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Für Anfänger: Wbk beantragen, wie richtig??


sixshooter666

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, bin neu hier in dem Forum und auch recht neu im GK-Sport und hätte mal eine Frage bezüglich der WBK.

Und zwa, was an Papieren etc benötige ich um meine WBK zu beantragen ? Und wo kann ich die jeweiligen Papiere bekommen. Ich frage, da in meinem Verein kaum erfahrung mit dem neuen waffenrecht besteht und ich nur bekommen kann von dem ich weiss was es ist.

Vielen dank für jede antwort...

Geschrieben

hallo

erst mal herzlich willkommen im forum.

also, du musst mindestens ein jahr vereinsmitglied sein,

regelmässig am training teilnehmen.

dann musst du einen sachkundekurs belegen .

ach ja, das neue gesetz, 25 jahre musst du alt sein,bei gk

anträgen.

wenn du dann all´die "hürden" genommen hast, beantragst du

bei deinem verband eine waffenbefürwortung. (hier hilft dir

sicherlich der sportwart oder kreisschützenmeister weiter)

wenn du diese befürwortung hast, füllst du einen antrag

für die waffenbehörde aus (erhälst du auf der behörde,bei uns ist das das landratsamt)

tja und dann hast du irgendwann mal post von der waffenbehörde, mit deiner wbk und einem überweisungsträger für die gebühren) so ist bei uns (hessen) der ablauf.

viele grüsse

peter

ps. beim erstantrag dauerts immer etwas länger,da die behörde,auskünfte bei der polizei, bundeszentralregister und

gesundheitsamt einholt,bevor sie eine wbk ausstellt.

Geschrieben

Das Amt braucht eigentlich nur einen Sachkundenachweis, den Bedürfnisnachweis von einem (anerkannten)Schützenverband und den entsprechend ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer WBK.

Welchem Verband gehört denn dein Verein an?

Gruss

Hilli

Edit:

wieder nur zweiter crying.gif, dafür kürzen wir deinen Revolverlauf chrisgrinst.gif

Geschrieben

kleiner Nachtrag: GK Sprortgerät ab 21 Jahren! Unter 25 ist dann jedoch ein "amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeignis über die geistige Eignung" von nöten. Vorsicht: Der Gesetzgeber schreibt sehr genau vor, wer solche Gutachten erstellen darf!

Gruß Nero

Geschrieben

erstmal danke für die schnelle antwort. habe vielleicht ein paar infos vergessen, unser verein ist im dsb, bin 21 jahre alt, sollte aber mit psychologischem gutachten reichen, ach ja, muss ich für einen vl revolver auch das psychologische gutachten haben? weiter: nehme seit über einem jahr am training mit spopi, 9mm gebrauchspistole und vl revolver teil, komme aus nrw. habe einen trainignsnachweis. als erstes wollte ich einen vl revolver beantragen. wo muss ich hin und was muss ich genau mitbringen.

hoffe das reicht um mir genaueres zu sagen.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Das Amt braucht eigentlich nur einen Sachkundenachweis, den Bedürfnisnachweis von einem (anerkannten)Schützenverband und den entsprechend ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer WBK.

Welchem Verband gehört denn dein Verein an?

Gruss

Hilli

@ hilli

ja, war von mir evtl. etwas missverständlich ausgedrückt,die

sachkunde braucht man NICHT bei jedem waffenantrag,sondern

nur einmal vor ersten wbk.

viele grüsse

peter

Edit:

wieder nur zweiter
crying.gif
, dafür kürzen wir deinen Revolverlauf
chrisgrinst.gif



nee hilli, geeeeelitttten, ich war doch schneller und

der lauf bleibt drann UND es wird auch nicht mit einer

frässe material"entnommen"

viele grüsse grlaugh.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

peter

Geschrieben

ja, für vl Revolver brachst du die MPU auch (nach meiner Liste... Wuste gar nicht das das sowas gibt?!)

Sonst sind VL frei ab 18

Gruß Gromit

Geschrieben

In Antwort auf:

erstmal danke für die schnelle antwort. habe vielleicht ein paar infos vergessen, unser verein ist im dsb, bin 21 jahre alt, sollte aber mit psychologischem gutachten reichen, ach ja, muss ich für einen vl revolver auch das psychologische gutachten haben? weiter: nehme seit über einem jahr am training mit spopi, 9mm gebrauchspistole und vl revolver teil, komme aus nrw. habe einen trainignsnachweis. als erstes wollte ich einen vl revolver beantragen. wo muss ich hin und was muss ich genau mitbringen.

hoffe das reicht um mir genaueres zu sagen.


hallo

für einen vl revolver musst du, die neue gelbe wbk beantragen UND du musst einen wiederladekurs besuchen,wo

dann auch schwarzpulver dabei ist (du kannst bei diesen kursen wählen, nc-pulver, schwarzpulver,böllerpulver.)

du musst schwarzpulver dabei haben,da es vorgekommen ist,dass eine vl genehmigung ohne schwarzpulvererlaubnis

abgelehnt wurde. das ist eigentlich nicht ok, es könnte dir

auch jemand mit der erlaubnis die waffe laden und sie dir

dann zum schiessen in die hand geben,die realität ist aber

oft anders.

viele grüsse

peter

Geschrieben

@Triplesix:

In Deinem Profil steht Hobby: Jagen.

Wenn es nur um eine oder zwei KW geht:

********* Text

Sehr geehrte Behörde in Kleinkleckersdorf!

Hiermit beantrage ich eine WBK/den Voreintrag für eine/zweier Kurzwaffe(n) zur Jagdausübung und dem jagdlichen Übungschießen.

Waffentyp: xyz (Selbstladepistole, Revolver)

Kaliber: abc

Das Bedürfnis zum Erwerb ergibt sich aus meinem Jagdschein mit der Nummer: 12345/00, ausgestellt vom Landratsamt Unterdackelsheim, mit Gültigkeit bis 22.12.07.

************Textende

Dabei entfällt der Mann mit der Couch ebenfalls!

Als Jäger solltest du eine WBK ja schon haben, also gilt die Variante Voreintrag.

Ggf, reicht das formlose Schreiben nicht, dann kommt das gewünschte Antragsformular, mit der Bitte dies auszufüllen zurück.

Hat bei mir keine Woche gedauert!

Jetzt sehe ich erst: VL-Revolver

Ist zur Jagdausübung natürlich nicht so ganz der Renner smile.gif

Geschrieben

[ZitatJetzt sehe ich erst: VL-Revolver

Ist zur Jagdausübung natürlich nicht so ganz der Renner smile.gif


@mike brauer

der colt walker ist doch sicherlich seeeehr wohl für die

fangschusswaffe geeignet......oooooooder???? wink.gifwink.gifgrlaugh.gif

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

der colt walker ist doch sicherlich seeeehr wohl für die ...


Sorry,

von den Dingern ahbe ich Null-Check.

Ich nehme mal an, dass ist so ein Schwarzpulvertrümmer, mit Knicklauf? wink.gif

Wenn er die 200Joule bringt, ist er erst mal erlaubt.

Ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.

Aber ich habe auch mal gehört, dass es Leute gibt, die noch mit einer SP-Flinte auf die Jagd gehen.

Mit JedemdasSeine Gruß

Geschrieben

@peter becker:

In Antwort auf:

... also, du musst mindestens ein jahr vereinsmitglied sein, ...


War das nicht mal so, dass man KEINEM Verein angehören muss?!

Besteht ja schliesslich keine Vereinspflicht, oder?

Geschrieben

In Antwort auf:

@peter becker:

In Antwort auf:

... also, du musst mindestens ein jahr vereinsmitglied sein, ...


War das nicht mal so, dass man KEINEM Verein angehören muss?!

Besteht ja schliesslich keine Vereinspflicht, oder?


@imi

erwischt!!!! , ich weiss es nicht ganz genau.

bei uns (hessen) war es so,dass du einem verein angehören musstest (um auch zu trainieren) und der verein hat dir

dann auch die erste waffe ( 22lfb) befürwortet,was ja

jetzt nur noch über den verband geht.

aber ums auf den punkt zu bringen, ich kann´s dir nicht sicher beantworten, ob vereinsmitglied oder nicht vereinsmitglied.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Die Forderung, dass jemand in einem Verein Mitglied sein muß, verstößt gegen das Grundgesetz! Ist also nicht rechtens. Mann kann also auch als Gastschütze eine WBK nach 12 M. beantragen.

Gruß Gromit

Geschrieben

jagen war vielleicht etwas vorgegriffen, bin angehender jagdscheinanwäter, aber das das mit meiner sportschützen wbk vorher laufen soll, trifft erstmal nur das zu. dann beantrage ich erstmal meine 22er, weil ich schon nen 617 target champion bei nem vereinskollegen deponiert habe.

ich denke mal ich muss ausweis, trainingsnachweis, befürwortung des vereins haben, und ein polizeiliches führungszeugnis haben, oder fehlt was?

Geschrieben

In Antwort auf:


ich denke mal ich muss ausweis, trainingsnachweis, befürwortung des vereins haben, und ein polizeiliches führungszeugnis haben, oder fehlt was?


Das polizeiliche Führungszeugnis beschafft sich die Behörde selber. Die brauchen nämlich das große, und das können nur Behörden beantragen.

Und mit Schwarzpulverrevolver zur Jagd - nun ja, hast Du schon mal überlegt, wie Du den wieder entladen willst? Jedesmal abfeuern bringt's ja auch nicht, oder?

Zulässig ist er als Fangschußwaffe, das habe ich von meiner Behörde sogar schriftlich :-)

Viel Erfolg, auch beim Jagdschein!

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

ich denke mal ich muss ausweis, trainingsnachweis, befürwortung des vereins haben, und ein polizeiliches führungszeugnis haben, oder fehlt was?


hallo

du brauchst die befürwortung des verbandes,den sachkundekurs,je nach alter die mpu und dann füllst du die anträge für die waffenbehörde aus.

alle anderen auskünfte holt die behörde ein.

(siehe oben)

viele grüsse

peter

Geschrieben

ihr versteht da was falsch, ich will den vl nicht als fangschusswaffe, da kann ich mich ja später nochmal drum kümmern. die grösste frage ist nur ob ich die mpu mit meinen 21 lenzen machen muss. unser schiessleiter (war gerade aufm stand) sagte grob geschätzt, ich brauche keine mpu, ich denke nämlich das die auch recht kostspielig werden kann.

Geschrieben

Hallo Sixshooter666,

auch von mir ein herzliches Willkommen!

Also wenn Du noch nicht 25 bist und eine GK-Waffe beantragen möchtest, dann brauchst Du auf jeden Fall die MPU. Und die ist nicht billig, dazu war hier schon einmal ein Thread. Da musst Du mal über die Suche schauen.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Dazu kann ich Dir leider nichts sagen. Du brauchst aber noch einen Wiederlader bzw. Schwarzpulverlehrgang, damit Du überhaupt Pulver zum Schießen kaufen kannst.

Welche Altersvoraussetzung dort sind weiß ich nicht.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Dann musst Du bis morgen warten, dann wird sicher unser "Sachbearbeiter" Deinen Thread lesen und sagen können, wie es sich mit einem VL-Revolver und Deinem Alter verhält.

Oder schick ihm mal eine PN.

Gruß

Dirk

Geschrieben

In Antwort auf:

der colt walker ist doch sicherlich seeeehr wohl für die

fangschusswaffe geeignet......oooooooder????
wink.gifwink.gifgrlaugh.gif

viele grüsse

peter


Nehmen wir mal an, der angeschweisste T-Rex nimmt an... Ja! Da reicht der Walker mit Ordonnanzladung durchaus!

Und nicht vergessen, danach zum Zahnarzt und Plomben neu einsetzen lassen! 021.gif

Nein, aber im Ernst: Den VL-Revolver über das Sportschützenkontingent laufen zu lassen, ist IMHO schon sinnvoll. Als Fangschusswaffe in der Praxis wohl sehr ungeeignet (Laden, Feuchtigkeitsempfindlichkeit, Entladen, Sicherheit etc.).

Aber GK-Pistole/Revolver würde ich warten und den dann aufs Jagdscheinkontingent. Am besten eine Waffe, die sowohl für den jagdlichen und den sportlichen Einsatz geeignet ist.

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