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IGNORED

Neue Gelbe WBK in Baden Würtemberg?


Tackleberry

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Diese Info hab ich letzte Woche aus sicherer Quelle bekommen:

noch diesen Monat soll mit Vertretern vom Innenministerium und den Verbänden eine Festlegung bundeseinheitlicher Vordrucke zur Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen für die neue gelbe WBK stattfinden, damit nicht jeder Verband sein eigenes Süppchen kocht. smirk.gif

Mit der neuen gelben klemmt es momentan also immer noch am Verband, der keine selbstgestrickten Bescheinigungen fertigt (die ich sonst gerne anerkennen würde...). Hoffen wir, dass es im Februar endlich klappt mit der neuen gelben WBK - Vordrucke dazu wird es bis dahin wohl noch nicht geben denke ich. Also erst mal vorläufig alte gelbe WBK umschreiben.

Wers eilig hat, kann wie bisher Einzelwaffen auf grüne WBK eintragen lassen. Allen andern wird der Antrag zurückgestellt, bis es die Bedürfnisbescheinigungen gibt. AZZANGEL.gif

Geschrieben

Sachbearbeiter,mein Bester wink.gif: DU würdest die Neue Gelbe ausstellen? Hier in BW 021.gif021.gif021.gif021.gif

Es klemmt angeblich also nur am Verandsnachweis crying.gifcrying.gifcrying.gif

Hast Du auch schon mal Deinen Chefe gefragt ob Du das dürftest tongue.gif

Es klemmt allerdings am Verbandsnachweis - aber weder am DSB noch am WSV noch an dem nicht mehr ganz aktuellen Vordruck auf dessen Web-Seite(einem dem IM wohlgefälligen Vordruck tongue.gif)liegt es,

Tatsache ist: Es klemmt in BW daran,daß man sich im Bereich der Landesverwaltung nicht einig werden kann, wie der Bedürfnisnachweis geregelt werden soll eek2.gif

Da schiebt doch wieder jede Seite der Anderen die Schuld zu, weil sie selbst es nicht auf die Reihe kriegt icon13.gif

Bekannt ist , daß diese Besprechung stattfinden soll - und daß das IM BW sich bisher weigert die neue Gelbe auszustellen zu lassen, bevor es nicht eine Abklärung und Einigung über viele offene Fragen gibt-insbesondere über den Krampf mit der im Gesetz nicht vorgesehenen Einzelbedürfnisbestätigung der Waffen auf die Neue Gelbe, wie man sie in verschiedenen Bundesländern durch die Hintertüre einzuführen versucht shocked.gif .

Diese Info stammt nicht nur aus sicherer,sondern auch noch aus kompetenter Quelle tongue.gif

Aber mach Dir nichts draus - die direkt von irgendwelchen Neuerungen betroffenen Beamten kriegen die Infos immer zuletzt - das ist gute,alte Beamtentradition wie mir viele Betroffene bestätigt haben chrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Also Mouche, wenn die Voraussetzungen zur Genehmigung vorliegen (und das tun sie zweifelsfrei, wenn mir der Verband ein Bedürfnis nach § 14 Abs. 4 WaffG - von mir aus auf Wellpappe oder Geschenkpapier - bescheinigt), m u s s ich genehmigen. Chefe interessiert das übrigens herzlich wenig. Der hat genug anderes Zeugs um die Ohren. Mit den bisherigen Bescheinigungen für die grüne WBK (Einzelwaffen) kann ich natürlich nicht genehmigen. - Da fällt mir grad einer ein: möchten Sie mit dem Chef sprechen oder mit jemandem der sich auskennt ? chrisgrinst.gif (Anmerkung der SB-Redaktion: mein Chef ist damit nicht gemeint...)

Der Haken an der Sache ist momentan, dass der dem IM wohlgefällige Vordruck, wie Du schön sagst, noch in der Mache ist. Bundeseinheitlich sollte der schon sein, daran hab ich nix auszusetzen. Nur das Schneckentempo stört mich ganz gewaltig. So ein Teil hätte ich in einer halben Stunde formuliert. Aber ich nur kleines Rädchen in große Maschine. crazy.gif

Für die Sportschützen hoffe ich, dass die nicht zwei mal beim Verband blechen müssen, wenn sie dem SB erst mal die alte Bedürfnisbescheinigung zur Ausstellung der neuen gelben WBK vorgelegt haben und dann eine zweite BB dort beantragen. confused.gif

Geschrieben

OT:

@Sachbearbeiter:

Wo muß ich in BW eigentlich hinziehen, daß Du mein Sachbearbeiter wirst? wink.gif

<Schleim>

Also ganz ehrlich, von Deinem Format gibts nicht viele. Die meisten die ich bisher kennengelernt habe waren nie fähig eigene Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen.

</Schleim>

In diesem Sinne icon14.gif

Gruß

xylo

Geschrieben

Danke für die Blumen. blush.gif Ich entscheide halt nach Recht und Gesetz und kann dann auch auf Rückhalt vom Chef vertrauen. Er hält sich zu 100% raus aus meinem Geschäft und möchte nur Bescheid wissen, wenns mal vor Gericht geht (ist bei mir recht selten der Fall), ein Anwalt Stunk macht oder die K***e so richtig am Dampfen ist. gaga.gif

Wer als Sachbearbeiter keine Verantwortung auf sich nehmen kann, sollte meiner Meinung nach rolleyes.gif den Beruf wechseln...

Geschrieben

In Antwort auf:


Wer als Sachbearbeiter keine Verantwortung auf sich nehmen kann, sollte meiner Meinung nach den Beruf wechseln...


Dein Wort in Gottes Gehörgang...

Aber mal ehrlich, ich fürchte, dann wäre es in manchen deutschen Amtsstuben ziemlich leer.

Gruß aus dem Norden

Michael

Geschrieben

Unsere Sachbearbeiter in Bad Neuenahr und in Neuwied sind alle in Ordnung.

Mich hat bisher nicht gestört, daß sie auch nur Menschen sind. Bin ich aber auch. Und unter den Sachbearbeitern gibt es mutige, ängstliche, dicke, freche, religiöse, faule, clevere, Alkoholiker, ehrliche, Stinkstiefel, fleißige, Korintenkacker, hilfsbereite etc....., also Leute, wie du und ich.

hemo

möchte gerne eine Woche lang wink.gifSachbearbeiter WaffR sein

Geschrieben

In Antwort auf:

Danke für die Blumen.
blush.gif
Ich entscheide halt nach Recht und Gesetz und kann dann auch auf Rückhalt vom Chef vertrauen. Er hält sich zu 100% raus aus meinem Geschäft und möchte nur Bescheid wissen, wenns mal vor Gericht geht (ist bei mir recht selten der Fall), ein Anwalt Stunk macht oder die K***e so richtig am Dampfen ist.
gaga.gif

Wer als Sachbearbeiter keine Verantwortung auf sich nehmen kann, sollte meiner Meinung nach
rolleyes.gif
den Beruf wechseln...


Moin Sachbearbeiter,

mal eine Frage: Wenn Du nach Recht und Gesetz entscheidest, aber Deine Dienstvorschrift (Erlaß oder wie das heisst) das Gesetz kanns anders auslegst, wie lautet dann Deine Entscheidung?

Folgendes Beispiel (altes Waffenrecht):

1. Lt. Erlaß gibt es ein gleichwertiges Mittel zur Gefahrtenabwehr und das Verleihen dieser Waffe ist zulassig.

2. Ein Verwaltungsgerichtsurteil in einem anderen Bundesland, das Innenministerium des Bundes und auch fachliche Organisation beurteilen den Fall genau anders herum. (Diese Argumente sind bei der Beantragung dargelgt worden.)

Geschrieben

Worauf Dein Beispiel abzielt hab ich nicht so recht begriffen. Um was gehts denn da genau ? gaga.gif

Wenn das Gesetz für den Einzelfall nix hergibt, zieht der SB sowohl Erlasse als auch einschlägige Gerichtsurteile für die Entscheidung bei. Dann alles schön durchmixen und mit verbunden Augen etwas rausziehen. Das mit Pi mal Daumen multiplizieren und die Quersumme in den Papierkorb werfen. Wenn das nicht gefällt: weitermixen ! gr1.gif Ist doch ganz einfach, oder ? AZZANGEL.gif

@hemo: was der hemo so alles will. Ts ts ! Ich stell mir gerade einen religiösen SB vor. Der entscheidet dann nach Gottes Gnaden ? (die Waffen unter den Armen verteilen) chrisgrinst.gif021.gif Sorry, mir wars gerade danach...

Geschrieben

Hi Sachbearbeiter,

zu Zeiten des alten Waffengesetzes ist mir folgendes passiert:

1. lt. Erlaß in SH stand mir keine Signalpistole zu, da:

- ich mir als Charterer eine Signalpistole hätte leihen dürfen

- es gleichwertige freie Mittel (Handraketen) gibt

2. Meine Auffassung war, die durch Verwaltungsgerichtsurteil in Niedersachsen und Stellungnahmen von DGzRs, DSV und dem Bundesinnenministerium gedeckt war:

- das Verleihen einer Signalpistole an einen Charter ist lt. Waffengesetz nicht zulässig

- pyrotechnische Signalraketen sind nicht gleichwertig

Wie würdest Du entschieden haben?

Lt. Deiner Dienstanweisung ist das Ausstellen einer WBK nicht zulässig, lt. Gerichtsurteil und anderen Stellungnahmen hatte ich einen Anspruch auf die Ausstellung der WBK.

Geschrieben

Also Sachbearbeiter - das ist mit Verlaub ganz anderst, als von DIR dargestellt!

Der WSB stellt genau auf dem Vordruck,der dort auf der Home ist, das Bedürfnis aus - und wenn ich damit zum Amt gehe in BW - dann krieg ich die befürwortete Waffe - aber nur auf Grün icon13.gificon13.gificon13.gif

Das ist doch eindeutig NICHT Schuld des DSB oder WSB -sondern der württembergischen Behörden rolleyes.gif

Auf dem Vordruck steht nämlich NICHTS von der Art der WBK!!!

Und wenn ich mir derzeit vom WSB ein Bedürfnis für eine freie Pistole bestätigen lasse - was ich problemlos erhalte, da alle Voraussetzungen vorliegen-und damit auf`s Amt marschiere, dann krieg ich eine eingetragen: Auf die Grüne! Also- wer hat zu verantworten, daß es in BW keine Neue Gelbe gibt????Diese Waffe gehört nämlich typischer Weise auf die Neue Gelbe!Und es ist doch Sache der Behörde, bei vorliegendem,begründetem Bedürfnis, die Waffe in die dafür vorgesehene, RICHTIGE WBK einzutragen.

Mouche

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

@skipper: ich hätte nach Nr. 2 entschieden. wink.gif

@mouche: die Art der WBK steht nicht drauf, das stimmt. Aber es steht nicht § 14 Abs. 4 WaffG drauf und genau dafür muss aber das Bedürfnis nachgewiesen werden !!! tongue.gif

Geschrieben

Hallo Leute,

wie ich aus erster Hand erfahren konnte gibt es die "Neue Gelbe" in BW jetzt offiziell.

Das Schreiben war am 26.01.2004 datiert und ist also brandheiß.

Leider hatte ich keine Möglichkeit dies zu kopieren sonst hätte ich es mal hier reingestellt.

Laut Auskunft dieses sehr kompetenten Menschen wird es aber keinen Nachtrag in die "Alte Gelbe" geben.

Es ist also eine Neubeantragung mit all den damit verbundenen Auflagen fällig.

Einen einheitlichen Vordruck gibt es dafür leider noch nicht. Es sollte aber über die normalen Formulare möglich sein die Gelbe zu bekommen wenn man dies entsprechend reinschreibt.

Also können euch die Sachbearbeiter jetzt nicht mehr so ohne weiteres abwimmeln.

Die "Neue Gelbe" ist DEFINITIV erhältlich.

Falls es dennoch Probleme geben sollte dann weißt die Sachbearbeiter höflich darauf hin sich doch bitte schlau zu machen !

Es kann sich also nur noch um ein paar Tage handeln bis die Info auf den Ämtern durchgedrungen ist.

Auf jedenfall bleibe ich drann und versuche diesen Schrieb noch zu bekommen damit ihr eine Grundlage habt.

So long......

Geschrieben

Also dass der Nachtrag auf die alte gelbe WBK nicht möglich sein soll, läuft meines Erachtens eindeutig § 58 Abs. 1 WaffG entgegen, denn die erteilte Erlaubnis gilt im genehmigten Umfang fort. Genehmigt wurde die unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von EL-Langwaffen und der zugehörigen Munition. Wem das reicht, darf das weiterhin (unter Beachtung der neuen 2/6-Regelung) tun. Und deshalb sind auch weiterhin "alte" gelbe WBK auszustellen, wenn eine voll geworden ist.

Die neue gelbe WBK kann in BW ausgestellt werden. Das ist richtig. Aber die Verbände haben immer noch keine einheitlichen Vordrucke für das Bedürfnis nach § 14 Abs. 4 WaffG parat. Und deshalb dauerts leider noch etwas... mad1.gif

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter,

du hast mich falsch verstanden.

Selbstverständlich gilt die alte Gelbe wie bisher.

Was ich meinte ist daß die Alte nicht in eine neue Gelbe durch entsprechenden Eintrag/Nachtrag erweitert werden kann.

So long.....

Geschrieben

...noch was

warum soll daß denn an dem Vordruck scheitern ?

Als ich damals meine Gelbe beantragt habe gabs auch keinen Vordruck dafür.

Ich habe mein Bedürfniss handschriftlich in den Vordruck den ich von der örtlichen Behörde erhalten habe eingetragen. Da war kein Kästchen auf dem Vordruck in dem ich explizit mein Bedürfniss für eine Gelbe hätte ankreuzen können.

Außerdem kann ich mein Anliegen auch auf einem Stück Klopapier niederschreiben wenn ich mich auf den § beziehe und meine Unterschrift daruntersetze.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Wenn wir darauf warten wollen daß die ganzen Verbände einen Vordruck erarbeiten, dann warten wir wohl noch eine ganze Weile.

So long....

Geschrieben

In Antwort auf:

Was ich meinte ist daß die Alte nicht in eine neue Gelbe durch entsprechenden Eintrag/Nachtrag erweitert werden kann.


Würd ich auch nicht machen lassen, selbst wenn's auf Deiner Behörde so gehandhabt würde, die alte Gelbe ist zwar auf EL-Gewehre beschränkt, hat dafür aber auch nicht die angeblichen Beschränkungen der neuen ("2/6", Bedürfnisnachweis für einzelne Waffe), die man nun versucht,in die neue Gelbe hinein zu lesen.

Daher stets eine neue Gelbe beantragen und nicht die alte umschreiben oder erweitern lassen.

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