Smithy Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Ich muss JOE07 voll zustimmen. Ich bin auch Verwaltungsbeamter und habe mich früher, als das mit den Planstellen noch besser möglich war, alle 2-3 Jahre in ein anderes Sachgebiet versetzen lassen um "was neues" kennen zu lernen. Deshalb stellt sich mir beim Lesen solcher Beiträge immer die Frage welche Voraussetzungen und "persönliche" Einstellung man denn haben muss um in´s Waffenrecht zu kommen. Auf KEINEM anderen Gebiet kann man persönliche Ansichten und glaubensrichtung so ausleben wie im Waffenrecht. Liegt anscheinend daran dass die Leute einfach froh sind wenn sie was bekommen und deswegen zu brav sind. Wenn ich mit "meinem" Parteiverkehr so umgehen würde (Busunternehmer) würden die gar nicht erst selbst auftauchen sondern nur ihren Anwalt vorbeischicken. In Antwort auf: so viel wie nach Gesetz möglich und so wenig Einschränkung wie danach nötig. Jaja..indem Du mit der Joule-Beschränkung die "innere Sicherheit" aufrecht erhältst Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 In Antwort auf: Braver Joe , hö hö. In welcher Funktion bist Du denn Beamter ? Würd mich echt interessieren, Kollege. Vom Schubladen- und Kästchendenken bin ich so weit entfernt wie die Feldbusch von ihrer ersten Gehirnzelle. Ich handel immer nach dem Motto: so viel wie nach Gesetz möglich und so wenig Einschränkung wie danach nötig. deinen beiträgen ist allerdings etwas anderes zu entnehmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Braver Joe , hö hö. In welcher Funktion bist Du denn Beamter ? Würd mich echt interessieren, Kollege. Vom Schubladen- und Kästchendenken bin ich so weit entfernt wie die Feldbusch von ihrer ersten Gehirnzelle. Ich handel immer nach dem Motto: so viel wie nach Gesetz möglich und so wenig Einschränkung wie danach nötig. deinen beiträgen ist allerdings etwas anderes zu entnehmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! nochwas: bin technischer beamter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 In Antwort auf: Wenn ich mit "meinem" Parteiverkehr so umgehen würde (Busunternehmer) würden die gar nicht erst selbst auftauchen sondern nur ihren Anwalt vorbeischicken. Also bei mir war noch kein Anwalt wegen meinem Umgang mit den Kunden. Ich bekomm dafür oft nette Anrufe, in denen sich die Leute für das Tempo der Bearbeitung (und über das Ergebnis) bedanken. So eisern kann ich also gar nicht sein In Antwort auf: so viel wie nach Gesetz möglich und so wenig Einschränkung wie danach nötig. Jaja..indem Du mit der Joule-Beschränkung die "innere Sicherheit" aufrecht erhältst Hi hi. Würde manchem Mönch auch nix schaden, gell ? (die Waage lügt nie...) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted June 28, 2004 Share Posted June 28, 2004 Nur nochmal zur Absicherung: Ein Revolver in 4mm lang mit PTB-Quadrat (steht meine ich etwas mit 22/02 oder ähnlich drin) und F im Fünfeck ist bedürfnisfrei, müßte aber m.E. wie eine 4mm M 20-Waffe in eine WBK eingetragen werden? Ich bin dieser Meinung, ein Bekannter dagegen behauptet, die Waffe sei frei erwerbbar wie z.B. ein Luftgewehr mit unter 7,5J und F im Fünfeck. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 28, 2004 Share Posted June 28, 2004 Du liegst richtig. Das Luftgewehr mit F-Zeichen ist keine Feuerwaffe, bei der heiße Gase zum Antrieb der Geschosse verwendet werden. Es ist ab 18 generell erlaubnisfrei, weil nur dort in Anlage 2 aufgeführt. Deshalb kann es auch nicht in die WBK eingetragen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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