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IGNORED

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse?


AutoMag

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Mouche:

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Eine fundierte, rechtliche Meinung haben -und Recht bekommen ist doch erfahrungsgemäß zweierlei - aber WEM sag ich das
rolleyes.gif
......


Ebn.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu wissen - man muß auch mit der Justiz rechnen." (Hildebrandt)

rolleyes.gif

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In Antwort auf:

1.Müssten alle "Altbesitzer" der 1972er "Amnestie" welche noch nie in einem Schützenverein waren bzw. sind Ihr Zeugs abgeben.


"Abgeben" ist hier immer so ein Schlagwort -bei Erben und Altbesitzern ist das auch gar nicht so in direkter Form Programm. Bei den ersteren überprüft man nach durchgeführter,kompletter Erfassung und Abgleichung(wozu die Behörden ja jetzt verpflichtet sind) mal die Art der Aufbewahrung- bei letzteren widerruft man zusätzlich -falls noch nicht geschehen - die Berechtigung zum Munitionserwerb.

Bei beiden Verfahrensweisen wird die Neigung zum freiwilligen Verkauf vermutlich durchaus legal gefördert cool.gif

In Antwort auf:

2.Wieso kann ich immernoch auf meine "alte Gelbe" nach Herzenslust einkaufen und krieg das Zeugs aufm Amt abgestempelt?


Ganz einfach: Weil Du in einem Bundesland wohnst, das die 2/6 Regelung eben auf die Alte Gelbe nicht anwendet rolleyes.gif.

Ich möchte mal befürchten NOCH nicht chrisgrinst.gif - denn auch wenn falcon sofort feststellen wird, daß die Anwendung dieser Regelung auf die Alte Gelbe FALSCH ist- so ist es FAKT in BW und anderen Ländern. Und auf das Ergebnis des ersten Rechtstreits mit dem Thema bin ich mal gespannt - das Ergebnis, so fürchte ich ,ist sehr offen cool.gif

In Antwort auf:


Nee, ich traue dem Herrn Gestzgeber ja schon alles zu aber wenn dies so gewollt wäre (wars wahrscheinlich sogar, hat Jürgen wohl aus lauter Freude auf die bevorstehende Pension vergessen chrisgrinst.gif )


Ich denke, der gute Mister Slug wird immer wieder,wenn er hier liest (was er tut!) vor Stolz darüber platzen, wie viel Bedeutung ihm einzelne Leute zubilligen -solche, die immer noch nicht kapiert haben, daß das Ganze Teil einer Entwicklung ist,die weltweit und langfristig privaten Waffenbesitz immer mehr erschwert.

Daran ändert kein Regierungswechsel was (ist es in Bayern oder BW etwa besser als in Rest-D??) - und schon gar nicht der Austausch eines subalternen Beamten rolleyes.gif - sein/e Nachfolger werden vielleicht persönlich weniger engagiert sein und damit tatsächlich BESSERE Beamte sein - aber das Ziel ist vorgegeben cool3.gif

Mouche

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Mouche:

In Antwort auf:

die immer noch nicht kapiert haben, daß das Ganze Teil einer Entwicklung ist,die weltweit und langfristig privaten Waffenbesitz immer mehr erschwert.

Daran ändert kein Regierungswechsel was (ist es in Bayern oder BW etwa besser als in Rest-D??) - und schon gar nicht der Austausch eines subalternen Beamten
rolleyes.gif
- sein/e Nachfolger werden vielleicht persönlich weniger engagiert sein und damit tatsächlich BESSERE Beamte sein - aber das Ziel ist vorgegeben
cool3.gif


Deine Meinung: Cui bono?

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Da ich kein Sprecher von irgend jemand bin - ist es immer nur meine Meinung, die ich hier poste wink.gif - und ob die jemanden nützt oder interessiert, ist mir so egal wie es jedem anderen hier auch sein kann, was man über seine Meinung denkt chrisgrinst.gif

Mouche

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...so leid es mir tut, aber ich muss hier Hemo u Mouche recht geben. (Bin allerdings kein Jurist - ist daher auch nur meine private Einschätzung der Rechtslage)

Wenn ich das neue Gesetz richtig verstanden habe, dann hat die Behörde demnach einen "Ermessenspielraum" (nach dem alten Recht wäre ein Widerruf sogar zwingend gewesen; allerdings hatte die Behörde damals kaum Möglichkeiten, dies zu überprüfen, da keine Meldung über austretende Schützen gemacht werden mussten), ob sie in so einem Fall von einem Widerruf absieht (z.b. wenn der Schütze langjähriger Sportschütze war und der Verlust der Waffen ihn persönlich treffen würde, z.b weil die Waffen "Erinnerungsstücke" an die sportlichen Erfolge darstellen...etc). Hier wäre praktisch ein Grund für den Fortbestand der Erlaubnis - ohne Munitionserwerb - denkbar. Hierzu könnte man dann auch die Erbfallregelung zum Vergleich heranziehen. Das eigentliche Problem besteht aber zur Zeit darin, dass es praktisch noch keine Gerichturteile, die auf der Grundlage des neuen Rechts gesprochen wurden, in dieser Richtung gibt - an diesen Gerichtsurteilen orientieren sich dann zumeisst ja auch die Behörden - und das bedeutet, dass jeder Fall wie dieser erst einmal von irgendjemandem vor Gericht gebracht werden muss. Im Falle eines langjährigen Schützen sähe ich da gute Chancen auf einen Richterspruch zugunsten des Waffenbesitzers.

Ein Recht auf Eigentum kann (leider) nicht angemeldet werden, da es sich hier um eine reine Erlaubnisfrage handelt und nicht um eine "Enteignung" im eigentlichen Sinne (der Schütze kann seine Waffen ja immer noch zu einem marktüblichen Preis verkaufen/verkaufen lassen oder die Waffen einem Berechtigtem überlassen ohne das er sein Eigentum daran aufgibt). Zu dieser Problematik hatte ich aber schon vor Jahren einiges geschrieben...welche sich nun leider bestätigt. crazy.gif (Enteignung ohne Entschädigung: Das Bedürfnisprinzip macht's möglich!)

Aber, wie bereits gesagt wurde: es gibt jede Menge anderer Möglichkeiten für den Schützen, den Widerruf abzuwenden ohne den aufwändigen Klageweg zu gehen.

Mir stinkt das ganze auch...aber es ist nunmal Gesetz (geworden) crazy.gif

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