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IGNORED

Magazinschachtblockade


Jake Cutlass

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Hallo liebe Rechtsgelehrte,

nach welcher Vorschrift macht man sich, wenn überhaupt, strafbar, wenn man den Schweißpunkt im Magazinschacht (SLG 97), der nur den Einsatz abgeänderter Magazine erlaubt, wegflext? Wird dadurch die halbautomatische Sportwaffe zur Kriegswaffe? Die Verwendung normallanger Magazine, um die es ja eigentlich geht, ist ja nicht mehr verboten, sofern sie nicht mehr als 10 Patronen fassen können. (Beim sportlichen Schießen, selbstverständlich). Die Abänderung von Magazinen ist und war ja wohl nicht verboten. Aber es ist natürlich ökonomischer, einmal zu schleifen, anstatt öfters...

Meint jedenfalls

Jake C., der aber gerne öfters schleift, um dem Kadi zu entgehen und seine Zuverlässigkeit zu behalten.

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Frag beim BKA und BMWA nach als was das SLG97 eingestuft ist.

Fall A) Sport-/Jagdwaffe: die Änderung kannst Du von einem Berechtigten durchführen lassen.

Fall B) demilitarisierte Kriegswaffe (auch meine Einschätzung): begeben Sie sich in das Gefängnis, gehen Sie nicht über Los und streichen Sie nicht 4000,- ein. grin.gif

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ich hab das mal mit der zv25 vom bka durchgekaut - dort ist man der auffassung, daß das slg95 (das hab ich nämlich und darauf bezog sich die diskussion) eine demilitarisierte kriegswaffe darstellt - denn der lauf ist baugleich mit dem g3. ein rückbau der änderungen (z.b. wegschleifen schweißpunkt) macht das ding wieder zur kriegswaffe.

auf meine frage, warum auf der waffenbörse kassel ein händler ein slg 95 mit MÜNDUNGSFEUERDÄMPFER ausstellt mit dem hinweis restposten und legaler anbau gab mir der mitarbeiter vom bka zur antwort, er hätte von diesem händler schon gehört. eine anklage hat aber wohl bisher niemand erhoben. unabhängig davon könne ich aber jederzeit den anbau durchführen und mich dann selbst anzeigen - dann würde ich es ganz genau wissen. also über humorlosigkeit brauchen wir uns nicht zu beklagen laugh.gif...

ich hab nach diesen infos meine bemühungen in richtung mdf und 10'er magazin eingestellt.

schönes we

isegrim

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Einem Bekannten und mir gings ähnlich betreffend einer Anfrage zwecks nachträglichem Umbau des SIG-Kempf 550 ZM (Bauart vor 1. 4. 03, mit Rundum-Holzschaft) auf Originalschäftung. Was da am Telefon vom BKA verzapft wurde, war schon grandios:

Schließlich biß sich der BKA-Mitarbeiter an der Tatsache fest, daß ja kein Schweißpunkt im Magazin sei und er da große Bedenken Richtung KWKG sähe und die Dinger eigentlich so gar nicht hätten verkauft werden dürfen...(???)

Auf meine Bemerkung, daß ja die aktuellen SIG-Kempf-Gewehre ebenfalls keinen Schweißpunkt im Magazinschacht hätten wurde ich belehrt, daß es sich bei der jetzigen Ausführung um eine komplette Zivilfertigung handele und nicht wie bei den "alten" Kempf-ZM-Gewehren um abgeänderte Kriegswaffen(!)

Daß die aktuellen technisch baugleich sind wie die alte Version und - da möchte ich jeden Eid wetten - auch sonst kein Haar anders produziert werden wie vorher, wird zum Nachteil der Altbesitzer geflissentlich ignoriert.

Deshalb merke: wenn zwei das gleiche tun, isses noch lange nicht dasselbe...

Darum muß ein neues Kleidchen für mein Kempf leider noch warten, bis irgendwann mal neue göttliche Eingebungen das BKA erleuchten ... deutsche Beamte eben.

Grüsse, RIP

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In Antwort auf:

Ich möchte nicht wissen wieviele Leute schon in Unkenntnis der Situation ihr SLG 95/97/2000 entsprechend mit den bekannten G3 Schaftsets + MFD nachgerüstet haben.


@raja66

Soll DAS etwa heißen, daß man sich schon mit einer Schaftumrüstung, ohne MFD auf dünnes Eis begibt...??? Ich beabsichtige nämlich ein FNM SAR 2000 zu kaufen und einen BW-Kusto-Schaft zu montieren. Der Lauf hat eine Hülse fest drübergezogen, so daß man ihn NICHT als G3-Ursprung identifizieren kann: weder MFD-Gewinde, noch Gewehrgranatringe sichtbar. Wäre echt blöd, wenn ich das Bahnschwellendesign erhalten müßte. Der Schweißpunkt im Magazinschacht bleibt offenbar besser unangetastet!!!

Jake C.

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@raja & ripper:

ich habe vom bka eine genehmigung im bezug auf mein slg95 UND mein sig550 zivil match (baujahr 1995 glaub ich) habe ich eine genehmigung zum umbau mit dem originalschaft (jeweils auch klapp- und einschiebschaft). die genehmigung wurde genau auf die jeweilen waffen (mit festlegung der nummer) bezogen.

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das schreiben ist von anfang januar - man schreibt dem bka einen brief und erhält irgendwann (in meinem fall 3monate später) eine antwort. du legst die kopie deiner wbk bei und gibst die adresse deiner unteren verwaltungsbehörde an (die kriegen nämlich auch einen durchschlag vom schreiben).

das war es - mich wundert im augenblick auch der artikel im dwj - insbesondere im letzten abschnitt über kriegswafffen - aber solange ich die kopie meiner bka-auskunft bei mir trage, dürfte wohl nix passieren...

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@Alle:

Sankt Bürokratius hilf !!!

Für einen Umbau auf einen G3-Schaft braucht man also eine Genehmigung vom BKA ??? Na super! Ich bin ja froh, wenn dieser Umbau nicht auch noch von einem Berechtigten oder gar BüMa durchgeführt werden muß... Aber was tut man nicht alles, um auf der Seite des Rechts bleiben zu können. Nach dem Einführen eines langen Magazins werde ich sicherheitshalber gar nicht erst beim BKA anfragen! Hoffentlich ist wenigstens der Besitz eines solchen, gleichzeitig mit dem Besitz eines Gewehrs dafür, nicht auch schon verdächtig. Ich glaube, es wird nicht schaden, ein bis zwei gekürzte 10er Magazine zu erwerben und an den Stift im Magazinschacht anzupassen, um wenigstens die Munition für 3 Serien Intervall vorladen zu können... Der Einbau eines Trommelvisiers mit der 400 m Kimmenbohrung (die fehlt natürlich bei meinem zukünftigen Gewehr), ist vermutlich auch nicht risikolos...

Das Leben als Schütze eines Ordonnanzselbstladers aus der Nachkriegszeit ist wahrlich nicht einfach...

meint jedenfalls

Jake C.

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Komisch - mein Bekannter und ich haben (unabhängig und nichtsahnend voneinander) zwischen Weihnachten und Silvester dort angerufen und bekamen die obigen "Auskünfte". Man behauptete mir gegenüber sogar, wenn ich etwas schriftliches wollte, müsse ich meine Waffe beim BKA vorlegen zur Begutachtung, da das SIG-Kempf ZM seinerzeit nur anhand Fotografien betreffend §37 beurteilt wurde, jedoch noch nie im Original vorgelegen hätte.

Jetzt allerdings müsse das BKA jede noch nicht begutachtete Waffe zunächst nach KWKG und dann nach WaffG begutachten. Der Stundensatz dafür läge bei 90.- Euro und die anschließende Veröffentlichung im Bundesanzeiger (!) nochmal 200.- Euro. Außerdem hätte ich das Risiko, wenn ich die Waffe zur Begutachtung vorlegte, daß (Thema: kein Schweißpunkt im Mag-Schacht, siehe obig)

die Waffe als Kriegswaffe beurteilt und beschlagnahmt würde.

Und im krassen Gegensatz dazu jetzt Deine problemlose schriftliche Genehmigung, isegrim - ich versteh die Welt nicht mehr...

Danke und Gruß, RIP

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du verwechselst hier vielleicht zwei dinge - meine anfrage lief als anfrage - nicht als BEGUTACHTUNG. die begutachtung bezieht sich wohl generell auf eine waffe und alle mit ihr baugleichen. so wie in diversen zeitungen mit dem hinweis "behördlich zugelassen". auch die waffen, die auf der positivliste des bka stehen, wurden sicher begutachtet. in meinem konkreten fall habe ich die anfrage nicht für das sig zivil match gestellt, sonder konkret angefragt ob ich für MEIN sig550 zm einen originalschaft anbauen kann - und daraufhin hab ich diese auskunft schriftlich erhalten - speziell eingeschränkt für meine waffe (anhand nummer genau spezifiziert).

****

nachtrag:

demnach ist es also, um allen mißverständnissen vorzubeugen NICHT notwendig, vorher die erlaubnis des bka einzuholen - die waffe ist mit oder ohne dem schrieb mit dem umbau legal. allerdings gibt das schreiben im zweifel in einer polizeikontrolle oder im extremfall vor gericht denke ich die bestmögliche rückendeckung. zur ergänzung habe ich auch noch ein schreiben meiner unteren verwaltungsbehörde zu der sache dabei, so daß dort alles wasserfest ist. brauchen braucht diesen schrieb keiner, aber er beruhigt halt so ungemein smile.gif

in diesem sinne schöne grüße

isegrim

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In Antwort auf:

in meinem konkreten fall habe ich die anfrage nicht für das sig zivil match gestellt, sonder konkret angefragt ob ich für MEIN sig550 zm einen originalschaft anbauen kann


Genauso hab ichs (und mein Bekannter) auch artikuliert, und mir dann den obig geschilderten Stuß anhören müssen.

Verwechselt hab ich dabei garantiert nix, aber mir scheint, der Beamte am anderen Ende der Leitung:

Sein Tenor war nämlich, daß das betreffende Modell (SIG-Kempf 550 Zivil Match frühere Bauart) erst vom BKA begutachtet und beurteilt werden müsse, um irgendeine schriftliche Aussage geben zu können. Außerdem hat er sich am fehlenden Schweißpunkt im Magazinschacht aufgegeilt.

In den geschlagenen 45 Minuten, die das Gespräch dauerte, wurde mir nicht mal andeutungsweise irgendwas angeboten, was Deiner Prozedur geähnelt hätte, Isegrim. Dito ergings meinem Vereinskameraden am nächsten Tag beim selben Beamten.

Danke und Gruß, RIP

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vielleicht liegt hier auch ein mißverständnis vor - die "aussage" des bka bezog sich in meinem fall auf ein sig 550 zivil match - NICHT auf eine sp2/civil sport-variante !!!

da liegt die sache wohl grundlegend anders im bezug auf änderungen. der sachbearbeiter beim bka, mit dem ich schon häufiger gesprochen habe (auch als ich vor jahren mal ein swd dragunow gekauft und später wieder verkauft habe) ist absolut kompetent - er kennt auch viele unterarten und varianten der verschiedenen waffen (incl. hersteller und importeure). insofern bin ich jetzt etwas verwundert - welche waffe hattest du genau angefragt?

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Man muss sich mal generell fragen wie aus einer Waffe die den Status einer Kriegswaffe verloren hat, durch Anbau des original Schaftes und / oder auch des MFD eine Kriegswaffe werden soll.

Auf der Waffenbörse Kassel z. Bsp. war ein bekannter Militäroptik Händler der dort sein eigenes SIG Kempf SP2 ausgestellt hatte, auch mit original Schaft in grün.

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ja, auf der gleichen messe war auch ein bekannter händler aus worms, der sein slg97 mit original mündungsfeuerdämpfer ausgestattet hat - das ist ziemlich sicher verboten...

wie das bei einem sp2 ist, hab ich keine idee - eigentich dürfte es wenig problematisch sein, etwas zu ändern, dessen vorhandensein nicht als indiz für die eigenschaft einer kriegswaffe gilt.

daß bwa und bka unterschiedlicher meinung sind, konnten wir ja schon häufiger erkennen.

m.e. ist nur sicher, daß das slg95/97/98/2000 und das sig zivil match mit den originalschäften ausgestattet werden dürfen - so lautet jedenfalls das argumentarium in der antwort des bka.

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Also damit hier keine Mißverständnisse aufkommen:

Sowohl ich und mein Vereinskamerad richteten die Anfrage ans BKA bezüglich unserer eigenen SIG-Kempf 550 Zivil Match mit Rundum-Holzschaft und zylindrischem Matchlauf, also nix mit Zivil-Sport oder ähnlich.

Sehr interessant finde ich die Vermutung, der Beamte hätte das Zivil Match mit dem Zivil Sport verwechselt - dies läßt allerdings seine Aussagen einiges logischer erscheinen. Darauf bin ich noch gar nicht gekommen.

Das würde auch erklären, warum er nach meiner Antwort auf die Frage, ob ich einen Schweißpunkt im Magazinschacht hätte (was ich richtigerweise verneinte), sich richtiggehend hineinsteigerte in seine KWKG-Theorien.

Grüsse, RIP

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@ripper

Dein SIG Kempf 380 Zivil Match ist damals als Jagd- und Sportwaffe zugelassen worden. Schweisspunkte im Magazinschacht und in der Verschlusslaufbahn sucht man bei Deiner Waffe vergeblich. Du kannst bedenkenlos den original Schaft montieren - allerdings kollidierst Du dann mit dem §6 VO, falls Du sportlich schiesst. smirk.gif

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