sixshooter666 Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 Hallo, bin neu hier in dem Forum und auch recht neu im GK-Sport und hätte mal eine Frage bezüglich der WBK. Und zwa, was an Papieren etc benötige ich um meine WBK zu beantragen ? Und wo kann ich die jeweiligen Papiere bekommen. Ich frage, da in meinem Verein kaum erfahrung mit dem neuen waffenrecht besteht und ich nur bekommen kann von dem ich weiss was es ist. Vielen dank für jede antwort... Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 hallo erst mal herzlich willkommen im forum. also, du musst mindestens ein jahr vereinsmitglied sein, regelmässig am training teilnehmen. dann musst du einen sachkundekurs belegen . ach ja, das neue gesetz, 25 jahre musst du alt sein,bei gk anträgen. wenn du dann all´die "hürden" genommen hast, beantragst du bei deinem verband eine waffenbefürwortung. (hier hilft dir sicherlich der sportwart oder kreisschützenmeister weiter) wenn du diese befürwortung hast, füllst du einen antrag für die waffenbehörde aus (erhälst du auf der behörde,bei uns ist das das landratsamt) tja und dann hast du irgendwann mal post von der waffenbehörde, mit deiner wbk und einem überweisungsträger für die gebühren) so ist bei uns (hessen) der ablauf. viele grüsse peter ps. beim erstantrag dauerts immer etwas länger,da die behörde,auskünfte bei der polizei, bundeszentralregister und gesundheitsamt einholt,bevor sie eine wbk ausstellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 Das Amt braucht eigentlich nur einen Sachkundenachweis, den Bedürfnisnachweis von einem (anerkannten)Schützenverband und den entsprechend ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer WBK. Welchem Verband gehört denn dein Verein an? Gruss Hilli Edit: wieder nur zweiter , dafür kürzen wir deinen Revolverlauf Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 Nachricht gelöscht durch peter becker Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 kleiner Nachtrag: GK Sprortgerät ab 21 Jahren! Unter 25 ist dann jedoch ein "amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeignis über die geistige Eignung" von nöten. Vorsicht: Der Gesetzgeber schreibt sehr genau vor, wer solche Gutachten erstellen darf! Gruß Nero Link to comment Share on other sites More sharing options...
sixshooter666 Posted May 26, 2004 Author Share Posted May 26, 2004 erstmal danke für die schnelle antwort. habe vielleicht ein paar infos vergessen, unser verein ist im dsb, bin 21 jahre alt, sollte aber mit psychologischem gutachten reichen, ach ja, muss ich für einen vl revolver auch das psychologische gutachten haben? weiter: nehme seit über einem jahr am training mit spopi, 9mm gebrauchspistole und vl revolver teil, komme aus nrw. habe einen trainignsnachweis. als erstes wollte ich einen vl revolver beantragen. wo muss ich hin und was muss ich genau mitbringen. hoffe das reicht um mir genaueres zu sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Das Amt braucht eigentlich nur einen Sachkundenachweis, den Bedürfnisnachweis von einem (anerkannten)Schützenverband und den entsprechend ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer WBK. Welchem Verband gehört denn dein Verein an? Gruss Hilli @ hilli ja, war von mir evtl. etwas missverständlich ausgedrückt,die sachkunde braucht man NICHT bei jedem waffenantrag,sondern nur einmal vor ersten wbk. viele grüsse peter Edit: wieder nur zweiter , dafür kürzen wir deinen Revolverlauf nee hilli, geeeeelitttten, ich war doch schneller und der lauf bleibt drann UND es wird auch nicht mit einer frässe material"entnommen" viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 ja, für vl Revolver brachst du die MPU auch (nach meiner Liste... Wuste gar nicht das das sowas gibt?!) Sonst sind VL frei ab 18 Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 In Antwort auf: erstmal danke für die schnelle antwort. habe vielleicht ein paar infos vergessen, unser verein ist im dsb, bin 21 jahre alt, sollte aber mit psychologischem gutachten reichen, ach ja, muss ich für einen vl revolver auch das psychologische gutachten haben? weiter: nehme seit über einem jahr am training mit spopi, 9mm gebrauchspistole und vl revolver teil, komme aus nrw. habe einen trainignsnachweis. als erstes wollte ich einen vl revolver beantragen. wo muss ich hin und was muss ich genau mitbringen. hoffe das reicht um mir genaueres zu sagen. hallo für einen vl revolver musst du, die neue gelbe wbk beantragen UND du musst einen wiederladekurs besuchen,wo dann auch schwarzpulver dabei ist (du kannst bei diesen kursen wählen, nc-pulver, schwarzpulver,böllerpulver.) du musst schwarzpulver dabei haben,da es vorgekommen ist,dass eine vl genehmigung ohne schwarzpulvererlaubnis abgelehnt wurde. das ist eigentlich nicht ok, es könnte dir auch jemand mit der erlaubnis die waffe laden und sie dir dann zum schiessen in die hand geben,die realität ist aber oft anders. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 @Triplesix: In Deinem Profil steht Hobby: Jagen. Wenn es nur um eine oder zwei KW geht: ********* Text Sehr geehrte Behörde in Kleinkleckersdorf! Hiermit beantrage ich eine WBK/den Voreintrag für eine/zweier Kurzwaffe(n) zur Jagdausübung und dem jagdlichen Übungschießen. Waffentyp: xyz (Selbstladepistole, Revolver) Kaliber: abc Das Bedürfnis zum Erwerb ergibt sich aus meinem Jagdschein mit der Nummer: 12345/00, ausgestellt vom Landratsamt Unterdackelsheim, mit Gültigkeit bis 22.12.07. ************Textende Dabei entfällt der Mann mit der Couch ebenfalls! Als Jäger solltest du eine WBK ja schon haben, also gilt die Variante Voreintrag. Ggf, reicht das formlose Schreiben nicht, dann kommt das gewünschte Antragsformular, mit der Bitte dies auszufüllen zurück. Hat bei mir keine Woche gedauert! Jetzt sehe ich erst: VL-Revolver Ist zur Jagdausübung natürlich nicht so ganz der Renner Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 [ZitatJetzt sehe ich erst: VL-Revolver Ist zur Jagdausübung natürlich nicht so ganz der Renner @mike brauer der colt walker ist doch sicherlich seeeehr wohl für die fangschusswaffe geeignet......oooooooder???? viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 In Antwort auf: der colt walker ist doch sicherlich seeeehr wohl für die ... Sorry, von den Dingern ahbe ich Null-Check. Ich nehme mal an, dass ist so ein Schwarzpulvertrümmer, mit Knicklauf? Wenn er die 200Joule bringt, ist er erst mal erlaubt. Ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich habe auch mal gehört, dass es Leute gibt, die noch mit einer SP-Flinte auf die Jagd gehen. Mit JedemdasSeine Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 @peter becker: In Antwort auf: ... also, du musst mindestens ein jahr vereinsmitglied sein, ... War das nicht mal so, dass man KEINEM Verein angehören muss?! Besteht ja schliesslich keine Vereinspflicht, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 In Antwort auf: @peter becker: In Antwort auf: ... also, du musst mindestens ein jahr vereinsmitglied sein, ... War das nicht mal so, dass man KEINEM Verein angehören muss?! Besteht ja schliesslich keine Vereinspflicht, oder? @imi erwischt!!!! , ich weiss es nicht ganz genau. bei uns (hessen) war es so,dass du einem verein angehören musstest (um auch zu trainieren) und der verein hat dir dann auch die erste waffe ( 22lfb) befürwortet,was ja jetzt nur noch über den verband geht. aber ums auf den punkt zu bringen, ich kann´s dir nicht sicher beantworten, ob vereinsmitglied oder nicht vereinsmitglied. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 Die Forderung, dass jemand in einem Verein Mitglied sein muß, verstößt gegen das Grundgesetz! Ist also nicht rechtens. Mann kann also auch als Gastschütze eine WBK nach 12 M. beantragen. Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
sixshooter666 Posted May 26, 2004 Author Share Posted May 26, 2004 jagen war vielleicht etwas vorgegriffen, bin angehender jagdscheinanwäter, aber das das mit meiner sportschützen wbk vorher laufen soll, trifft erstmal nur das zu. dann beantrage ich erstmal meine 22er, weil ich schon nen 617 target champion bei nem vereinskollegen deponiert habe. ich denke mal ich muss ausweis, trainingsnachweis, befürwortung des vereins haben, und ein polizeiliches führungszeugnis haben, oder fehlt was? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 In Antwort auf: ich denke mal ich muss ausweis, trainingsnachweis, befürwortung des vereins haben, und ein polizeiliches führungszeugnis haben, oder fehlt was? Das polizeiliche Führungszeugnis beschafft sich die Behörde selber. Die brauchen nämlich das große, und das können nur Behörden beantragen. Und mit Schwarzpulverrevolver zur Jagd - nun ja, hast Du schon mal überlegt, wie Du den wieder entladen willst? Jedesmal abfeuern bringt's ja auch nicht, oder? Zulässig ist er als Fangschußwaffe, das habe ich von meiner Behörde sogar schriftlich :-) Viel Erfolg, auch beim Jagdschein! Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 In Antwort auf: ich denke mal ich muss ausweis, trainingsnachweis, befürwortung des vereins haben, und ein polizeiliches führungszeugnis haben, oder fehlt was? hallo du brauchst die befürwortung des verbandes,den sachkundekurs,je nach alter die mpu und dann füllst du die anträge für die waffenbehörde aus. alle anderen auskünfte holt die behörde ein. (siehe oben) viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
sixshooter666 Posted May 26, 2004 Author Share Posted May 26, 2004 ihr versteht da was falsch, ich will den vl nicht als fangschusswaffe, da kann ich mich ja später nochmal drum kümmern. die grösste frage ist nur ob ich die mpu mit meinen 21 lenzen machen muss. unser schiessleiter (war gerade aufm stand) sagte grob geschätzt, ich brauche keine mpu, ich denke nämlich das die auch recht kostspielig werden kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dirk Z Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 Hallo Sixshooter666, auch von mir ein herzliches Willkommen! Also wenn Du noch nicht 25 bist und eine GK-Waffe beantragen möchtest, dann brauchst Du auf jeden Fall die MPU. Und die ist nicht billig, dazu war hier schon einmal ein Thread. Da musst Du mal über die Suche schauen. Gruß Dirk Link to comment Share on other sites More sharing options...
sixshooter666 Posted May 26, 2004 Author Share Posted May 26, 2004 die frage ist ob vl revolver da keine ausnahme sind. Ich meine ausserdem mal in einem visier special gelesen zu haben, das die behörde die mpu verlangen kann, aber nicht muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dirk Z Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 Dazu kann ich Dir leider nichts sagen. Du brauchst aber noch einen Wiederlader bzw. Schwarzpulverlehrgang, damit Du überhaupt Pulver zum Schießen kaufen kannst. Welche Altersvoraussetzung dort sind weiß ich nicht. Gruß Dirk Link to comment Share on other sites More sharing options...
sixshooter666 Posted May 26, 2004 Author Share Posted May 26, 2004 man muss 21 sein, mache meinen vorraussichtlich mitte juli bei der deva Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dirk Z Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 Dann musst Du bis morgen warten, dann wird sicher unser "Sachbearbeiter" Deinen Thread lesen und sagen können, wie es sich mit einem VL-Revolver und Deinem Alter verhält. Oder schick ihm mal eine PN. Gruß Dirk Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted May 26, 2004 Share Posted May 26, 2004 In Antwort auf: der colt walker ist doch sicherlich seeeehr wohl für die fangschusswaffe geeignet......oooooooder???? viele grüsse peter Nehmen wir mal an, der angeschweisste T-Rex nimmt an... Ja! Da reicht der Walker mit Ordonnanzladung durchaus! Und nicht vergessen, danach zum Zahnarzt und Plomben neu einsetzen lassen! Nein, aber im Ernst: Den VL-Revolver über das Sportschützenkontingent laufen zu lassen, ist IMHO schon sinnvoll. Als Fangschusswaffe in der Praxis wohl sehr ungeeignet (Laden, Feuchtigkeitsempfindlichkeit, Entladen, Sicherheit etc.). Aber GK-Pistole/Revolver würde ich warten und den dann aufs Jagdscheinkontingent. Am besten eine Waffe, die sowohl für den jagdlichen und den sportlichen Einsatz geeignet ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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