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IGNORED

Gelbe WBK - kaum zu glauben


Habakuk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Schon besser mein lieber Sachbearbeiter wink.gif

Wobei man jetzt das Urteil mal in seiner Gänze betrachten muß - die auszugsweise Zitierung birgt immer die Gefahr einer Fehlinterpretation grin.gif-

immerhin: Jetzt hab ich eine Fundstelle icon14.gif - danke!

Gruß Mouche - was natürlich mehr als ein einfacher "Zehner" ist rolleyes.gif

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Moin,

ich habe auch noch eine Frage an SB:

Bei uns im Saarland kostet die Erweiterung 62,50€, egal ob Stempel oder komplett neue WBK.

Was wäre, wenn diese Kosten per Gesetz gesenkt werden würden? Könnte ich dann evtl. Teuro's zurückfordern?

Geschrieben

Die Kosten werde nicht per Gesetz gesenkt, sie sind bereits niedriger !!! shocked.gif

Wie um alles in der Welt kommen die für eine Neuausstellung gelbe WBK auf 62,50 Euro ? Die Ausstellung einer gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützen kostet nach Abschnitt II Nr. 2 der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV 56,24 Euro.

Eine Umschreibung der alten gelben WBK auf eine neue würde nach Abschnitt III eine nach Verwaltungsaufwand ermittelte Gebühr (Rahmengebühr von 25,56 Euro bis 511,29 Euro) verursachen. Dort wären die 62,50 Euro also denkbar.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Freunde von Pulver und Blei,

Inhaber einer gelben WBK bekommen beim Ordnungsamt in Speyer den "Erweiterungsstempel" ohne Gebühren und ohne jegliche Formalitäten in die WBK gedrückt.

Hingehen - Stempel abholen - und das war's.

Kaum zu glauben, aber ohne Gebühren geht es deshalb, weil keine gültige Gebührenverordnung vorliegt....ich hätte es nicht geglaubt, wenn ich nicht mehrere Schützenkollegen kennen würde, denen so Gutes widerfahren ist...
AZZANGEL.gif

Und es ist leider nicht "mein" Ordnungsamt...werde mich aber morgen bei "meinem" erkundigen.

Sachen gibt's....
cool.gif

Gruß Habakuk

im FWR


Un da soll noch jemand behaupten, Deutschland geht unter in ihrer Bürokratie.

Geschrieben

Servus,

meine neue Gelbe wurde mit den gleichen Gebührensätzen wie die alte ausgestellt.

Austellen und 3 Einträge 56 Euro und ein paar Zerquetschte.

Grüße aus dem Wilden Süden

Richy

Geschrieben

WIE erhält man drei Einträge auf einmal, wenn in BW die 2/6 Regel für die Neue Gelbe angewendet wird confused.gif

Mouche

Geschrieben

@Mouche: Na, schau einfach mal, was superrichy da als Argumentationshilfe in den Händen hält. chrisgrinst.gif

Und nicht vergessen: in der Regel... (und keine Regel ohne Ausnahme, gelle ?)

@Habakuk: Umschreibung gelbe WBK ohne Gebühr ist sehr nobel vom SB. Selbst wenn im Gebührenverzeichnis selbst nichts für die vorgenommene Amtshandlung drinsteht, ist nach Abschnitt III Nr. 1 zu verfahren (für Amtshandlungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht in Abschnitt I oder II aufgeführt sind). AZZANGEL.gif

Geschrieben

Sorry SB,

ich hatte mich vertan, bei uns fallen 56,20 für die Ausstellung einer neuen Gelben oder Umschreibung (=Erweiterung) der alten Gelben an. Der Schütze kann es sich aussuchen.

Aber eine Spitzfindigkeit hab ich noch:

Die alte gelbe WBK ist nicht beschränkt (2 Waffen / Halbjahr), meine neue sehr wohl.

Das heißt aber doch, wenn ich mir die alte WBK erweitern lassen würde, wäre meine nun einzige Gelbe beschränkt.

Mit dem Ausstellen einer seperaten neuen Gelben WBK habe ich zwar eine beschränkte neue Gelbe, aber meine alte Gelbe gilt nach wie vor weiter.

Oder liege ich da falsch??? confused.gif

Gruss Jörg

Geschrieben

Aha, also doch die richtigen 56,24 Euro.

Ansonsten bingo ! Darum predige ich ja andauernd, die alte gelbe WBK lieber zu behalten, da § 14 WaffG für diese nicht anwendbar ist (durch die Altbesitzregelung nach § 58 Abs. 1 WaffG gilt diese im genehmigten Umfang fort, also zum unbeschränkten Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen und der dazugehörigen Munition). rolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Aha, also doch die richtigen 56,24 Euro.

Ansonsten bingo ! Darum predige ich ja andauernd, die alte gelbe WBK lieber zu behalten, da § 14 WaffG für diese nicht anwendbar ist (durch die Altbesitzregelung nach § 58 Abs. 1 WaffG gilt diese im genehmigten Umfang fort, also zum unbeschränkten Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen und der dazugehörigen Munition).
rolleyes.gif


jow und ich habe da kürzlich mal einen spruch gehört

-- unbeschränkt -- was die anzahl betrifft ja, aber nicht

auf die anzahl der käufe pro zeit . (was ein satz,oh mann, oh mann)

viele grüsse

peter

Geschrieben

ich denke mal,dass das auch einfach eine spontane idee war,

die 2/6 regel zu verteidigen. ich könnte mir ja auf eine

gelb alt 8 einschüssige gewehre auf einen schlag kaufen.

8 stück pro gelber wbk ohne befristung (auf die menge bezogen)aaaaaaber, da ja viele versuchen und es auch

in der praxis gehandhabt wird,die 2/6 regel auf gelb alt

anzuwenden (ich weiss,dass du schon ewig dagegen hälst)

aber es gibt viele bezirke,wo man die 2/6 auf gelb alt

auch hinnehmen muss.

die neueste variante hat mir jetzt jemand erzählt, da wird

die 2/6 regel auf die person bezogen. egal ob wbk grün, gelb alt oder gelb neu, DER SCHÜTZE XY erhält 2 einträge in

6 monaten.

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

ich könnte mir ja auf eine

gelb alt 8 einschüssige gewehre auf einen schlag kaufen.


Du kannst Dir auch 256 auf einmal kaufen...........

Gibt dann halt 32 neue "alte gelbe"...........

Gruß

Michael

Geschrieben

hallo michael

es heisst zwei unbegrenzt, es hat mich aber einiges an

telefonaten und gesprächen gekostet,bis ich meine zweite

gelbe (alt) bekommen habe. ich musste auch einen neuen

bedürfnisnachweis beifügen,da ja 8 einschüssige langwaffen

ausreichen,um einen grossteil der gebotenen diszplinen

abzudecken.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Richtig Peter - so ist es leider rolleyes.gif - und solange es keine eindeutigen(!) und einheitlichen(!)Anordnungen gibt,spielt halt jeder Sachbearbeiter "Fürstlein" in seinem Bezirk chrisgrinst.gif - und die "Untertanen" wissen, daß selbst ein junger Sachbearbeiter eher im Ruhestand als eine Streitfrage in letzter Instanz entschieden ist tongue.gif

Mouche

Geschrieben

@Peter,

für die alte Gelbe brauchst Du auch weiterhin kein Bedürfnis nachzuweisen, da Deine alte Erlaubnis uneingeschränkt weiter gültig ist.

Wurde hier auch schon oft genug erläutert. Bemühe einfach mal die Suchfunktion. Sollte der SB die 32. cool.gif "alte Gelbe" nicht ausstellen wollen, rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen und ggf. klagen. (Auch wenn´s erstmal nix nutzen sollte...... wink.gif )

Gruß

Michael

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