Zum Inhalt springen
IGNORED

Besitzberechtigung Munition?


Flotzie

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ...

ich habe einen Revolver im Kaliber .357 Für diese Waffe habe ich eine Munitionserwerbsberechtigung. Darf ich nun Munition im Kaliber .38 besitzen, oder benötige ich dafür eine weitere Berechtingung (nach dem neuen Gesetz)?

Was wäre bei meiner Flinte im Kaliber 12/76 .... grrrr ...

Gruß Flotzie

Geschrieben

Mein BüMa hat beim Innenministerium nachgefragt, und schriftlich die Genehmigung .38special auf EWB .357mag sowie 12/xx auf 12/yy solange die Patronenlänge geringer als der Eintrag sind, zu verkaufen.

Geschrieben

Lies mal den Artikel von doc Schiller im aktuellen "Visier" zur Problematik in Sachsen.

Die Rechtslage ist eigentlich klar:

In Antwort auf:

Auszug aus dem alten WaffG

In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976

§ 29

Munitionserwerb

(1) Wer Munition erwerben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (...)

(4) Die Waffenbesitzkarte nach Absatz 2 Nr. 1 berechtigt ihren Inhaber zum Erwerb der
für die Schußwaffe bestimmten
Munition, wenn bei deren Erteilung die Voraussetzungen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 vorgelegen haben oder als nachgewiesen gelten und wenn die Berechtigung zum Munitionserwerb in der Waffenbesitzkarte von der zuständigen Behörde vermerkt ist.

Auszug aus dem aktuell gültigen WaffG

(Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr 73, Seite 3970ff

mit Änderungen vom 19. Dezember 2002 laut Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr. 86, Seite 4592)

§ 10

Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte
für die darin eingetragenen Schusswaffen
erteilt. (...)


So, schaut mal in die Gebrauchsanweisung Eurer .357er Bleispritzen rein, was dort als zulässige Munition angegeben ist: .38 Spez, .38 Spez +, .357

BTW: .38 hat exakt den gleichen Durchmesser (also Kaliber) wie die .357, die Bezeichnung wurde IMHO nur aus Marketinggründen so gewählt.

Geschrieben

@Völker

wie bei dir vermerkt : "AUSZUG AUS DEM ALTEN WAFFG."

das das "früher" so gehandhabt wurde, ist mir klar .... nur hab ich das im NEUEN nicht gefunden, und der Sachbearbeiter hat mir geraten "die Munition die nicht eingetragen ist, loszuwerden" ....

Hmmmmm .... und nun?

Gruß Flotzie

Geschrieben

@Flotzi: Weiterlesen! Aktuell ist aktuell! chrisgrinst.gif

In Antwort auf:

Auszug aus dem aktuell gültigen WaffG

(Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr 73, Seite 3970ff

mit Änderungen vom 19. Dezember 2002 laut Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr. 86, Seite 4592)

§ 10

Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte
für die darin eingetragenen Schusswaffen
erteilt. (...)


--> Es hat sich also sachlich nichts geändert, auch bei anderer Formulierung. Außer, daß man nun streiten könnte, daß ein Stempel ausreichend für alle eingetragenen Waffen sein könnte.

Was Dein SB hier sagt, ist "kappes" - auch wenn er das so evtl. von seiner vorgesetzten Behörde aufgedrückt bekommen hat.

Tip: Leg mal 4,70 EUR gut an und kaufe Dir das aktuelle Visierheft, bevor Du Deine teuren .38er Murmeln wegwirfst oder Dir für 25,- EUR ein Zusatzstempelchen holst!

Geschrieben

Völker hat recht und es weiter oben doch recht ausführlich gepostet icon14.gif.

.38 Spezial entspricht .357 Magnum und kostet halt eine ganze Ecke weniger beim Händler. Beide Munitionsarten sind für die selbe Waffe bestimmt. Hier in Baden-Württemberg gilt immer noch die alte Landes-WaffVwV (früher: Waffenerlass 1980) soweit sie nicht abweichendes bestimmt, wo dies sogar explizit aufgeführt wurde, d.h. wer Bedürfnis für .357 Magnum hat, hat dies auch automatisch für .38 Spezial.

Daran hat sich auch im neuen Waffengesetz nix geändert.

Geschrieben

Ja besten Dank ....

dann kann ich auch heute abend ruhig schlafen grin.gif

Ach ja ... bin Visier Abonent .... (vielleicht sollte ich mal lesen ...)

Gruß Flotzie

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo

Der Artikel in der Visier scheint ja schon gewirkt zu haben.

Heute Post vom LRA bekommen das alles beim alten Bleibt!

also .357-.38 usw.

Als Anhang haben Sie ein Schreiben vom SMI mit dem Aktenzeichen 36-1115.3/88 beigelegt.Mit Datum vom 04.10.1995 !!!!!!

Habe gerade keinen Scanner sonst hätte ich es eingestellt, wer int. hat dem kann ich es aber faxen.

Gruß

Waffenschmied

Geschrieben

Und wie überzeuge ich nun meine SB, damit sie mir ein Stempelchen für .38special in die Karte macht? Oder brauche ich zum Erwerb von .38special nur den .357-Stempel?

Daaanke,

Chris.

Geschrieben

In Antwort auf:

Und wie überzeuge ich nun meine SB, damit sie mir ein Stempelchen für .38special in die Karte macht? Oder brauche ich zum Erwerb von .38special nur den .357-Stempel?

Daaanke,

Chris.


Genau! Stempel für .357Mag. ist ausreichend für den Erwerb von .38Special.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.