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IGNORED

ExpansivGeschosse(Hohlspitzgeschosse)


muni

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eben erfahre ich von einem eingeleiteten Strafverfahren aus der Nähe von Siegen/Koblenz durch eine Staatsanwaltschaft, das sich auf den Verkauf von Geschossen, bzw. Dekopatronen bezog, bei denen Teilmantel- bzw. Hohlspitzgeschosse in Pistonen+Revolverpatronen eingesetzt waren. Diese Geschosse oder Dekopatronen dürften nur an Berechtigte (nämlich inhaber einer WBK mit Waffen für die entsprechenden Kaliber)verkauft werden. Dies sei so in der Kategorieneinteilung A-D der EU unter Abschnitt 3 Nr. 1.4. des deutschen WaffG so vorgesehen.

Nun steht in diesem Abschnitt 3 Ziffer 1.3 tatsächlich, das Pistolen+Revolverpatronen MIT EXPANSIV-Geschossen (und das sind alle TM, bzw. Hohlspitz)und die einzelnen Geschosse dazu unter Kategorie A (nämlich den verbotenen Gegenständen). Sie sind nur dann freigestellt, wenn Sie für Jagd-und Sportzwecke vorgesehen sind, für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis. (...die zur Benutzung dieser Waffen befugt sind!!!).

Jedoch finden sich im (neuen)deutschen Waffenrecht keinerlei Hinweise darauf, das der Verkauf von Geschossen irgendwo reglementiert sei, geschweige denn, das auch noch nach "Expansivgeschossen" und anderen unterschieden würde.

Auch gibt es m.E. keine Strafvorschrift hierfür, da es sich bei Abschnitt 3 lediglich um die Festlegung der EU-Kategorien handelt und nicht um nationales Waffenrecht, mit evtl. daraus resultierenden Rechtsfolgen.

@ ranninger

@sachbearbeiter:

Wie wird das von Ihnen hier gesehen??

Danke für schnelle Antworten

Gruesse

Muni

Geschrieben

Hmmm... bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Aber meiner bescheidenen Meinung nach dürfte es sich gar nicht um "Patronen" handeln, da Patronenmunition so definiert ist, dass auch eine Treibladung vorhanden sein muss....

bye knight

Geschrieben

Also auf Anhieb würd ich sagen, dass es sich eigentlich nur um einen Verstoß gegen § 35 WaffG handeln kann, denn dort werden die Handelsverbote geregelt.

Vielleicht wurde Munition an nicht Berechtigte oder entgegen § 35 Abs. 3 im Reisegewerbe, bei einem Volksfest oder so vertrieben ? confused.gif

Geschrieben

@muni:

Es gibt nichts, was es nicht gibt.

Also ich sehe es dahingehend, daß die Kategorieneinteilung eine reine Definition nach EU-Recht darstellt. Eine Strafnorm kann daraus nicht abgeleitet werden, denn dafür müsste in §51, §52, §53 eine entsprechende Strafvorschrift definiert sein. Ist sie aber, soweit ich sehen kann, nicht.

Bleibt den Betroffenen nur noch einen kompetenten Strafverteidiger einzuschalten und auf eienn kompetenten Richter zu hoffen, der sich als resistent gegen unkompetent abgefasste Anklagen erweist...

Gruß,

frogger

Geschrieben

ist - gelinde gesagt - Schwachsinn.

Zur EU-Kategorie A zählen neben entsprechender Muni zwar auch bloße Expansion-Geschosse, aber hieraus leitet das deutsche WaffG für den rein innerdeutschen Umgang hiermit keine Folgen her. Die Eingruppierung hat nur Folgen im Rahmen der §§ 29 - 33 WaffG, d.h. bei Auslandsbezug.

Mun-Verbote finden sich ausschließlich in Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.5 (zu § 2 WaffG) und betreffen mit Ausnahme von Ziff 1.5.1 nur Munition, nicht aber auch Geschosse. Erlaubnispflichtig ist nach Anl. 2 Abschn. 2 UA 1. auch stets nur Munition, nie nur Geschosse.

Da es sich nach Deimen Posting aber nur um Dekopatronen und damit nicht um Munition handelt, ist der Umgang frei.

Udo

Geschrieben

In Antwort auf:

ist - gelinde gesagt - Schwachsinn.

Zur EU-Kategorie A zählen neben entsprechender Muni zwar auch bloße Expansion-Geschosse, aber hieraus leitet das deutsche WaffG für den rein innerdeutschen Umgang hiermit keine Folgen her. Die Eingruppierung hat nur Folgen im Rahmen der §§ 29 - 33 WaffG, d.h. bei Auslandsbezug.

Mun-Verbote finden sich ausschließlich in Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.5 (zu § 2 WaffG) und betreffen mit Ausnahme von Ziff 1.5.1 nur Munition, nicht aber auch Geschosse. Erlaubnispflichtig ist nach Anl. 2 Abschn. 2 UA 1. auch stets nur Munition, nie nur Geschosse.

Da es sich nach Deimen Posting aber nur um Dekopatronen und damit nicht um Munition handelt, ist der Umgang frei.

Udo


Hallo,Udo,(und auch an die anderen)

danke für die schnelle Antwort.Genau das habe ich gegenüber der Ermittlungsbehörde auch vertreten.Das Verfahren wurde jetzt nicht weitergeführt, allerdings mit einer merkwürdigen Begründung:

Da Frankonia und andere Anbieter diese Geschosse auch lose anbieten, würde den Beschuldigten wohl keine Schuld treffen....

Selten so gelacht....aber man sieht, wie hier mit allen Mitteln nach Waffenbesitzern und Sammlern, bzw. in diesem Falle einem Dekopatronenhändler "geworfen" wird. Nichts ist zu verquer um nicht evtl. als Aufhänger für einen Verstoss gegen das WaffG dienen zu können...

Naja, jetzt warte ich erst mal die Antwort des Betroffenen ab, wenn er seinen "offiziellen" Bescheid erhält. Vielleicht besteht ja dann immer noch Aufklärungsbedarf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, bzw. bei deren vorgesetzten Dienststelle.

Gruesse und danke

Muni

Geschrieben

In Antwort auf:

Da Frankonia und andere Anbieter diese Geschosse auch lose anbieten, würde den Beschuldigten wohl keine Schuld treffen....


Wenn ich jetzt bei Frankonia im Verkauf arbeiten würde, lägen in den Läden nur noch schöne Dinge lose rum smile.gif

*Träum*

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