Zum Inhalt springen
IGNORED

10er Magazin in Jagdwaffe


Lt. Blueberry

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Albern, eigentlich reicht es doch, für den Schuß auf Wild, nur 2 Murmeln im Magazin zu haben, oder ?

Das reicht nicht.

Oder ist auf der Jagd bereits die Möglichkeit strafbar nach dem Jagdgesetz, wenn ich mehr als zwei Schuß laden KÖNNTE ????

So ist es. Nachlesen kann man das § 19 Bundesjagdgesetz.

Geschrieben

...aber wir wissen doch eigentlich alle man aus Ehrfurcht vor der Kreatur und der Schöpfung sowieso nicht wie wild auf Wild anlegt, sondern der gezielte, eine, gute Schuß angetragen werden soll.

Wenn dieser nicht reicht wird halt einmal nachgeschossen bis das Haupt unten bleibt.

Wenn das immer noch nicht reicht, Fangschuss aus der KuWa.

Dieses Gesetz macht nach meiner Meinung (mit Ausnahme von SL-Flinten zur Federwildjagd) keinen Sinn.

MACHT man eben nicht, 3, 4 oder mehr Schuß auf ein Stück ist nicht waidgerecht !

Wobei, was ist denn, wenn ich eine Rep.-Flinte (die ich ja auch sportlich nutzen kann) mit mehr als 2 Schuß Mag-Kapazität auf der Jagd führe ?

Bin ich dann ein pöser Pursche oder gilt das Gesetz nur für Kugelwaffen ????

Wenn, dann müßte ich mir ja ein zweites, auf zwei Schuß reduziertes Röhrenmagazin an meine 1300er Winch schrauben, wenn ich zur Jagd fahre !

Govt

Geschrieben
aber der Händler wollte die Waffe erst rausrücken, nachdem ich auch noch das 65 EUR teure 2er gekauft hatte

Würde ich als Händler nicht anders machen. :rolleyes:

:rofl:

Gruß Gromit

Geschrieben

@ Government71 : siehe § 19 BJG

§ 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist .....

c)auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

usw. http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/__19.html

____________________________________________

Das Problem läßt sich nun wirklich ganz einfach lösen, wenn weiter danach geschrien wird - man arbeitet vielleicht schon dran (?) - .... manchmal ist Schweigen GOLD.

Jetzt zum Beispiel.

Geschrieben
@ Government71 : siehe § 19 BJG

§ 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist .....

c)auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

usw. http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/__19.html

____________________________________________

Das Problem läßt sich nun wirklich ganz einfach lösen, wenn weiter danach geschrien wird - man arbeitet vielleicht schon dran (?) - .... manchmal ist Schweigen GOLD.

Jetzt zum Beispiel.

Jo, ist ja gut !

Ich sag´ nur www.poormans-machinegun.com !!!

Laß´ sie doch alles verbieten, ist doch eh egal, oder ? Und das Reden darüber auch, was ?

Govt

Geschrieben
Dieses Gesetz macht nach meiner Meinung (mit Ausnahme von SL-Flinten zur Federwildjagd) keinen Sinn.

Diese Regelung zielt eigentlich auf Kriegswaffen (auch Vollautomaten) welche seinerzeit durchaus auch zur Jagd eingesetzt wurden.

Wenn Du dir ansiehst, was heutzutage auf manchen Schwarzwilddrückjagden abgeht wirst Du zu dem Schluss kommen, daß dieses Gesetz auch heute noch Sinn macht.

Wobei, was ist denn, wenn ich eine Rep.-Flinte (die ich ja auch sportlich nutzen kann) mit mehr als 2 Schuß Mag-Kapazität auf der Jagd führe ?

Eine Repetierflinte ist naturgemäß keine Selbstladewaffe und wird von dieser Regelung daher nicht erfaßt.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.