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IGNORED

gewerblich wiedergeladen


peter becker

Empfohlene Beiträge

hallo

mal wieder ein schönes thema aus unserer schützenrunde.

wenn man eh schon einen gewerbeschein hat und privat wiederlader ist, kann man dann einach ein weiteres gewerbe

anmelden ( gewerblicher wiederlader).

hintergrund der überlegung war folgender

wenn man nachweisen kann,dass man nur gewerblich wiedergeladene munition verwendet,darf man auf einem 1500 joule stand auch 454 schiessen,wo die laborierung die 1500 joule nicht überschreitet.man muss jederzeit nachweissen können (stichproben) das die munition wirklich nicht die

1500 joule überschreitet und als sein eigener gewerblicher

wiederlader (geräte sind ja schon alle durch das private

wiederladen vorhanden) kann man sich das geld auch selbst

verdienen.

viele grüsse

peter

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In Antwort auf:

wenn man eh schon einen gewerbeschein hat und privat wiederlader ist, kann man dann einach ein weiteres gewerbe

anmelden ( gewerblicher wiederlader).


Das kannst Du ganz schnell vergessen. Als gewerbklicher Wiederlader brauchst Du eine Waffenhandelslizenz - mit der dazugehörigen Prüfung - und das wird nicht leicht.

Ich sprech aus Erfahrung, ich wollte in dieser Richtung auch schon mal was machen.

Die Auflagen sind enorm.

Gruß Hägar

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Moin,

im Prinzip hat Hägar recht, Du brauchst waffenrechtliche und Munitionsrechtliche Erlaubnisse:

Waffenrecht: Munitionsherstellungserlaubnis und Munitionshandelserlaubnis

Sprengstoffrecht: Erlaubnis nach §7 SprengG

Die erforderliche Prüfung für den waffenrechtlichen Teil ist nicht so schwer, man kann sie auch (zumindest nach altem Recht) auf die Teile beschränken, in denen man tatsächlich das Gewerbe ausführen will. Allerdings sind die Kosten erheblich.

Zum sprengstoffrechtlichem Teil kann ich leider nichts Genaueres zu Kosten und Aufwand sagen.

Aber wozu ein gewerblicher Wiederlader? Auch mit selbstgeladener Munition unter 1500 Joule darfst Du auf einem Stand, der bis 1500 Joule zugelassen ist, schießen.

Wo ist das Problem?

Gruß,

frogger

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@frogger

so wie ich es verstanden habe, will die behörde einen gewerblichen wiederlader,der die 1500 joule schriftlich

garantieren kann. bei dem bössen bössen privat schützen

gehen sie immer davon aus, er erzählt uns was von 1500 und

kaum hat er unsere erlaubins, wird aufgestockt, sodas es

2500 joule sind (wäre für die 454 soweit ich weiss auch machbar)

viele grüsse

peter

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@frosch: das stimmt so nur zum Teil. Da als Herstellen von Munition auch das Wiederladen von Hülsen gilt, ist neben der Waffenherstellungserlaubnis keine Sprengstofferlaubnis nach § 7 SprengG erforderlich (sofern keine zusätzlichen Tätigkeiten wie Vertrieb explosionsgefährlicher Stoffe etc. stattfinden soll).

Ansonsten aber wie von Hägar gesagt ganz klar: ein Riesenaufwand, der mit hohen Kosten verbunden ist und das ganze nicht wert ist.

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Zunächst:

im Prinzip hat Hägar recht, Du brauchst waffenrechtliche und Munitionsrechtliche Erlaubnisse:

Das ist natürlich Quatsch und sollte heißen:

im Prinzip hat Hägar recht, Du brauchst waffenrechtliche und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse:

**********************************************************

@Peter

Bei einem solchen Ansinnen der Behörde sehe ich keinerlei Rechtsgrundlage. Wenn der Stand ohne Kaliberbegrenzung für bis zu 1500 Joule zugelassen ist, darf auch eben mit jeder Waffe geschossen werden, soweit die E0 kleiner als 1500 Joule ist.

Bei WBK-Inhabern und Wiederladern handelt es sich um besonders sachkundige Personen. die in der Lage sind, eine solche Auflage einzuhalten und zu kontrollieren.

Die Einhaltung der geforderten Energiewerte kann selbst problemlos mittels Geschwindigkeitsmessanlage dokumentiert werden und wenn alle Stricke reißen konnte man auch eine amtliche Messung bei einem Beschußamt durchführen, welche immer noch um Größenordnungen billiger wäre, als Erlaubnisse zum gewerblichen Wiederladen.

Wie bereits gesagt, wenn eine Behörde solch seltsame Anwandlungen hat, würde ich immer darauf drängen, daß sie sich in Form eines schriftlichen Bescheides dazu unter Angabe der rechtsgrundlage äußert. Da kann dann eigentlich auch schon nicht mehr viel bei rumkommen.

Viele Grüße,

frogger

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In Antwort auf:

bei dem bössen bössen privat schützen

gehen sie immer davon aus,.......


Also da muss ich ausnahmsweise mal der Behörde recht geben. Es geht nicht darum das mann vom "Bösen Bösen...." ausgeht. Es geht darum dass ich als kleiner privater Wiederlader keine Ahnung habe welche Energie meine Patrone hat. Im Endeffekt halte ich mich an vorgegebene Ladedaten, teils mit ganz anderen Komponenten und hoffe dass "es schon irgendwie passt".

Selbst das von Frosch zitierte Geschwindigkeitsmessgerät ist nicht in meinem Besitz. Ausserdem möchte ich bezweifeln (kann mich da aber irren wink.gif) dass ich aufgrund der Gechwindigkeit alleine auf die Energie schliessen kann.

Aber wie gesagt, selbst wenn mir jetzt jemand dankenswerterweise eine Formel hier aufzeigt: Bei uns im Verein hat keiner ein Geschwindigkeitsmessgerät.

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In Antwort auf:

Außerdem möchte ich bezweifeln, ... dass ich aufgrund der Geschwindigkeit alleine auf die Energie schliessen kann.


Wovon hängt denn Deiner Meinung nach die Energie des Geschosses ab, wenn nicht von der Geschossgeschwindigkeit (und dem Geschossgewicht, das jeder Wiederlader kennen muss)?

MP

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