Gottfried Posted November 29, 2003 Posted November 29, 2003 Kann mir mal jemand erklären, nach welchen Regeln die Waffenrechtliche Vergabe an "Unsere sehr verehrten Privilegierten Menschen aus Politik, Wirtschaft, Banken sowie derjenigen im öffentlichen Interesse stehenden Personen" erfolgt. Insbesondere interessieren mich und meine Bekannten sehr, welche Kriterien angewendet werden um die waffenrechtlichen Erlaubnisse wieder zurückzuziehen. Wenn Bohlen mit der Flinte ballert, wenn Ackermann verurteilt wird, wenn die Regierung wechselt, wenn die Waffe im Hotelbett vergessen wurde, auf der Toilette liegenblieb, wenn der Herr XYZ als Innensenator rausgeworfen wurde etc., etc. (NRW Wahlen stehen an...) Gibt es ein gleiches (Waffen-)Recht für alle Bundesbürger. Oder stellt man solche PfuiDeifi-Fragen einfach nicht? Eure Meinung interessiert sehr! Gottfried
karl22 Posted November 29, 2003 Posted November 29, 2003 Gottfried, Bohlen hatte keine waffenrechtliche Erlaubnis, Ackermann ist Vorstand der Deutschen Bank (keine Behörde), beide fallen nicht unter die von Dir genannten Privilegien. Bei Herrn Schill wurde die Waffe am Tage der Entalssung eingezogen, bei einem früheren Botschafter (Name fällt mir nicht ein, der mit der blonden Texanerin) aus der Schweiz wurde die Waffe sichergestellt, weil nun Privatmann ohne WBK. Bei Beamten und Soldaten werden die Erlaubnisse spätestens beim Eintritt in den Ruhestand ungültig. Bei Politikern i.d. Regel ebenso. Bei ausländischen Gästen sind die Erlaubnisse nur für den dienstlichen Aufenthalt gültig. Durch diese Waffenträger entsteht wegen der geringen Anzahl wohl keine Verbesserung der Sicherheitslage. Karl
Gottfried Posted November 29, 2003 Author Posted November 29, 2003 Karl 22 Also sooo einfach scheint das doch wohl nischt zu sein. § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden,Bundeswehr,Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten. $1-Dieses Gesetz ist - wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt- NICHT anzuwenden auf 1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bank ... Wat nu. Weiterhin kann man da ohne Bundesrat mal schnell wat beschliessen. Ausserdem brauchts da weder WBK noch Waffenschein, Munitionsberechtigung. Und wie ist der solcherart geadelte denn bittschön versichert. Der Gummiparagraf lässt alles zu! Gruss! Gottfried
Mausebaer Posted November 29, 2003 Posted November 29, 2003 Da fehlt ein Bundes zwischen Deutsche und Bank. Euer Mausebaer
Gottfried Posted November 30, 2003 Author Posted November 30, 2003 Mausebaer Sorry! Du hast natürlich recht, die Bundesbank ist weder verwandt noch verschwägert mit der Deutschen Bank! Trotzdem interessiert mich ab wann man/frau nicht mehr zum Normalvolk mit allen Voraussetzungen wie Zuverlässigkeit (MPU) und Sachkunde und somit zur beschriebenen Sonderstatus-Person wird! Euer wadlbeissender Gottfried
karl22 Posted November 30, 2003 Posted November 30, 2003 Gottfried, diese "Privilegien" gab es im alten Waffengesetz auch schon. Die Bedingungen für die Erteilung einer Ersatzbescheinigung werden von den Behördenen selbst ausgearbeitet und lehnen sich i.d. R. an das Waffengesetz an. Man sollte bei den einzelnen Behörden anfragen. Wie in WO gepostet wurde dürfen z. B. Angehörige der Bundeswehr außerhalb des Dienstes keine Waffen tragen. Im Verein hatten wir Soldaten der US-Army, die hatten als Jäger Erlaubnisse für ihre Waffen mit den gleichen Einschränkungen wie die einheimischen Jäger. Nur Polizei- und Zollbeamte mit Vollzugsaufgaben dürfen ihre Dienstwaffen privat tragen wenn sie dazu ermächtigt sind. Die Ausnahmen gelten nur für die Zeit des aktiven Dienstes, enden also mit Eintritt in den Ruhestand oder Entlassung (s. Schill). Bei Politikern soll sich das Recht auf einen Waffenschein aus solche beschränken, die meist auch Anspruch auf Personenschutz haben, also Minister und Staatssekretäre. (Der Bundestag gibt übrigens über die Vergaberichtlinien keine Auskunft.) Karl
9x19 Posted November 30, 2003 Posted November 30, 2003 In Antwort auf: Wie in WO gepostet wurde dürfen z. B. Angehörige der Bundeswehr außerhalb des Dienstes keine Waffen tragen. Falsch.
karl22 Posted November 30, 2003 Posted November 30, 2003 9 x 19 Wenn ich mich richtig erinnere hat der User General ausführlich dazu gepostet, ist bestimmt über ein Jahr zurück. Das Ergebnis war "Der Soldat darf die Waffe führen wenn er die Erlaubnis vom Vorgesetzten hat, aber die Erlaubnis bekommt er grundsätzlich nicht." Sollte sich das zwischenzeitlich geändert haben, habe ich damit kein Problem. Gruß Karl
Gottfried Posted November 30, 2003 Author Posted November 30, 2003 karl22 Das war mal eine richtig profunde Antwort! Ich Danke Dir! Ich wills aber von Herrn Thierse wissen wie die Vergaberichtlinien so sind - bevor ich mich in den Personenkreis bewerbe... Wer mich plagt mit dem "Recht" solls mir gefälligst auch erklären, wenn er es denn kann
9x19 Posted December 1, 2003 Posted December 1, 2003 Es gibt nicht nur Soldaten bei der Bundeswehr. Und es gibt nicht nur Infanterie. Und es gibt nicht nur den einfachen "Soldaten".
karl22 Posted January 28, 2004 Posted January 28, 2004 Hallo, hat der Herr mit dem roten Bart geantwortet, ich meine mehr als daß er aus Sicherheitsgründen dazu nichts sagen kann? Karl
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