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IGNORED

Erbschaft


raja66

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgendes Problem:

Grossvater hatte ein Erma EGM1 (Altbesitz) auf Grüne und ist nun gestorben. Erklärter Wille des Grossvaters war es, dass sein einziger männlicher Enkel (gleichzeitig BDS Schütze) dieses Gewehr erhält. Nun marschiert dieser Enkel zum Ordnungsamt und will sich die Waffe auf seine Grüne eintragen lassen. Kommentar vom Amt: er sei nicht erbberechtigt - in der Erbfolge seien nun erst die Grossmutter bzw. ihre beiden Töchter vorgesehen. Diese wissen um den Willen des Grossvaters und haben kein Interesse an dem Gewehr.

Leider ist diese Willensbekundung (des Grossvaters) nicht schriftlich fixiert.

Was tun?

Gast ichbindicht
Geschrieben

ja, weil es defacto ein normaler erwerb ist ... nicht er erbt, sondern die oma - die verkauft oder schenkt ihm das teil ja lediglich .....

am besten bei der oma lassen und ab und zu zum schiessen ausleihen .... chrisgrinst.gif

"lex specialis derogat legi generali" icon14.gif

Geschrieben

noch ne möglichkeit wären eidesstattliche versicherungen der grossmutter und der töchter, dass der grossvater diesen willen ausgesprochen hat.... meines wissens nach gleichwertig mit einem geschriebenen testament, oder nicht?

Gast ichbindicht
Geschrieben

nein, das ist definitiv nicht gleichwertig - käme auf einen versuch an, ob die das akzeptieren.

aber: why ???

die oma soll halt ihr testament zugunsten des jungen machen, damit er das teil bekommt, falls ihr was passiert.

bis dahin ist das teil viel besser auf ihrer wbk - und der jung leiht sich das gerät so lange und so oft er will .... und weil das nicht auf seiner wbk steht, kann er noch was beantragen und muss sich nicht nerven lassen, weil er doch schon sooo viel hat icon14.gif

Geschrieben

Hallo,

kenne das Problem, Opa stirbt Söhne und Tochter haben kein Bedürfnis für Jagdwaffen, sind aber Enkel mit Sportwaffen vorhanden. Das Amt hat problemlos eingetragen, brauchten nur die Sterbeurkunde, kein Erbschein, keine Verzichtserklärung der Vorerben erforderlich. War in Bayern vor zwei Jahren.

Karl

Geschrieben

Hallo raja66,

Du brauchst eine schriftliche Erklärung Deiner Oma, und nicht zwingend aber empfehlenswert, der nächstrangigen Erbberechtigten, dass sie auf das Erma verzichten und Opa´s Willen erfüllt sehen wollen. Mit dieser Erklärung stellt der Notar einen Erbschein aus und den übergibst Du zusammen mit Opa´s WBK Deiner zuständigen Behörde zum Eintrag in die WBK.

Geschrieben

Ist dieser Erbschein vom Notar zwingend erforderlich?

Ist allein ein finanzieller Aspekt, denn das wird bestimmt auch wieder kosten...

Meiner Meinung nach müsste die schriftliche Willensbekundung der Oma ausreichen.

Alternativ hat dem Erben das Amt angeboten einen Bedürfnisnachweis seines Vereins beizubringen um das Gewehr einzutragen. gaga.gif

Geschrieben

Moin,

mit dem von La Longe Carabine Carbine beschriebenen Weg hat es bei meiner Behörde funktioniert, allerdings reichte eine schriftliche Erklärung des vorrangigen Erben, daß er das Erbrecht hinsichtlich der Waffen nicht antritt. Es kommt dann automatisch der nächste Erbe /die nächsten Erben zum Zug, so daß gegenenfalls auch von diesen, sollten sie vor- oder gleichrangig sein, auch Erklärungen erforderlich sind, bis halt der gewünshte Erbe zum Zug kommt.

Da ich mich aber in den tiefen des Erbrechtes nicht auskenne, sollte vielleich falcon noch einmal bei gelegenheit seinen Senf dazu geben.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Da ich mich aber in den tiefen des Erbrechtes nicht auskenne, sollte vielleich falcon noch einmal bei gelegenheit seinen Senf dazu geben.


Das wäre nett!

Aber danke schon mal für eure Postings.

Geschrieben

@frosch

ich seh das genauso, der § 20 WaffG spricht nur von Erbe, nicht von nächsten Erbe. Wenn man eine vernünftige Linie aufbauen kann, damit man nicht in den Bereich der Schenkung kommt , dann dürfte es keine Probleme machen. Den notariellen Erbschein halte ich für übertrieben, der ist an keiner Stelle gefordert.

Geschrieben

Und wie siehts aus, wenn schrfitlch vom verstobenen festgahelten wurde, dass z.B. der Enkel die Waffe erben soll?

Reicht das, um die eigenlichen, der Erbfolge nach berechtigten Erben zu überspringen?

Oder muss es direkt im Testament festgehalten werden?

Geschrieben

Falsch ! Das ist hier eben kein normaler Erwerb. Der Enkel ergibt sich aus der gesetzlichen Erbfolge (Nachweis durch Erbschein) und ist insofern nach § 20 WaffG bedürfnisfrei erwerbsberechtigt. Das Testament spielt hier eine untergeordnete Rolle, da die dort aufgeführten Erben kein Interesse an der Knarre haben.

Omi braucht also nur eine Verzichtserklärung zugungsten ihres geliebten Enkels fertigen und die Sache ist geritzt !

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