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IGNORED

Umzug, was ist dann mit der WBK?


Dirk Z

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freunde,

bei uns im Verein kam folgende Frage auf.

Was ist, wenn man in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Bundesland umzieht? Was muss man dann bezüglich der Waffenbehörde unternehmen?? Muss die WBK in der neuen Stadt umgeschrieben werden? Oder soll man einfach gar nichts machen und warten bis sich die Behörde selber meldet?

Gruß

Dirk

Geschrieben

Hallo Dirk Z,

mein Rat: Mitteilung an deine noch zuständige Behörde betreffs Wohnungswechsel unter Angabe der neuen Adresse. Der Rest ist Sache der Behörde. - In meinem Umzugsfall wurde ich von der neuen Behörde angeschrieben und um Kopien der Wbk's gebeten. War kein Problem und das war's.

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Nach dem neuen Gesetz müssen die Meldebehörden eine Wohnsitzwechsel der Waffenbehörde melden. Daher brauchst du dich streng genommen um gar nix kümmern.

Wenn du allerdings eine neue Waffe beantragst und die Meldung aus irgendwelchen Gründen nicht bei der Waffenbehörde eingegangen ist, kann es schon mal was dauern, bis deine neue Behörde die Unterlagen von der alten bekommen hat.

Eine rechtliche Verpflichtung zu irgendwas gibt es bzgl. des Waffenrechts jedenfalls nicht.

bye knight

Geschrieben

Auch wenn es nur einen Teil der WBK-Inhaber (und auch manche ohne) betrifft, aber trotzdem:

Zum Thema WBK selbst kann ich nichts sagen, aber bezüglich des "Pulverscheins" wurde uns auf dem Fachkundelehrgang gesagt, man müsse den Umzug selbst der zuständigen Behörde melden.

JM

Geschrieben

kann man das auch irgendwo nachlesen? wäre interesant, wo und wie das geschrieben steht...

Geschrieben

ein schützenkamerad,der vor einigen jahren von bayern nach

hessen umgezogen ist, meinte heute, sein bayrischer sachbearbeiter hätte alle unterlagen an die behörde in

hessen geschickt, er war dann an seinme neuen wohnort auf

der behörde, um sich mal zu melden und zu fragen, ob seine

unterlagen schon da sind, sie waren noch nicht da,aber der

sachbearbeiter wusste halt schon mal den namen "einzuordnen",als er etwas später seine wbk zwecks eintragung abgab.

seine unterlagen waren inzwischen auch angekommen.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Wie es knight schon gepostet hat icon14.gif, läuft das alles automatisch ab und wenn mans kurz nach dem Umzug eilig hat, sollte man halt selbst der neuen Waffenbehörde Bescheid geben bzw. die alte (nicht die Ehefrau ! chrisgrinst.gif) bitten, die Waffenakte weiterzuleiten.

Beim Umzug eines Deutschen Staatsangehörigen ins Ausland wandert die Waffenakte übrigens zum Bundesverwaltungsamt Köln, Ref. II B 7, Barbarastraße 1, 50728 Köln, das dann zuständiger Ansprechpartner ist.

Einen Sportschützen wird man bei einem Umzug nach weiter weg fragen, ob er wegen seinem Bedürfnis in einen neuen Schützenverein eintritt oder keinen Bock/kein Geld mehr hat. smirk.gif

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