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IGNORED

Waffenkauf Österreich


Glen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Horrido,

Was ist zu beachten, wenn ich eine Waffe

a) beim Händler in Österreich

B) von Privat in Österreich

kaufe und nach Deutschland einführen will?

Jagdschein vorhanden.

Was ist an Steuern etc. zu zahlen?

MfG Glen

Geschrieben

Hi,

du brauchst auf jedenfall von deiner Behörde ein Formular!Heist glaube ich Verbringungserlaunbnis!Da hilft dir aber dein Sachbearbeiter bestimmt weiter!

Gruss Björn

Geschrieben

Oder SB hier. chrisgrinst.gif

Die Verbringungserlaubnis nach § 29 Abs. 2 WaffG wird von Deiner Waffenbehörde als Zustimmung zur Erlaubnis der österreichischen Waffenbehörde erteilt. Voraussetzung ist, dass Du zum Erwerb der Waffe berechtigt bist und der sichere Transport gewährleistet ist.

Zu den Steuern kann ich leider nix sagen... blush.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

mit Steuern ist nix, die sind in Österreich schon abgedrüdckt.


na das halt ich für ein gerücht!!! glaube kaum das der deutsche fiskus auf seine "16% märchensteuer" freiwillig verzichtet nur weil du die waffe in österreich gekauft hast!!! alles was du in die brd einführen willst unterliegt dem zoll!!! und somit der steuer!!!

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

mit Steuern ist nix, die sind in Österreich schon abgedrüdckt.


na das halt ich für ein gerücht!!! glaube kaum das der deutsche fiskus auf seine "16% märchensteuer" freiwillig verzichtet nur weil du die waffe in österreich gekauft hast!!! alles was du in die brd einführen willst unterliegt dem zoll!!! und somit der steuer!!!


Österreich ist doch Mitglied in der Eu, somit fällt keine Märchensteuer an.

War zumindest bei mir bisher so...

Grüße

Peter

Geschrieben

Weiß es nur für KW: Du brauchst eine österreichische Verbringungserlaubnis, die besagt, dass Österreich nichts dagegen hat, dass die Waffe nach Deutschland ausgeführt wird, und nach Vorlage dieser (oder Kopie oder Fax oder Scan) bei deinem SB kriegst du die deutsche Verbringungserlaubnis, dass Deutschland nichts dagegen hat, dass du die Waffe einführst. Damit auch automatisch Voreintrag und bei nettem SB gleichzeitig Erwerbseintrag.

Die Ausstellung der Verbringungserlaubnis kostet in beiden Ländern etwa 40-45 EUR, hinzu kommen in Deutschland noch die üblichen Kosten für Vor-/Erwerbseintrag und evtl. Munitionserwerbserlaubnis.

Geschrieben

Ömpf, also die Zustimmung erteilt Deine Waffenbehörde, wenn Du zum Erwerb berechtigt bist und die Verbringungserlaubnis der österreichischen Waffenbehörde vorliegt. Das ist richtig.

Ein vollständiger Eintrag kann aber erst dann erfolgen, wenn die Waffe tatsächlich in BRD gelandet ist. Nur in ganz seltenen Fällen dürfte das alles an einem Tag ablaufen. Und der SB läuft bei vorzeitigem Eintrag Gefahr, dass die Waffe aus irgendeinem Grund doch nicht verbracht wird und dann was eingetragen hat, was der Antragsteller gar nicht besitzt. Deshalb wird er es in der Regel nicht tun.

Zu den Kosten: das ist falsch ! Nach Abschnitt II Nr. 19 der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV sinds gerade mal 10,23 Euro für die Zustimmung. Oder braucht Euer SB das restliche Geld für die Eintrittskarte NL-D ? chrisgrinst.gif

Geschrieben

Sorry, hast recht - das waren knapp 10 Eur! Hab da was verwechselt und nochmal nachgesschaut: insgesamt hat's alles zusammen 92,03 EUR gekostet (Eintrag, Munitionserwerbserlaubnis, Verbringungserlaubnis). In Österreich kostet die Verbringungserlaubnis 43,- EUR. Gelobe Besserung und demnächst mehr Genauigkeit! laugh.gif

Geschrieben

Sachbearbeiter,

wie sieht es aus wenn ich die Waffe nach Österreich zum Wettkampf mitnehme und sie dann jemand kaufen will? eine Verbringungserlaubnis brauche ich als Bayer ja nicht.

Karl

Geschrieben

Gut, setzen ! chrisgrinst.gif

Wenn es um die ersten beiden Kurzwaffen oder eine Selbstlade-Langwaffe geht, stimmt es: 56,24 Euro Erwerbserlaubnis, 25,56 Euro Muni und 10,23 Euro Zustimmung. Sonst wärens nur 76,69 Euro (davon 40,90 € für Erwerbserlaubnis). rainbow.gif

Geschrieben

@Karl: Als Bayer keine Verbringungserlaubnis nach Österreich ? confused.gif Das musst Du mir mal erklären...

Wir haben hier den umgekehrten Weg, also aus BRD raus nach Ösiland. Dat wäre auf jeden Fall eine Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG nach vorheriger Zustimmung durch Ö. Für die Mitnahme zum Wettkampf brauchst Du den Europäischen Feuerwaffenpass. rolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Österreich ist doch Mitglied in der Eu, somit fällt keine Märchensteuer an. War zumindest bei mir bisher so...


Hallo,

hast du eine Firma und eine EU-Steuernummer? confused.gif

Ja, alles klar und du must dieses trotzdem bei deiner UST Steuererklärung, ob monatlich oder vierteljährlich angeben.

Nein, 021.gif , somit hat man Steuern hinterzogen und auch der Händler, der es geliefert hat.

Entweder Steuern in dem Absenderland abdrücken oder im Empfängerland. Keine Steuern 021.gif

Wir haben viele Rechte als EU-Bürger, allerdings sollte man diese genau kennen.

Gruß

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Österreich ist doch Mitglied in der Eu, somit fällt keine Märchensteuer an. War zumindest bei mir bisher so...


Hallo,

hast du eine Firma und eine EU-Steuernummer?
confused.gif

Ja, alles klar und du must dieses trotzdem bei deiner UST Steuererklärung, ob monatlich oder vierteljährlich angeben.

Nein,
021.gif
, somit hat man Steuern hinterzogen und auch der Händler, der es geliefert hat.

Entweder Steuern in dem Absenderland abdrücken oder im Empfängerland. Keine Steuern
021.gif

Wir haben viele Rechte als EU-Bürger, allerdings sollte man diese genau kennen.

Gruß


Hallo Brummpa,

ich glaube wir diskutieren hier aneinander vorbei. Mein Posting bezog sich auf den Fall, dass die Steuer in Käuferland schon abgedrückt wurde (bitte Zitat beachten) und es um eine "Doppelbesteuerung" gibt, also nochmals Märchensteur in D bezahlen.

eine UID benötigt man, wenn man Steuerfrei einkaufen will, oder?

also nix mit Stuerhinterziehung, oder? (lasse mich gerne belehren, wenn nicht so wäre)

Grüße

Nachtrag:

Zitat:

Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge

Quelle:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_...hrumsatzsteuer/

Geschrieben

Ups oder wie auch immer,

vielleicht sollte man einzelne Beiträge genauer schreiben.

Privatpersonen die bereits eine UST im Absenderland entrichtet haben, müssen keine UST mehr im Empfängerland entrichten. icon14.gif

OK?

Vielleicht hatte ich mich doch falsch ausgedrückt. ooo.gif

Geschrieben

Bei der Kaufabwicklung an sich brauchst du die Erlaubnis nur im Laden - Private Verkäufer sind nicht verpflichtet sowas zu prüfen, oder tun es zumindest meist nicht.

Ich rate aber davon ab sowas unerlaubt zu tun - denn bei der Einfuhr machste dich dann strafbar...

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