Zum Inhalt springen
IGNORED

HH: Wechselsystem/Wechsellauf-Eintrag freiwillig


wahrsager

Empfohlene Beiträge

nachdem mir vor ein paar wochen noch von einem sb gesagt wurde, dass man in hamburg noch auf einen eintrag kalibergleicher oder -kleinerer wechselläufe bestehen würde, war ich heute erstmals persönlich dort und wollte die sache klären. gut gerüstet mit dem neuen waffg und dem aktuellen fwr-newsletter im gepäck sprach ich die nette sachbearbeiterin auf die problematik an. und was sagte sie?

"müssen sie nicht eintragen lassen. kann man machen, wegen der munition, aber muss man nicht."

ich war richtig enttäuscht! ich wollte doch diskutieren, argumentieren, rechtsmittelfähige bescheide anfordern... wink.gif

icon14.gif ein lob an die LPV 36 icon14.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Is ja fein. Entscheiden die auch so über WBK-Erteilung ? (kann man machen, wenn die Sonne wieder scheint oder lassen wirs lieber, ist ja nur unnötige Arbeit... chrisgrinst.gif) confused.gif

Freiwillige Einträge halte ich gelinde gesagt für Schwachsinn ! Entweder ist etwas unter bestimmten Voraussetzungen eintragungspflichtig oder ist es halt nicht. Dazwischen gibts nun mal nix. Hü oder hott ! tongue.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nun, natürlich ist es schwachsinn, aber dieser schwachsinn ist nur dazu da, anderen schwachsinn auszugleichen, d.h. probleme mit munitionserwerb oder stress bei polizeikontrollen, weil der schlitten der waffe die 'falsche' nummer hat.

ich persönlich bin der meinung, dass man nichts in ein dokument eintragen sollte, was da nicht hineingehört. aber ich kenne juristen, die da anderer meinung sind.

und den oben beschriebenen stress wegen eines nicht eingetragenen waffenteils oder fehlender mun-erwerbsberechtigung hätte ja nachher der waffenbesitzer. insofern finde ich dass es im moment die eleganteste lösung ist, wenn der waffenbesitzer selbst bestimmt, ob das ws eingetragen wird.

In Antwort auf:

Entscheiden die auch so über WBK-Erteilung ?


ja.

wer keine will, bekommt auch keine.

wie machst du es denn? musst du bei euch die leute dazu zwingen?

chrisgrinst.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

DAS Thema hatten wir schon, sonst geht es nur über einen MES, der mit der Zeit teurer wird.

Ich glaube, das Amt legt den Satz (der MEB für die Mun pro Waffe beinhaltet) so aus, das ALLES daraus verschossene dazugehört....

...IMHO einfach nur Fair den Sportlern gegenüber, da die Innere Sicherheit (so gerade an der Grenze AZZANGEL.gif) in diesem Punkt nicht gestört wird...und darum geht es uns doch, oder AZZANGEL.gifchrisgrinst.gif????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Wahrsager:

Hallo Wahrsager, ich frage mich was passiert, wenn du die Grundwaffe, für die du dein (nicht eingetragenes) Wechselsystem erworben hast, wieder verkaufst (ohne dein WS). Das dürftest du dann doch gar nicht mehr besitzen?? confused.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

genau so ist es. das ws gehört jetzt zur waffe dazu und wenn ich die waffe verkaufe und das ws behalte dann ist das gesetzeswidrig. vergleichbar mit jemandem, der sein griffstück austragen lässt und den lauf behält.

finde ich aber nicht problematisch. was soll ich auch mit einem ws ohne griffstück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

zum Thema problematisch:

stell Dir nie vor, was passieren kann, wenn Du ein WS nach 15-25 Jahren vergisst mit der eigentlichen Waffe zu verkaufen.... oder Du erbst ein Haus und auch Waffen des Verstorbenen....und dann? Ja selbst dann kannst Du es nicht schriftlich nachverfolgen... AZZANGEL.gif

Ist es eingetragen, dann hast Du es leicht tongue.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ausserdem kann mir das auch mit munition passieren...

und durch ein gefundenes wechselsystem auf dem dachboden wird sicher keiner verurteilt... siehe die meldung "waffenfund" unter "medien".

übrigens ist mir noch ein eventueller nachteil einer freiwilligen eintragung eingefallen:

2/6 !

zumindest könnte es stress geben, wenn die behörde den kauf eines wesentlichen waffenteils als waffenerwerb ansieht.

wäre zwar vermutlich nicht haltbar, aber.... crazy.gif

egal. ich hab meinen matchlauf, er ist nicht eingetragen, und falls sich irgendann mal probleme ergeben bzw. dieses chaos gesetzlich geregelt wird, könnte man das zur not ja noch nachholen.

aber ich sehe da keine probleme: der lauf ist kalibergleich und ins ausland fahre ich damit auf absehbare zeit nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.