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IGNORED

Habe ich da was übersehen...?


cartridgemaster

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Geschrieben

Kurze Geschichte mit einiger Verwirrung:

Nach 7 Jahren habe ich mich entschlossen mal wieder 'ne KW zu beantragen, weil's auf Dauer zu mühsam ist, immer wieder mit 'ner geliehenen Waffe zu schiessen.

Also: Antrag auf Erwerb einer Pistole .45 für DP 1

Viele Papiere über Verein (SLG) und Landesverband. Schnelle Abwicklung, Bedürfnis vorhanden, alles o.k.

Am Montag mit allen Unterlagen und Bedürfnisbescheinigung zum Amt. Kurze Überprüfung der vorgelegten Bescheinigungen durch den Sachbearbeiter, alle relevanten Punkte (Bedürfnis nach § 14 Abs. 2 WaffG) abgehakt, alles i.O.

Neue WBK (grün) ausgestellt, Voreintrag, 40,80 € gelöhnt, zufrieden aus dem Amt gegangen. grin.gif

Gestern neue Pistole günstig gekauft. chrisgrinst.gif

Heute wieder zum Amt, um den Erwerb anzuzeigen und die letzten Stempelchen abzuholen und nochmal 12,46 € für den Endeintrag abzudrücken. Als man mir meine WBK wieder aushändigt, stelle ich fest: uuuuhhps! man hat vergessen den MunErwerb abzustempeln. Ich mache den Sachbearbeiter auf sein kleines Versehen aufmerksam und bitte darum, auch in der Spalte 7 (berechtigt zum Munitionserwerb, Dienstsiegel) noch den fehlenden Stempelabdruck zu setzen.

Antwort: NEIN! crazy.gif

Auf meine Frage, warum nicht, bekomme ich zur Antwort: in den vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen des Verbandes sei lediglich das Bedürfnis zum Erwerb der Waffe bescheinigt, nicht aber die Bedürfnis zum Erwerb der dazu gehörigen Munition! Dies müsste vom Verband nochmals separat bescheinigt werden, sonst gäbe es keine MunErwerberlaubnis! gaga.gif

Auf mein (sehr beherrschtes und geduldiges) Zureden kriege ich dann doch das Stempelchen, verbunden mit der Aufforderung, innerhalb einer Woche die entsprechende Bedürfnisbescheinigung zum MunErwerb nachzureichen. Der zweite Stempel kostete dann nochmal 22,76 €!

Habe ich vielleicht irgend etwas im Kleingedruckten überlesen????????????? confused.gif

So long, CM crying.gif

Geschrieben

das ist ja echt ein ding, ich bin mal gespannt,was hier

an antworten kommt. ich habe sogar mal einen netten anruf

von meiner behörde bekommen,da ich ein wechselsystem in

einem kaliber erworben hatte,welches ich in einer anderen

waffe schon hatte, ob man beim munitionserwerb ja oder nein

eintragen soll, ich habe dann gesagt ja, denn wenn ich die

andere waffe mal abgebe und bei dem wechselsystem -nein-

stehen habe,darf ich keine munition mehr für das ws kaufen,

ging wirklich schnell und problemlos,war aber noch nach dem

alten waffengesetz.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Normalerweise nicht, oder hast du als Grund für den Erwerb "Sammeln" angegeben chrisgrinst.gif

Spaß beiseite, würde mal sagen das deine Behörde nicht ganz auf Ballhöhe ist.

Geschrieben

Hi Cartridgemaster,

so blöd wie es klingt, aber der Sachbearbeiter hat offensichtlich richtig gehandelt.

Auf unseren Anträgen (die vom Amt) auf einer Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz stehen mehrere Ankreuzmöglichkeiten zur Wahl:

1. Waffenbesitzkarten (grün) § 10 Abs. 1 WaffG

2. Erwerbsberechtigung in vorhandene WBK § 10 Abs. 1 WaffG

3. Munitionserwerbsberechtigung § 10 Abs. 3 WaffG

4. Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen § 14 Abs. 4 WaffG

usw.

und wenn da nur der Punkt 1 oder 2 aber nicht zusätzlich Punkt 3 angekreuzt wurde, gibt es zwar eine Waffe aber keine Munition. Das war bei den alten Anträgen nicht anders (nur andere Paragraphen), hab gerade mal nachgesehen.

So sehen in Berlin die Anträge aus:

Antrag

Im Antrag ist noch ein Schreibfehler:

Bei Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen § 14 Abs. 1 WaffG muss es natürlich § 14 Abs. 4 WaffG heißen.

Gruß Jess

Geschrieben

Jallo

Jess Harper hat recht!! Auch bei uns in Bayern haben sie über die Weihnachtsfeiertage schnell noch eine Spalte für den Munitionserwerb in den VERBANDSantrag eingefügt!!.

Geschrieben

Hallo,

wir haben in Niedersachsen – Bremen damit keine Probleme, denn wir haben vorgesorgt.

Bei uns wurden in den bereits im März 2003 dem Ministerium zur Prüfung vorgelegten Vordrucken unter „B“:

„nebst entsprechender Munitionserwerbserlaubnis durch Eintrag in die WBK in der ...“

eingedruckt und damit ist der Antrag komplett. grin.gif

Gruss Spa

Geschrieben

Hm, also diese Auslegung ist wohl falsch ! Auch in unseren Verbandsbescheinigungen steht kein Wort von Munition drin, was meines Erachtens aber auch gar nicht notwendig ist.

Begründung: was muss der Verband tun ? Er soll ein Bedürfnis nach § 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG bescheinigen. Lesen wir also einfach mal genau nach, was dort steht. Voraussetzung zur Erteilung der Bedürfnisbescheinigung ist, dass das der Antragsteller seit mindestens zwölf Monaten Mitglied in einem bla bla ist und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Von Munition ist da nirgends die Rede.

Ergo: wenn der Verband das Bedürfnis nach § 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG (oder auch nach § 14 Abs. 3 WaffG) für die beantragten Waffen bescheinigt hat, ist auch die Munitionserwerbsberechtigung automatisch - wie nach altem Recht - zu erteilen; aus § 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG geht ja hervor, dass das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition besteht, wenn Sie Mitglied in einem bla bla sind und die Verbandsbescheinigung haben.

Geschrieben

Und wo ergibt sich aus dem WaffG, daß der Verband auch den Munitionserwerb befürworten muß ???

Ich denke, daß das auch eher die Frage von CM war, nämlich die Rechtsgrundlage, auf der das ganze stattfindet.

Wenn es eine gibt, habe ich die bisher auch überlesen! frown.gif

ein ratloser und -suchender gecko

-----------------------------------------

SB war schneller und hat es glaube ich schon geklärt.

Geschrieben

In Antwort auf:

Neue WBK (grün) ausgestellt, Voreintrag, 40,80 € gelöhnt, zufrieden aus dem Amt gegangen.
grin.gif

Gestern neue Pistole günstig gekauft.
chrisgrinst.gif

Heute wieder zum Amt, um den Erwerb anzuzeigen und die letzten Stempelchen abzuholen und nochmal 12,46 € für den Endeintrag abzudrücken.


Was sind denn das für komische Gebühren ? gaga.gif Erwerbserlaubnis für die ersten beiden Kurzwaffen = 40,90 €, Eintrag nach § 10 Abs. 1 Satz 4 WaffG = 12,78 €.

@Jess Harper: das Kreuzchen im Antrag war hier denke ich nicht gemeint, sondern der Inhalt der Verbandsbescheinigung. Wegen meiner obigen Ausführung möchte ich sogar behaupten, dass er auch Munieintrag bekommt, wenn er es im Antrag nicht separat angegeben hat (in § 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG steht ja schließlich nicht drin: oder auf Wunsch zusätzlich der dafür bestimmten Munition.

Geschrieben

Also mir ist es ja zu dumm jetzt schon wieder einen "Kleinkrieg" um Wortglaubereinen zu führen.

Tatsache ist, dass ich bei meinem Sachbearbeiter sowieso das Kreuzchen für den MEB-Stempel machen muss. Warum soll/kann ich denn das Kreuzchen nicht auch in meinem Verbandsantrag machen. Es kostet ja nicht mehr wink.gif

Tatsache ist auch dass es bei uns läuft und eben die Probleme wie bei cartridgemaster NICHT auftreten.

Tatsache ist auch dass in diesem Falle SPÄTER keine Probleme mit dem Munitionerwerb für ein Wechselsystem habe während z.B. mein Neffe über den Reservistenverband zwar eine .45er und das passende WS bekommen hat hat der den Minitionserwerb NICHT für das WS bekommen da der Reservistenverband dafür angeblich kein Bedürfnis ausgestellt hat.

DESHALB habe ich als Wiederlader z.B. auch das Kreuzchen gemacht.

Und damit war´s das für mich auch. Ich versteh nämlich grundsätzlich nicht warum Du bei praktischen und zudem noch kostenlosen Sachen sehr grosszügig zu sein scheinst während Du in anderen Fällen, wos wirklich darauf ankommt die strenge Tour reitest.

Geschrieben

Ja das ist mir auch passiert.

Beim Verband keine Bescheinigung für Munitionserwerb beantragt und beim Amt keinen Stempel bekommen .

Beyer

Geschrieben

In Antwort auf:

Wo reite ich denn die strenge Tour, Süßer


Formblatt, Joule-Beschränkung, gelbe WBK, was hab ich vergessen..

Edit:

Ja, hab was vergessen: "suchen von Bussgeldvorschriften wo gar keine da sind..(wo sie dem Jäger das Gewehr aus dem Auto geklaut haben)

Geschrieben

1. Die "Formblattgeschichet" ist in BW durch den Erlass vom 26.01.04 gelöst (hab ich auch schon hier gepostet).

2. Die Joule-Beschränkung ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Ich führ das Gesetz "nur" aus.

3. Gelbe WBK stelle ich aus, wenn die Voraussetzungen vorliegen (immer schon)

4. Bussgeldvorschriften suchen hatte in dem Fall ja wohl seinen Grund, oder ?

Smithy liebt mich nicht. Rabääähhh !!!!! crying.gif

Geschrieben

Also obwohl ich eigentlich schon langr "raus" will kann man bei Deinen Beiträgen einfach nicht stillhalten.

In Antwort auf:

2. Die Joule-Beschränkung ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Ich führ das Gesetz "nur" aus.


DAS ist doch genau das wo Du Dir widersprichst und was Joe7 und ich im "4mm Thread" meinten.

Du tust immer so "ich führe nur aus, kann nichts dafür, bin schnell und bürgerfreundlich" usw. während deine Beiträge (GERADE im 4 mm Thread) so sind als wärst Du beiom Entwerfen des WaffG dabei gewesen.

Gerade im 4mm Thread stellst Du alle unter Generalverdacht, forderst SELBST! (nicht "führe nur aus...) dass ALLE Einschränkungen die irgendwie möglich sind auch gemacht werden sollten weils dann ja mit der inneren Sicherheit auch klappt.

Auf der anderen Seite spielst Du wieder die arme, heilige, die ja nur "ausführende" ist. Dabei hast Du in einem Thread sogar mal geschrieben dass Dein Cheffe sowieso dümmer ist als Du und Du deshalb "Freie Hand" hast.

Sag mal, kennst Du Deine eigenen Beiträge?

Aber wie gesagt, eigentlich will ich mit dir gar nicht streiten und ich hab mich auch nicht auf dich "eingeschossen". Es mag nur so aussehen weil mir halt schon auffällt dass Du dich laufend widersprichst undmanche Leute sind aber auf die Informationen hier angewiesen.

Und das ist dann der Punkt warum ich mit Dir streite wink.gif Wenn Hinz oder Kunz sowas sagt widerspricht man ihm oder man ignoriert es irgendwann. Wenn Du als "Sachbearbeiter" hier was von Dir gibst könnten manche die Aussagen aufgrund dieser Tatsache überbewerten und danach für sie schädlich handeln.

Insoweit sind meine "Anfeindungen" ja ein Zeichen der Wertschätzung wink.gif

Also: Es geht nicht ums persönliche; es geht um´s Geschäft, sagte schon einst..... chrisgrinst.gif

PS: Lass Cartridgemaster und andere ähnlich betroffene unsere "praktikable" Lösung anwenden und mach sie nicht schlecht nur um des "Recht habens" wegen.

Noch´n Nachtrag.

Fällt mir auch gleich wieder der WS-Thread ein. Du sagst WS dürfen nicht mehr eingetragen werden, begründest warum in Bayern alles falsch und z.T. sogar rechtswidrig eek2.gifläuft, dann gehts ein bischen sinnlos hin und her, und dann, KONKRET angesprochen was Du denn empfiehlst kommt eine Lösung die sogar nach DEINER Auffassung "nicht ganz sauber" ist und wo Du 5 Salto´s machst damit man irgendwie hinkommt.

DAS sind die Beispiele die ich meine.

Geschrieben

Ist alles korrekt gelaufen.

Die Gebühren sind so festgelegt.

Vielleicht mal zum besseren Verständnis:

Die Gelbe WBK gilt für Sportschützen. Darin ist der Erwerb und der Besitz von Munition für die eingetragenen Waffen grundsätzlich drin.

Endet das Sportschützendasein, endet auch die gelbe WBK. Darin eingetragene Waffen werden nicht enteignet, sondern in eine grüne WBK umgetragen.

Die Grüne enthält den Mun-Erwerb nur bei bestehen eines Bedürfnisses - muß deshalb explizit eingetragen werden.

Bei Sportschützen ja kein Problem. Fällt das Bedürfnis weg, wird die Munitionserwerbsberechtigung entzogen. Eine Waffenerwerbsgenehmigung enthält die Grüne sowieso nicht. Der Erwerb muß jedesmal durch Voreintrag und Bedürfnisbestätigung neu beantragt werden und gilt bis zum tatsächlichen Erwerb, maximal 1 Jahr.

Dies gilt, solange die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht berührt wird.

Gibt es Probleme mit der Zuverlässigkeit, zieht die Behörde die WBK ein und lagert die Waffen unter behördlichem Verschluß bis sie einem Berechtigten (z.B. Käufer) übergeben werden.

Würde die MunEwB weiter bestehen wenn das Bedürfnis wegfällt, würde dadurch das Gesetz unterlaufen.

Bei Erlöschen des Bedürfnisses sind alle Erwerbsberechtigungen (Waffen und Munition) dahin. Der Besitz von Waffen hingegen ist nicht von einem Bedürfnis abhängig - lediglich der Erwerb.

Damit ist auch klar, warum bei Austritt eines Schützen aus dem Verein eine Meldung an die Behörde ergehen muß. "Bedürfnis" haben in unserem Fall nur aktive Sportschützen. Ohne diese Meldung, wie es früher war, galt die Erwerbsberechtigung für Waffen auf die gelbe WBK sowie die EWB für Munition auf der Grünen bis zum St.Nimmerleinstag - also auch für ehemalige Sportschützen.

Diese Erklärungen sind meine persönliche Auffassung von der Gesetzgebung - ob es denn von den Behörden tatsächlich so gehandhabt wird, kann SACHBEARBEITER bestimmt näher erläutern.

Geschrieben

Junge junge, da hat ja einer in die Tasten gehauen chrisgrinst.gif. Ganz schön fleißig die Bayern gr1.gif. Kriegst a busserl dfür.

Zur Sache ganz kurz:

1. Man darf auch mal was verteidigen, was man per Gesetz durchführt und dazu eine eigene Meinung vertreten oder ist das bei Euch in Bayern etwa verboten ? (hier zum Glück nicht)

2. Da das mit den WS bei vielen SB unterschiedlich gehandhabt wird, kann ich nur jedem empfehlen, sich mit seinem zuständigen SB in Verbindung zu setzen. Mein 5-Salto-Vorschlag ist doch nur ein Tipp. Hier wollen doch viele Argumentationshilfen, oder hab ich da was falsch gelesen ?

3. Mein Cheffe ist nicht dümmer als ich (geht das überhaupt ? grlaugh.gif), kennt sich aber im Waffenrecht nicht so gut aus.

4. Meine eigenen Beiträge kenne ich.

Jetzt kriegst no a busserl. A geh !

Geschrieben

Hallo,

da bekannt ist, dass es mit dem Munitionserwerb auch früher schon Probleme geben hat und wie hier trefflich beschrieben jetzt wieder, haben wir die Bestätigung gleich mit „eingebaut“.

Und dass Ergebnis? Keine Problem, keine Nachfragen, keine Zusatzgebühren.

Und warum? Als Dienstleistung für die Schützen.

Gruss Spa

wink.gif

Geschrieben

@Fuchs: Wie kommst Du denn auf diese Idee ? confused.gif

Nach § 45 Abs.2 WaffG ist eine WBK zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Der Austritt aus dem Schützenverein (und kein Eintritt in einem anderen, insofern also ein endgültiger Bedürfniswegfall) ist z.B. eine solche Tatsache.

Die Maßnahmen (WBK unverzüglich zurückgeben, Waffen einem Berechtigten überlassen, vernichten oder unbrauchbar machen lassen) ergeben sich aus § 46 Abs. 1 und 2 WaffG. Eine Umschreibung der Waffen von gelbe auf grüne WBK ist deshalb rechtswidrig und absoluter Humbug !

Durch den Widerruf verliere ich nicht nur die Erwerbs- sondern auch die Besitzberechtigung für meine Waffen. Ob der Widerruf wegen Unzuverlässigkeit oder wegen weggefallener Zuverlässigkeit zustandegekommen ist, spielt dabei keinen Walzer.

Geschrieben

Viele und gleichzeitig interessante Meinungen und Reaktionen. smile.gif

Fakt ist: es hat in der Vergangenheit noch NIE Probleme mit dem Munitionserwerb gegeben.

Fakt ist auch: in der Vergangenheit wurde bei Erteilung der Erwerbserlaubnis durch Voreintrag in die grüne WBK bei der Anmeldung des Erwerbs bei der Behörde der Munitionserwerb automatisch mit eingetragen. Es bedurfte dazu keiner Bemerkung oder gesonderten Aufforderung.

Fakt ist drittens: wir diskutieren hier angeregt über einen KW-Erwerb nach § 14 Abs. 2 WaffG und dort heißt es (Zitat):

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) ...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

So, nun kann ich es vorwärts, rückwärts, rauf und runter lesen, dort steht nirgends, dass die Erforderlichkeit des Munitionserwerbs durch den Verband gesondert zu bescheinigen ist!

Wenn nun einige Vereine, Landesverbände o.ä. einen entsprechenden Zusatz, Halbsatz, textliche Ergänzung oder sonstige Formulierung in ihre Bedürfnisbescheinigungen aufgenommen haben, dann ist dies eine löbliche Fleissarbeit und amtlich sicher korrekt, notwendig ist es aber nicht!

Ich werde daher wohl in der kommenden Woche nochmals bei meinem OA vorstellig werden und mir eine entsprechende Weisung belegen lassen. Dies wurde mir gestern verbindlich zugesagt, gefunden haben es die Sachbearbeiter allerdings bisher nicht. Aber bis Ostern bleibt ja noch ein wenig Zeit zum Suchen. chrisgrinst.gif

So long, CM wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Fakt ist: es hat in der Vergangenheit noch NIE Probleme mit dem Munitionserwerb gegeben.


Schmarrn!! Ich schreib es gern zum 4. mal:

Mein Neffe hat über den Reservistenverband eine .45er bewilligt bekommen. Er hat sich dann die Tanfoglio Ultra-Match Kombo (Kombo heisst ab Werk .45er mit 9 Para WS) gekauft.

Das Amt hat ihm dann für die .45er den Mun Stempel reingehauen und für das WS mit der Begründung verweigert dass auf der Bedürfnisbescheinigung vom Reservistenverband nur die .45er befürwortet ist.

Eine "Nachträgliche" Bedürfnisbescheinigung vom Reservistenverband für das WS hat er auch nicht bekommen weil das auch so eingebildete Prinzipienreiter sind (geben wir dir nicht weil du sie nicht brauchst gaga.gif)

Es ging dann eine zeitlang so dass er NUR von dem Händler der ihm die Kombo verkauft hat auch eine 9Para Munition bekommen hat. DER sagte dass das EINE Waffe sei und dass er das mit seinem Büchsenmacher-Rechtsschutz klären werde. Mein Neffe studierte aber auswärts und die dortigen Waffenhändler haben ihm die Mun mit Hinweis auf den fehlenden Stempel verweigert.

Also nix mit Fakt!!

Geschrieben

@ smithy

es gehört eigentlich auch nicht zur ausgangsfrage,deshalb

nur ganz kurz, wenn du dir die 45er kaufst und einen tag

später ein gleiches oder kleineres ws zu dieser waffe, dürfte es kein problem sein, ich habe auf meier behörde noch niemals probleme damit gehabt und es müsste doch wirklich unerheblich sein,wenn du das ws gleich beim händler mitnimmst,da es ja ein kleineres kaliber hat.

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

smithy

es gehört eigentlich auch nicht zur ausgangsfrage,


rainbow.gif

Ich hätte schon gemeint dass es "zusammen" gehört weil eben genau durch diese Kreuzchen sowas in Zukunft verhindert wird. Vielleicht bin ich aber momentan etwas von der Rolle weil unser Sachbearbeiter woanders sein wahres Gesicht gezeigt hat.

Also wenn´s nicht zur Ausgangsfrage gehört entschuldige ich mich

Edit: Jetzt hab ich nochmal laaaangsam gelesen grin.gif

Okay, es ging nicht ums WS. Aber es löst doch trotzdem das Problem wenn man im Antrag vom Verband das Kreuzchen macht. Im Antrag vom AMT muss man es bei unseren Anträgen sowieso nochmal machen confused.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Der Austritt aus dem Schützenverein (und kein Eintritt in einem anderen, insofern also ein endgültiger Bedürfniswegfall) ist z.B. eine solche Tatsache.


und wo steht das, bitte?

es gibt auch im neuen waffg keine vereinspflicht.

cu

klausp

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