement und Nachgeben hat noch nie etwas genutzt.

Man kann auch im kleinen aus der Geschichte lernen.

BTW, mein Revolverchen ist nicht mal gut zu sehen, wenn Sommer ist, noch weniger, wenn es etwas kaelter wird.

Und ge- bzw. entladen ist er dank Speedloader auch nicht viel langsamer, als ne Pistole.

:-D

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