Majortom Posted June 15, 2004 Posted June 15, 2004 Es ließt sich fast wie ein Märchen, da gibt es zwei Leutchen die lernten sich vor 28 Jahren kennen. Beide (Er und Sie)waren im gleichen Schützenverein. Man teilte die Liebe für den Sport (Und nicht nur die),beide waren Jugendbetreuer und man zog sich auch gemeinsam eine Zeit aus dem aktiven Sport zurück (Hausbau, drei Kinder, Berufliches e.t.c.). Er fing nach 15 jahren mit dem Sport wieder an. Nun als reifer Erwachsener nicht nur mit LG und KK, sondern mit Kurz und Lang in größeren Diametern. Er schaffte sich das ein oder andere Sportgerät an und lernte etwas völlig neues, nämlich Ihr Schlüssel zu verstecken, bzw. nicht zugänglich zu machen. Solange Sie sich für dieses Teufelswerk nicht interessierte, war das auch eigentlich völlig schnuppe. Dann aber begann auch Sie wieder Feuer und Flamme zu werden für den Schießsport nun auch in KK und etwas zögerlicher in größeren Diametern. Er nahm Sie wieder mit auf die Schießstände wie früher und freut sich noch Heute, wenn Sie wie in den 70er/80er Jahren besser schießt als er. Aber am Ausgang des Schießstandes beginnt für Sie der Bann. Sie darf nicht einmal eines der Sportgeräte allein in der Tasche zum Auto tragen. Nun könnte man vielleicht Abhilfe schaffen. Sie macht eine neue Sachkundeprüfung und läßt sich mindestens ein Jahr alle Schießtermine eintragen und von der Aufsicht bestätigen. Dann könnte Sie selber Waffen erwerben......Aber warum denn erwerben??? Er hat doch welche. Ja klar, aber wie fängt man das an (Verbandsbescheinigung, Antrag bei der KPB) das Sie In absehbarer Zeit seinen Bestand legal benutzen darf, bzw. ihr die Verfügungsgewalt über seine sportgeräte eingeräumt werden darf.(Gemeinsame WBK? ), Pro Halbjahr immer nur wieder zwei weitere? Kurzwaffen extra ? Müssen/können alle seine drei WBK´s auf sie erweitert werden ? Vielleicht ist so ein Fall ja garnicht so selten und einige von Euch wissen Rat. Oder zwingt die Behörde Ihn gar für Sie einen eigenen Grundbedarf anzuschaffen, weil vernünftiges sich nicht in Aktenformat pressen läßt. Vielen Dank für jede Info (Er) Major Tom
karl22 Posted June 15, 2004 Posted June 15, 2004 Hallo, was sagt denn Deine zuständige Behörde dazu? Karl
Hermes Posted June 15, 2004 Posted June 15, 2004 Ich wollte mich auch auf die WBK meiner Frau eintragen lassen, weil wir ebenfalls unsere Waffen gemeinsam nutzen. Kannste vergessen Mir würde eine Kurzwaffen von meiner WBK abgezogen, weil ich ja das Kontingent von 2 Kurzwaffen überschreiten würde Gruß Markus
Völker Posted June 15, 2004 Posted June 15, 2004 In Antwort auf: Nun könnte man vielleicht Abhilfe schaffen. Sie macht eine neue Sachkundeprüfung und läßt sich mindestens ein Jahr alle Schießtermine eintragen und von der Aufsicht bestätigen. Dann könnte Sie selber Waffen erwerben......Aber warum denn erwerben??? Er hat doch welche. Ja klar, aber wie fängt man das an (Verbandsbescheinigung, Antrag bei der KPB) das Sie In absehbarer Zeit seinen Bestand legal benutzen darf, bzw. ihr die Verfügungsgewalt über seine sportgeräte eingeräumt werden darf.( Ja. Dann beantragt sie eine WBK, kauft sich eine Waffe - und darf sich seine Waffen problemlos zum Schießen ausleihen (max 1 Monat, aber wer geht schon so lange auf den Stand?). BTW: Dank der neuen VO braucht das Ehepaar nur einen einzigen Tresor. Wenn sie bereits länger als ein Jahr mit den Waffen ihres Mannes schießt, dürfte auch die 1-Jahres-Bescheinigung kein Problem darstellen. In welcher Form die erbracht werden muß, ist nämlich nicht geregelt.
Guest Mouche Posted June 15, 2004 Posted June 15, 2004 Dieses schöne Märchen gibt es in Varianten öfter . Nach jahrelangem Naserümpfen über qualmende und stinkende SP Waffen hat die Erweiterung meines Sportprogramms auf die Dinger mit Patronen "sie" plötzlich auch Interesse dran finden lassen -insbesondere an .357 MAGNUM (Frauen bleiben rätselhaft ). Der vernünftigste Weg ist nach meinen Feststellungen eigene Grüne WBK mit zwei KW (Grundbedarf) und in den Gelben ggf. Eintrag als Mitbenutzer, da dafür ja die Sportschützeneigenschaft ansich ausreicht. Wir arbeiten da dran Mouche
Majortom Posted June 15, 2004 Author Posted June 15, 2004 In Antwort auf: Hallo, was sagt denn Deine zuständige Behörde dazu? Karl Meine Zuständige Behörde frage ich erst, wenn ich in der Frage weiß, was rechtens ist und was nicht. Um dieses zu ergründen schreibe ich hier. Deren Antworten sind nämlich nicht immer der Weißheit letzter Schluß.
Guest Mouche Posted June 15, 2004 Posted June 15, 2004 In Antwort auf: Deren Antworten sind nämlich nicht immer der Weißheit letzter Schluß. - absolut KEIN Widerspruch ......
Majortom Posted June 15, 2004 Author Posted June 15, 2004 In Antwort auf: Dieses schöne Märchen gibt es in Varianten öfter . Nach jahrelangem Naserümpfen über qualmende und stinkende SP Waffen hat die Erweiterung meines Sportprogramms auf die Dinger mit Patronen "sie" plötzlich auch Interesse dran finden lassen -insbesondere an .357 MAGNUM (Frauen bleiben rätselhaft ). Der vernünftigste Weg ist nach meinen Feststellungen eigene Grüne WBK mit zwei KW (Grundbedarf) und in den Gelben ggf. Eintrag als Mitbenutzer, da dafür ja die Sportschützeneigenschaft ansich ausreicht. Wir arbeiten da dran Mouche Danke Mouche, ich Glaube auch das ist es. Dann ist das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Die Umschreiberei und das nach und nach eintragen auf alle Sportgeräte würde viel zu kompliziert und wahrscheinlich auch zu teuer. Hat sie dann erst mal selbst berechtigt, dann dürfte auch für den Fall das Ihm mal der Hammer auf den Kopf fällt die Umschreibung als Erbin kein Problem sein, egal was dann mit dem Erbenprivileg ist. Vor allem wenn Sie den Bestand nachweißlich regelmäßig genutzt hat. Gut, Danke Major Tom
Völker Posted June 15, 2004 Posted June 15, 2004 Wenn du es genau wissen willst: - Hat deine Frau bereits die Sachkunde abgelegt? Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob eine vor Jahren abgelegte Prüfung bei NEU-Beantragung der WBK noch anerkannt wird. Sicherer ist auf jeden Fall eine neue Sachkundeprüfung. Frag mal bei deinem Landesverband deswegen nach. - Wenn sie bereits längere Zeit zusammen mit dir schießen war, laß ihr von Deinem Vereinsvorstand die regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen bescheinigen, schreibe möglichst noch die Termine der letzten 12 Monate aus der Schießkladde zusammen und laß den Zettel abzeichnen. - Dann die Befürwortung des Landesverbandes einholen - Dazu solltet ihr euch noch einig sein, was die Familie noch so im nächsten Jahr unbedingt an Schießeisen benötigt. Eine (mindestens, besser zwei wg. Staatsrabatt) davon auswählen und das Bedürfnis durch den Landesverband bestätigen lassen. - Zum Sachbearbeiter und WBK beantragen (grün oder gelb, vollkommen egal - jenachdem, was sie sich zulegen will, ich würde hier die grüne bevorzugen) - Warten, bis der Stasi-Durchleuchtungsprozeß beendet ist. - Geld abdrücken beim Abholen der WBK - wenn ihr schon die Seriennummer der Neuerwerbung kennt, kann der SB die Waffe gleich eintragen und abstempelt, ist dann eine kostenpflichtige Amtshandlung weniger. - Bei zwei oder mehr Waffen auf der gleichen WBK - auch nur 1x Gebühr für die Ausstellung der WBK, allerdings für Munerwerb jeweils extra löhnen. Alle Waffen einer Famile dürfen im gleichen Tresor gelagert werden - siehe AWaffVO §13 (10): In Antwort auf: (10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig. - Kopien der WBKen machen und die Leihformulare (www.waffen-online.de) ausdrucken (und dann fallweise ausfüllen) - so kann jeder problemlos mit den Waffen des anderen alleine schießen gehen. Dies ist der sichere, wenn auch nicht billige Weg zum gemeinsamen Schieß-Eheglück und eröffnet euch dazu noch die Möglichkeit, ohne zusätzliche Hürden das "Kontingent" zu verdoppeln. Aber Achtung: ICH darf die Waffen meiner Frau zwar schießen, aber WEHE ich VERSTELLE was dran - ich darf sie nur putzen
Majortom Posted June 16, 2004 Author Posted June 16, 2004 Danke Volker für die Ausführliche Beratung, so oder so ähnlich werde ich es machen. Sie hat vor ca. 20 Jahren mit mir zusammen mal einen Schießstands und Sachkundelehrgang gemacht, hat aber die Unterlagen verbummelt. Sie soll im Sept nochmal an einem teilnehmen. Ich habe vor 3 Jahren auch nochmal einen offiziellen beim Verband gemacht. Vereinsvorsitzender, bin ich selbst, daher besser vom Geschäftsführer unterschreiben lassen. Schießkladde führt Sie seit Anfang des Jahres, ist jedoch schon zwei Jahre Vereinsmitglied und ist seither Wettkampfteilnehmerin an etlichen Wettkämpfen gewesen. Hürde ist also der Lehrgang, den Sie vor allem Weiteren erst noch machen muß. lustig oder seltsam ist nur, das man seinem Lebensgefährten der auch den Kram sowieso nutzt diesen zugänglich machen möchte und das letztlich nur darüber legal geht, das man noch mehr Kram anschafft und das wo diverse Sachbearbeiter ("Unserer" glaube ich nicht) ständig stereotyp den schon im dritten Reich häufig gern benutzten Spruch von sowenig Waffen im Volk wie möglich auswerfen. Oder wir sind von oberster Stelle gehalten das Ansammeln von waffenpotentialien bei den Schützen zu vermindern. Das sagt mir dann einer, der zur Zeit der Beendigung meines techn. Studiums mal gerade wußte das seine Kindergartentante Gerti heißt und das er dort alleine aufs Klo durfte. Zeiten und Leute sind das, da könnte sich ein weniger ausgeglichener Mensch glatt aufregen. Ich sage nur Asterix die sieben Prüfungen, das Haus das Verrückte m macht (Die Verwaltung) Danke Major Tom
Guest Mouche Posted June 16, 2004 Posted June 16, 2004 .....tja LOGIK wirst im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Bestimmungen nicht viel finden .......
Howie Posted June 17, 2004 Posted June 17, 2004 Beantragt für sie einfach eine WBK. Egal welche Waffe. Meinen Sachbearbeiter hab ich nämlich vor Jahren die selbe Frage gestellt. Sachlage: Ich hatte eine WBK. Meine damalige Verlobte hatte eine eigene WBK. Wir hatten eine gemeinsame Wohnung. Die Frage: "Was ist wenn ich in der Arbeit bin, und meine Verlobte nimmt meine Waffe auf den Schießstand mit, und wird kontrolliert?" Antwort des SB: "Kein Problem. Gemeinsamer Hausstand, eheähnliches Verhältnis, beide eine waffenrechtliche Sachkunde und Überprüfung. Somit ist es erlaubt die Waffen gegenseitig zugänglich zu machen und formlos auszuleihen. Wenn irgendjemand in Grün da ein Problem sieht, landet dessen Schrieb bei mir auf dem Schreibtisch. Da ich sie beide kenne kann ich ihn Abhaken und neben dem Tisch deponieren." Ein Sachbearbeiter der die Sache richtig sieht.
Sachbearbeiter Posted June 17, 2004 Posted June 17, 2004 Jo, ist schon ok so. Ich hätte allerdings noch vorher höchstpersönlich die Trauung durchgeführt... (muss ja alles seine Richtigkeit haben )
Guest Mouche Posted June 17, 2004 Posted June 17, 2004 In Antwort auf: Dafür aber eine Menge Logistik ! .....klar - A und B Schränke wollen ja schließlich transportiert und geschleppt sein .....
Sachbearbeiter Posted June 17, 2004 Posted June 17, 2004 Aber bitte nur mit Verbringungserlaubnis, ja ? Ansonsten ist nur vorübergehender Tresortransport erlaubt. Dann heißt es wieder, kommando zurück....
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