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IGNORED

Neubeschusspflicht von früheren Einzelladerwaffen


muni

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Hallo, heute morgen flatterte mir ein Schreiben meines zuständigen LRA auf den Tisch, in dem steht, das rückzuverändernde Einzelladerwaffen (die jetzt nur durch Austausch des Magazinkastens wieder in Mehrlader geändert werden) wieder erneut zu beschiessen sind...

Ich habe natürlich sofort reklamiert und sogar vom Beschussamt Köln erstmal Recht bekommen. Dann kam 1 Stunde später das Kommando zurück. Eine Beschusspflicht würde tatsächlich bestehen, so hätten sich die anderen Beschussämter geeeinigt und zwar aufgrund einer "Funktionalitätsprüfung". Das einzige ist: das diese Art "Funktionsprüfung" im Beschussgesetz garnicht vorgesehen ist. Man lese selbst mal §5 Abs.1 Nr 2 des Beschussgesetzes...Das würde für jeden der so ein Ding rückbauen lässt zusätzliche 50€ (inkl. Nebenkosten)kosten. Das kann doch nicht sein...und keiner wehrt sich???

VDB ist nicht da, FWR wird wohl mal wieder abwinken (weil nicht zuständig/wofür haben wir die) und der Herstellerverband schwebt soweit oben, das es den nicht interessiert..

Ich stelle gerne mal den Mailverkehr ein, wenns interessiert

Ein sich sehr ärgernder und auf diese Sch....Bananenrepublik fluchender

Muni

PS:

Wenn ich schon höre, aufgrund eines Beschlusses???

Oder Gebührenerhebung bei Kreigswaffenänderungen aufgrund eines Schreibens des BMWi??? Seit wann sind Beschlüsse oder "Wunsch"-Schreiben geltendes Recht??? Doch wohl nur in dieser Affenrepublik..

Man sollte Abstimmung wirklich mit den Füssen vollziehen und dieses Ländchen verlassen..einige Grosse machen es doch auch vor (wenn auch aus anderen (nachzuvollziehenden)Gründen..

PS: Ich meine wohlgemerkt nur die Waffen, bei denen KEINE verschlussschwächenden Massnahmen wie "ein-oder ausschweißen" vorgenommen wurde, sondern lediglich der Maagzinkasten getauscht, oder der Holzblock entfernt wird/wurde...

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hallo

da bin ich ja jetzt mal gespannt,wie ein flizzebogenm,wie

hier entschieden wird,denn ich habe auch 2 gewehre,die

durch verschliessen des magazinkastens und ausbau des

zubringers zum einzellader wurden, in den büma gutachten

steht jedesmal (wie gesagt vom mehr zum einzellader)

ein neuer beschuss ist nach § xxxx (fällt mir im moment nicht ein) NICHT notwendig,da keinerlei löt oder schweissarbeiten und keinerlei veränderungen des patronenlagers bzw. laufes vorgenommen wurden.

mit diesen gutachten habe ich die waffe ohne probleme als

einzellader, auf die jetzt alte gelbe, bekommen und es wäre

doch wirklich mumpitz,wenn man sie jetzt wieder zum mehrlader

zurückbaut einen neuen beschuss zu verlangen.

viele grüsse

peter

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@pbecker

genau, das ist es: Mumpitz....denn wenn ich einen Gewehrneubau (Repetierer) zum Beschuss einreiche, geht der generell nur mit Abzug "bewaffnet" UND OHNE MAGAZINKASTEN an das Beschussamt und wird auch so "beschossen"...wo also sollte der Unterschied zum Rückbau liegen???

Auch dort komme ich mit meinem normalen Werkzeug aus, die Schrauben kann ich -falls verklebt elektrisch erwärmen zum lösen- Haben sie einen Schweisspunkt drauf kann ich den wegflexen und danach nur den Kasten tauschen oder reparieren, je nach Änderung. Also alles keine Arbeiten bei denen das System auch nur im Entferntesten angetastet würde/wird...(deswegen hatte ich ja auch extra geschrieben: Änderungen bei denen KEINE Schweißarbeiten vorgenommen wurden, bzw. jetzt vorgenommen werden müssten!) Armes Deutschland..

Visier hab ich mal informiert, mal sehen, vielleicht kommt von da ja was....Aber die "Standesvertreter" hüllen sich alle in Winterschlaf.....

Grrrr

Muni

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Wenn beim "damaligen" Umbau zum Einzellader kein Neubeschuss notwendig war (was man ja duch einen Blick auf die vorhandenen Beschusszeichen leicht feststellen kann) möchte ich wissen warum dieser beim Rückbau erforderlich sein sollte?

DIE Rechtsgrundlage würde mich auch interessieren gaga.gif

Die wollen wohl die Sozialkassen mit Beschussgebühren wieder füllen. gaga.gifgaga.gif

MfG

Michael

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[boshaftmodus=an]

Juchhu,jedes mal wenn ich künftig das leergeschossene Magazin meiner H&K USP nach Befüllen desselben wieder in die Waffe einführe,werde ich diese vorher zu einem dieser Idioten schicken,die sich diesen Scheiss ausgedacht haben, damit die mir dann die "Funktionalität" prüfen können - am besten in dem sie von vorn in den Lauf schauen,um so festzustellen,ob die Patrone tatsächlich zugeführt und anschließend durch Betätigung des Abzuges gezündet wurde.

Anm.: Es wäre von Vorteil,wenn der Prüfung noch eine 2.Person beiwohnen würde,damit diese mir dann die "Funktionalität" bescheinigen und ( viel wichtiger grlaugh.gif ) mir die Waffe zurückschicken kann. gaga.gif

[boshaftmodus=aus]

Natürlich ist meine USP keine abgeänderte E-Lader-Langwaffe,nur das Prinzip ist wohl das gleiche.

Wir haben doch noch nicht 1.April - oder wurde das auch mal eben so beschlossen? gaga.gif

Gruß André

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Ich hab das schriftlich, Andre1, und da steht leider nix vom 1.4. drauf...Und das gilt mal ausnahmsweise nicht nur für mein Bundesland RPS, sondern kam so auch vom Beschussamt Köln, und das liegt ja in Fritzchens Land Nordrhein-Wandalen chrisgrinst.gif

Mir tut nur der arme Leiter des BA leid, stand der doch zuerst auf meiner Seite...und wurde dann durch die "allgemeine Abstimmung" mit den anderen Beschussämtern zu einer "anderen Sichtweise" erzogen...tse,tse

Aber Dein Vorschlag mit der neuen Prüfvorschrift durch 2 Beamte ist gut, ich meine als boshafter Scherz natürlich AZZANGEL.gif

Aber anscheinend kann in dieser Bananenrepublik plötzlich die Verwaltung alles machen was sie will....es fehlen ja die "Vorschriften"...

Nur hier gibts den §5 im Beschussgesetz und wie da einer rauslesen will, das beim Austausch des Mag-Kastens ein Neubeschuss fällig werden soll, ist mir schleierhaft und nur über "geldgeile Augenverquellung" oder ähnliches zu erklären....

Zu meiner Anfrage, wieso denn neugebaute Repetierbüchsen mit Mauser 98, oder 96er Systemen ohne Magazinkasten beschossen werden, bekam ich keine Antwort. Wie wird denn da die Funktionalität des Repetierens (was keine Prüfpflicht ist!!) geprüft?? Mit dem gläsernen Augenmass und mit Siemens-Lufthaken befestigten imaginären Magazinkästen???

Aber die Initiative hierfür kam aus einem "schwarzen" Bundesland!!!!! Also, traut keinem Politiker (siehe frühere Aussage des Staatssekretärs Körper bezgl. §14 2/6Regelung!!) und anderer Konsorten, ob schwarz oder rot...

Ein Staubsaugervertreter verkauft Staubsauger, ein Volksvertreter verkauft ????

So, jetzt ist mein Frust für heute abgeblasen und ich geh auf ein Bier...

Gruss

Muni

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In Antwort auf:

Zu meiner Anfrage, wieso denn neugebaute Repetierbüchsen mit Mauser 98, oder 96er Systemen ohne Magazinkasten beschossen werden, bekam ich keine Antwort.


Ja wie denn auch,würde deren Vorwand - um dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen - wie ein Kartenhaus zusammenfallen.

Gruß André

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Hallo muni,

aus Caliber 2/93 Quelle BMI

Richtlinie für die Umarbeitung von Mehrladerwaffen in Einzelladerwaffen.

A. Waffen mit fest eingebauten Kastenmagazinen oder auswechselbaren Magazinen:

Diese Waffen müssen so verändert werden, daß sich nur eine Patrone laden läßt. Die Änderung ist wie folgt vorzunehmen:

1. In die Öffnung der Verschlußhülse ist eine feste Lademulde einzuschweißen oder

2. der Zubringer im Magazin bzw. Magazinkasten durch eingeschweißte Leisten in der Bewegung so zu begrenzen, daß die Patrone, die sich im im veränderten Magazin befindet, bei der Verschußbewegung zwangsläufig in den Lauf eingeführt wird.

Im Falle der Nummer 2 muß die Mehrladeeinrichtung ausreichend gegen einen Ausbau mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen gesichert sein.

B - F: Waffen mit Röhrenmagazin, Waffen aus nicht schweißbaren Materalien, Jagdwaffen, Automatische Waffen, wer darf umbauen.

G. Im Falle A 1 ist die Waffe einem Beschußamt erneut zur Beschußprüfung vorzulegen.

Wenn also nach einem Umbau nach A 2 kein Beschuß nötig war, warum dann beim Rückbau?

Gruß

dr.magnum

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In Antwort auf:

Hoffentlich ÖRAG versichert ... Widerspruch einlegen, Kopie der ÖRAG Police dazu legen, abwarten. Ggf. klagen.


Lieber Sharps,

für gewerblich gilt das leider nicht...Und Widerspruch ist leider nicht möglich, da es kein einzelner belastender Verwaltungsakt ist...das heisst, es fehlt an einem rechtsmittelfähigen Bescheid.Bei der anweisung handelt es sich um eine Generalverfügung an eine unbestimmte Anzahl von Betroffenen...d.h. alle BüMa und Hersteller sind davon betroffen (ein normaler Händler darf sowieso nicht "umbauen", da er dafür keine Genehmigung hat)

Hier kann nur der Herstellerverband intervenieren und der VDB (wenn er wach würde...)

Klagen könnte ein betroffener "Bürger" gegen die Kostenfestsetzung des Beschusses, weil das der ihn betreffende belastende "Verwaltungsakt" wäre...

Die Anordnung an die Händler wirkt für uns wie eine "Allgemeinverfügung"...

Muni

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In Antwort auf:

Hoffentlich ÖRAG versichert ... Widerspruch einlegen, Kopie der ÖRAG Police dazu legen, abwarten. Ggf. klagen.


Hallo Sharps, die Kopie des ÖRAG Vertrages scheint für dich ein allheilmittel zu sein, wirkt bei störrischen KPB Mitarbeitern wie Knoblauch gegen Vampire.

Wie heißt es in der Sendung mit der Maus: Scheint es zu sein, ises aber nicht. Nix für ungut, hab das aber jetzt zu oft gelesen.

Major Tom

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@majortom:

Funktioniert aber durchaus die Sache mit der Kopie. Viele Sachbearbeiter wissen durchaus, was vor Gericht stand hält und was nicht. Aber versuchen kann man es ja mal. Ganz in meiner Nähe gibt es auch so eine Behörde. Da hat die ÖRAG Kopie schon wahre Wunder bewirkt.

@muni:

Wusste nicht, dass Du das Schreiben als 'Gewerblicher' bekommen hast. Ich dachte es ginge um Deine privaten Waffen auf der alten Gelben.

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