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ausl. Waffenrecht


Arno Nühm

Empfohlene Beiträge

also ich bräuchte fürn referat son bißchen was vonwegen waffengesetze in dänemark, niederlande, belgien, luxemburg, frankreich, italien, spanien, portugal, großbritannien sowie polen und tschechien.

wäre cool wenn ich mir da wenigstens paar links geben könntet.

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So viel Faulheit gepaart mit Frechheit (in Verbindung mit einem Betrug anl. einer Prüfung ?) ist schon wieder genial und intelligent! icon14.gif

NS.: Natürlich hätte ich da einiges, passt aber nicht da mit Recht- und Groß-/kleinschreibung, tut mir sehr leid!)

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also ich bräuchte fürn referat son bißchen was vonwegen waffengesetze in dänemark, niederlande, belgien, luxemburg, frankreich, italien, spanien, portugal, großbritannien sowie polen und tschechien.

wäre cool wenn ich mir da wenigstens paar links geben könntet.


Hallo Arno,

geht Dein Referat zugunsten des legalen Waffenbesitzes oder eher dagegen aus ?

Ein bißchen Hintergrundinfo sollte schon sein.

Ordonanz

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hey, didi, zu heiss gebadet oder was?

soll er sich die gesetze vielleicht ausdenken? recherche für ein referat ist doch was ganz normales und zulässiges.

zugegeben, ein "bitte" wäre angebracht gewesen, aber das wird bei der heutigen jugend halt durch "wäre cool" ersetzt. rolleyes.gif

@arno:

in einem ami-forum gab es mal einen thread zu dem thema, aber der wurde aus platzgründen leider gelöscht.

wenn du etwas genauer sagen könntest, welche infos du brauchst und worum es in dem referat ungefähr geht, bin ich sicher, dass du hier ein paar infos bekommst. evtl. kann ich bei bekannten im ausland nachfragen.

wir helfen also gerne weiter... haben aber durchaus unsere gründe, manchmal misstrauisch zu sein. zu oft wird einem heutzutage das wort im munde herumgedreht.

und wenn sich jemand "arno nühm" (anonym) nennt, trägt das nicht zur vertrauensbildung bei. rolleyes.gif

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Also, es soll im Grunde genommen in die Richtung Vergleich bezüglich Verteidigung und halt einfachen Besitz und die damit verbundene oder nicht verbundene Kriminalität gehen.

Zur Rechtschreibung: Ja, ich weiß, dass es unverschämt ist, so zu schreiben wie man spricht und deshalb werde ich das auch ab sofort unterlassen.

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Arno,

einige hier im Forum haben schon mit ähnlichen Anfragen schlechte Erfahrungen gemacht.

Für weitergehende Auskünfte und Informationen wäre es hilfreich, wenn folgende Spielregeln eingehalten würden:

- detaillierte Informatione über das, was Du suchst und wofür Du das suchst.

- eine (in Grenzen) nachvollziehbare Identität. Dein Profil ist total leer und den Namen "Nühm" habe ich bei einer bundesweiten Suche im Telefonbuch nicht gefunden. Zumindest eine funktionierende Email-Adresse wäre hilfreich.

- und (last but not least) die Einhaltung der Grundregeln der Kommunikation. Dies umfasst u.a. den nachvollziehbaren Versuch, sich an die Regeln des Dudens zu halten und die Regeln der Höflichkeit zu beachten.

Das hilft, glaub mir

Michael

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In Antwort auf:

- detaillierte Informatione über das, was Du suchst und wofür Du das suchst.


Ich brauche etwas über die Waffengesetze in den oben genannten Staaten, da ich für das Lernfach Kommunikation in der Berufsschule gerne ein Referat über Waffenerwerb und -besitz sowie Regelungen über die Verteidigung mit Waffen in Deutschland und Ausland schreiben möchte. Um es einmal unmißverständlich zu sagen: Unser strenges Waffengesetz geht mir auf den Sack, und da doch recht viele Menschen ein Problem mit dem Thema Waffen haben, leiste ich damit - wenn auch nur in einem kleinen Kreis - ein wenig Aufklärungsarbeit wenn den Leuten klar wird, daß es in Ländern mit lockeren Waffengesetzen keine Massenmorde gibt.

Laut Google sind die Gesetze in GB und Polen sehr und in Belgien und Frankreich weniger streng, allerdings finde ich das ein wenig ungenau.

In Antwort auf:

- eine (in Grenzen) nachvollziehbare Identität. Dein Profil ist total leer und den Namen "Nühm" habe ich bei einer bundesweiten Suche im Telefonbuch nicht gefunden. Zumindest eine funktionierende Email-Adresse wäre hilfreich.


Jetzt habe ich einige Angaben gemacht, wobei sowohl Didi als auch Wahrsager keine gemacht haben.

In Antwort auf:

- und (last but not least) die Einhaltung der Grundregeln der Kommunikation. Dies umfasst u.a. den nachvollziehbaren Versuch, sich an die Regeln des Dudens zu halten und die Regeln der Höflichkeit zu beachten.

Das hilft, glaub mir

Michael


An den Duden habe ich mich bei Beitrag Nr. 2 auch schon gehalten. Zur Höflichkeit: Es wäre nett, wenn ihr mir dabei helfen könntet, da ich sonst nirgends etwas finden kann.

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In Antwort auf:

Jetzt habe ich einige Angaben gemacht, wobei sowohl Didi als auch Wahrsager keine gemacht haben.


da hast du natürlich recht... chrisgrinst.gif aber ich bin hier vielen persönlich bekannt und ausserdem hab ich schon ein paar postings... es dürfte also relativ ausgeschlossen sein, dass ich ein maulwurf der sensationspresse bin wink.gif

schick mir mal ne pn, ich kann dir bei einigen ländern sicher helfen. ich finde es auch gut, dass sich mal jemand die mühe macht, diese dinge zusammenzutragen - vielleicht kannst du das ergebnis ja ins netz stellen, dann ist es weit mehr als eine schularbeit - es würde sehr vielen leuten helfen icon14.gif

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Hallo Arno,

damit du hier nicht ganz leer ausgehst, gebe ich dir mal was zu Frankreich, habe ich aber jetzt nicht für dich geschrieben, daher musst du es dir noch etwas umstellen. Ansonsten kann ich zu England sagen, dass man dort vieles nicht bekommt, aber auch andere Waffen leichter als bei uns (Repetiergewehre, Einzellader und Pulver).

Soweit beste Grüße

Makalu

Also, wie versprochen meine Abhandlung zu Thema französisches Waffenrecht.

Ich gebe erst mal einen kurzen Überblick über die Gesamtlage in Frankreich.

Waffen der 8. Kategorie sind Dekorwaffen (auch umgebaute MG 42 und so weiter), die nicht mehr schussfähig sind und vom französischen Beschusssamt als solches anerkannt wurden. Darüber hinaus alle Waffen die vor 1871 gebaut wurden, sowie deren originale Nachbauten (Ausnahmen sind der Peacemaker und der deutsche Reichsrevolver- produzieren zu viel Angst) Diese Waffen und die dazugehörige Munition sind frei. Der Transport von Langwaffen ist frei, von Kurzwaffen nur unter Vorlage eines anerkannten Bedürfnisses gestattet und wird sehr eng gesehen.

7. Kategorie: Waffen für Sport und Freizeit, Repetiergewehre zum Verschießen von Randzündermunition bis 6 mm (z.b. 22 Mag usw.) mit einer Länge von mehr als 80 cm und einer Lauflänge mit mehr als 45 cm und max. 10 Schuss, soweit diese Waffen nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen. Luftdrückwaffen, Gas- und Schreckschusswaffen. Softair Waffen bis max. 3 Joule Mündungsenergie auch als Vollautomaten – der Anschein spielt keine Rolle. Sogenannte Verteidigungswaffen zum Verschuss von Kunststoffgeschossen (Pistolen und Revolver mit ca. 40 Joule Mündungsenergie Kal. 12/50 oder 8,8 x 10). Waffen dieser Kategorie sind ab einer Mündungsenergie von 10 Joule anmeldepflichtig, können aber genauso wie die Munition dazu frei erworben werden. Der Transport von Langwaffen ist frei, von Kurzwaffen nur unter Vorlage eines anerkannten Bedürfnisses gestattet und könnte relativ eng gesehen werden.

6. Kategorie: Bogen, Armbrüste, Messer. Erwerb ist frei, das Führen oder der Transport nur unter Klaubhaftmachung eines anerkannten Bedürfnisses gestattet (z.B. Sportschütze – Bogen oder Jäger, bzw. Angler für Messer)

5. Kategorie – Jagdwaffen: Repetiergewehre im zivilen Kaliber mit max. 10 Schuss Magazinkapazität, sowie Halbautomaten mit max. 2 Schuss im Magazin soweit das Magazin mit der Waffe verbunden ist, Einzellader im zivilen Kaliber, soweit diese Waffen nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen.

Erwerb frei unter Vorlage eines gültigen Jagdscheines oder einer gültigen Schiessportlizenz (wird automatisch vom Sportverband ausgestellt). Waffen mit gezogenen Läufen müssen nach dem Erwerb bei der Polizei angemeldet werden! Der Transport ist frei. Es dürfen pro Tag 500 Patronen dieser Kategorie erworben werden und pro Waffe max. 1000 gelagert werden.

4. Kategorie – Waffen zur Verteidigung: Pistolen bis 7.65 und nicht mehr als 10 Schuss im Magazin (außer 7,65 Para, long Peter, 7,62 Tokarev und 7,63 Mauser). Revolver – auch 44 Mag und .454 Casul (außer zum Vorschuss von Pistolenmunition wie 9 Para und 45 ACP), Halbautomaten mit max. 10 Schuss, sowie die dazugehörige Munition, Geschosse und Hülsen und wichtige Waffenteile auch Magazine, soweit das Kaliber dieser oder der Kategorie 5 oder 7 unterliegt. Scharfe Waffen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen und kein Militärkaliber haben. Pumpguns. Zum Erwerb ist eine präfektuale Genehmigung erforderlich, die Genehmigungen werden zeitlich Befristet (in der Regel 3 oder auch 5 Jahre, aber auch lebenslänglich ist möglich bei Altbesitz), eine Waffe dieser Kategorie kann nicht vererbt werden. Es dürfen pro Waffe und Jahr 1000 Patronen erworben werden, dazu ist jedes Mal eine Genehmigung erforderlich, die aber in den neuen Karten bereits für die Folgejahre eingestempelt ist. Der Transport nur unter Klaubhaftmachung eines anerkannten Bedürfnisses gestattet (Sportschütze mit Lizenz auf dem Weg zum Schießstand), ein Sicherheitsteil der Waffe muss dazu entfernt werden, oder die Waffe mit einem Abzugschloss gesichert werden. Das Führen Bedarf einer besonderen Genehmigung, die nur unter bestimmten Umständen erteilt wird.

1.Kategorie – Kriegswaffen: alles was nicht unter Kategorie 4, 5, 6, 7 oder 8 fällt, sowie die dazugehörige Munition, Geschosse und Hülsen und wichtige Waffenteile auch Magazine (Pistolen für Munition größer 7.65 plus Munition – siehe Ausnahmen) Im Prinzip alle Waffen in einem Kaliber, das im größerem Umfang bei einer Armee zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt waren oder sind und nicht gezielt zu einer anderen Kategorie gehört, wie .38 Spezial, 300 Win Mag, 7,65 Br.).

Zum Erwerb ist eine präfektuale Genehmigung erforderlich, die Genehmigungen werden zeitlich Befristet (i.d.R. 3 Jahre), eine Waffe dieser Kategorie kann nicht vererbt werden. Es dürfen pro Waffe und Jahr 1000 Patronen erworben werden, dazu ist jedes Mal eine Genehmigung erforderlich. Der Transport nur unter Klaubhaftmachung eines anerkannten Bedürfnisses gestattet (Sportschütze mit Linzens auf dem Weg zum Schießstand), ein Sicherheitsteil der Waffe muss dazu entfernt werden, oder die Waffe mit einem Abzugschloss gesichert werden. Das Führen ist nur für Militär (Gendarmerie) und Police National erlaubt, in Zukunft auch Zoll.

Waffen und Munition der Kategorie 1 und 4 müssen in einem Sicherheitsschrank min. der Stufe A unter Verschluss aufbewahrt werden. Das Ausstellen von Waffen der 1. Kategorie auf Messen ist in der Regel verboten (wird aber nicht so eng gesehen). Geschosse und Zünder werden in der Regel nach den Bestimmungen der 5. Kategorie verkauft. Für Hülsen der 1. und 4. Kategorie ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Pulver ist frei, man kann pro Tag 2 KG beziehen, die Lagermenge ist befristet.

Für die Einteilung der Munition gibt es entsprechende Listen, die auf der Präfektur ausliegen. Ein Kaliber das sich nicht in einer Liste findet ist normalerweise 1. Kategorie. Es gibt in Frankreich viele Sonderkaliber wie .308 ESP, der Hülsenhals ist hier 1 mm kürzer als bei 308 Win. Dadurch wurde die Patrone (oder auch nur die Waffe) in der 5. Kategorie eingestuft. Diese Einstufung muss jedoch genehmigt werden. Bei Pistolen kann man aber machen was man will, größer 7,65 ist immer 1. Kategorie; spielt aber für Sportschützen keine Rolle.

Parktische Bedeutung:

Waffen ab der 5. Kategorie können ohne Begrenzung erworben werden, für die Aufbewahrung gibt es keine Vorschriften. Die Anmeldung ist kostenlos.

Für Waffen der 1. und 4. Kategorie können bei der Behörte WBK’s beantragt werden. Eine oder ggf. zwei (bei Zweitwohnung) Waffen der 4. Kategorie können theoretisch durch jeden zuverlässigen Erwachsenen Bürger erworben werden, in der Praxis muss man heute aber auch ein gutes Bedürfnis mitbringen! Waffen der 1. Kategorie können nur durch Sportschützen erworben werden. Ein Sportschütze muss in einem anerkannten Verband gemeldet sein und seit min. 6 Monate schießen. Zur Aufrecherhaltung des Bedürfnisses für Waffen der 1. und 4. Kategorie muss man pro Jahr 3 mal an einem vereinsinternen Kontrollschießen Teilnehmen. Als Sportschütze hat man das Recht sich in der 1. und 4. Kategorie 7 Waffen in Zentralzündung und 5 Waffen mit Randzündung zuzulegen. Eine Einzelprüfung erfolgt nicht. Beim Verkauf einer Waffe hat man mit der gleichen Genehmigung wieder das Recht sich eine Waffe der gleichen Kategorie zu kaufen. Für Waffen die von einer höheren Kategorie in eine Erwerbscheinpflichtige umgestuft wurden (einschüssige KK-Pistolen, oder Pumpguns) wird eine Genehmigung zum weitern Besitz erteilt, diese Waffen werden auch nicht im Kontingent gezählt. Alle Genehmigungen sind kostenlos, außer der Europäische Feuerwaffenpass – kosten 50 FF (oder etwa 7,5 Euro). Seit 1.1.99 dürfen keine vollautomatischen scharfen Waffen mehr erworben werden, Altbesitz muss abgeändert werden (aufgrund von EU Richtlinien). Bis zu diesem Zeitpunkt konnte man sich die 7 Zentralzünder auch als Vollautomaten kaufen.

Aus dieser Auflistung geht klar hervor, was man machen müssen um sich einen Karabiner in 8x57 IS zu kaufen, ich würde es nicht empfehlen! Der Aufwand ist für ein solches Stück zu groß, da lieber so was wie 8x60 oder ähnliches. Es spielt hier keine Rolle ob du dir einen 8x57 IS Einzellader oder ein halbautomatisches M16 in .223 Rem oder eine H&K USP in 9mm kaufst. Der einzige Unterschied wäre ein M16 in 222 Rem, da bekommt man die Munition leichter, ist aber fast egal.

Einfuhr:

Für die Einfuhr von Munition jeder Kategorie (Patronen mit Zündsatz) ist ein ACCORD PREALABLE POUR LE TRANSFERT D’ARMES A FEU ET DE MUNITION nötig.

Darüber hinaus wird dieses Papier auch für Geschosse der ersten und vierten Kategorie sowie Hülsen dieser Kategorie und Zünder benötigt. Bei Geschossen der ersten Kategorie kann das für den Antragsteller zu einem Problem werden, weil eine irreführende Stelle im Gesetzt gibt, auch wenn man sich die Geschosse in Frankreich mit der WBK kaufen kann.

Für die Einfuhr von Waffen der 1. bis 5. Kategorie ist ebenfalls dieses Papier nötig, für die 7. Kategorie reicht die Verbringungsgenehmigung des Versänderstaates.

Für Geschosse und Hülsen der 5. Kategorie ist für die Einfuhr ein gültiger Jagdschein bzw. Schießsportlizenz erforderlich.

8. Kategorie ist frei.

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