Jump to content
IGNORED

Es wird spannend...


Trooper

Recommended Posts

Moin Leute!

Es wurde hier und anderswo ja nun schon viel über die Möglichkeit diskutiert, das Bedürfnis nicht über die Vereinsmitgliedschaft, sondern allein gemäß § 8 Abs.1 WaffG durch eigene Nachweise (Trainingsbücher, Wettkampfurkunden, Medaillen etc.) zu begründen.

Ich werde bald ernsthaft daran gehen, diesen Versuch zu wagen. Ich habe heute mal erste unverbindliche "Aufklärungsmaßnahmen" bei der zuständigen Sachbearbeiterin beim Landkreis gestartet und stieß natürlich erwartungsgemäß erstmal auf Unwissen ("Was, ne WBK ohne Vereinsbestätigung? Nee, sowas geht nicht.")

Nachdem ich aber meinen ganzen nicht unbeträchtlichen Charme (hehe!) aufgewendet hatte, ließ sie sich zumindest auf eine Diskussion ein, in deren Verlauf ich meine Meinung darlegte. Am Ende bekannte sie , darüber nichts zu wissen, aber ich solle doch mal mit der Quelle meiner Weisheit in Schriftform wiederkommen, dann könne man nochmal darüber reden. (Besagte Quelle befindet sich übrigens im Anhang.)

Ich erfuhr allerdings auch, daß bei uns der Landkreis praktisch nichts allein ausstellt, sondern praktisch alles der Bezirksregierung zur Entscheidung vorlegt. Offensichtlich haben die Jungs mächtig Schiß vor irgendetwas.

Na ja, ich werde also demnächst einen zweiten Angriff starten. Habt ihr noch weitere hilfreiche Informationen oder Ratschläge für mich? Ich werde vor der Antragstellung die ÖRAG-Versicherung abschließen, weitere Geistesblitze sind mir noch nicht gekommen.

Ach ja, für diejenigen, die sich jetzt fragen, warum ich mir diesen Ärger mache:

1.) habe ich während der Wartefrist den Verein gewechselt, was etliche Probleme mit der Bescheinigung nach sich zieht

2.) habe ich so oder so keine Lust, die volle Frist abzuwarten, weil mein neuer Verein keine Vereinswaffen besitzt, und ich jedes Mal bei jemandem schnorren gehen muß

3.) würde ich, auch wenn es vielleicht etwas Mühe und Zeit kostet, gerne einen Präzedenzfall schaffen.

Grüße,

Trooper

Link to comment
Share on other sites

Ein Verein der keine Vereinswaffen besitzt tut sich aber grundsätzlich irgendwie schwer, das regelmäßige Training eines Neulings zu bestätigen,denk ich mal chrisgrinst.gif

Mouche

Link to comment
Share on other sites

Na ja, grundsätzlich ist es ja möglich (und wird bei uns auch unproblematisch so gehandhabt), daß Neulinge bei Vereinskameraden mitschießen. Ich mag das bloß nicht allzugerne, weil ich niemandem zur Last fallen möchte.

Außerdem kann ich keine ernsthaften Leistungssteigerungen erwarten, wenn ich jede Woche mit einer anderen Waffe schieße.

mfg

Trooper

Link to comment
Share on other sites

Moin Trooper,

Grundsätlich halte ich diese Möglichkeit gegeben, wobei es dann sicherlich einige Punkte zu beachten gilt:

1. Ich glaube nicht, dass man mittels eines sportlichen Bedürfnisses es schaffen wird, mit einem Nachweis von insgesamt weniger als 12 Monaten regelmässigen Schiessens, eine waffenrechtliche erlaubnis zu erhalten, da dich dies gegenüber den Verbandsschützen priviligieren würde. Aber letztlich stehen die 12 Monate nur für die anerkannten Verbandsschützen im §14 Gesetzes. Insofern könnte ein Einzelschütze, der nur aus Spass an der Freude schiessen möchte, sofort nach Aufnahme des trainings einen Antrag stellen, denn §14 gilt nicht für ihn...

2. Dein Pioniergeist ist lobenswert, aber ich würde mich schon zu der Prophezeiung hinreissen lassen, dass Du nicht vor Ablauf der 12 Monate in Deinem neuen Verein eine WBK in Deinen Händen halten wirst. Es ist jedoch möglich, dass Du als Pionier nachfolgenden Schützen den Weg ebnest.

3. Als Schütze ohne Verbandsbescheinigung wirst Du Dein Bedürfnis einzeln dediziert darlegen müssen. Meiner bescheidenen Meinung nach wird dies ohne ein persönliches Schiessleistungsbuch kaum möglich sein.

Viel Erfolg!

frogger

Link to comment
Share on other sites

Klar, ein vernünftiges Schießbuch führe ich schon seit meinem zweiten Training...

Ich glaube, daß es verfehlt wäre, die 12-Monatsfrist analog auch beim Einzelbedürfnisnachweis anzuwenden, denn die "normale" Variante für den Verbandsschützen nach $ 14 stellt laut BMI erklärtermaßen eine erleichterte Art der Bedürfnisanmeldung dar, weswegen hier ja auch kein detailliertes Schießbuch vom Gesetz verlangt wird, sondern nur die Aussage des Vereins "Ja, er trainiert regelmäßig bei uns." M.E. gilt hier die Frist als Sperre, damit mit dieser erleichterten Anmeldung kein Schindluder getrieben wird.

Wenn ich mich aber nicht für die erleichterte Variante entscheide, sondern die Ochsentour über den minutiösen Nachweis der sportlichen Betätigung gehe, und meine Aktivitäten einzeln belege, gibt es sachlich keinen Grund für die Frist, da ich ja nachweislich ein ernsthafter Sportler und kein Alibischütze bin. Und als solcher benötige ich nunmal eine Waffe.

Du hast wahrscheinlich recht mit deiner Einschätzung über die Zeit, die es braucht, aber wenn niemand diese Möglichkeit ausprobiert, wird sie nie funktionieren.

Aber wir wollen erstmal abwarten, wie sich die Sache im Vorfeld entwickelt...

mfg

Trooper

Link to comment
Share on other sites

Andererseits würde aber, sollte auch nach Vorlage aller im Schreiben genannten Voraussetzungen keine WBK ausgestellt werden, bewiesen dass die Mitgliedschaft in einem Verein/Verband eben doch notwendig ist. (Zumindest nach Auffassung des Ordnungsamtes).

Das BMI stellt aber in dem Schreiben (vgl. Seite1 Abs.2) unmissverständlich klar dass dass das eben NICHT so gewollt ist. Eigentor ? tongue.gif

Bin echt gespannt wie das ausgeht. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

MfG

Michael

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

Ich werde vor der Antragstellung die ÖRAG-Versicherung abschließen


Bitte beachte, dass es eine Wartezeit gibt. Heute ÖRAG-Abschließen, morgen Antrag stellen und übermorgen die Klage gegen die Ablehnung von der ÖRAG bezahlen lassen ist nicht.

bye knight

Link to comment
Share on other sites

Egal WIE es ausgeht - ist es eine Einzelfallsentscheidung die kaum Auswirkungen auf andere haben dürfte.

Geeignet sich darauf zu berufen, ist nur der Regelfall! In Deinem Fall genügt EIN winziges Detail - um bei anderen anderst zu entscheiden rolleyes.gif(...."ja,aber der Mann war vorher mal Vollzugsbeamter-das ist überhaupt was gaaaaanz anderes tongue.gif).

Ich wünsch Dir viel Glück icon14.gif - ich vermute sogar,daß Du bei entsprechender Hartnäckigkeit mit Mords-Aufwand Erfolg haben wirst - aber Du schaffst damit einen EINZEL-und keinen PRÄZEDENZ-Fall.

IMHO ein Ziel,das einfacher und mit weniger Aufwand erreichbar wäre grin.gif

Mouche

Link to comment
Share on other sites

Öhm, beim Top-Rechtsschutz für 43,- Tacken steht ausdrücklich "Keine Wartezeit". Ich muß nur die Versicherung rechtzeitig vor der Entstehung des Verwaltungsverfahrens (Antragstellung) abgeschlossen haben.

Bei der Basisvariante hat man allerdings eine dreimonatige Wartefrist.

mfg

Trooper

Link to comment
Share on other sites

trooper, danke für dein engagement und viel erfolg!

es tröstet mich ungemein, dass es wenigstens einzelfälle hier gibt, in denen das waffenrecht in der lesart der behörden nicht als von gott gegebenes 11. gebot angesehen wird; die breite masse scheint mir vor angst und "im gesetz steht eindeutig" schon den gedanken an widerstand gegen die bürokratie als ketzerisch anzusehen.

Link to comment
Share on other sites

Tja Falcon, ein Jahr Dienst unter dem schlechtesten Vorgesetzten der Welt hat mich zu einem ziemlich antiautoritären Stachelschwein werden lassen :-)

Wenn man am Ende der Welt lebt und von einer Figur aus einem Dilbert-Comic kommandiert wird, bleibt eben als einzige Lebensfreude, den Boß auszukontern.

Ich werde euch jedenfalls auf dem Laufenden halten, was sich alles so ergibt.

mfg

Trooper

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.