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IGNORED

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse?


AutoMag

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Um jetzt nochmals zum Ausgangspunkt zurückzukommen.

Die vorherigen Antworten beziehen sich m.E. mehr auf neu ausgestellte Karten.

Unterliegt "Altbesitz" von, ich sag jetzt mal Kurzwaffen über 3" also Genehmigung und Erwerb vor 1.4.2003, jetzt dem Bedürfnisvorbehalt nach neuem Waffengesetz oder nicht?

§58 Sagt eindeutig aus dass sich für diesen Fall nix ändert. (Alte Genehmigungen gelten uneingeschränkt fort)

??????

MfG

Michael

Geschrieben

Diese Geschichte haben wir doch schon mal hier diskutiert.

Und auch damals konnte mir keiner schlüssig verdeutlichen, worauf sich eine Bedürfnisprüfung bei einem Vereinsaustritt überhaupt begründet. Fakt ist jedenfalls, dass diese Bedürfnisprüfung im WaffG nicht vorgesehen ist, sofern nicht der § 4 (4) greift (Prüfung einmalig drei Jahre nach Erstausstellung).

Und außerdem gibt es da auch noch den § 10 (1): ".... Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt."

Und den § 58 würde ich auch nicht so einfach wie UMeisen vom Tisch wischen.

Betrachtet man die Einzelnen, sich teilweise widersprechenden §§, könnte man zu dem Schluss kommen, dass die Rechtslage gar nicht so eindeutig ist, wie uns Einige hier vormachen wollen.

Und das bestärkt mich in meiner Meinung, dass ein Rechtsstreit sehr wohl zum Vorteil eines betroffenen Schützen ausgehen kann.

Und Denjeinigen, die hier die Meinung vertreten: "mein Gott, wenn die Behörde den Vereinsnachweis haben will, dann gebt ihn ihr doch!" Denen möchte ich sagen: die Behörde verlangt von mir , dass ich mich an Recht und Gesetz halte - dann verlange ich auch von der Behörde, das sie sich an Recht und Gesetz hält. Wehret den Anfängen!

Harlekin

Geschrieben

ach Gottle - wie oft noch rolleyes.gif

Der Schütze muß ein Bedürfnis durch sportliche Betätigung nachweisen.

Am Einfachsten geht das durch Vereinsmitgliedschaft - die allein reicht sogar für das Grundbedürfnis- da muß er net mal schießen-das ist eine Erleichterung tongue.gif.

Will er`s aufwändiger und in der Regel teurer kann er selbstverständlich sein Bedürfnis auch mit nachgewiesenem Training auf gewerblichen Ständen oder als Gastschütze belegen.

Wo ist da der Vereinszwang erkennbar? Das ist einfach die vernünftigste Lösung für die Praxis - und niemand ist daran gehindert, mehr Aufwand als unbedingt nötig zu treiben, um sich seine persönliche Unabhängigkeit zu erhalten und Fundal-Demokratie zu praktizieren cool.gif

Es scheint irgendwie unheimlich schwer vermittelbar zu sein, daß dieser (und fast jeder andere) Staat privaten Waffenbesitz reglementiert hat - ob in gelungener Form oder nicht, sei mal dahingestellt chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif.

Eigentlich ist das Ganze - wie UMeisen sagt, die stete Wiederholung nicht wert rolleyes.gif-aber eins würde mich wirklich noch interessieren :Wer sich seinem Verein gegenüber so verhält,wie geschildert ist vermutlich soo klamm,daß er sich weder gewerbliche noch Gast-Schützen-Gebühren leisten kann-und anständige Umgangsformen hat er auch nicht-wären es nämlich andere Gründe,wäre eine ordnungsgemäße Kündigung das Verhalten eines normalen Menschen!Deshalb:WIE hoch ist den der Vereinsbeitrag,den zu zahlen der Auslöser dieses Threads nicht willens und in der Lage war? Ich vermute mal, wir werden hier eine Zahl hören, über die wir den Kopf schütteln werden - und uns fragen, ob es in diesem Land keine gravierenderen Ungerechtigkeiten und für Grundsatzdebatten geeignetere Beispiele gibt, als eben dieses chrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Noch einge Erläuterungen zu diesen Ex-Mitglied, es wurde nach dem Erwerb seiner KW eigentlich kaum noch bis garnicht mehr im Verein gesehen! Briefe kamen mit unbekannt verzogen oder unzustellbar zurück, ausländischer Mitbürger, mit "ü" wie bei "MitbÜrger"!

Geschrieben

@AutoMag: Da weiß ich wiklich nicht, warum wir uns hier gegenseitig "belegen".

Zu Deiner emotionslosen Ausgangs-Frage "Zulässig?" würde ich (auch emotionslos) antworten: "ja" - aber der Kollege hat noch Möglichkeiten, den Entzug der WBK zu verhindern.

Geschrieben

In Antwort auf:

Und den § 58 würde ich auch nicht so einfach wie UMeisen vom Tisch wischen.


Tu ich auch nicht, aber ich habe keine Lust, es jetzt das xte Mal wieder zu schreiben, nur weil einige beratungsresistent sind und immer mit dem Kopf durch die Wand wollen.

Das ist hier manchmal wie ein Pawlow'scher Reflex: Sobald einem Waffenbesitzer Ungemach droht, ist sofort die böse Welt schuld und das WaffG muß so hingebogen werden, daß es wieder paßt. Wenn Ihr Euch damit beruhigen wollt, tut es meinetwegen, ich mach's nicht.

Im übrigen sehe ich auch nicht ein, mich großartig aufzuregen, wenn jemand wohl aufgrund eigenen Fehlverhaltens aus dem Verein fliegt und nun waffenrechtliche Probleme bekommt. Beides kann man mit wenig Aufwand regeln. Warum also hier dieser Aufstand?

So, und jetzt stehe ich wieder als Zielscheibe zur Verfügung.

Udo

Geschrieben

In Antwort auf:

ausländischer Mitbürger, mit "ü" wie bei "MitbÜrger"!


...zum Glück war es dann nicht Ali Übülüt - denn der hat ja drei "Ü" crying.gifcrying.gifcrying.gif

Mouche

Geschrieben

Das Argument mit dem Eigentum an der Waffe ist so alt wie es Besitzerlaubnisse gibt. Seit jeher gibt es Widerrufe von Besitzerlaubnissen, das hat mit neuem Recht nichts zu tun.

Immer riefen die betroffenen Schützen: Halt, das ist mein Eigentum, ihr dürft mich nicht enteignen".

Dieser Glaube scheint unkaputtbar.

hemo

Versuchen wirs weiter... grin.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Tu ich auch nicht, aber ich habe keine Lust, es jetzt das xte Mal wieder zu schreiben, nur weil einige beratungsresistent sind und immer mit dem Kopf durch die Wand wollen.


Hiermit oute ich mich als beratungsresistent!

Solange das Gesetz Lücken hat und so oder so ausgelegt werden kann, nehme ich nur die "Beratung" eines richterlichen Urteils an! Ich habe nämlich noch Vertrauen in unseren Rechtsstaat.

In Antwort auf:

Das ist hier manchmal wie ein Pawlow'scher Reflex: Sobald einem Waffenbesitzer Ungemach droht, ist sofort die böse Welt schuld und das WaffG muß so hingebogen werden, daß es wieder paßt. Wenn Ihr Euch damit beruhigen wollt, tut es meinetwegen, ich mach's nicht.


Fragt sich nur, wer das WaffG hinbiegt: die Behörde oder der Waffenbesitzer?

Außerdem verdienen eine ganze Menge Leute Geld damit, das Gesetz hinzubiegen oder etwa nicht? chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

In Antwort auf:

Im übrigen sehe ich auch nicht ein, mich großartig aufzuregen, wenn jemand wohl aufgrund eigenen Fehlverhaltens aus dem Verein fliegt und nun waffenrechtliche Probleme bekommt. Beides kann man mit wenig Aufwand regeln. Warum also hier dieser Aufstand?


Volle Zustimmung (ausnahmsweise) wink.gif

In Antwort auf:

So, und jetzt stehe ich wieder als Zielscheibe zur Verfügung.

Udo


Feuer frei! chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Harlekin

Geschrieben

Was meinst du denn, aus welchem Buch dir der Richter vorliest, bevor er dich per Urteil "berät". Wer sich erst durch ein Urteil beraten läßt -und nicht vorher- der spielt mit den Gewalten. Und da soll es Richter(innen) geben, die fackeln nicht lange mit der Beratung und dann ist die WBK weg, im Namen des Volkes, natürlich.

hemo

der Tip war nix, Harlekin icon13.gif

Geschrieben

Hallo hemo, ich gebe hier keine Tips!!

Meine Beiträge entsprechend nur meiner persönlichen Meinung und die ist in diesem Punkt nun mal nicht die Deine.

Und wenn hier noch so viele Meinungen und Ratschläge gepostet werden - letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er sich verhält.

Und das ist gut so!

Harlekin

Geschrieben

Hi Hemo, ich geh`hier mit Knight und Makalu mit.

Warum? Nun, hast Du oder unsere werten Volksvertreter sich mal überlegt, ob das WaffRNeuRegG (schon die Abkürzung läßt auf den Inhalt schließen) als Verwaltungsrechtsnebengesetz überhaupt höherwertigem Recht(GG, europäischem Recht) entspricht?? gaga.gif

Meiner Information nach in mehreren Punkten nicht. Und als "eindeutig" wage ich kein Gesetz zu bezeichnen, das lernt jeder Jurastudent im 1.Semester. grin.gif

Geschrieben

Zugegebenermaßen: Hab ich nicht. Was widerspricht denn, und wenn, wer klagt dann gegen wen?

Oder warten wir dann auf Verheugen?

hemo

Bittet um Aufklärung rolleyes.gif

Geschrieben

Sollte der Betreffende damit vor Gericht gehen, sollte er seinen Anwalt darauf hinweisen. Das höherwertige Recht wird bei solcherart Streitigkeiten gern außer Acht gelassen, weil es oft nicht in die Politik der gerade aktuellen Regierung paßt. Oder wirken die Parteien nur an der politischen Willensbildung des Volkes mit, wie es im GG steht??? Ich nehme mir hier meine im GG verankerte Glaubensfreiheit und sage: " Nein!"

Geschrieben

...und der Anwalt wird sich vor Glück nicht einkriegen können, von seinem Mandanten einen derart professionellen Rat zu bekommen ohne den er vermutlich hilflos wäre cool.gif..

Irgendwie hab ich den Eindruck, dieser Thread verliert langsam die Substanz vollends- die er eigentlich von Anfang an nicht hatte rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Irgendwie hab ich den Eindruck, dieser Thread verliert langsam die Substanz vollends- die er eigentlich von Anfang an nicht hatte
rolleyes.gif

Mouche


Warum keine Substanz?

Wenn zulässig, daß nach Vereinsaustritt auch die "Altbesitz"-Waffen, die vor dem 1.4.03 erworben worden sind, abzugeben sind, sind diejenigen, die bis zum 1.4.03 ausgetreten sind doch fein heraus, da die ja Ihren "Altbesitz" behalten dürfen, da ja damals nur zum ERWERB das Bedürfnis notwendig war!

Geschrieben

In Antwort auf:

"Auf Grund des Fortfalls Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses bitte ich binnen 14 Tagen um Stellungnahme, andernfalls werde ich das Widerrufsverfahren Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse einleiten!


Eigentum verpflichtet, das gilt auch für Waffenbesitzer.

Ash

Geschrieben

In Antwort auf:

Warum keine Substanz?

Wenn zulässig, daß nach Vereinsaustritt auch die "Altbesitz"-Waffen, die vor dem 1.4.03 erworben worden sind, abzugeben sind, sind diejenigen, die bis zum 1.4.03 ausgetreten sind doch fein heraus, da die ja Ihren "Altbesitz" behalten dürfen, da ja damals nur zum ERWERB das Bedürfnis notwendig war!


Ja glaubst Du denn, die werden nicht irgendwann in der Zukunft mal Post bekommen? Das neue Gesetz mit verschärften Bedürfnis-, Aufbewahrungs- und Erfassungspflichten (ja- auch für die Bearbeitung und Erfassung der Waffenbesitzer durch die Verwaltung gelten neue Regeln) ist ja gerade mal erst angelaufen rolleyes.gif.

So manchem Nur-Besitzer wird im Laufe der nächsten Zeit vermutlich das schadenfrohe Grinsen über beitragszahlende und arbeitsdienstleistende Vereinsmitglieder womöglich noch auf den Lippen gefrieren tongue.gif

Das "Abarbeiten" all dieser Altfälle wird Zeit kosten - aber genau das haben die Beamten in Zukunft reichlich, dank verlängerter Wochen- und Lebensarbeitszeit chrisgrinst.gif

Aber es wird kommen-das Gesetz verpflichtet m.E. genau dazu.

Mouche

Geschrieben

Leider wird Mouche Recht behalten.

hemo

der Brenneke-Geist spukt durchs Gebälk der Schützenvereine AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Zwar bin ich kein Jurist, aber

in (2) heißt es "Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz" - d.h. eine Erlaubnis nach altem Gesetz wäre nicht betroffen.


Genau das meine ich aber auch.

Wenn dies nicht so wäre:

1.Müssten alle "Altbesitzer" der 1972er "Amnestie" welche noch nie in einem Schützenverein waren bzw. sind Ihr Zeugs abgeben.

2.Wieso kann ich immernoch auf meine "alte Gelbe" nach Herzenslust einkaufen und krieg das Zeugs aufm Amt abgestempelt?

Nee, ich traue dem Herrn Gestzgeber ja schon alles zu aber wenn dies so gewollt wäre (wars wahrscheinlich sogar, hat Jürgen wohl aus lauter Freude auf die bevorstehende Pension vergessen chrisgrinst.gif )hätte man in §58 reinschreiben müssen dass der Altkram ersatzlos entfällt oder umgeschrieben wird.

MfG

Michael

Geschrieben

Manche Anwälte schauen halt nur nach links, treten der da sichtbaren Partei bei, lullen die Blöd-Leser mit Phrasen ein,damit sie den Wahlsieg packen und heraus kommt nach sechs Jahren das Schlumpf-Lied Version Elmar Brandt. wink.gif

Das weißt Du aber vorher nicht, an welcherart Anwalt Du gerätst, deshalb sollte man dem Anwalt die Frage mit dem höherwertigen Recht stellen. Spätestens dann ist man schlauer.

Geschrieben

In Antwort auf:

Im übrigen sehe ich auch nicht ein, mich großartig aufzuregen, wenn jemand wohl aufgrund eigenen Fehlverhaltens aus dem Verein fliegt und nun waffenrechtliche Probleme bekommt.


Wenn jemand seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, ist es in Ordnung, daß er die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert? gaga.gif

Gründlich umerzogen.

Geschrieben

In Antwort auf:

nein, tut es nicht; die begründung hat automag bereits geliefert.


Ach falcon, ich wäre etwas überzeugter, wenn eine Begründung anstatt von AutoMag vom OVG oder BVG oder wie datt Dingens heißt vorliegen würde-denn AutoMag ist sicher ein lieber Kollege,der auch absolut logisch und m.E. richtig denkt icon14.gifnur die Wirklichkeit bei bundesdeutschen Gerichten nimmt halt darauf oft keine Rücksicht tongue.gif

Eine fundierte, rechtliche Meinung haben -und Recht bekommen ist doch erfahrungsgemäß zweierlei - aber WEM sag ich dasrolleyes.gif......

Wir wollen mal abwarten, wieviel Bestand all die hier für "unmöglich" gehaltenen Dinge in der Praxis vor Gericht haben werden cool3.gif

Da ist m.E. noch manche Überraschung vorprogrammiert blush.gif

Mouche

Archiviert

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