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IGNORED

Nachträgliches 'Stempeln' von Waffen


Der blonde Hans

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gerade erzählt mir ein Kollege, er haben einen schönen 98er gekauft und der Händler habe ihm - sozusagen als Bonus - angeboten, in den Karabiner noch irgendeine SS-Stempelung eingschlagen.

Mit Stempelungen aller Art kenn ich mich nun überhaupt nicht aus und mit dem Nazi-Scheiss hab ich es sowieso nicht.

Trotzdem: Hätte der Händler so was wie 'Urkundenfälschung' oder Beihilfe zum Betrug (bessere Begriffe fallen mir nicht ein) begangen? Der Karabiner würde so ja u.U. wesentlich 'wertvoller'.

Geschrieben

In Antwort auf:

§ 263 StGB

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich
oder einem Dritten
einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
Vorspiegelung falscher
oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt
oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Könnte passen.

Ob eine eingeschlagene SS-Ruhne eine Urkunde im juristischen Sinne darstellt (--> Urkundenfälschung) vermag ich nicht zu sagen.

Edit:

Mal abgesehen vom Rechtlichen: Sollte die Waffe vor dem nachträglichen Stempeln irgendeinen Sammlerwert gehabt haben, ist dieser durch die nachträgliche Verhunzung auf jeden Fall gemindert.

Solange die Waffe mit dem Zusatzstempel nicht als "besonders rares Stück" verkauft wird / verkauft werden soll, ist der Nachweis des Betruges (bzw. des Versuches) meiner Meinung nach schwierig.

Wird jedoch die nachträgliche Stempelung als "Nachweis" des Einsatzes bei ... (angebliche Wertsteigerung) verwendet, ist die Sache klar: Büma UND Eigentümer begehen einen Betrug - nämlich zu Lasten des Vermögens des Käufers.

Solche "Handwerker" sollte man grundsätzlich meiden, die Verticken einem dann auch einen zusammengeschusterten Schrott-Mosin als "Snaiper" - und das, ohne rot zu werden.

Geschrieben

Moin,

das Stempeln an sich ist strafrechtlich nicht verwerflich.

Soll jedoch das neu gestempelte Stück von dem Erwerber verkauft werden und er verschaft sich durch die Stempelung einen Vermögensvorteil, dann ist es Betrug. Außerdem kann der Erwerber bei Aufdeckung den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung 30 Jahre lang anfechten und Wandelung des Kaufvertrages verlangen.

Der Büma kann in solchen Fällen unter gewissen Umständen sich der Behilfe schuldig machen.

Fazit: Stempeln zum privaten Vergnügen darf jeder soviel er mag...

Gruß,

frogger

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