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IGNORED

Sehr interessantes Gerät !


botack

Empfohlene Beiträge

In Antwort auf:

... zumal es lt. Werksinformation noch nicht einmal unter das Waffengesetz fällt.


Wie kommst Du da drauf? Nachdem das Geschoß mit 9mm PAK verschossen wird, fällt es schon von daher unter das Waffengesetz.

Und auch die Geschoßenergie wird weit über 0,08 Joule liegen, weshalb es nicht mehr als Spielzeug durchgeht chrisgrinst.gif

Aber vielleicht bleibt es ja unter 7,5 Joule und sollte damit zumindest WBK-frei sein... crying.gif

Was das Schießen betrifft: Entweder der Schütze ist Jäger und schießt damit in seinem Jagdrevier oder als Mitglied/Gast im befriedeten Besitzum eines Hundesportvereins.

Anderweitiges Mitführen ist dann auch nur in den o.g. Fällen zum Transport von und zum Revier/Sportverein oder sonst mit kleinem Waffenschein möglich.

So einfach, wie das auf der Produkt-Homepage den Eindruck macht, wird es jedenfalls nicht sein, mit dem Teil legal umzugehen.

Gruß, Ronald

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Ronald, das war eine Information direkt vom Hersteller !

Da das Gerät "nicht als Waffe, sondern zur Hundeausbildung" entwickelt worden sei.

Und daß das Teil über 7,5J hat, davon darf ausgegangen werden (Originalton vom Hersteller: "Wenn man den Knochen an den Kopf bekommt, fällt man um.")

Und wenn das Teil tatsächlich nicht als Waffe eingestuft wird oder ist, dann ist auch ichts mit kleinem WS....

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Ich sehe zumindest kein Geschoß,welches durch einen Lauf getrieben wird...

Von daher ist die 0.08J bzw. 7,5J Grenze schonmal uninteressant.

Müßte - im ungünstigsten Fall,wenn überhaupt - wie 'ne Gaser einzustufen sein.Habe aber gerade keinen Bock mich da jetzt wieder in dieses Machwerk einzulesen.Nix gut für Blutdruck.

Gruß André

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Na, das ist ja nun echter Quatsch. Dann wäre ja auch ein Gewehrgranatgerät keine Waffe, denn dort wird normalerweise auch kein Geschoss durch einen Lauf getrieben. Lies einfach mal hier, auch wenn's dem Blutdruck schadet:

In Antwort auf:

Anlage 1

(zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1: Schusswaffen

1.

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

1.1

Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.2

Gleichgestellte Gegenstände

Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

1.2.1

die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind

UND

2.

Feuerwaffen sind die nachfolgend genannten Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden:

2.1

Schusswaffen nach Nummer 1.1,

2.2

Gegenstände nach Nummer 1.2.1.


Somit ist es wohl sogar eine Feuerwaffe, und wenn das nicht passt, dann ein anderer Abschnitt.

Der Knackpunkt, der nicht übersehen werden sollte: Gesetze müssen nicht immer wörtlich genommen werden bzw. jede denkbare Variante einzeln aufführen. Wenn klar ist, was gemeint ist, gilt auch schon mal ein nicht vorhandener Lauf als existent, if you know what I mean...

Kann man mit dem Teil ein Geschoss auf eine derart hohe Energie bringen, dass es jemanden umhaut bzw. 60m weit fliegt, und als Antrieb dienen auch noch heisse Gase, dann wird es in D schlicht und einfach WBK-pflichtig sein. eek2.gif

Der Hersteller sollte sich also mit seinen Aussagen etwas vorsichtiger und genauer fassen, sonst könnte es demnächst ein paar Jäger mehr ohne Schießgewehr geben...

Gruß, Ronald

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Ronald, ob das Quatsch ist oder nicht, liegt, denke ich, nicht in deinem Ermessen.

Hersteller hat es so erklärt, ob es DIR nungefällt oder nicht.

Und da das Gerät auch keinem der im Text genannten Zwecke dient, und auch die anderen Punkte nicht greifen, ist dies durchaus möglich. (Das hat mit meinem Blutdruck gar nichts zu tun.)

und diese Begründung:

"Kann man mit dem Teil ein Geschoss auf eine derart hohe Energie bringen, dass es jemanden umhaut bzw. 60m weit fliegt, und als Antrieb dienen auch noch heisse Gase, dann wird es in D schlicht und einfach WBK-pflichtig sein."

ist nun wirklich nicht zwangsläufig nachzuvollziehen.

"Wird schon so sein" - Was nicht sein kann, das nicht sein darf. Aber das führt hier zu weit.

Mich interessiert einfach, ob jemand das Teil schon mal genutzt hat, und was dazu zu sagen ist.

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So, die neueste Ausgabe des JÄGERs (Nr 3/2004) bring etwas Licht in das Dunkle:

In Antwort auf:


Der Firma Röhm ... ist es gelungen, ein Gerät zu entwickeln, das die PTB-Zulassung Nr 795 als "Dressurgerät" erhalten hat, mithin nicht als Waffe eingestuft ist und somit an Personen über 18 Jahre abgegeben werden kann. Ein kleiner Waffenschein wird nicht benötigt.


Somit sind einige Aussagen hier im Forum nun ad absurdum geführt!

Gruß

Michael

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