Dirk Z Posted January 17, 2004 Posted January 17, 2004 Hallo Freunde, bei uns im Verein kam folgende Frage auf. Was ist, wenn man in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Bundesland umzieht? Was muss man dann bezüglich der Waffenbehörde unternehmen?? Muss die WBK in der neuen Stadt umgeschrieben werden? Oder soll man einfach gar nichts machen und warten bis sich die Behörde selber meldet? Gruß Dirk
Habakuk Posted January 17, 2004 Posted January 17, 2004 Hallo Dirk Z, mein Rat: Mitteilung an deine noch zuständige Behörde betreffs Wohnungswechsel unter Angabe der neuen Adresse. Der Rest ist Sache der Behörde. - In meinem Umzugsfall wurde ich von der neuen Behörde angeschrieben und um Kopien der Wbk's gebeten. War kein Problem und das war's. Gruß Habakuk im FWR
knight Posted January 17, 2004 Posted January 17, 2004 Nach dem neuen Gesetz müssen die Meldebehörden eine Wohnsitzwechsel der Waffenbehörde melden. Daher brauchst du dich streng genommen um gar nix kümmern. Wenn du allerdings eine neue Waffe beantragst und die Meldung aus irgendwelchen Gründen nicht bei der Waffenbehörde eingegangen ist, kann es schon mal was dauern, bis deine neue Behörde die Unterlagen von der alten bekommen hat. Eine rechtliche Verpflichtung zu irgendwas gibt es bzgl. des Waffenrechts jedenfalls nicht. bye knight
Dirk Z Posted January 17, 2004 Author Posted January 17, 2004 Hallo Habakuk, hallo knight, vielen Dank für Eure schnellen Antworten Dann werde ich das mal den Vereinskameraden sagen. Gruß Dirk
JM Posted January 18, 2004 Posted January 18, 2004 Auch wenn es nur einen Teil der WBK-Inhaber (und auch manche ohne) betrifft, aber trotzdem: Zum Thema WBK selbst kann ich nichts sagen, aber bezüglich des "Pulverscheins" wurde uns auf dem Fachkundelehrgang gesagt, man müsse den Umzug selbst der zuständigen Behörde melden. JM
Guest Posted January 18, 2004 Posted January 18, 2004 kann man das auch irgendwo nachlesen? wäre interesant, wo und wie das geschrieben steht...
peter becker Posted January 18, 2004 Posted January 18, 2004 ein schützenkamerad,der vor einigen jahren von bayern nach hessen umgezogen ist, meinte heute, sein bayrischer sachbearbeiter hätte alle unterlagen an die behörde in hessen geschickt, er war dann an seinme neuen wohnort auf der behörde, um sich mal zu melden und zu fragen, ob seine unterlagen schon da sind, sie waren noch nicht da,aber der sachbearbeiter wusste halt schon mal den namen "einzuordnen",als er etwas später seine wbk zwecks eintragung abgab. seine unterlagen waren inzwischen auch angekommen. viele grüsse peter
Sachbearbeiter Posted January 19, 2004 Posted January 19, 2004 Wie es knight schon gepostet hat , läuft das alles automatisch ab und wenn mans kurz nach dem Umzug eilig hat, sollte man halt selbst der neuen Waffenbehörde Bescheid geben bzw. die alte (nicht die Ehefrau ! ) bitten, die Waffenakte weiterzuleiten. Beim Umzug eines Deutschen Staatsangehörigen ins Ausland wandert die Waffenakte übrigens zum Bundesverwaltungsamt Köln, Ref. II B 7, Barbarastraße 1, 50728 Köln, das dann zuständiger Ansprechpartner ist. Einen Sportschützen wird man bei einem Umzug nach weiter weg fragen, ob er wegen seinem Bedürfnis in einen neuen Schützenverein eintritt oder keinen Bock/kein Geld mehr hat.
Dirk Z Posted January 19, 2004 Author Posted January 19, 2004 Vielen Dank an Alle für die Antworten! Besonders an Sachbearbeiter, damit dürfte es ja offiziell sein. Gruß Dirk
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