markus357mag Posted February 6, 2004 Posted February 6, 2004 Hallo Leute !!! Stimmt es, das ein beim DSB als Standaufsicht gemeldeter Schütze alleine schießen darf und sobald ein zweiter hinzukommt, einer nicht mehr schießen darf und einer die Standaufsicht übernehmen muss ??? Den Sinn verstehe ich nicht ganz ! Ist das so ??? MfG Markus
peter becker Posted February 7, 2004 Posted February 7, 2004 hallo markus ich habe das regelwerk nicht genau im kopf, es ist aber so,dass eine standaufsicht am schiessbetrieb NICHT teilhaben darf,er muss sich um seine aufsichtspflichten kümmern. ob er jetzt allein schiessen darf (keiner da,den er beaufsichtigen könnte) weiss ich nicht genau,ICH DENKE aber er darf nicht allein schiessen, es müssen ja aus sicherheitsgründen immer mindestens zwei sein.(damit im notfall einer hilfe holen kann) wie gesagt,so kenne ich es, ob das den genauen vorschriften entspricht, müsste ich aber erst nachschlagen. viele grüsse peter
Usta Posted February 7, 2004 Posted February 7, 2004 In Antwort auf: Hallo Leute !!! Stimmt es, das ein beim DSB als Standaufsicht gemeldeter Schütze alleine schießen darf und sobald ein zweiter hinzukommt, einer nicht mehr schießen darf und einer die Standaufsicht übernehmen muss ??? Den Sinn verstehe ich nicht ganz ! Ist das so ??? MfG Markus Genau so ist es, guckst Du hier http://www.co2air.de/wbb2/wom/AWaffV.html#P11. Abschnitt 4 §11 Absatz 3 Gruß Usta
karl22 Posted February 7, 2004 Posted February 7, 2004 In Antwort auf: Hallo Leute !!! Stimmt es, das ein beim DSB als Standaufsicht gemeldeter Schütze alleine schießen darf und sobald ein zweiter hinzukommt, einer nicht mehr schießen darf und einer die Standaufsicht übernehmen muss ??? Den Sinn verstehe ich nicht ganz ! Ist das so ??? MfG Markus Markus, das Waffengesetz gilt leider auch für richtige Schützen in ordentlichen Verbänden und nicht nur für den DSB. Ein Schütze darf ohne Aufsicht schießen, zwei Schützen brauchen eine Aufsicht. Ein einzelner Schütze braucht nicht als Aufsicht gemeldet sein. Das Thema hatten wir schon. Karl
Wolle Posted February 7, 2004 Posted February 7, 2004 In Antwort auf: das Waffengesetz gilt leider auch für richtige Schützen in ordentlichen Verbänden und nicht nur für den DSB. Wolle
markus357mag Posted February 7, 2004 Author Posted February 7, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Hallo Leute !!! Stimmt es, das ein beim DSB als Standaufsicht gemeldeter Schütze alleine schießen darf und sobald ein zweiter hinzukommt, einer nicht mehr schießen darf und einer die Standaufsicht übernehmen muss ??? Den Sinn verstehe ich nicht ganz ! Ist das so ??? MfG Markus Genau so ist es, guckst Du hier http://www.co2air.de/wbb2/wom/AWaffV.html#P11. Abschnitt 4 §11 Absatz 3 Gruß Usta Aufsicht (1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen. (2) Die Benutzer der Schießstätten haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen nach Absatz 1 zu befolgen. (3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. Da steht aber nichts, das die Standaufsicht nicht selbst mit schiessen darf ! MfG Markus P.S. Der mit den richtigen Schützen war gut !!!
Mike Brauer Posted February 7, 2004 Posted February 7, 2004 In Antwort auf: Da steht aber nichts, das die Standaufsicht nicht selbst mit schiessen darf ! Das Thema ist der Renner seit Jahren..... Wenn sich die Bestimmungen unter (1) genau zu Gemüte führt, kann die Folgerung daraus nur sein: Die Aufsicht schieß nicht mit! Es gibtb dazu Präzisierungen, die beagen, das die vertantwortliche Aufsichteperson ggf. eingreifen muß. Das Eingreifen ist im Wortsinne zu verstehen. Wer selber schießt, wird kaum in der Lage sein, das Geschehen drei Stände weiter einzuschätzen, geschweigen denn eingreifen zu können. Wer Aufischt hat, sollte sich auch über das kleine Wort verantwortlich im Klaren sein. Im Zweifelsfall heißt es nämlich: Mother do you think, they brake my balls?
schall+rauch Posted February 7, 2004 Posted February 7, 2004 In Antwort auf: Mother do you think, they brake my balls? ist das 'n insider-joke, oder wer bremst hier mit wessen eiern? s+r
schall+rauch Posted February 8, 2004 Posted February 8, 2004 In Antwort auf: Ich kaufe ein E! aber nur, wenn du auch 2 G dazu nimmst!
Mausebaer Posted February 8, 2004 Posted February 8, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Ich kaufe ein E! aber nur, wenn du auch 2 G dazu nimmst! "Geg" schreibt man doch mit "a"?
schall+rauch Posted February 8, 2004 Posted February 8, 2004 In Antwort auf: "Geg" schreibt man doch mit "a"? nein, mit J E C K (zumindest bis aschermittwoch) mit den beiden G gings auch um das ei, herr zimmerman.
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