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IGNORED

RSB-Antrag § 14 WaffG


22-250

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Hallo,

auf welcher Rechtsgrundlage verlangt der RSB im "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 14 WaffG" (http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/08_download/08_ordnungen/08_antragwbk.pdf) die Vorlage von:

Gutachten eines Büchsenmachers o.ä. über die unter der lfd.Nr. aufgeführten Waffe (Beantragte Waffe)

Kopie der Wettkampfpässe und aller Waffenbesitzkarten ?? mad.gif

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Klar, muß er das - z.B. wie der BDS in Berlin/Brandenburg, hier beispielsweise:

Bescheinigung / Brandenburg

Beizufügen sind: Kopien aller WBKs (muß so sein) und der Schießnachweise.

Schau Dir mal die Unterschiede an!!!

Dagen der RSB - z.B:

In Antwort auf:

Die Bescheinigung wird gewünscht zum Erwerb nachfolgender Sportwaffe nebst der der Sportordnung

des Deutschen Schützenbundes entsprechenden Munition:

Fabrikat Modell Kaliber Lauflänge


bzw:

In Antwort auf:

Es werden innerhalb von 12 Kalendermonaten nur zwei Waffen befürwortet.

Neben den gesetzlich vorgegebenen Mindestbedingungen fordert der Rheinische Schützenbund als

Leistungsnachweis bei der Beantragung einer weiteren Kurzwaffe den Nachweis der Teilnahme mit

dem vorhandenen Besitzstand bei den Vereins- und Kreismeisterschaften im lfd. Sportjahr bzw. im zurückliegenden

Sportjahr.


Das ganze ist so schön bürokratisch, daß bereits am Ausfüllen des Schriebses eine Menge Schützen scheitern werden!

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Iss da schon wieder einer, der DSB und BDS vergleicht und sich über die Unterschiede wundert wink.gif?

Lass die Verursacher doch ein paar Antworten auf Fragen geben:

[*] warum die es schwerer wie nötig machen

[*] warum die dem Breitensport aussterben lassen wollen

[*] wie das begründet wird

diese Fragen hätten bestimmt gerne die Sportler, welche unter dem Reich....ähh Rheinischen Schützenbund angegliedert sind beantwortet!

Druck von der Basis könnte vielleicht so manchen Denkapparat mal wieder bewegen rainbow.gif

Das würde ich an Eurer Stelle in einer Kreissitzung so vortragen und nachvollziehbare Antworten verlangen!

Mich persönlich würde die klare Antwort auch interessieren.

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In Antwort auf:

...und
aller Waffenbesitzkarten
??
mad.gif


Auch wenn ich nicht im DSB bin, aber auch wir bitten unsere Schützen, uns für eine Befürwortung eine Kopie aller WBKs vorzulegen (gibt's dann mit der Befürwortung wieder zurück). Der Grund dafür ist ganz einfach: Der Verband kann so erkennen, ob einfache Befürwortung, da noch im Kontingent, oder ausführliche, da Überschreitung des gesetzlich vorgesehenen Kontingents. OK., könnte man auch bei den Schützen abfragen, aber dann ist es meist nicht ausgefüllt, was regelmäßig Rückfragen und damit vermeidbare Mehrarbeit für unsere Geschäftsstelle bedeutet. Die Kopie tut keinem weh, wir speichern nix und schicken's mit der Befürwortung wieder zurück, einfacher geht's glaub' ich nimmer.

Ich denke, beim RSB dürften die Beweggründe ähnlich sein.

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In Antwort auf:

Der Grund dafür ist ganz einfach: Der Verband kann so erkennen, ob einfache Befürwortung, da noch im Kontingent, oder ausführliche, da Überschreitung des gesetzlich vorgesehenen Kontingents


UND man kann feststellen ob der Antragstelller für die angestrebte Disziplin nicht schon eine geeignete Waffe hat.

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UND man kann feststellen ob der Antragstelller für die angestrebte Disziplin nicht schon eine geeignete Waffe hat.


Daß es sich bei dem .38 und .357 um einen Zweizöller und Vierzöller und bei dem Gewehr .308 um einen leichten Kipplaufstutzen handelt steht nicht in (jeder) WBK. Angaben über vorhandene Waffen sollten dem Verband genügen, der Verband bestätigt daß die beantragte Waffe geeignet ist, ob die Waffe gebraucht wird oder schon vorhanden ist hat die Behörde zu prüfen, sonst könnten auch die Verbände die WBK selbst ausstellen.

Karl

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Ganz genau Karl22,

der Verband hat das nicht zu prüfen. Wenn ich den Antrag auf der Behörde stelle, dann haben die mir zu sagen, ob ich die Waffe noch "brauche" oder nicht, oder ob die geeignet ist sollte das Amt prüfen. Wenn die das nicht können...

Apropop Druck von der Basis. Die Herren beim RSB sind so stur, dass selbst Druck von der Basis nicht helfen kann. Meine letzten Mails blieben unbeantwortet, und die vorher zeugten von Uneinsichtigkeit. In den Vereinen bei mir m Kreis brodelt es auch ganz gewaltig. Und ehrlich gesagt, wenn die Jugendarbeit bei den anderen Verbänden besser wäre, würde unser Verein sofort aus dem RSB austreten...

Gruß Stefan

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In Antwort auf:

Daß es sich bei dem .38 und .357 um einen Zweizöller und Vierzöller und bei dem Gewehr .308 um einen leichten Kipplaufstutzen handelt steht nicht in (jeder) WBK. Angaben über vorhandene Waffen sollten dem Verband genügen, der Verband bestätigt daß die beantragte Waffe geeignet ist, ob die Waffe gebraucht wird oder schon vorhanden ist hat die Behörde zu prüfen, sonst könnten auch die Verbände die WBK selbst ausstellen.


Könnte man meinen, Leute. Aber sooo einfach wie in Deinem Fall ist es ja nicht immer. Ich denke da auch an Leute (ich nenne sie immer Sammler und Jäger grin.gif) die haben z.B. schon eine SpoPi Cal. .22 Jetzt möchten Sie eine WEITERE SPOPI CAL. .22

Über das Amt (wie gut die sich teilweise auskennen hatten wir HIER zu genüge) geht das schlecht. Weil... "SIE haben ja schon eine .22er..".

Über den Verband ist das gut möglich weil die ERSTE .22er mit 1360 Gramm Abzugsgewicht für Sportpistole ist, die ZWEITE .22er mit 1000 Gramm Abzugsgewicht für STANDARDpistole gebracuht wird.

Handelt es sich dabei um eine Walther, da gibts Tauschabzüge, siehts wieder anders aus als bei einer Hämmerli (da kann man den Abzug erst nach lesen einer 10-Seitigen Bedienungsanleitung verstellen.

AUF DIESE ART und Weise habe ich mit dem Verband viel viel bessere Erfahrungen gemacht al mit dem Amt.

Da geb ich meine Kopien GERNE mit icon14.gif

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