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Luftdruckwaffen in Italien


RonaldR

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Vielleicht hat sich ja schon mal jemand mit einem Italiener über das Thema unterhalten und kann mir meine Fragen beantworten:

Es geht um ein altes Diana 35, Federdruck, Kipplauf, kein F-Stempel (falls es sowas in Italien überhaupt gibt; fällt bei uns vermutlich unter "vor dem 01.01.1970 hergestellt")

- Wird zum Besitz dieses (eines) Luftgewehrs in Italien irgendein Papier benötigt?

- Muss es angemeldet werden?

- Ist der Besitz mit irgendwelchen Auflagen verbunden (Aufbewahrung)?

- Darf damit (ohne Erlaubnis) ausserhalb von Schiessstätten geschossen werden?

Konkreter Fall: Ein vermutlich übereifriger Carabinieri hat meinem Cousin (Italiener, wohnhaft in Italien) vergangene Woche die Hölle heiss gemacht. Weshalb und wie es dazu kam ist noch nicht raus (die Sprachbarriere, vielleicht auch das Unverständnis für die Situation selbst, keine Ahnung).

Kennt jemand einen Link zum italienischen Waffengesetz?

Bin mal gespannt, ob ich eine Antwort bekomme.

Gruß, Ronald

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moin Ronald,

auf der Website der IWOE (ganz unten unter *Internationale Waffengesetze*) steht unter anderem dieser Link und unter *Giurisprudenza* dieser hier - scheint ein Gerichtsurteil um/über eine Diana 27 zu sein.

Zwar alles auf *bella italia* - aber vielleicht hilft es dir ja...

Gruss

Christian

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Vielen Dank erst mal, da war ja schon richtig was dabei.

Werde den Fall mal weiter verfolgen (arme Telefonrechnung!) und Euch soweit sinnvoll und möglich auf dem laufenden halten.

Gruß, Ronald

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